Die Stadt Essen beabsichtigt die Erweiterung der Sternschule auf dem Grundstück Gemarkung Rüttenscheid, Flur 22 Flurstück 339 (Brigittastraße 34, 45130 Essen). Das Grundstück weist eine Fläche von 5 249 m aus und befindet sich im Eigentum der Stadt Essen Auf Grund der vorliegenden Schulentwicklungsplanung ist ein Mehrbedarf an Grundschulplätzen im Stadtteil Rüttenscheid erkennbar. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, ist geplant, die Sternschule um einen Zug (4 Klassen, rd. 100 Schulplätze) inklusive der damit verbundenen Mehrbedarfe im Bereich der offenen Ganztagsbetreuung, der Essensversorgung (Ausgabeküche), der Verwaltungsbereiche und sonstiger Funktions- und Nebenräume zu erweitern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-24.
Auftragsbekanntmachung (2019-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 2019-268 OL
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Essen beabsichtigt die Erweiterung der Sternschule auf dem Grundstück Gemarkung Rüttenscheid, Flur 22 Flurstück 339 (Brigittastraße 34, 45130 Essen). Das Grundstück weist eine Fläche von 5 249 m
Auf Grund der vorliegenden Schulentwicklungsplanung ist ein Mehrbedarf an Grundschulplätzen im Stadtteil Rüttenscheid erkennbar. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, ist geplant, die Sternschule um einen Zug (4 Klassen, rd. 100 Schulplätze) inklusive der damit verbundenen Mehrbedarfe im Bereich der offenen Ganztagsbetreuung, der Essensversorgung (Ausgabeküche), der Verwaltungsbereiche und sonstiger Funktions- und Nebenräume zu erweitern.
Die Stadt Essen beabsichtigt die Erweiterung der Sternschule auf dem Grundstück Gemarkung Rüttenscheid, Flur 22 Flurstück 339 (Brigittastraße 34, 45130 Essen). Das Grundstück weist eine Fläche von 5 249 m
Auf Grund der vorliegenden Schulentwicklungsplanung ist ein Mehrbedarf an Grundschulplätzen im Stadtteil Rüttenscheid erkennbar. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, ist geplant, die Sternschule um einen Zug (4 Klassen, rd. 100 Schulplätze) inklusive der damit verbundenen Mehrbedarfe im Bereich der offenen Ganztagsbetreuung, der Essensversorgung (Ausgabeküche), der Verwaltungsbereiche und sonstiger Funktions- und Nebenräume zu erweitern.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Ausschließlich unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ können Sie Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Es besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Registrierung (Internetzugang und E-Mail-Adresse erforderlich), um über die auch laufende Kommunikation und ggf. Änderungen in den Vergabeunterlagen informiert zu werden. Ein Abruf der Unterlagen ist auch ohne Registrierung möglich.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs.3 S.1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Die Terminangaben für das nachfolgende Verhandlungsverfahren (2. Stufe) sind vorläufig und können ggf. noch angepasst werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRVYYVU
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Ausschließlich unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ können Sie Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Es besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Registrierung (Internetzugang und E-Mail-Adresse erforderlich), um über die auch laufende Kommunikation und ggf. Änderungen in den Vergabeunterlagen informiert zu werden. Ein Abruf der Unterlagen ist auch ohne Registrierung möglich.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs.3 S.1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Die Terminangaben für das nachfolgende Verhandlungsverfahren (2. Stufe) sind vorläufig und können ggf. noch angepasst werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRVYYVU
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Essen beabsichtigt die Erweiterung der Sternschule auf dem Grundstück Gemarkung Rüttenscheid, Flur 22 Flurstück 339 (Brigittastraße 34, 45130 Essen). Das Grundstück weist eine Fläche von 5 249 m
Auf Grund der vorliegenden Schulentwicklungsplanung ist ein Mehrbedarf an Grundschulplätzen im Stadtteil Rüttenscheid erkennbar. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, ist geplant, die Sternschule um einen Zug (4 Klassen, rd. 100 Schulplätze) inklusive der damit verbundenen Mehrbedarfe im Bereich der offenen Ganztagsbetreuung, der Essensversorgung (Ausgabeküche), der Verwaltungsbereiche und sonstiger Funktions- und Nebenräume zu erweitern.
Auf Grund der vorliegenden Schulentwicklungsplanung ist ein Mehrbedarf an Grundschulplätzen im Stadtteil Rüttenscheid erkennbar. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, ist geplant, die Sternschule um einen Zug (4 Klassen, rd. 100 Schulplätze) inklusive der damit verbundenen Mehrbedarfe im Bereich der offenen Ganztagsbetreuung, der Essensversorgung (Ausgabeküche), der Verwaltungsbereiche und sonstiger Funktions- und Nebenräume zu erweitern.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, nach Abschluss des Vergabeverfahrens (VgV) die Leistungen an einen Generalplaner oder eine Bietergemeinschaft leistungsbildübergreifend zu vergeben. Neben der Erweiterung der Schule ist eine Sanierung des Dachs und eine Betonsanierung an der Fassade auszuführen. Die Leistungsphasen (LPh) 1-4 sind im Wesentlichen abgeschlossen. (Ausnahme: Planerleistungen für die Sanierungsmaßnahmen Dach und Fassade und Sicherheitsbeleuchtung [SIBE]). Mit diesem Verfahren sollen leistungsbildübergreifend Leistungen der LPh 2 u. 3 für die o.g. Sanierungsmaßnahmen sowie SIBE und die LPh 5-9 für die Erweiterung und die Sanierung vergeben werden.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, nach Abschluss des Vergabeverfahrens (VgV) die Leistungen an einen Generalplaner oder eine Bietergemeinschaft leistungsbildübergreifend zu vergeben. Neben der Erweiterung der Schule ist eine Sanierung des Dachs und eine Betonsanierung an der Fassade auszuführen. Die Leistungsphasen (LPh) 1-4 sind im Wesentlichen abgeschlossen. (Ausnahme: Planerleistungen für die Sanierungsmaßnahmen Dach und Fassade und Sicherheitsbeleuchtung [SIBE]). Mit diesem Verfahren sollen leistungsbildübergreifend Leistungen der LPh 2 u. 3 für die o.g. Sanierungsmaßnahmen sowie SIBE und die LPh 5-9 für die Erweiterung und die Sanierung vergeben werden.
Im Einzelnen sollen beauftragt werden:
— LB1a: Objektplanung Gebäude und Innenräume Neubau, §§ 33 ff. HOAI 2013, LPH 5-9,
— LB1b/c: Objektplanung Gebäude Bestand, Fassaden- und Dachsanierung, LPH (2, 3,) 5-9,
— LB7: Raumakustik gemäß Anlage 1 Nr. 1.2.5 (zu § 3 Abs. 1) HOAI 2013, Neubau und Bestand, LPH 5-7,
— LB8: Leistungen für brandschutztechnische Beratung gemäß AHO Schriftenreihe Heft 17, Stand Juni 2015, LPH 5-9, Neubau und Bestand.
Optional:
— LB1: Objektplanung Gebäude und Innenräume, §§ 33 ff. HOAI 2013, LPH 1-8, (Entwurf eines Containers als Interimsstandort während der Bauzeit),
— LB2: Freianlagenplanung, §§ 38 ff. HOAI 2013, LPH 1-9, (Entwurf einer Schulhoffläche als Interim während der Bauzeit).
Zusätzliche Leistung:
Einarbeitung in die bisherigen Ergebnisse der LPh 1-4 gemäß § 8 Abs. 3 HOAI 2013.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1165141.71 EUR 💰
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sternschule Brigittastr. 34
45130 Essen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinsichtlich der Angaben, Erklärungen und erforderlichen Nachweise wird auf den vom Unternehmer zwingend auszufüllenden und mit der Bewerbung einzureichenden Bewerberbogen verwiesen, welcher zum Download bereitgestellt wird (s. Teilnahmeunterlagen).
Unvollständige Teilnahmeanträge, insbesondere solche ohne die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben bzw. vorzulegen. Die Möglichkeit der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt unberührt.
Unvollständige Teilnahmeanträge, insbesondere solche ohne die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben bzw. vorzulegen. Die Möglichkeit der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt unberührt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Hinsichtlich der Angaben, Erklärungen und erforderlichen Nachweise wird auf den vom Unternehmer zwingend auszufüllenden und mit der Bewerbung einzureichenden Bewerberbogen verwiesen, welcher zum Download bereitgestellt wird (s. Teilnahmeunterlagen).
Unvollständige Teilnahmeanträge, insbesondere solche ohne die geforderten Erklärungen bzw. Nach-weise, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben bzw. vorzulegen. Die Möglichkeit der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt unberührt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Unvollständige Teilnahmeanträge, insbesondere solche ohne die geforderten Erklärungen bzw. Nach-weise, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben bzw. vorzulegen. Die Möglichkeit der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt unberührt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Hinsichtlich der Angaben, Erklärungen und erforderlichen Nachweise wird auf den vom Unternehmer zwingend auszufüllenden und mit der Bewerbung einzureichenden Bewerberbogen verwiesen, welcher zum Download bereitgestellt wird (s. Teilnahmeunterlagen).
Unvollständige Teilnahmeanträge, insbesondere solche ohne die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben bzw. vorzulegen. Die Möglichkeit der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt unberührt.
Unvollständige Teilnahmeanträge, insbesondere solche ohne die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben bzw. vorzulegen. Die Möglichkeit der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt unberührt.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach § 75 Abs. 1 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt/Architektin" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Im Falle einer Beauftragung müssen alle Fachplaner die Voraussetzungen gemäß § 75 Abs. 2 VgV (Beratender Ingenieur/Ingenieur) erfüllen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Der Nachweis (z.B. Mitgliedschaft in einer Architektenkammer) ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Auswärtige Bewerber/innen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und sie eine/n verantwortliche/n Berufsangehörige/n im vorstehenden Sinne benennen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach § 75 Abs. 1 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt/Architektin" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Im Falle einer Beauftragung müssen alle Fachplaner die Voraussetzungen gemäß § 75 Abs. 2 VgV (Beratender Ingenieur/Ingenieur) erfüllen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Der Nachweis (z.B. Mitgliedschaft in einer Architektenkammer) ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Auswärtige Bewerber/innen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und sie eine/n verantwortliche/n Berufsangehörige/n im vorstehenden Sinne benennen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Darlegung der besonderen Bedingungen:
1) Allgemeine Vertragsbestimmungen für Verträge mit freiberuflich Tätigen. Bei der Durchführung von Bauaufgaben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen Bau der Stadt Essen (AVB – Bau, s. Teilnahmeunterlagen);
2) Die Zahlungen erfolgen bargeldlos in EURO;
3) Im Übrigen wird hinsichtlich der Angaben, Erklärungen und erforderlichen Nachweise auf den vom Unternehmer zwingend auszufüllenden und mit der Bewerbung einzureichenden Bewerberbogen verwiesen, welcher zum Download bereitgestellt wird (s. Teilnahmeunterlagen).
3) Im Übrigen wird hinsichtlich der Angaben, Erklärungen und erforderlichen Nachweise auf den vom Unternehmer zwingend auszufüllenden und mit der Bewerbung einzureichenden Bewerberbogen verwiesen, welcher zum Download bereitgestellt wird (s. Teilnahmeunterlagen).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Geeignete Referenzen, Umsätze, Anzahl der Mitarbeiter. Siehe „Matrix Eignung" im Register sonstiges.
Bei gleicher Punktzahl mehrerer Bewerber entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-07-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Ausschließlich unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ können Sie Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Es besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Registrierung (Internetzugang und E-Mail-Adresse erforderlich), um über die auch laufende Kommunikation und ggf. Änderungen in den Vergabeunterlagen informiert zu werden. Ein Abruf der Unterlagen ist auch ohne Registrierung möglich.
Ausschließlich unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ können Sie Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Es besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Registrierung (Internetzugang und E-Mail-Adresse erforderlich), um über die auch laufende Kommunikation und ggf. Änderungen in den Vergabeunterlagen informiert zu werden. Ein Abruf der Unterlagen ist auch ohne Registrierung möglich.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs.3 S.1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Die Terminangaben für das nachfolgende Verhandlungsverfahren (2. Stufe) sind vorläufig und können ggf. noch angepasst werden.