Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Ostallgäu hat 1993 in der Peter-Dörfler-Str. 14, Marktoberdorf nach dem Genehmigungsbescheid Nr. 502-602-2-N 287/93 vom 15.6.1993 ein Sonderpädagogisches Förderzentrum errichten lassen. Die Förderschule wurde ursprünglich für 15 Schulklassen und einer Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) mit 3 Gruppen erbaut. Die Don-Bosco-Schule ist seitdem stark gewachsen und bietet seit 2014 zusätzlich eine Offene Ganztagsschule mit Mittagsverpflegung an.
Der Landkreis Ostallgäu beabsichtigt das Sonderpädagogische Förderzentrum auf dem eigenen Grundstück Flurstücknummer 1710/5 durch einen Neubau mit Offener Ganztagsschule, Mittagsverpflegung und zusätzlichen pädagogischen Räumen zu erweitern und den Bestand brandschutztechnisch und funktional zu optimieren. In diesem Zusammenhang sollen auch die Außenflächen der Schule neu gestaltet werden.
Der Landkreis sieht die Erweiterung als flächenschonenden Neubau in unmittelbarer Nähe zum Bestand, so dass Synergien entstehen und Wege innerhalb der Schule gering gehalten werden.
Die Erweiterung enthält folgende Hauptnutzflächen (gesamt 1 168 qm):
— Unterrichtsbereich: 414 qm,
— Arbeitsbereich pädagogisches Personal: 146 qm,
— Verwaltungsbereich: 32 qm,
— Küchen- und Speisebereich: 194 qm,
— Ganztagsbereich 366 qm.
Die Erweiterung ist im Passivhausstandard auszuführen, soweit dessen Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden kann.
Angestrebt werden ein in Erstellung und im Betrieb wirtschaftliches Gebäude und ein nachhaltiges Gebäudekonzept. Beachtet werden sollen in diesem Sinne insbesondere folgende Punkte:
1) Flächensparendes Bauen;
2) Langlebigkeit der Bauteile und einfacher Betrieb;
3) Energieeffiziente haustechnische Gebäudeausrüstung;
4) Einsatz regenerativer Energien und Techniken;
5) Bediener- und wartungsfreundliche Installationen;
6) Systematische Brandschottung.
Der Bestand ist mit der Erweiterung neu zu organisieren. Das heißt die Klassenzimmer werden ihrer ursprünglichen Nutzung wieder zugeführt und digital ausgestattet. Der Bestand und die Erweiterung sollen brandschutztechnisch als eine Einheit betrachtet werden. Die daraus resultierenden Brandschutzmaßnahmen für den Bestand sollen zeitgleich mit der Erweiterung ausgeführt werden.
Die Maßnahme findet bei laufendem Schulbetrieb statt.
Es werden einfache, leicht zu betreibende und zu wartende Systeme angestrebt.
Abwasser: Das Grundstück ist erschlossen, die Leitungen für die Erweiterung auf dem Grundstück sollen überprüft und ggf. instandgesetzt werden. Regenwasserversickerung, Notentwässerung und Regenwasserrückhaltung sollen in Zusammenarbeit mit der Landschaftsplanung erarbeitet werden.
Beheizung: Die Wärmeversorgung der Erweiterung und des Bestandes erfolgt auch künftig über das Fernwärmenetz. Angestrebt wird eine hohe thermische Behaglichkeit.
Belüftung: An die Lufthygiene innerhalb der Erweiterung werden hohe Anforderungen gestellt. Allerdings sollte versucht werden ein möglichst einfaches dezentrales Lüftungssystem zu realisieren in ausschließlich den notwendigen Gebäudebereichen mit erhöhtem Lüftungsbedarf. Zusätzliche, nutzerbedingte Lüftungsmöglichkeiten sind in ausreichender Größe vorzusehen.
Trinkwasseranlage: Für die Trinkwasserinstallationen sind Edelstahl- oder Kunststoffrohre vorzusehen. Die Trinkwasserverordnung ist einzuhalten. Legionellen Prophylaxe ist planerisch vorzusehen. Die erforderlichen Entnahmestellen für die Trinkwasseruntersuchung gemäß DGVU sind vorzusehen.
Löschwasserversorgung: soll überprüft und ggf. geplant werden.
Küchentechnische Anlagen und Speisesaal: Es ist eine Aufbereitungsküche bzw. eine Ausgabeküche mit der Möglichkeit zur Frischzubereitung im kleinen Rahmen und Spülküche vorgesehen. Küchenlüftungsanlage ist vorzusehen.
Gebäudeautomation: Für die Lüftung- und Wärmeversorgung solle eine Gebäudeautomation vorgesehen werden. Hierbei ist die Bedienungsfreundlichkeit zu berücksichtigen.