Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung Landratsamt Starnberg; technische Dämmung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Rohrleitungen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Starnberg benötigt im Rahmen der Erweiterung des Landratsamtes Starnberg Bauleistungen für technische Dämmung.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 209 237 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Starnberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Starnberg plant auf dem Gelände des bestehenden Landratsamtes an der Strandbadstraße in Starnberg die Erweiterung des bestehenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Starnberg plant auf dem Gelände des bestehenden Landratsamtes an der Strandbadstraße in Starnberg die Erweiterung des bestehenden Landratsamtes sowie die Neugestaltung der Außenanlagen. Das Objekt wird im Süden von der Uferbebauung Hafenanlagen am Starnberger See begrenzt. Im Osten befindet sich die Strandbadstraße, im Westen verläuft der Schiffhüttenweg. Die Baustelle wird von der Münchner Straße im Norden erschlossen. Die Einfahrt zur Baustelle wird am Südostrand des Baugrundstücks an der Strandbadstraße erstellt. Im Westen und Osten grenzt Wohnbebauung an das Baugrundstück an, im Süden befinden sich am Starnberger See Yachtanlagen und eine Badeanstalt. Der Landkreis Starnberg benötigt im Rahmen der Erweiterung des Landratsamtes Starnberg Bauleistungen für technische Dämmung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 209 237 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 126
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Sofern witterungsbedingte Verzögerungen auftreten, kann der Bauauftrag verlängert werden.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die Präqualifikationen von Bauunternehmen hinterlegten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die Präqualifikationen von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise geprüft. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o. g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung verlangt wurde.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die Präqualifikationen von Bauunternehmen hinterlegten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die Präqualifikationen von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise geprüft. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o. g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung verlangt wurde.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die Präqualifikationen von Bauunternehmen hinterlegten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die Präqualifikationen von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise geprüft. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o. g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung verlangt wurde.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-10
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-10
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal Subreport möglich. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten ist nicht zugelassen.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter...”
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren – gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz:
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw.
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500,00 EUR belegt worden ist.
Die Einreichung von Angeboten ist nur elektronisch in Textform möglich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176/2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176/2847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Starnberg
Postanschrift: Strandbadstraße 2
Postort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de📧
Fax: +49 8151 / 148-11629 📠
Quelle: OJS 2019/S 174-423211 (2019-09-06)
Ergänzende Angaben (2019-09-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung Landratsamt Starnberg; Technische Dämmung
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Starnberg benötigt im Rahmen der Erweiterung des Landratsamtes Starnberg Bauleistungen für Technische Dämmung.”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 174-423211
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-10-10 📅
Zeit: 14:00
Neuer Wert
Datum: 2019-10-14 📅
Zeit: 14:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-10-10 📅
Zeit: 14:00
Neuer Wert
Datum: 2019-10-14 📅
Zeit: 14:00
Quelle: OJS 2019/S 183-444976 (2019-09-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 183916.07 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Starnberg plant auf dem Gelände des bestehenden Landratsamtes an der Strandbadstraße in Starnberg die Erweiterung des bestehenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Starnberg plant auf dem Gelände des bestehenden Landratsamtes an der Strandbadstraße in Starnberg die Erweiterung des bestehenden Landratsamtes sowie die Neugestaltung der Außenanlagen. Das Objekt wird im Süden von der Uferbebauung Hafenanlagen am Starnberger See begrenzt. Im Osten befindet sich die Strandbadstraße, im Westen verläuft der Schiffhüttenweg. Die Baustelle wird von der Münchner Straße im Norden erschlossen. Die Einfahrt zur Baustelle wird am Südostrand des Baugrundstücks an der Strandbadstraße erstellt. Im Westen und Osten grenzt Wohnbebauung an das Baugrundstück an, im Süden befinden sich am Starnberger See Yachtanlagen und eine Badeanstalt. Der Landkreis Starnberg benötigt im Rahmen der Erweiterung des Landratsamtes Starnberg Bauleistungen für Technische Dämmung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 174-423211
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: K. H. Schmolke Isolierungen Waltenhofen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Georg-Haindl-Str. 38
Postort: Waltenhofen
Postleitzahl: 87448
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Oberallgäu🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 183916.07 💰
“Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter...”
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw,
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz.
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500,00 EUR belegt worden ist.
Die Einreichung von Angeboten ist nur elektronisch in Textform möglich.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 020-043660 (2020-01-27)