Die Feuerwehr Dormagen beabsichtigt, zur Verwendung im Rettungsdienst 2 Rettungswagen (im Folgenden RTW) Typ C zu beschaffen. Dem zugrunde liegend ergänzen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Vorbemerkungen, die allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen der Stadt Dormagen sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B VOL NRW und werden als Bestandteil des Auftrages vom Auftragnehmer anerkannt.
Zum Zeitpunkt der Auslieferung des RTW müssen die Fahrzeuge dem neuesten Stand der Technik entsprechen sowie die im Leistungsverzeichnis aufgelisteten technischen und vergaberechtlichen bzw. angebotsbezogenen Anforderungen erfüllen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – 3 / F 37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Postanschrift: Paul-Wierich-Platz 1
Postort: Dormagen
Postleitzahl: 41539
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Submissionsstelle – Stadt Dormagen
Telefon: +49 2133257593📞
E-Mail: vergabe@stadt-dormagen.de📧
Fax: +49 2133/257408 📠
Region: Rhein-Kreis Neuss🏙️
URL: http://WWW.STADT-DORMAGEN.DE🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E11125924🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EU 15-19 Lieferung von 2 baugleichen Rettungswagen Typ C nach DIN EN 1789
Produkte/Dienstleistungen: Rettungswagen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Feuerwehr Dormagen beabsichtigt, zur Verwendung im Rettungsdienst 2 Rettungswagen (im Folgenden RTW) Typ C zu beschaffen. Dem zugrunde liegend ergänzen...”
Kurze Beschreibung
Die Feuerwehr Dormagen beabsichtigt, zur Verwendung im Rettungsdienst 2 Rettungswagen (im Folgenden RTW) Typ C zu beschaffen. Dem zugrunde liegend ergänzen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Vorbemerkungen, die allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen der Stadt Dormagen sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B VOL NRW und werden als Bestandteil des Auftrages vom Auftragnehmer anerkannt.
Zum Zeitpunkt der Auslieferung des RTW müssen die Fahrzeuge dem neuesten Stand der Technik entsprechen sowie die im Leistungsverzeichnis aufgelisteten technischen und vergaberechtlichen bzw. angebotsbezogenen Anforderungen erfüllen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rettungswagen📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Ort der Leistung: Düsseldorf🏙️
Ort der Leistung: Rhein-Kreis Neuss🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abholung erfolgt durch den Auftraggeber beim Auftragnehmer.
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 2 baugleichen Rettungswagen Typ C nach DIN EN 1789 Bewerbungs-/Eignungskriterien:
1) ISO 9001;
2) Referenzliste gewechselte Kofferaufbauten.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nähe zur Fachwerkstatt für das Fahrgestell
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service der Fachwerkstatt für das Fahrgestell
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ersatzteilverfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nähe zur Fachwerkstatt für den Auf- und Ausbau
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service des Herstellers bzw. der Fachwerkstatt für Auf- und Ausbau
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ersatzteilverfügbarkeit des Herstellers für den Auf- und Ausbau
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Kostenkriterium (Name): Anschaffungspreis und Lebenszykluskosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 60 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Das Leistungsverzeichnis beinhaltet 2 Optionen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: — hilfsweise Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB (Formular 521 EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe), dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Etwaige Maßnahmen des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB (Formular 521 EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe), dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— für die Auftragserteilung kommen nur Firmen auch Nachunternehmen in Frage, die nach ISO 9001 zertifiziert sind und den Nachweis dem Angebot beifügen,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— für die Auftragserteilung kommen nur Firmen auch Nachunternehmen in Frage, die nach ISO 9001 zertifiziert sind und den Nachweis dem Angebot beifügen,
— eine Referenzliste für gewechselte Kofferaufbauten ist dem Angebot beizufügen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-23
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-23
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 41539 Dormagen, Paul-Wierich-Platz 1: Historisches Rathaus, 2. OG, Zimmer 2.05a
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Vergabe- und Vertragsunterl. sind ausschl. als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter: www.subreport.de/. Der Download ist...”
Die Vergabe- und Vertragsunterl. sind ausschl. als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter: www.subreport.de/. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschl.
Über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterl.
Zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung.
Der AG verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung (Reg.) gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Reg. ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Reg. ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterl. bereits ohne Reg. heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Reg. nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Reg. wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen,deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Reg.geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Reg.
Erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adr. sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail- Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschr. Stelle zusätzl. Infos bereit gestellt hat.
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Bieter und deren Bevollm. sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3045📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen(§ 163 I GWB).
Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen (§ 160 II GWB):
Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 161 GWB:
— der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen ist (§ 161 I Satz 1 GWB),
— der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S.2 GWB),
— ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen hat (§ 161 I S.3GWB),
— die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung.
Mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 III GWB folgende Gründe den Antrag unzulässig machen:
— der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt (160 III Nr.1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
— der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr.2 GWB),
— der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 Nr.3 GWB),
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – F 10/30 Zentrale Submissionsstelle
Postanschrift: Paul-Wierich-Platz 1
Postort: Dormagen
Postleitzahl: 41539
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2133257-547📞
E-Mail: vergabe@stadt-dormagen.de📧
Fax: +49 2133257-408 📠
URL: https://www.dormagen.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 231-566019 (2019-11-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Stadt Dormagen – F 10/30 – Z. SUB
Telefon: +49 2133/257547📞
URL: https://dormagen.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Feuerwehr Dormagen beabsichtigt, zur Verwendung im Rettungsdienst 2 Rettungswagen (im Folgenden RTW) Typ C zu beschaffen. Dem zugrunde liegend ergänzen...”
Kurze Beschreibung
Die Feuerwehr Dormagen beabsichtigt, zur Verwendung im Rettungsdienst 2 Rettungswagen (im Folgenden RTW) Typ C zu beschaffen. Dem zugrunde liegend ergänzen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Vorbemerkungen, die Allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen der Stadt Dormagen sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B VOL NRW und werden als Bestandteil des Auftrages vom Auftragnehmer anerkannt.
Zum Zeitpunkt der Auslieferung des RTW müssen die Fahrzeuge dem neuesten Stand der Technik entsprechen sowie die im Leistungsverzeichnis aufgelisteten technischen und vergaberechtlichen bzw. angebotsbezogenen Anforderungen erfüllen.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 427235.04 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dormagen
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 2 baugleichen Rettungswagen Typ C nach DIN EN 1789 Bewerbungs-/Eignungskriterien:
1. ISO 9001,
2. Referenzliste gewechselte Kofferaufbauten.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 231-566019
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: EU 15-19 Lieferung von 2 baugleichen Rettungswagen Typ C nach DIN EN 1789
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GSF Sonderfahrzeugbau GmbH
Postort: Twist
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Emsland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 427235.04 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.brd.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen(§ 163 I GWB). Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen (§ 160 II GWB): Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 161 GWB:
— Der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen ist (§ 161 I Satz 1 GWB).
— Der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S.2 GWB).
— Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen hat (§ 161 I S.3 GWB).
— Die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 III GWB folgende Gründe den Antrag unzulässig machen:
— Der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt (160 III Nr. 1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
— Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr. 2 GWB),
— Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 Nr. 3 GWB),
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 087-207080 (2020-04-30)