Europaweite Vergabe eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Schulbüchern für sechs Berufliche Schulen und ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum des Landkreises Ludwigsburg
Lieferung von Schulbüchern für sechs Berufliche Schulen und ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum des Landkreises Ludwigsburg für die Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021. Der geschlossene Vertrag ist bis zum 28.7.2021 gültig. Es besteht die einseitige Option (durch den Auftraggeber) der einmaligen Verlängerung des Vertrags um weitere 2 Schuljahre (2021/2022 und 2022/2023). Wenn die Option zur Verlängerung bis zum 31.1.2021 nicht gezogen wird, endet der Vertrag automatisch zum 28.7.2021 (letzter Schultag vor den Schulferien in Baden-Württemberg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-02-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schulbücher
Referenznummer: 2019/019-Ci-oV
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Schulbüchern für sechs Berufliche Schulen und ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum des Landkreises Ludwigsburg für die Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021.
Der geschlossene Vertrag ist bis zum 28.7.2021 gültig. Es besteht die einseitige Option (durch den Auftraggeber) der einmaligen Verlängerung des Vertrags um weitere 2 Schuljahre (2021/2022 und 2022/2023). Wenn die Option zur Verlängerung bis zum 31.1.2021 nicht gezogen wird, endet der Vertrag automatisch zum 28.7.2021 (letzter Schultag vor den Schulferien in Baden-Württemberg.
Lieferung von Schulbüchern für sechs Berufliche Schulen und ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum des Landkreises Ludwigsburg für die Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021.
Der geschlossene Vertrag ist bis zum 28.7.2021 gültig. Es besteht die einseitige Option (durch den Auftraggeber) der einmaligen Verlängerung des Vertrags um weitere 2 Schuljahre (2021/2022 und 2022/2023). Wenn die Option zur Verlängerung bis zum 31.1.2021 nicht gezogen wird, endet der Vertrag automatisch zum 28.7.2021 (letzter Schultag vor den Schulferien in Baden-Württemberg.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schulbücher📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schulbücher📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ludwigsburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind dabei nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Schulbüchern für sechs Berufliche Schulen und ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum des Landkreises Ludwigsburg für die Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021.
Der geschlossene Vertrag ist bis zum 28.7.2021 gültig. Es besteht die einseitige Option (durch den Auftraggeber) der einmaligen Verlängerung des Vertrags um weitere 2 Schuljahre (2021/2022 und 2022/2023). Wenn die Option zur Verlängerung bis zum 31.1.2021 nicht gezogen wird, endet der Vertrag automatisch zum 28.7.2021 (letzter Schultag vor den Schulferien in Baden-Württemberg.
Der geschlossene Vertrag ist bis zum 28.7.2021 gültig. Es besteht die einseitige Option (durch den Auftraggeber) der einmaligen Verlängerung des Vertrags um weitere 2 Schuljahre (2021/2022 und 2022/2023). Wenn die Option zur Verlängerung bis zum 31.1.2021 nicht gezogen wird, endet der Vertrag automatisch zum 28.7.2021 (letzter Schultag vor den Schulferien in Baden-Württemberg.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Schulbücher - OWS, RFS, MPS
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Schulbüchern für 3 Berufliche Schulen des Landkreises Ludwigsburg für die Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die einseitige Option (durch den Auftraggeber) der einmaligen Verlängerung des Vertrags um weitere 2 Schuljahre (2021/2022 und 2022/2023). Wenn die Option zur Verlängerung bis zum 31.1.2021 nicht gezogen wird, endet der Vertrag automatisch zum 28.7.2021 (letzter Schultag vor den Schulferien in Baden-Württemberg.
Es besteht die einseitige Option (durch den Auftraggeber) der einmaligen Verlängerung des Vertrags um weitere 2 Schuljahre (2021/2022 und 2022/2023). Wenn die Option zur Verlängerung bis zum 31.1.2021 nicht gezogen wird, endet der Vertrag automatisch zum 28.7.2021 (letzter Schultag vor den Schulferien in Baden-Württemberg.
Beschreibung der Optionen: Siehe oben
Bezeichnung des Loses: Schulbücher – CSS, EBS
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Schulbüchern für 2 Berufliche Schulen des Landkreises Ludwigsburg für die Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021.
Bezeichnung des Loses: Schulbücher – BSZ, SBBZ
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Schulbüchern für eine Berufliche Schule und ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum des Landkreises Ludwigsburg für die Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: — Auszug aus dem Handelsregister (ersatzweise Gewerbeanmeldung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Eigenerklärung zu den in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten,
— Eigenerklärung zur Eintragung im Berufsregister,
— Eigenerklärung, ob über das Vermögen des Betriebs ein Insolvenzverfahren und vergleichbares Verfahren beantragt, eröffnet, abgelehnt wurde und ob ein Insolvenzplan rechtskräftig wurde,
— Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit als Bewerber,
— Eigenerklärung, ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— Eigenerklärung zur Anmeldung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung, dass gegen den Bieter keine Liefersperren verfügt sind und er alle Bücher sämtlicher Verlage beschaffen kann,
— Aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über eine Haftpflichtversicherung,
— Eigenerklärung: Die Herstellung der angebotenen Artikel muss in der gesamten Lieferkette unter menschenwürdigen Bedingungen durchgeführt sein, d. h. unter Einhaltung der ILO-Konventionen 87 und 98; 29 und 105; 138 und 182; 100 und 111; 131; 115, 155 und 170; 1 und 30 sowie 158 (www.ilo.org).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung: Die Herstellung der angebotenen Artikel muss in der gesamten Lieferkette unter menschenwürdigen Bedingungen durchgeführt sein, d. h. unter Einhaltung der ILO-Konventionen 87 und 98; 29 und 105; 138 und 182; 100 und 111; 131; 115, 155 und 170; 1 und 30 sowie 158 (www.ilo.org).
Die Eignung ist, soweit nicht anders vorgegeben, für jeden Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung zur Beschreibung der technischen Leistungsfähigkeit des Unternehmens zur Sicherstellung der Leistungserbringung (u. a. vorhandene eigene oder gemietete Fahrzeuge als Lieferfahrzeuge, Nutzung eines eigenen oder gemeinschaftlichen Zentrallagers, Größe des Betriebes insbesondere die Zahl der ständigen Mitarbeiter und Aushilfen) inklusive Darstellung der logistischen Abwicklung der Lieferung,
— Eigenerklärung zur Beschreibung der technischen Leistungsfähigkeit des Unternehmens zur Sicherstellung der Leistungserbringung (u. a. vorhandene eigene oder gemietete Fahrzeuge als Lieferfahrzeuge, Nutzung eines eigenen oder gemeinschaftlichen Zentrallagers, Größe des Betriebes insbesondere die Zahl der ständigen Mitarbeiter und Aushilfen) inklusive Darstellung der logistischen Abwicklung der Lieferung,
— Eigenerklärung Zuverlässigkeit und Vermeidung ausbeuterische Kinderarbeit,
— Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen derselben Branche,
— die Vergabestelle behält sich vor Auftragsvergabe vor, ggf. 3 Referenzen zu in den vergangenen 3 Jahren ausgeführten Leistungen anzufordern, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-03-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Landratsamt Ludwigsburg
FB 60 – Zentrale Beschaffungsstelle
Raum 844
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind dabei nicht zugelassen.
Sollten keine Differenzierungsmöglichkeiten bei den eingehenden Angeboten gegeben sein, ist beabsichtigt, bei Vorliegen mehrerer Angebote, unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes, des Transparenzangebotes und des Diskriminierungsverbots eine Zuschlagserteilung per Losverfahren durchzuführen, wobei durch eine Loslimitierung ein bereits zum Zuge gekommener Bieter für das weitere Verfahren ausscheidet. Begonnen wird mit Los 1 in aufsteigender Reihenfolge.
Sollten keine Differenzierungsmöglichkeiten bei den eingehenden Angeboten gegeben sein, ist beabsichtigt, bei Vorliegen mehrerer Angebote, unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes, des Transparenzangebotes und des Diskriminierungsverbots eine Zuschlagserteilung per Losverfahren durchzuführen, wobei durch eine Loslimitierung ein bereits zum Zuge gekommener Bieter für das weitere Verfahren ausscheidet. Begonnen wird mit Los 1 in aufsteigender Reihenfolge.
Jeder Bieter kann nur mit einem Angebot, also entweder mit seinem eigenen oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft teilnehmen. Bietergemeinschaften sind auf der Grundlage des § 705 ff. BGB zugelassen. Nach § 710 BGB ist die Alleinvertretung zu benennen. Siehe auch Anlage 2. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Jeder Bieter kann nur mit einem Angebot, also entweder mit seinem eigenen oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft teilnehmen. Bietergemeinschaften sind auf der Grundlage des § 705 ff. BGB zugelassen. Nach § 710 BGB ist die Alleinvertretung zu benennen. Siehe auch Anlage 2. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TYQTD
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-926-0📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721-926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2019/S 029-064389 (2019-02-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Schulbüchern für 6 Berufliche Schulen und ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum des Landkreises Ludwigsburg für die Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021.
Der geschlossene Vertrag ist bis zum 28.7.2021 gültig. Es besteht die einseitige Option (durch den Auftraggeber) der einmaligen Verlängerung des Vertrags um weitere 2 Schuljahre (2021/2022 und 2022/2023). Wenn die Option zur Verlängerung bis zum 31.1.2021 nicht gezogen wird, endet der Vertrag automatisch zum 28.7.2021 (letzter Schultag vor den Schulferien in Baden-Württemberg.
Lieferung von Schulbüchern für 6 Berufliche Schulen und ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum des Landkreises Ludwigsburg für die Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021.
Der geschlossene Vertrag ist bis zum 28.7.2021 gültig. Es besteht die einseitige Option (durch den Auftraggeber) der einmaligen Verlängerung des Vertrags um weitere 2 Schuljahre (2021/2022 und 2022/2023). Wenn die Option zur Verlängerung bis zum 31.1.2021 nicht gezogen wird, endet der Vertrag automatisch zum 28.7.2021 (letzter Schultag vor den Schulferien in Baden-Württemberg.
Gesamtwert des Auftrags: 428738.30 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Sollten keine Differenzierungsmöglichkeiten bei den eingehenden Angeboten gegeben sein, ist beabsichtigt, bei Vorliegen mehrerer Angebote, unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes, des Transparenzangebotes und des Diskriminierungsverbots eine Zuschlagserteilung per Losverfahren durchzuführen, wobei durch eine Loslimitierung ein bereits zum Zuge gekommener Bieter für das weitere Verfahren ausscheidet. Begonnen wird mit Los 1 in aufsteigender Reihenfolge.
Jeder Bieter kann nur mit einem Angebot, also entweder mit seinem eigenen oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft teilnehmen. Bietergemeinschaften sind auf der Grundlage des § 705 ff. BGB zugelassen. Nach § 710 BGB ist die Alleinvertretung zu benennen. Siehe auch Anlage 2. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TYTHJ
Sollten keine Differenzierungsmöglichkeiten bei den eingehenden Angeboten gegeben sein, ist beabsichtigt, bei Vorliegen mehrerer Angebote, unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes, des Transparenzangebotes und des Diskriminierungsverbots eine Zuschlagserteilung per Losverfahren durchzuführen, wobei durch eine Loslimitierung ein bereits zum Zuge gekommener Bieter für das weitere Verfahren ausscheidet. Begonnen wird mit Los 1 in aufsteigender Reihenfolge.
Jeder Bieter kann nur mit einem Angebot, also entweder mit seinem eigenen oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft teilnehmen. Bietergemeinschaften sind auf der Grundlage des § 705 ff. BGB zugelassen. Nach § 710 BGB ist die Alleinvertretung zu benennen. Siehe auch Anlage 2. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TYTHJ
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Schulbüchern für 6 Berufliche Schulen und ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum des Landkreises Ludwigsburg für die Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021.
Bezeichnung des Loses: Schulbücher – OWS, RFS, MPS
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.