Gegenstand der Ausschreibung ist die regelmäßige Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an den Schulen des Landkreises Ludwigsburg (inkl. dem Helene-Lange-Gymnasium), Schulkindergärten, Schullandheim Strümpfelbrunn, Kreishaus und an den Außenstellen des Landratsamtes Ludwigsburg gemäß der rechtlichen Vorgaben.
Ausgeschrieben wird die rein technische Prüfung ohne Gefährdungsbeurteilung. Die Prüfung umfasst neben den 1-phasigen auch die 3-phasigen Geräte (380/400 Volt Geräte).
Der Vertrag gilt ab 6.4.2020 bis 5.4.2022. Für den Landkreis Ludwigsburg besteht die zweifache einseitige Vertragsverlängerungsoption für jeweils ein weiteres Jahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Europaweite Vergabe eines Rahmenvertrags über die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
2019/068-TJ-oV”
Produkte/Dienstleistungen: Technische Kontrolle📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die regelmäßige Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an den Schulen des Landkreises...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die regelmäßige Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an den Schulen des Landkreises Ludwigsburg (inkl. dem Helene-Lange-Gymnasium), Schulkindergärten, Schullandheim Strümpfelbrunn, Kreishaus und an den Außenstellen des Landratsamtes Ludwigsburg gemäß der rechtlichen Vorgaben.
Ausgeschrieben wird die rein technische Prüfung ohne Gefährdungsbeurteilung. Die Prüfung umfasst neben den 1-phasigen auch die 3-phasigen Geräte (380/400 Volt Geräte).
Der Vertrag gilt ab 6.4.2020 bis 5.4.2022. Für den Landkreis Ludwigsburg besteht die zweifache einseitige Vertragsverlängerungsoption für jeweils ein weiteres Jahr.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Schulen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Kontrolle📦
Ort der Leistung: Ludwigsburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg:
— Schulen des Landkreises Ludwigsburg (inkl. dem Helene-Lange-Gymnasium),
— Schulkindergärten...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Landratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg:
— Schulen des Landkreises Ludwigsburg (inkl. dem Helene-Lange-Gymnasium),
— Schulkindergärten des Landkreises Ludwigsburg,
— Schullandhe…
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die regelmäßige Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Prüfkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 80
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-06 📅
Datum des Endes: 2022-04-05 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Für den Landkreis Ludwigsburg besteht die zweifache einseitige Vertragsverlängerungsoption für jeweils ein weiteres Jahr.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kreishaus und Außenstellen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg
— Kreishaus,
— Außenstellen des Landratsamtes Ludwigsburg.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Eigenerklärung zu Eintragung in das Berufsregister,
— Eigenerklärung zu Beschäftigtenzahl,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Eigenerklärung zu Eintragung in das Berufsregister,
— Eigenerklärung zu Beschäftigtenzahl,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist,
— Beschreibung des Qualitätsmanagements oder falls vorhanden Nachweis Zertifizierung nach DIN ISO 9001,
— Eigenerklärung zur Berücksichtigung ILO-Kernarbeitsnormen/Ergänzende Vertragsbedingungen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Unternehmensprofil inkl. kurze Firmenvorstellung, Kontaktdaten des festen Ansprechpartners, der bei Zuschlagserteilung für diesen Auftrag zuständig ist,
—...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Unternehmensprofil inkl. kurze Firmenvorstellung, Kontaktdaten des festen Ansprechpartners, der bei Zuschlagserteilung für diesen Auftrag zuständig ist,
— der Rahmenvertrag umfasst ein Prüfkonzept dieses ist dem Angebot beizulegen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel erfolgt nach DGUV Vorschrift 3 und 4, DIN VDE 0701/0702 und TRBS 1201 und ggf. weiteren...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel erfolgt nach DGUV Vorschrift 3 und 4, DIN VDE 0701/0702 und TRBS 1201 und ggf. weiteren geltenden rechtlichen Vorgaben durch entsprechend qualifiziertes Personal.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-17
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-17
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TDM4Y
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-926-0📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721-926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2019/S 231-566546 (2019-11-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die regelmäßige Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an den Schulen des Landkreises...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die regelmäßige Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an den Schulen des Landkreises Ludwigsburg (inkl. dem Helene–Lange–Gymnasium), Schulkindergärten, Schullandheim Strümpfelbrunn, Kreishaus und an den Außenstellen des Landratsamtes Ludwigsburg gemäß der rechtlichen Vorgaben.
Ausgeschrieben wird die rein technische Prüfung ohne Gefährdungsbeurteilung. Die Prüfung umfasst neben den 1-phasigen auch die 3-phasigen Geräte (380/400 Volt Geräte).
Der Vertrag gilt ab 6.4.2020 bis 5.4.2022. Für den Landkreis Ludwigsburg besteht die zweifache einseitige Vertragsverlängerungsoption für jeweils ein weiteres Jahr.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstr. 40 71638 Ludwigsburg – Schulen des Landkreises Ludwigsburg (inkl. dem Helene–Lange–Gymnasium)
— Schulkindergärten des...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstr. 40 71638 Ludwigsburg – Schulen des Landkreises Ludwigsburg (inkl. dem Helene–Lange–Gymnasium)
— Schulkindergärten des Landkreises Ludwigsburg,
— Schullandheim Strümpfelbrunn.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstr. 40 71638 Ludwigsburg – Kreishaus
— Außenstellen des Landratsamtes Ludwigsburg”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 231-566546
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Schulen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: CMS – Clean & More Sachsen GmbH
Postort: Reinsdorf / Vielau
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Zwickau🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Verwaltung
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs–ID: CXP4Y6TDLH8
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden–Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2020/S 081-191611 (2020-04-22)