Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung insbesondere:
– Lieferung und Montage von mobilen Ladestation in Modul-Bauweise mit 8 Schnelladeeinheiten mit Ladekabel mit integriertem Mikrospeicher und vollautomatischer Akku-Erkennung. Die Ladestationen haben zudem u. a. folgende Ausstattungsmerkmale aufzuweisen:
—– mind. 2 Sicherheits-Schuko-Steckdosen,
—– mind. 2 USB-Anschlüsse.
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen:
– Lieferung/Aufstellung/Montage der Ladestationen an die jeweiligen, vom Auftraggeber vorbereiteten Standorte,
– Anschluss an die auftraggeberseits vorbereitete Stromversorgung,
– Zurverfügungstellung der technischen Parameter für ein regelmäßiges Monitoring der Nutzerdaten,
– Einweisung des Bedienpersonals des Auftraggebers,
– Übergabe von Dokumentationen und Wartungsplänen,
– Beratungsleistungen z. B. im Zusammenhang mit Standortentscheidungen, Genehmigungsverfahren, Monitoring und Verwendungsnachweise.
Vorgesehen ist die Lieferung von ca. 55 Ladestationen:
– ca. 12 Ladestationen in 2019,
– ca. 22 Ladestationen in 2020,
– ca. 21 Ladestationen in 2021.
Das entsprechende Projekt wird überwiegend mit Fördermitteln finanziert. Hierfür ist die Bereitstellung entsprechender Eigenmittel der Kooperationsgemeinden notwendig. Insofern ist es denkbar, dass sich die Bestellmengen pro Jahr ändern. Ggf. werden auch weniger Ladestationen abgerufen.