Gegenstand der Gesamtbaumaßnahme ist die Sanierung der Förderschule Kämpen. Vorliegend werden in diesem Zusammenhang die vorbereitenden Maßnahmen im Rahmen der Energetischen Sanierung der Förderschule Kämpen vergeben (Abbruch Altfassade).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Gesamtbaumaßnahme ist die Sanierung der Förderschule Kämpen. Vorliegend werden in diesem Zusammenhang die vorbereitenden Maßnahmen im Rahmen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Gesamtbaumaßnahme ist die Sanierung der Förderschule Kämpen. Vorliegend werden in diesem Zusammenhang die vorbereitenden Maßnahmen im Rahmen der Energetischen Sanierung der Förderschule Kämpen vergeben (Abbruch Altfassade).
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-05-28 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-31 📅
Datum des Beginns: 2019-09-02 📅
Datum des Endes: 2019-09-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 104-250930
ABl. S-Ausgabe: 104
Zusätzliche Informationen
“Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 14 EU VOB/A keine Bieter zugelassen.”
Quelle: OJS 2019/S 104-250930 (2019-05-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Gesamtbaumaßnahme ist die Sanierung der Förderschule Kämpen. Es wurden in diesem Zusammenhang die vorbereitenden Maßnahmen im Rahmen der...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Gesamtbaumaßnahme ist die Sanierung der Förderschule Kämpen. Es wurden in diesem Zusammenhang die vorbereitenden Maßnahmen im Rahmen der Energetischen Sanierung der Förderschule Kämpen vergeben (Abbruch Altfassade).
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive...”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
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Quelle: OJS 2020/S 042-098306 (2020-02-26)