Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in drei Losen vergeben:
Los 1: Durchführung der Straßenreinigung mittels Großkehrmaschine;
Los 2: Flächenreinigungsarbeiten mittels Kleinkehrmaschine;
Los 3: Reinigung der Straßeneinläufe
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
Kurze Beschreibung:
“Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in drei Losen vergeben:” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenreinigung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reinigung und Entleerung von Einlaufschächten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Olpe🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-05-16 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-20 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 096-232278
ABl. S-Ausgabe: 96
Zusätzliche Informationen
“Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.”
Quelle: OJS 2019/S 096-232278 (2019-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die ausgeschriebene Gesamtleistung wurde in 3 Losen vergeben:”
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V) unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) (Lose 1 bis 3) jeweils gemachten Angaben handelt es...”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V) unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) (Lose 1 bis 3) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
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Quelle: OJS 2019/S 168-411384 (2019-08-28)