Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die Estricharbeiten zur Errichtung einer Sporthalle mit 4 Hallenteilen auf 2 Ebenen und 6-geschossigen Nebentrakt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Estricharbeiten
03 20 OV
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Sporthallen📦
Kurze Beschreibung:
“Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die Estricharbeiten zur Errichtung einer Sporthalle mit 4 Hallenteilen auf 2 Ebenen und 6-geschossigen...”
Kurze Beschreibung
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die Estricharbeiten zur Errichtung einer Sporthalle mit 4 Hallenteilen auf 2 Ebenen und 6-geschossigen Nebentrakt.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Carl-Humann-Grundschule,
Scherenbergstr. 7
10439 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“— Dampfsperren: ca. 200 m,
— Trennschichten: ca. 410 m,
— Dämmschichten, 1- oder 2-lagig: ca. 1 300 m,
— Verbundestrich: ca. 90 m,
— Zementestrich: ca. 410...”
Beschreibung der Beschaffung
— Dampfsperren: ca. 200 m,
— Trennschichten: ca. 410 m,
— Dämmschichten, 1- oder 2-lagig: ca. 1 300 m,
— Verbundestrich: ca. 90 m,
— Zementestrich: ca. 410 m,
— Zementestrich Heizestrich: ca. 850 m,
— Mineralische Estrichbeschichtung: ca. 580 m,
— Versiegelung auf Estrichbeschichtung: ca. 580 m,
— Sauberlaufmatten mit Rahmen: 2 St.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-18 📅
Datum des Endes: 2021-01-29 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Nachweis umfasst: Der Bieter hat die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Nachweis umfasst: Der Bieter hat die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen.
Nachweisführung der Eignung: Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unter https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index abrufbar.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten oder nicht im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt V 124.H F angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die auf Seite 1 des Formblattes V 124.HF angegebenen konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen gemäß VOB/A § 6a EU Punkt 2 a-c innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
Stützt sich ein Bewerber /Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.H F oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Absatz 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gemäß § 6d EU Absatz 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in den Punkten III.1.1), III.1.2) und III.1.3) und VI.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.
Gemäß § 6d EU Absatz 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5 VOB/A vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis umfasst: Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis umfasst: Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
Nachweisführung der Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen: siehe Pkt. III.1.1).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis umfasst:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis umfasst:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen,
— Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
Nachweisführung der Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen: Siehe Pkt. III.1.1).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es sind mindestens 3 Referenzen in Art und Umfang vergleichbar nach den vorgenannten Bedingungen vorzulegen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrages sind in Punkt III.1.3 „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" erfasst.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-27
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-27
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Personen dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Es sind nur elektronische Angebote in Textform zulässig.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt:
— dass keine schwere Verfehlung begangen...”
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt:
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
— dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß § 6e EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
Nachweisführung zur Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen: siehe Pkt. III.1.1).
VI.3.2) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8. 2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
VI.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.vergabe.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als PDF-Dokumente auf den Plattformen angeboten. Achtung: Die Einreichung/Abgabe der Angebote ist nur elektronisch in Textform zugelassen.
Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen, wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekannmachungen/
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 20.1.2020, um 11:00 Uhr.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: entfällt
Postort: entfällt
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 113011.62 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Carl-Humann-Grundschule
Scherenbergstr. 7
10439 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“— Dampfsperren: ca. 200 m;
— Trennschichten: ca. 410 m;
— Dämmschichten, 1- oder 2-lagig: ca. 1 300 m;
— Verbundestrich: ca. 90 m;
— Zementestrich: ca. 410...”
Beschreibung der Beschaffung
— Dampfsperren: ca. 200 m;
— Trennschichten: ca. 410 m;
— Dämmschichten, 1- oder 2-lagig: ca. 1 300 m;
— Verbundestrich: ca. 90 m;
— Zementestrich: ca. 410 m;
— Zementestrich Heizestrich: ca. 850 m;
— mineralische Estrichbeschichtung: ca. 580 m;
— Versiegelung auf Estrichbeschichtung: ca. 580 m;
— Sauberlaufmatten mit Rahmen: 2 St.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 240-588052
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Estricharbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Becker & Partner Baugesellschaft mbH
Postanschrift: Lichtenhäger Chaussee 10a
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18107
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 106 618 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 113011.62 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat,ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 067-158611 (2020-04-02)