Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen: Übernahme und Entsorgung von Restabfall: — Übernahme von 2 200 – 3 500 Mg Restabfall pro Jahr (ASN 20 03 01) und Transport des Restabfalls zur Aufbereitungs- oder Entsorgungsanlage. Für Teile eines Kalenderjahres gilt die anteilige Menge, — Entsorgung des Restabfalls gemäß dem angebotenen Konzept (Entsorgung in Müllverbrennungsanlage/energetische Verwertung oder mechanische Behandlung) und nachfolgende Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) der anfallenden Stoffströme.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
Übernahme und Entsorgung von Restabfall:
— Übernahme von 2 200 – 3 500 Mg Restabfall pro Jahr (ASN 20 03 01) und Transport des Restabfalls zur Aufbereitungs- oder Entsorgungsanlage. Für Teile eines Kalenderjahres gilt die anteilige Menge,
— Entsorgung des Restabfalls gemäß dem angebotenen Konzept (Entsorgung in Müllverbrennungsanlage/energetische Verwertung oder mechanische Behandlung) und nachfolgende Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) der anfallenden Stoffströme.
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
Übernahme und Entsorgung von Restabfall:
— Übernahme von 2 200 – 3 500 Mg Restabfall pro Jahr (ASN 20 03 01) und Transport des Restabfalls zur Aufbereitungs- oder Entsorgungsanlage. Für Teile eines Kalenderjahres gilt die anteilige Menge,
— Entsorgung des Restabfalls gemäß dem angebotenen Konzept (Entsorgung in Müllverbrennungsanlage/energetische Verwertung oder mechanische Behandlung) und nachfolgende Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) der anfallenden Stoffströme.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-09-18 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-20 📅
Datum des Beginns: 2020-02-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 182-443442
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
Übernahme und Entsorgung von Restabfall:
— Übernahme von 2 200 – 3 500 Mg Restabfall pro Jahr (ASN 20 03 01) und Transport des Restabfalls zur Aufbereitungs- oder Entsorgungsanlage. Für Teile eines Kalenderjahres gilt die anteilige Menge,
— Entsorgung des Restabfalls gemäß dem angebotenen Konzept (Entsorgung in Müllverbrennungsanlage/energetische Verwertung oder mechanische Behandlung) und nachfolgende Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) der anfallenden Stoffströme.
Vgl. Ziffer II.1.4).
Beschreibung der Verlängerungen: Vgl. Ziffer II.2.11).
Beschreibung der Optionen:
Sollte der Vertrag nicht bis ein Jahr vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit vom Landkreis gekündigt werden, verlängert er sich maximal zweimalig jeweils um ein Jahr bis zum 31.12.2024 bzw. 31.12.2025.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Heilbronn (inkl. Stadt Heilbronn (DE 117))
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2016 bis 2018 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von Restabfall,
— Nutzungsnachweis für die angebotene/-n Behandlungs-/Entsorgungsanlage/-n,
— Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung besteht.
Mindeststandards:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von mindestens 2.000 Mg Restabfall (ASN 20 03 01) pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für die Kalenderjahre 2016 bis 2018 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen),
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von mindestens 2.000 Mg Restabfall (ASN 20 03 01) pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für die Kalenderjahre 2016 bis 2018 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen),
— Nutzungsnachweis für die angebotene/-n Behandlungs-/Entsorgungsanlage/-n. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Behandlung von Restabfall (ASN 20 03 01) genehmigt sein.
— Nutzungsnachweis für die angebotene/-n Behandlungs-/Entsorgungsanlage/-n. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Behandlung von Restabfall (ASN 20 03 01) genehmigt sein.
Bei Nutzung einer Behandlungs-/Entsorgungsanlage außerhalb des Landes Baden-Württemberg ist zusätzlich nachzuweisen, dass die oberste Abfallrechtsbehörde des Landes Baden-Württemberg einer entsprechenden Nutzung zustimmt. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung (vgl. AWP Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle, Punkt 2.3.4).
Bei Nutzung einer Behandlungs-/Entsorgungsanlage außerhalb des Landes Baden-Württemberg ist zusätzlich nachzuweisen, dass die oberste Abfallrechtsbehörde des Landes Baden-Württemberg einer entsprechenden Nutzung zustimmt. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung (vgl. AWP Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle, Punkt 2.3.4).
— bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
— bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 182-443442 (2019-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung wurde in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
Übernahme und Entsorgung von Restabfall:
— Übernahme von 2 200 – 3 500 Mg Restabfall pro Jahr (ASN 20 03 01) und Transport des Restabfalls zur Aufbereitungs- oder Entsorgungsanlage. Für Teile eines Kalenderjahres gilt die anteilige Menge,
— Entsorgung des Restabfalls gemäß dem angebotenen Konzept (Entsorgung in Müllverbrennungsanlage/energetische Verwertung oder mechanische Behandlung) und nachfolgende Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) der anfallenden Stoffströme.
Die Gesamtleistung wurde in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
Übernahme und Entsorgung von Restabfall:
— Übernahme von 2 200 – 3 500 Mg Restabfall pro Jahr (ASN 20 03 01) und Transport des Restabfalls zur Aufbereitungs- oder Entsorgungsanlage. Für Teile eines Kalenderjahres gilt die anteilige Menge,
— Entsorgung des Restabfalls gemäß dem angebotenen Konzept (Entsorgung in Müllverbrennungsanlage/energetische Verwertung oder mechanische Behandlung) und nachfolgende Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) der anfallenden Stoffströme.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung wurde in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
Verfahren Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Gesamtentgelt (Zuschlagskriterium 1) und Wertungszuschlag für Transportaufwand (Zuschlagskriterium 2)
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-02 📅
Name: TPLUS GmbH
Postanschrift: Am Erlengraben 5
Postort: Ettlingen
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland 🇩🇪 Karlsruhe, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 999
Quelle: OJS 2019/S 240-589623 (2019-12-10)