Die Stadt Aalen beabsichtigt, auf dem bestehenden Gelände der jetzigen Braunenbergschule einen Schulcampus Braunenberg zu entwickeln. Das Konzept sieht die räumliche Integration einer 3-gruppigen Kindertagesstätte, einer Ganztagesgrundschule sowie eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) vor.
Das Bauvorhaben ist in 3 Bauabschnitte unterteilt. Zunächst werden entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel der Stadt Aalen die Planungsleistungen für den 1. Bauabschnitt vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erweiterung und Sanierung Bildungscampus Braunenberg – Planungs-Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Lph. 3-6”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Aalen beabsichtigt, auf dem bestehenden Gelände der jetzigen Braunenbergschule einen Schulcampus Braunenberg zu entwickeln. Das Konzept sieht die...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Aalen beabsichtigt, auf dem bestehenden Gelände der jetzigen Braunenbergschule einen Schulcampus Braunenberg zu entwickeln. Das Konzept sieht die räumliche Integration einer 3-gruppigen Kindertagesstätte, einer Ganztagesgrundschule sowie eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) vor.
Das Bauvorhaben ist in 3 Bauabschnitte unterteilt. Zunächst werden entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel der Stadt Aalen die Planungsleistungen für den 1. Bauabschnitt vergeben.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Ostalbkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Aalen beabsichtigt, auf dem bestehenden Gelände der jetzigen Braunenbergschule einen Schulcampus Braunenberg zu entwickeln. Das Konzept sieht die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Aalen beabsichtigt, auf dem bestehenden Gelände der jetzigen Braunenbergschule einen Schulcampus Braunenberg zu entwickeln. Das Konzept sieht die räumliche Integration einer 3-gruppigen Kindertagesstätte, einer Ganztagesgrundschule sowie eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) vor.
Das Bauvorhaben ist in 3 Bauabschnitte unterteilt. Zunächst werden entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel der Stadt Aalen die Planungsleistungen für den 1. Bauabschnitt vergeben.
Dieser beinhaltet:
— Abbrucharbeiten/Rückbau Verbindungsbau zwischen Pavillon Ost und West,
— Teilrückbau der bestehenden Pavillonanlage; Dachsanierung,
— Neubau einer 3-Gruppigen Kindertagesstätte,
— Sanierung Turnhalle Ost,
— Neubau Ganztagesbetreuung im EG mit Teilunterkellerung.
Die Kosten hierfür (Kgr. 200-700) werden grob auf 4,60 Millionen EUR netto geschätzt.
Beginn Lph. 3: 04/2020 Baubeginn: 01/2021 Geplante Fertigstellung: bis 09/2022.
Die dargestellten Maßnahmen basieren auf einer Machbarkeitsstudie, welche über das bevorstehende Projekt erstellt wurde. Hierzu wurde die Vorplanung mit einer Planungstiefe bis einschließlich Lph. 2 bereits erstellt und ein entsprechendes Raumprogramm erarbeitet.
Die weiteren Planungen müssen zwingend auf diesen bereits abgestimmten und von den zuständigen Gremien freigegebenen Vorgaben aufbauen.
Zudem ist das im September 2019 durch den Gemeinderat der Stadt Aalen verabschiedete Energiepolitische Arbeitspapier 2019-2023 im Rahmen der eea-Zertifizierung zwingende Planungsgrundlage. Hierbei wurden verpflichtende Ziele für das zukünftige handeln zur kontinuirlichen Verbesserung der energie- und klimapolitischen Arbeit formuliert. Grundlage hierfür ist ein Maßnahmenkatalog, der zahlreiche Maßnahmen zum energiepolitischen Handeln umfasst. Eine detaillierte Beschreibung des Arbeitspapiers ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Für die Erweiterung und Sanierung des Bildungscampus Braunenberg sind die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Lph. 3-6 zu vergeben. Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 3 + 4 gemäß § 49 HOAI beauftragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen hinsichtlich der Erweiterung und/oder Sanierung (vgl. II.2.11)) besteht nicht.
Alle in den Vertragsunterlagen (HAVKOM-Muster) dargestellten Bezugnahmen auf DIN 276-1:2008-12 im Zusammenhang mit den definierten Leistungspflichten ist als Bezugnahme auf die aktuell gültige DIN 276:2018-12 zu lesen. Auch für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten ist – abweichend von § 4 Abs. 1 HOAI – DIN 276:2018-12 anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beauftragung jeweils die Vorschriften und Normen in der jeweils aktuellen Fassung gelten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Sollte es zu einer Beauftragung weiterer Bauabschnitte kommen, kann die Laufzeit des Vertragsverlängert werden.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweiße gemäß Ziffer III 1.1) bis III.1.3) anhand objektiver...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweiße gemäß Ziffer III 1.1) bis III.1.3) anhand objektiver Kriterien.
Die detaillierte Bewertungsmatrix mit Angabe über die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Leistungsphasen 5-9 gemäß HOAI § 51 (nach Beauftragungsstufe 1/Leistungsphase 3+4 abzurufen) — Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 5-6 gemäß § 51 HOAI,
— ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI.
Optionale Beauftragung 2. Bauabschnitt.
Dieser beinhaltet:
— Bestandssanierung Grundschule,
— Erweiterung Klassentrakt,
— Neubau Verwaltung,
— Sanierung Pavillon für Fachräume.
Die Kosten hierfür (Kgr. 200-700) werden grob auf 3,49 Millionen EUR netto geschätzt.
Geplante Fertigstellung: bis 06/2024.
Der Abruf der Beauftragung erfolgt auch hier Stufenweise:
— Beauftragungsstufe 1: Leistungsphasen 3-4 gemäß § 51 HOAI,
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 5-6 gemäß § 51 HOAI.
Optionale Beauftragung 3. Bauabschnitt.
Dieser beinhaltet:
— Umbau Bestand Sonderpädagogischs Bildungs- und Beratungszentrum.
Die Kosten hierfür (Kgr. 200-700) werden grob auf 1,32 Millionen EUR netto geschätzt.
Geplante Fertigstellung: bis 05/2025.
Der Abruf der Beauftragung erfolgt auch hier Stufenweise:
— Beauftragungsstufe 1: Leistungsphasen 3-4 gemäß § 51 HOAI,
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 5-6 gemäß § 51 HOAI.
Eine planerische Übersicht der einzelnen Bauabschnitte ist den Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Die Planungsleistungen der einzelnen Leistungsphasen sowie der einzelnen Bauabschnitte werden stufenweise beauftragt und abgerufen, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bzw. Bauabschnitt bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegende Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen hinsichtlich der Erweiterung und/oder Sanierung (vgl. II.2.11)) besteht nicht.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Verfahrenskommunikation erfolgt vorrangig über die unter I.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des...”
Zusätzliche Informationen
Die Verfahrenskommunikation erfolgt vorrangig über die unter I.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen (Nachunternehmer) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen beabsichtigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur/Architekt zu tragen oder in Deutschland unter dieser...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur/Architekt zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV);
2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB;
3) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
4) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz;
5) Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen;
6) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen;
7) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen und für sie und ggf. für noch weiter nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren von 2016 bis 2018 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Die maximale Punktzahl...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren von 2016 bis 2018 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einem durchschnittlichen Umsatz von >= 300 000 EUR/a erzielt. – (Wichtung 5 %);
2) Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Geschäftsjahre von 2016 bis 2018 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einer durchschnittlichen Gesamtmitarbeiterzahl >= 3 Personen erzielt. –
(Wichtung 5 %).
3) Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2016-2018)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2016-2018) erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen;
2) Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, wird wie folgt vorgegangen:
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren von 2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2014 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden. – (Wichtung 90 %) Referenzprojekte, die vor 2014 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— bei den Referenzprojekten handelt es sich um eine Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahme,
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Gesamtkosten Kgr. 300-400 >= 3,0 Mio. EUR brutto),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 3–6 (gem. § 51 HOAI) erbracht.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Gesamtprojektkosten (Kgr. 300-400, DIN 276) brutto,
— erbrachte Leistungsphasen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn 3 Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
3) Benennung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen;
4) Der Auftraggeber behält sich die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte vor.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist.
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-20
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die unter II.2.7) benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante...”
Die unter II.2.7) benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. – Angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags/Angebotes liegt beim Bewerber/Bieter.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters/der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15🌏
Quelle: OJS 2019/S 226-554475 (2019-11-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erweiterung und Sanierung Bildungscampus Braunenberg – PlanungsleTragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Lph. 3-6”
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Aalen beabsichtigt, auf dem bestehenden Gelände der jetzigen Braunenbergschule einen Schulcampus Braunenberg zu entwickeln. Das Konzept sieht die...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Aalen beabsichtigt, auf dem bestehenden Gelände der jetzigen Braunenbergschule einen Schulcampus Braunenberg zu entwickeln. Das Konzept sieht die räumliche Integration einer 3-gruppigen Kindertagesstätte, einer Ganztagesgrundschule sowie eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) vor.
Das Bauvorhaben ist in drei Bauabschnitte unterteilt. Zunächst werden entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel der Stadt Aalen die Planungsleistungen für den 1. Bauabschnitt vergeben.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 183608.59 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Aalen beabsichtigt, auf dem bestehenden Gelände der jetzigen Braunenbergschule einen Schulcampus Braunenberg zu entwickeln. Das Konzept sieht die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Aalen beabsichtigt, auf dem bestehenden Gelände der jetzigen Braunenbergschule einen Schulcampus Braunenberg zu entwickeln. Das Konzept sieht die räumliche Integration einer drei-gruppigen Kindertagesstätte, einer Ganztagesgrundschule sowie eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) vor.
Das Bauvorhaben ist in drei Bauabschnitte unterteilt. Zunächst werden entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel der Stadt Aalen die Planungsleistungen für den 1. Bauabschnitt vergeben.
Dieser beinhaltet:
— Abbrucharbeiten/Rückbau Verbindungsbau zwischen Pavillon Ost und West;
— Teilrückbau der bestehenden Pavillonanlage; Dachsanierung;
— Neubau einer 3-Gruppigen Kindertagesstätte;
— Sanierung Turnhalle Ost;
— Neubau Ganztagesbetreuung im EG mit Teilunterkellerung.
Die Kosten hierfür (Kgr. 200-700) werden grob auf 4,60 Millionen EUR netto geschätzt.
— Beginn Lph. 3: 04/2020;
— Baubeginn: 01/2021;
— geplante Fertigstellung: bis 09/2022.
Die dargestellten Maßnahmen basieren auf einer Machbarkeitsstudie, welche über das bevorstehende Projekt erstellt wurde. Hierzu wurde die Vorplanung mit einer Planungstiefe bis einschließlich Lph. 2 bereits erstellt und ein entsprechendes Raumprogramm erarbeitet.
Die weiteren Planungen müssen zwingend auf diesen bereits abgestimmten und von den zuständigen Gremien freigegebenen Vorgaben aufbauen.
Zudem ist das im September 2019 durch den Gemeinderat der Stadt Aalen verabschiedete Energiepolitische Arbeitspapier 2019-2023 im Rahmen der eea-Zertifizierung zwingende Planungsgrundlage. Hierbei wurden verpflichtende Ziele für das zukünftige handeln zur kontinuirlichen Verbesserung der energie-und klimapolitischen Arbeit formuliert. Grundlage hierfür ist ein Maßnahmenkatalog, der zahlreiche Maßnahmen zum energiepolitischen Handeln umfasst. Eine detaillierte Beschreibung des Arbeitspapiers ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Für die Erweiterung und Sanierung des Bildungscampus Braunenberg sind die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Lph. 3-6 zu vergeben. Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 3 + 4 gemäß § 49 HOAI beauftragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen hinsichtlich der Erweiterung und/oder Sanierung (vgl. II.2.11)) besteht nicht.
Alle in den Vertragsunterlagen (HAVKOM-Muster) dargestellten Bezugnahmen auf DIN 276-1:2008-12 im Zusammenhang mit den definierten Leistungspflichten ist als Bezugnahme auf die aktuell gültige DIN 276:2018-12 zu lesen. Auch für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten ist – abweichend von § 4 Abs. 1 HOAI – DIN 276:2018-12 anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird ausdrückklich darauf hingeweisen, dass im Rahmen der Beauftragung jeweils die Vorschriften und Normen in der jeweils aktuellen Fassung gelten.
Leistungsphasen 5-9 gemäß HOAI § 51 (nach Beauftragungsstufe 1/Leistungsphase 3 + 4 abzurufen)
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 5-6 gemäß § 51 HOAI;
— ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI.
Optionale Beauftragung 2. Bauabschnitt.
Dieser beinhaltet:
— Bestandssanierung Grundschule;
— Erweiterung Klassentrakt;
— Neubau Verwaltung;
— Sanierung Pavillon für Fachräume
Die Kosten hierfür (Kgr. 200-700) werden grob auf 3,49 Millionen EUR netto geschätzt.
Geplante Fertigstellung: bis 06/2024.
Der Abruf der Beauftragung erfolgt auch hier Stufenweise:
— Beauftragungsstufe 1: Leistungsphasen 3-4 gemäß § 51 HOAI;
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 5-6 gemäß § 51 HOAI.
Optionale Beauftragung 3. Bauabschnitt.
Dieser beinhaltet:
— Umbau Bestand Sonderpädagogischs Bildungs- und Beratungszentrum.
Die Kosten hierfür (Kgr. 200-700) werden grob auf 1,32 Millionen EUR netto geschätzt.
Geplante Fertigstellung: bis 05/2025.
Der Abruf der Beauftragung erfolgt auch hier Stufenweise:
— Beauftragungsstufe 1: Leistungsphasen 3-4 gemäß § 51 HOAI;
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 5-6 gemäß § 51 HOAI.
Eine planerische Übersicht der einzelnen Bauabschnitte ist den Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Die Planungsleistungen der einzelnen Leistungsphasen sowie der einzelnen Bauabschnitte werden stufenweise beauftragt und abgerufen, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bzw. Bauabschnitt bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegende Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen hinsichtlich der Erweiterung und/oder Sanierung (vgl. II.2.11.) besteht nicht.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Verfahrenskommunikation erfolgt vorrangig über die unter I.3. genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des...”
Zusätzliche Informationen
Die Verfahrenskommunikation erfolgt vorrangig über die unter I.3. genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen (Nachunternehmer) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen beabsichtigt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 226-554475
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Ohligschläger Ribarek Roll
Postanschrift: Friedlandstraße 3
Postort: Aalen
Postleitzahl: 73431
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@statikaalen.de📧
Region: Ostalbkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 183608.59 💰
“Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante...”
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. – Angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags/Angebotes liegt beim Bewerber/Bieter.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis drei Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis drei Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser drei Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters/der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 080-189021 (2020-04-20)