Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die folgenden Angaben und Erklärungen sind mit Einreichung des Angebots vorzulegen.
1) Nachweis der beruflichen Eignung nach § 6a EU Nr. 3 Buchst. a VOB/A (Referenzen über die wesentlichen, in den letzten 5 Jahren (ab 01/2014) erbrachten, vergleichbaren Leistungen). Vorliegend sind dem Angebot Referenzen hinsichtlich der Leistungen im Aufgabenbereich von Los 1 – Abbrucharbeiten beizufügen. Die Darstellung dieser Referenzen hat in der vorgegebenen Tabellenform zu erfolgen (Formblatt 3).
Anmerkung: bei Bietergemeinschaften ist diese Angabe für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2) Nachweis der Zulassung gemäß Anhang I Nummer 2.4.2 Absatz 4 der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV).
Anmerkung: Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Zulassung nach GefStoffV von denjenigen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen, die nach der Aufgabenverteilung Aufgaben wahrnehmen werden, die den Umgang mit Gefahrstoffen erfordern.
Zusätzlich müssen Bietergemeinschaften Formblatt 4 „Bietergemeinschaftserklärung“ mit dem Angebot einreichen.
Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6b EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A). Präqualifizierten Bietern ist es gestattet, sich unter Angabe der PQ_Nummer auf ihre Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis zu berufen (Angabe im Vordruck Angebot erforderlich).
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch vom Nachunternehmer/Dritten vorzulegen. Zudem ist Formblatt 5 auszufüllen. Darüber hinaus ist eine unterschriebene Verfügbarkeitserklärung des Dritten/Nachunternehmers vorzulegen (Formblatt 7).
Im Hinblick auf andere Nachunternehmen, auf deren Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft nicht beruft (keine Eignungsleihe), genügt es, mit dem Angebot den geplanten Leistungsbereich, der durch Nachunternehmer erbracht werden soll, anzugeben (§ 6a EU Nr. 3 Buchst. i). Für diese Erklärungen ist Formblatt 6 zu verwenden. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, so wird der Auftraggeber den Bieter dazu auffordern, die für die Ausführung dieser Leistungen vorgesehenen Nachunternehmen zu benennen. Nach entsprechender Aufforderung durch den Auftraggeber wird hierfür Formblatt 5 zu verwenden und einzureichen sein.