Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Nachweisführung:
— Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssummen für Personen-, Sach-, und Vermögensschaden bis zu 5 Mio.Euro),
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (z.Bsp durch Bestätigung durch einen Steuerberater),
— Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Bau (Bruttolohnentgelte aus Geschäftsjahr 2018),
— Bescheinigung des Finanzamtes, dass aus steuerlichen Gründen gegen eine Auftragserteilung keine Bedenken bestehen oder gleichwertig,
— Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird oder gleichwertig,
— Nachweis, dass sich das Unternehmen nicht in einem Insolvenz- oder Liquidationsverfahren befindet (z. Bsp. durch Bestätigung durch einen Steuerberater),
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
— VHB 233 Verzeichnis NU.
Mittel der Nachweisführung, Verfahren entsprechend § 6b VOB/A-EU