Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ESTW Duisburg Hbf; 2. Baustufe; Baulogistik Sommersperrpause 2019
19FEI37151
Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“ESTW Duisburg HBF 2.Baustufe: Organisation und Abwicklung der übergeordneten Projekt- /Baulogistik; vom 2.4.2019 — 8.9.2019”
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“ESTW Duisburg HBF 2.Baustufe: Organisation und Abwicklung der übergeordneten Projekt- /Baulogistik; vom 2.4.2019 — 8.9.2019” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-02 📅
Datum des Endes: 2019-09-08 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-11
07:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-02-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind auf der Vergabeplattform (https://bieterportal.noncd.db.de/portal/) Vergabevorgang 19FEI37151...”
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind auf der Vergabeplattform (https://bieterportal.noncd.db.de/portal/) Vergabevorgang 19FEI37151 so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Bei der EU-Vergabe wird unterschieden zwischen Teilnahmewettbewerb und Angebotsphase. Zunächst ist bis zum 11.2.2019, 7.00 die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb über die Vergabeplattform einzureichen. Danach folgt für ausgewählte Bieter die Angebotsphase. Erst mit der Angebotsphase ist für ausgewählte Bewerber ein Angebot für die ausgeschriebene Leistung über die Vergabeplattform einzureichen. Wichtige Informationen hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsabgabe auf Verhandlungen zu verzichten. Die Bindefrist kann der Angebotserklärung entnommen werden.
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Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 009-017560 (2019-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“ESTW Duisburg HBF 2.Baustufe: Organisation und Abwicklung der übergeordneten Projekt-/Baulogistik; vom 2.4.2019 – 8.9.2019.” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“ESTW Duisburg HBF 2.Baustufe: Organisation und Abwicklung der übergeordneten Projekt-/Baulogistik; vom 2.4.2019 – 8.9.2019.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 009-017560
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 1
Titel: ESTW Duisburg Hbf; 2. Baustufe; Baulogistik Sommersperrpause 2019
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-15 📅
“Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind auf der Vergabeplattform (https://bieterportal.noncd.db.de/portal/) Vergabevorgang 19FEI37151...”
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind auf der Vergabeplattform (https://bieterportal.noncd.db.de/portal/) Vergabevorgang 19FEI37151 so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Bei der EU-Vergabe wird unterschieden zwischen Teilnahmewettbewerb und Angebotsphase. Zunächst ist bis zum 11.2.2019 7.00 die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb über die Vergabeplattform einzureichen. Danach folgt für ausgewählte Bieter die Angebotsphase. Erst mit der Angebotsphase ist für ausgewählte Bewerber ein Angebot für die ausgeschriebene Leistung über die Vergabeplattform einzureichen. Wichtige Informationen hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsabgabe auf Verhandlungen zu verzichten. Die Bindefrist kann der Angebotserklärung entnommen werden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 059-137605 (2019-03-20)