Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ESTW Gießen – Nidda, Projektsteuerungleistungen
18FEI37082
Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement im Bauwesen📦
Kurze Beschreibung: ESTW Gießen – Nidda, Projektsteuerungleistungen
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement im Bauwesen📦
Ort der Leistung: Wetteraukreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung: ESTW Gießen – Nidda, Projektsteuerungsleistungen für die Leistungsstufe 1
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“ESTW Gießen – Nidda, Projektsteuerungsleistungen für die Leistungsstufen 2 und 3” Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“ESTW Gießen - Nidda, Projektsteuerungsleistungen für die Leistungsstufen 2 und 3”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Hier brauchen keine Nachweise vorgelegt werden, Bitte beachten Sie, dass Sie zur Angebotslegung die nachfolgend dargestellten Erklärungen tätigen müssen (in...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Hier brauchen keine Nachweise vorgelegt werden, Bitte beachten Sie, dass Sie zur Angebotslegung die nachfolgend dargestellten Erklärungen tätigen müssen (in der Angebotserklärung zum Ingenieurvertrag):
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Hier brauchen keine Nachweise vorgelegt werden, Bitte beachten Sie, dass Sie zur Angebotslegung die nachfolgend dargestellten Erklärungen tätigen müssen (in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Hier brauchen keine Nachweise vorgelegt werden, Bitte beachten Sie, dass Sie zur Angebotslegung die nachfolgend dargestellten Erklärungen tätigen müssen (in der Angebotserklärung zum Ingenieurvertrag):
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Büro:
1.3.1) iTWO DB Lizenz&Schulung: Nachweis über den Erwerb der iTWO DB Lizenz und erfolgreicher Teilnahme...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Büro:
1.3.1) iTWO DB Lizenz&Schulung: Nachweis über den Erwerb der iTWO DB Lizenz und erfolgreicher Teilnahme an den Schulungen iTWO DB Kostenplanung, iTWO DB Abrechnung, iTWO DB Steuerung. Sollten die erforderlichen Schulungen noch nicht mit Veröffentlichung des Teilnahmeantrags absolviert worden sein, wird eine Eigenerklärung von AN, das Seminar innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung eigenständig zu besuchen, alternativ zur Teilnahmebescheinigung anerkannt.
Die personellen Kapazitäten für die Projektrealisierung in iTWO DB sind durch den AN nachzuweisen, mind. 1MA. Qualifikation vorgesehene Mitarbeiter;
1.3.2) leitender Mitarbeiter: Darstellung von mind. 3-jähriger Berufserfahrung vorges. MA Projektsteuerung ESTW Giessen-Nidda als Gesamtverantwortlicher in der Steuerung in den letzten 6 Jahren. Erfahrung im Bereich Projektsteuerung ESTW, hier Nachweis über min. 2 ESTW-Projekte mit je einem Gesamtwertumfang > 20 Mio. EUR. Erfahrung im Bereich Projektsteuerung Verkehrsstationen, hier Nachweis über min. 2 Verkehrsstations-Projekten mit einem jeweiligen Gesamtwertumfang > 0,5 Mio. EUR. Davon mind. eine Maßnahme mit einem vollständigem Bahnsteigneubau. Erfahrung im Bereich Projektsteuerung Infrastrukturänderungen, hier Nachweis über min. 2 Projekte mit Änderungen der Gleisinfrastruktur. Davon mind. eine Maßnahme mit Gleislageänderungen. Erfahrung im Bereich Projektsteuerung Bahnübergänge, hier Nachweis über min. 2 Projekte mit wesentlichen Änderungen (z.B. BÜ-Auflassung mit Ersatzbauwerken oder Umfangreiche Schleppkurvenanpassungen) an Bahnübergängen. Erfahrung im Bereich Projektsteuerung EKrG, hier Nachweis über min. 2 Projekte mit Erstellung/Abstimmung von Kreuzungsvereinbarungen;
1.3.3) weiterer MA: Darstellung von mind. 2-jähriger Berufserfahrung vorges. MA Projektsteuerung ESTW Giessen-Nidda in der Steuerung in den letzten 5 Jahren. Erfahrung im Bereich Projektsteuerung ESTW, hier Nachweis über min. 1 ESTW-Projekte mit einem Gesamtwertumfang > 10 Mio. EUR. Erfahrung im Bereich Projektsteuerung Verkehrsstationen, hier Nachweis über min. 2 Verkehrsstations-Projekten mit einem jeweiligen Gesamtwertumfang > 0,5 Mio. EUR. Davon mind. eine Maßnahme mit einem vollständigem Bahnsteigneubau.
Erfahrung im Bereich Projektsteuerung Bahnübergänge, hier Nachweis über min. 2 Projekte mit wesentlichen Änderungen (z.B. BÜ-Auflassung mit Ersatzbauwerken oder Umfangreiche Schleppkurvenanpassungen) an Bahnübergängen;
1.3.4) Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: Sicherheiten gemäß Anfrageunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-11
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-03-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“3.1) beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen;
3.2) Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von...”
3.1) beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen;
3.2) Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. und u.g. Reihenfolge in einer Anlage (eine pdf-Datei) kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bitte versuchen Sie sich wirklich kurz zu halten und fassen Sie die Erklärungen zu III1.1, 1.2 und VI. auf maximal 10 Seiten (ggf. anpassen) zusammen (Eigenerklärungen). Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten;
3.3) Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied;
Beauftragte Unternehmen: keine
3.4) Hier brauchen keine Nachweise vorgelegt werden, Bitte beachten Sie, dass Sie zur Angebotslegung die nachfolgend dargestellten Erklärungen tätigen müssen (in der Angebotserklärung zum Ingenieurvertrag):
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn. com/ lieferantenqualifizierung _ downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme. de/ fileadmin/_ horusdam/ 2065- BME- Code_ of_ Conduct_ deutsch. pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird;
Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 029-065747 (2019-02-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ESTW Gießen-Nidda, Projektsteuerungleistungen
18FEI37082
Kurze Beschreibung: ESTW Gießen-Nidda, Projektsteuerungleistungen
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: ESTW Gießen-Nidda, Projektsteuerungsleistungen für die Leistungsstufe 1.
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: ESTW Gießen-Nidda, Projektsteuerungsleistungen für die Leistungsstufen 2 und 3.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 029-065747
Auftragsvergabe
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Titel: ESTW Gießen-Nidda, Projektsteuerungleistungen
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Einstellung des Vergabeverfahrens gem. § 57 SektVO
Das Vergabeverfahren wird gem. § 57 SektVO eingestellt.
Grund hierfür sind grundlegende Änderungen in den...”
Einstellung des Vergabeverfahrens gem. § 57 SektVO
Das Vergabeverfahren wird gem. § 57 SektVO eingestellt.
Grund hierfür sind grundlegende Änderungen in den Anfrageunterlagen.
Der Auftrag wird möglicherweise Gegenstand einer neuen Veröffentlichung sein.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 076-182056 (2019-04-12)