Bestandteil der Leistungserbringung ist die Errichtung einer normenkonformen, flächendeckenden BMA- Alarmübertragungsanlage am Flughafen Frankfurt/Main als Ersatz für die bestehende Feuerhauptmeldezentrale. Der Projektname ist BMAoverIP. Folgende Leistungen sind zu erbringen: — Lieferung und Inbetriebnahme von zwei redundanten Alarmempfangseinrichtung (AE) AE1 u. AE2, — Alarme und Störmeldungen sind an die angeschlossenen Schnittstellensysteme weiterzuleiten und zu protokollieren, — Lieferung und Inbetriebnahme von Standleitungs-AEs, — Redundante Anbindung der Standleitungs-AEs an die Alarmempfangseinrichtungen, — Wartung und die Instandsetzung sowie erforderliche Pflegeleistungen der Hardware- und Software-Komponenten, — Betrieb von Technischer Hotline, Remote-Login-Services. Geplanter Start nach Vergabe Ende Q3/2019
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Brandmeldeanlagen
Referenznummer: EU-P 0167-19EK1
Kurze Beschreibung:
Bestandteil der Leistungserbringung ist die Errichtung einer normenkonformen, flächendeckenden BMA- Alarmübertragungsanlage am Flughafen Frankfurt/Main als Ersatz für die bestehende Feuerhauptmeldezentrale. Der Projektname ist BMAoverIP.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
— Lieferung und Inbetriebnahme von zwei redundanten Alarmempfangseinrichtung (AE) AE1 u. AE2,
— Alarme und Störmeldungen sind an die angeschlossenen Schnittstellensysteme weiterzuleiten und zu protokollieren,
— Lieferung und Inbetriebnahme von Standleitungs-AEs,
— Redundante Anbindung der Standleitungs-AEs an die Alarmempfangseinrichtungen,
— Wartung und die Instandsetzung sowie erforderliche Pflegeleistungen der Hardware- und Software-Komponenten,
— Betrieb von Technischer Hotline, Remote-Login-Services.
Geplanter Start nach Vergabe Ende Q3/2019
Bestandteil der Leistungserbringung ist die Errichtung einer normenkonformen, flächendeckenden BMA- Alarmübertragungsanlage am Flughafen Frankfurt/Main als Ersatz für die bestehende Feuerhauptmeldezentrale. Der Projektname ist BMAoverIP.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
— Lieferung und Inbetriebnahme von zwei redundanten Alarmempfangseinrichtung (AE) AE1 u. AE2,
— Alarme und Störmeldungen sind an die angeschlossenen Schnittstellensysteme weiterzuleiten und zu protokollieren,
— Lieferung und Inbetriebnahme von Standleitungs-AEs,
— Redundante Anbindung der Standleitungs-AEs an die Alarmempfangseinrichtungen,
— Wartung und die Instandsetzung sowie erforderliche Pflegeleistungen der Hardware- und Software-Komponenten,
— Betrieb von Technischer Hotline, Remote-Login-Services.
Geplanter Start nach Vergabe Ende Q3/2019
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Brandmeldeanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraport AG
Postanschrift: Gebäude 700, Raum 2132/2136
Postleitzahl: 60547
Postort: Frankfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraport.de🌏
E-Mail: ausschreibung@fraport.de📧
Fax: +49 69690-60199 📠
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rib.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe.rib.de🌏
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“, verwiesen. Die „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“ werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber auf der vorgenannten Plattform ist dann zwingend erforderlich. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die
u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Entgegen der gesetzlich in §§ 9, 64 SektVO zwingend vorgeschriebenen ausschließlichen elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren (,,E-Vergabe“) lässt der Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren bis zum 1.4.2019 als Kommunikationsmittel auch den Postweg zu. Dies bedeutet, dass Bewerber/Bieter insbesondere auch Teilnahmeanträge/Angebote über diese Kommunikationsmittel beim Auftraggeber einreichen können. Ab dem 1.4.2019 werden nur noch elektronische Bewerbungen und Angebote gewertet. Für die elektronische Angebotsabgabe kann die qualifizierte Signaturkarte oder die Abgabeart „elektronisch in Textform“ genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass wir mögliche Papierangebote ab diesem Zeitpunkt nicht mehr werten können.
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“, verwiesen. Die „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“ werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber auf der vorgenannten Plattform ist dann zwingend erforderlich. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die
u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Entgegen der gesetzlich in §§ 9, 64 SektVO zwingend vorgeschriebenen ausschließlichen elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren (,,E-Vergabe“) lässt der Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren bis zum 1.4.2019 als Kommunikationsmittel auch den Postweg zu. Dies bedeutet, dass Bewerber/Bieter insbesondere auch Teilnahmeanträge/Angebote über diese Kommunikationsmittel beim Auftraggeber einreichen können. Ab dem 1.4.2019 werden nur noch elektronische Bewerbungen und Angebote gewertet. Für die elektronische Angebotsabgabe kann die qualifizierte Signaturkarte oder die Abgabeart „elektronisch in Textform“ genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass wir mögliche Papierangebote ab diesem Zeitpunkt nicht mehr werten können.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bestandteil der Leistungserbringung ist die Errichtung einer normenkonformen, flächendeckenden BMA- Alarmübertragungsanlage am Flughafen Frankfurt/Main als Ersatz für die bestehende Feuerhauptmeldezentrale. Der Projektname ist BMAoverIP.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
— Lieferung und Inbetriebnahme von zwei redundanten Alarmempfangseinrichtung (AE) AE1 u. AE2,
— Alarme und Störmeldungen sind an die angeschlossenen Schnittstellensysteme weiterzuleiten und zu protokollieren,
— Lieferung und Inbetriebnahme von Standleitungs-AEs,
— Redundante Anbindung der Standleitungs-AEs an die Alarmempfangseinrichtungen,
— Wartung und die Instandsetzung sowie erforderliche Pflegeleistungen der Hardware- und Software-Komponenten,
— Betrieb von Technischer Hotline, Remote-Login-Services.
Geplanter Start nach Vergabe Ende Q3/2019
Die ausgeschriebenen und zu beschaffenden Alarmempfangszentralen müssen folgende funktionalen Leistungsumfang abdecken:
— Verarbeitung von eingehenden digitalen Datentelegrammen über unterschiedliche Übertragungsmedien und von unterschiedlichen Meldesystemen wie z.B.: Gefahren- oder Störungsmeldeanlagen.
— Systemkoppler für verschiedene Schnittstellensysteme:
— Anbindungen an die Kommunikationswege IP und Ersatzweg sowie an ein Einsatzleitsystem der Eurofunk Kappacher (über genormtes VdS 2465-Protokoll),
— Anbindungen an die UGM2020 (P4A) der Fa. Bosch sowie an die Alarmempfangsstelle (AES) der Fa. Netcom (genormte VdS 2465-Schnittstelle),
— Alarmmanagementserver/Statistikserver liefern, bedienbar über abgesetzten Bedienplatz mit Tastatur und TFT-Bildschirm,
— Alarmmanagementsystem inkl. der Funktionen WEB-Revision / SMS-Revision.
Dauer: 96 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung Wartungsvertrag um 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main, Flughafen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1 bis III.1.3:
Die nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in einem Dokument „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt. Das Dokument „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ entspricht in seinem Aufbau und der Bezifferung dem Formular dieser Auftragsbekanntmachung-Sektoren.
Die nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in einem Dokument „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt. Das Dokument „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ entspricht in seinem Aufbau und der Bezifferung dem Formular dieser Auftragsbekanntmachung-Sektoren.
Die informatorischen Vergabeunterlagen werden ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl. VI.3.).
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Eigenerklärungen können die Formblätter
— „Teilnahmeantrag/Vordruck Eignungsnachweise“,
— „Verpflichtungserklärung „andere Unternehmen“ (Eignungsleihe gem. § 47 SektVO)“ und
— „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden.
Die Formblätter sind Bestandteile des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil B“, unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird.
1) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.1) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
1) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.1) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.2) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.2) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.3) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
1) Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.3) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bezüglich der geforderten Kautionen und Sicherheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen des AGs vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen kann Formblatt „Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes „Ergänzung zur Bekanntmachung Teil B“ und wird unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen des AGs vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen kann Formblatt „Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes „Ergänzung zur Bekanntmachung Teil B“ und wird unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber / Bewerbergemeinschaften die nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber / Bewerbergemeinschaften die nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“, verwiesen. Die „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“ werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Ergänzungen zur Bekanntmachung es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“, verwiesen. Die „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“ werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber auf der vorgenannten Plattform ist dann zwingend erforderlich. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber auf der vorgenannten Plattform ist dann zwingend erforderlich. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die
u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Entgegen der gesetzlich in §§ 9, 64 SektVO zwingend vorgeschriebenen ausschließlichen elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren (,,E-Vergabe“) lässt der Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren bis zum 1.4.2019 als Kommunikationsmittel auch den Postweg zu. Dies bedeutet, dass Bewerber/Bieter insbesondere auch Teilnahmeanträge/Angebote über diese Kommunikationsmittel beim Auftraggeber einreichen können. Ab dem 1.4.2019 werden nur noch elektronische Bewerbungen und Angebote gewertet. Für die elektronische Angebotsabgabe kann die qualifizierte Signaturkarte oder die Abgabeart „elektronisch in Textform“ genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass wir mögliche Papierangebote ab diesem Zeitpunkt nicht mehr werten können.
Entgegen der gesetzlich in §§ 9, 64 SektVO zwingend vorgeschriebenen ausschließlichen elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren (,,E-Vergabe“) lässt der Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren bis zum 1.4.2019 als Kommunikationsmittel auch den Postweg zu. Dies bedeutet, dass Bewerber/Bieter insbesondere auch Teilnahmeanträge/Angebote über diese Kommunikationsmittel beim Auftraggeber einreichen können. Ab dem 1.4.2019 werden nur noch elektronische Bewerbungen und Angebote gewertet. Für die elektronische Angebotsabgabe kann die qualifizierte Signaturkarte oder die Abgabeart „elektronisch in Textform“ genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass wir mögliche Papierangebote ab diesem Zeitpunkt nicht mehr werten können.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 042-096483 (2019-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bestandteil der Leistungserbringung ist die Errichtung einer normenkonformen, flächendeckenden BMA- Alarmübertragungsanlage am Flughafen Frankfurt/Main als Ersatz für die bestehende Feuerhauptmeldezentrale. Der Projektname ist BMAoverIP.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
— Lieferung und Inbetriebnahme von 2 redundanten Alarmempfangseinrichtung (AE) AE1 u. AE2,
— Alarme und Störmeldungen sind an die angeschlossenen Schnittstellensysteme weiterzuleiten und zu protokollieren,
— Lieferung und Inbetriebnahme von Standleitungs-AEs,
— Redundante Anbindung der Standleitungs-AEs an die Alarmempfangseinrichtungen,
— Wartung und die Instandsetzung sowie erforderliche Pflegeleistungen der Hardware- und Software-Komponenten,
— Betrieb von Technischer Hotline, Remote-Login-Services.
Geplanter Start nach Vergabe Ende Q3/2019.
Bestandteil der Leistungserbringung ist die Errichtung einer normenkonformen, flächendeckenden BMA- Alarmübertragungsanlage am Flughafen Frankfurt/Main als Ersatz für die bestehende Feuerhauptmeldezentrale. Der Projektname ist BMAoverIP.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
— Lieferung und Inbetriebnahme von 2 redundanten Alarmempfangseinrichtung (AE) AE1 u. AE2,
— Alarme und Störmeldungen sind an die angeschlossenen Schnittstellensysteme weiterzuleiten und zu protokollieren,
— Lieferung und Inbetriebnahme von Standleitungs-AEs,
— Redundante Anbindung der Standleitungs-AEs an die Alarmempfangseinrichtungen,
— Wartung und die Instandsetzung sowie erforderliche Pflegeleistungen der Hardware- und Software-Komponenten,
— Betrieb von Technischer Hotline, Remote-Login-Services.
Geplanter Start nach Vergabe Ende Q3/2019.
Gesamtwert des Auftrags: 2833910.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“, verwiesen. Die „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“ werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber auf der vorgenannten Plattform ist dann zwingend erforderlich. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Entgegen der gesetzlich in §§9, 64 SektVO zwingend vorgeschriebenen ausschließlichen elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren (,,E-Vergabe“) lässt der Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren bis zum 1.4.2019 als Kommunikationsmittel auch den Postweg zu. Dies bedeutet, dass Bewerber/Bieter insbesondere auch Teilnahmeanträge/Angebote über diese Kommunikationsmittel beim Auftraggeber einreichen können. Ab dem 1.4.2019 werden nur noch elektronische Bewerbungen und Angebote gewertet. Für die elektronische Angebotsabgabe kann die qualifizierte Signaturkarte oder die Abgabeart „elektronisch in Textform“ genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass wir mögliche Papierangebote ab diesem Zeitpunkt nicht mehr werten können.
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“, verwiesen. Die „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“ werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber auf der vorgenannten Plattform ist dann zwingend erforderlich. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Entgegen der gesetzlich in §§9, 64 SektVO zwingend vorgeschriebenen ausschließlichen elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren (,,E-Vergabe“) lässt der Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren bis zum 1.4.2019 als Kommunikationsmittel auch den Postweg zu. Dies bedeutet, dass Bewerber/Bieter insbesondere auch Teilnahmeanträge/Angebote über diese Kommunikationsmittel beim Auftraggeber einreichen können. Ab dem 1.4.2019 werden nur noch elektronische Bewerbungen und Angebote gewertet. Für die elektronische Angebotsabgabe kann die qualifizierte Signaturkarte oder die Abgabeart „elektronisch in Textform“ genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass wir mögliche Papierangebote ab diesem Zeitpunkt nicht mehr werten können.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Lieferung und Inbetriebnahme von 2 redundanten Alarmempfangseinrichtung (AE) AE1 u. AE2,
Geplanter Start nach Vergabe Ende Q3/2019.
— Verarbeitung von eingehenden digitalen Datentelegrammen über unterschiedliche
Übertragungsmedien und von unterschiedlichen Meldesystemen wie z.B.: Gefahren- oder Störungsmeldeanlagen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-04 📅
Name: Netcom Sicherheitstechnik GmbH
Postanschrift: Rheinallee 189
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55120
Land: Deutschland 🇩🇪 Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2833910.60 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“, verwiesen. Die „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“ werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber auf der vorgenannten Plattform ist dann zwingend erforderlich. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber auf der vorgenannten Plattform ist dann zwingend erforderlich. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Entgegen der gesetzlich in §§9, 64 SektVO zwingend vorgeschriebenen ausschließlichen elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren (,,E-Vergabe“) lässt der Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren bis zum 1.4.2019 als Kommunikationsmittel auch den Postweg zu. Dies bedeutet, dass Bewerber/Bieter insbesondere auch Teilnahmeanträge/Angebote über diese Kommunikationsmittel beim Auftraggeber einreichen können. Ab dem 1.4.2019 werden nur noch elektronische Bewerbungen und Angebote gewertet. Für die elektronische Angebotsabgabe kann die qualifizierte Signaturkarte oder die Abgabeart „elektronisch in Textform“ genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass wir mögliche Papierangebote ab diesem Zeitpunkt nicht mehr werten können.
Entgegen der gesetzlich in §§9, 64 SektVO zwingend vorgeschriebenen ausschließlichen elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren (,,E-Vergabe“) lässt der Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren bis zum 1.4.2019 als Kommunikationsmittel auch den Postweg zu. Dies bedeutet, dass Bewerber/Bieter insbesondere auch Teilnahmeanträge/Angebote über diese Kommunikationsmittel beim Auftraggeber einreichen können. Ab dem 1.4.2019 werden nur noch elektronische Bewerbungen und Angebote gewertet. Für die elektronische Angebotsabgabe kann die qualifizierte Signaturkarte oder die Abgabeart „elektronisch in Textform“ genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass wir mögliche Papierangebote ab diesem Zeitpunkt nicht mehr werten können.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2019/S 229-563121 (2019-11-26)