Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1)Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit Deckungssummen von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und von mindestens 3 000 000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als in III.1.2) 1) Satz 1 genannt, ist eine Erklärung der Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Betriebshaftpflichtversicherung an die unter III.1.2) 1) Satz 1 genannten Anforderungen angepasst wird.
Bei Bietergemeinschaften ist ein Nachweis i.S.v. III.1.2) Nr. 1 Satz 1 oder III.1.2) Nr. 1 Satz 2 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
2)Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über den Umsatz des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der/den zu vergebenen Leistung(en) auf die der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, jeweils in EUR netto.
3) Gültige Bescheinigung in Steuersachen (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben. Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Bescheinigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
4) Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n) hinsichtlich der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
5) Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft hinsichtlich der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
6) Die unter III.1.2) 1) bis 5) genannten Nachweise können wie folgt geführt werden:
a) Durch eine vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
b) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung/zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit dem Angebot das „Formblatt Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen“, welches Teil der Vergabeunterlagen ist, zu verwenden. Auf Verlangen sind die darin gemachten Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
c) Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.