I) Erläuterungen zu den Eignungsnachweisen
(1) Aktuell: Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Bewerbungsfrist
(2) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(3) Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften sind gem. § 43 Abs. 2 VgV zum Vergabeverfahren zugelassen, wenn sie für jedes Mitglied mit dem Teilnahmeantrag die unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) sowie die Eigenerklärung Datenschutz (Anlage A.DS, durch das bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen) einreichen. Ferner muss die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Anlage A.TA Vordruck 11 von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Bewerbergemeinschaften haben außerdem mit dem Teilnahmeantrag ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zuständig sind. Gegebenenfalls sind folgende weitere Vordrucke zu verwenden:
— Nachunternehmen/sonstige Dritte (Vordruck 8),
— Erklärung Eignungsverleiher (Vordruck 9),
— Gemeinsame Haftungserklärung (Vordruck 10).
(4) Nachunternehmer/Eignungsverleiher: Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, und bezieht er sich überdies für den Nachweis seiner Eignung auf diese Unternehmen, muss er mit seinem Teilnahmeantrag für den Nachunternehmer/Eignungsverleiher die unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) bereits vorgegebenen Vordrucke sowie folgende Vordrucke einreichen:
— Nachunternehmen/sonstige Dritte (Vordruck 8),
— Erklärung Eignungsverleiher (Vordruck 9),
— Gemeinsame Haftungserklärung (Vordruck 10).
(5) Der Auftraggeber akzeptiert die Einheitliche Europäische Eigenerklärung, siehe dazu Anlage A 1 „Bewerbungsbedingungen Teil A" Ziff. 6.6 und 8.3
II) Fragen zum Verfahren, Interessenteninformationen
Fragen von Interessenten sind ausschließlich auf
www.dtvp.de unter Verwendung des Projektraumes (Kommunikationstool) bis spätestens 27.12.2019 an den Auftraggeber zu richten.
Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie wichtige Informationen enthalten, gleichzeitig allen Interessenten in anonymisierter Form unter
www.dtvp.de zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Interessenten betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Interessenten nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Interessenten verletzen.
Selbstverständlich wird es Interessenteninformationen nicht ausschließlich wegen einer Interessentenfrage geben, sondern z. B. auch, wenn der Auftraggeber einen Aspekt der Nachfrage ändern möchte.
Der Auftraggeber stellt die Informationen auf
www.dtvp.de zum Abruf bereit. Interessenten sind verpflichtet, sich regelmäßig eigeninitiativ über neue Interessenteninformationen zu informieren.
III) Preisobergrenze
Der Auftraggeber legt eine Preisobergrenze in Höhe von 385 000,00 EUR brutto fest. Angebote, welche diese Preisobergrenze überschreiten, werden im Verfahren nicht weiter berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9RDMYF