Evaluation, Begleitung und Anpassung bestehender Förderprogramme sowie Weiterentwicklung der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) 2019-2023

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Der Auftrag umfasst im Wesentlichen 3 Teilaspekte: Evaluation, Begleitung und Anpassung/Novellierung bestehender Förderprogramme sowie Weiterentwicklung der Nationale Klimaschutzinitiative (NKI).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-02-04 Auftragsbekanntmachung
2019-04-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-02-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst im Wesentlichen 3 Teilaspekte: Evaluation, Begleitung und Anpassung/Novellierung bestehender Förderprogramme sowie Weiterentwicklung der Nationale Klimaschutzinitiative (NKI).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung in Sachen Evaluierung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Postanschrift: Stresemannstr. 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.bund.de 🌏
E-Mail: a.jann@fz-juelich.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E21511433 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E21511433 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-04 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 027-060299
ABl. S-Ausgabe: 27
Zusätzliche Informationen
Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die in der Leistungsbeschreibung teilweise vorgegebenen Personenmonate, sowohl bei den Grundleistungen, als auch bei den Optionsleistungen! Insoweit nicht anders beschrieben, sind die zwingend geforderten (wissenschaftlichen) Personenmonate zu berücksichtigen und nicht veränderbar! Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst im Wesentlichen 3 Teilaspekte: Evaluation, Begleitung und Anpassung/Novellierung bestehender Förderprogramme sowie Weiterentwicklung der Nationale Klimaschutzinitiative (NKI). Gegenstand der Evaluation ist es, im Rahmen einer umfassenden Erfolgskontrolle die Wirkungen der NKI zu bewerten. Dabei sind die Programme, Richtlinien und Projekte für den Zeitraum 2018 bis 2021 einer Ex-post-Evaluation zu unterziehen. Dafür ist unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorangegangenen NKI-Evaluationen eine geeignete Methodik und ein Evaluierungsdesign zu entwickeln (Arbeitspaket 1). Bei der Durchführung der Evaluation ist mit der Zielerreichungskontrolle durch einen Vergleich der geplanten Programmziele mit der tatsächlich erreichten Zielrealisierung (Soll-Ist-Vergleich) festzustellen, welcher Zielerreichungsgrad zum Zeitpunkt der Evaluation jeweils gegeben ist. Mit der Wirkungskontrolle wird ermittelt, ob die untersuchte Maßnahme für die Zielerreichung geeignet und ursächlich war (Arbeitspaket 2). Ausgewählte Programme der NKI sind wissenschaftlich zu begleiten. Daraus werden in Kombination mit den Ergebnissen der Evaluation Empfehlungen zur Optimierung und Anpassung der bestehenden Förderprogramme abgeleitet und im Rahmen der jeweiligen Novellierungen umgesetzt (Arbeitspaket 3). Ziel der Weiterentwicklung ist die Optimierung und Erweiterung des Profils und des Portfolios der NKI im Hinblick auf deren Beitrag zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele. Dafür sollen Empfehlungen für die Fortentwicklung von Profil und Portfolio der NKI sowie neue Förderprogramme erarbeitet werden (Arbeitspaket 4).
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Darüber hinaus sind aufgrund der sich ständig wandelnden politischen Prozesse noch nicht konkret beschreibbare Ad-hoc-Leistungen (Stellungnahmen, Kurzstudien, Kurzevaluationen) zu erbringen (Arbeitspaket 5). Des Weiteren ist die Öffentlichkeitsarbeit des BMU für die NKI durch Fachartikel und Beteiligung an Fachveranstaltungen (Arbeitspaket 6) sowie durch Durchführung von Vernetzungsveranstaltungen und Fachworkshops (Arbeitspaket 7) zu unterstützen.
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Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Optionen:
Option 1 zu AP1.1: Erstellung Konzept Prozess- und Wirkungsanalyse „Status 2020“, Option 2 zu AP2: Durchführung Prozess- und Wirkungsanalyse „Evaluation Status 2020“, Option3 zu AP3.1: Novelle des Förderaufrufs Nachbarschaftsprojekte ab etwa 2020, Option 4 zu AP 3.1: Novelle neuer Richtlinien/Förderaufrufe ab etwa 2022, Option 5 zu AP4.1: Erarbeitung von 6 Kurzstellungnahmen für neue Förderideen bzw. Förderkonzepte, Option 6 zu AP 4.1: Erarbeitung von 4 Kurzstudien für neue Förderideen bzw. Förderkonzepte, Option 7 zu AP 4.2/7: Ausarbeitung einer vierten und fünften Förderrichtlinie (bzw. Förderaufruf) inklusive je 1 Fachworkshop vom Typ B ab etwa 07/2021, Option 8 zu AP 5: Erarbeitung von Ad-hoc-Stellungnahmen, frühestens ab Juni 2020, Option 9 zu AP 5: Erarbeitung von Ad-hoc-Kurzstudien, frühestens ab Juni 2020, Option 10 zu AP 5: Erarbeitung Ad-hoc-(Kurz)Evaluationen, frühestens ab Juni 2020, Option 11 zu AP 5: Ad-hoc-Wirtschaftlichkeitskontrolle, Option 12 zu AP 6: Recherche für und Erstellung von einem Fachartikel pro Jahr, Option 13 zu AP 7: Fachlich-inhaltliche Konzeption und Unterstützung von 3 NKI-Vernetzungstreffen (in den Jahren 2022/2023), Option 14 zu AP7: Fachlich-inhaltliche Konzeption und Unterstützung von 2 NKI-Fachkonferenzen. Eine Beauftragung der einzelnen Optionen (Vgl. Leistungsbeschreibung, insbesondere Punkt V.5) erfolgt bei Bedarf der AG zu einem späteren Zeitpunkt und durch schriftliche Mitteilung der AG.
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Zusätzliche Informationen:
Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die in der Leistungsbeschreibung teilweise vorgegebenen Personenmonate, sowohl bei den Grundleistungen, als auch bei den Optionsleistungen! Insoweit nicht anders beschrieben, sind die zwingend geforderten (wissenschaftlichen) Personenmonate zu berücksichtigen und nicht veränderbar! Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Beschreibung des Anbieters und der Partner. Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers (notw. Unterauftragnehmer (UA) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit/Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums: ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung sind Name, Anschrift der UA zu benennen. Es ist eine Verpflichtungserklärung des UA vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des UA bei der Erfüllung zur Verfügung stehen: Inhalt der UA-Leistung u. Preis. (es sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem UA“ und „Verpflichtungserklärung des UA“ zu nutzen.). Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied anzugeben und die Mitglieder mit Name und Anschrift des Unternehmens zu benennen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.) Vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem UA sind jeweils ausgefüllte Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB einzureichen. Hierzu müssen die Formblätter „Erklärung nach § 123 GWB“ und „Erklärung nach § 124 GWB“ genutzt werden. Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns“ zu nutzen). Hierzu ist das Formblatt vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft/en Konsortialpartner/UA zu nutzen. Gemäß § 19 Abs.4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs. 2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO an. Hierzu hat der Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft/en /UA den beigefügten Datenabfragebogen für GZR-Auskunft ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters/Mitglied der Bietergemeinschaft/en /UA, der/die für die Bearbeitung: der Planung des Evaluierungsdesigns für die jeweiligen Richtlinien, Förderaufrufe und Projekte sowie für die Durchführung der Evaluierung der jeweiligen Richtlinien, Förderaufrufe und Projekte zuständig ist/sind, dass er/sie: keine Zuwendung im Rahmen der Förderung innerhalb dieser Richtlinien, Förderaufrufe und Projekte im betreffenden Evaluierungszeitraum (d. h. in den Jahren 2018 bis 2021) erhält/erhalten bzw. erhalten hat/haben, unabhängig davon ob dieser/diese Projektpartner den Status Auftragnehmer/Mitglied der Bietergemeinschaft/en/UA hat/haben. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/ Mitglied der Bietergemeinschaft/en /notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Mitglied der Bietergemeinschaft/en/notwendigen Unterauftragnehmers(UA) (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung) /Projektleiter (PL): Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft/en/ UA /PL durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die Berechnung der 5 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet. Durch die Referenzen müssen folgende Voraussetzungen/ Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt ist:
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1) Strategisch-politisches und wirtschaftliches Know-how im Bereich Energie- und Klimapolitik (2 Ref.);
2) Politisches, fachlich-technisches und wirtschaftliches Know-how im Bereich Energieeffizienz/Ressourceneffizienz (2 Ref.);
3) Fachlich-technisches, politisches und wirtschaftliches Know-how im Bereich Umwelt-/Klimaschutz (2 Ref.);
4) Politisches, fachlich-technisches und wirtschaftliches Know-how im Bereich Radverkehr (2 Ref.);
5) Politisches, fachliches und wirtschaftliches Know-how im Bereich sozialer Aspekte/Verhaltensaspekte auf individueller/nachbarschaftlicher Ebene im Klimaschutz (2 Ref.);
6) Erfahrungen in der Erstellung von Analysen und Konzepten (2 Ref.);
7) Erfahrungen in der Recherche, Dokumentation und Bewertung von aktuellen technischen Entwicklungen (einschließlich des Bereichs der anwendungsnahen Forschung) im Klima- und Umweltschutz bzw. der Ressourceneffizienz (2 Ref.);
8) Erfahrungen in der systematischen Evaluation von Förderinstrumenten (2 Ref.);
9) Fachliches Know-how und Erfahrungen im Förder- und Projektcontrolling sowie bei der Anwendung und Implementierung von Instrumenten zur wirtschaftlichen Erfolgskontrolle von Förderprogrammen und –projekten (2 Ref.);
10) Erfahrungen in der systematischen (Weiter-)Entwicklung von Förderprogrammen (Entwurf, Monitoring, Evaluation) (mind. 1 Ref.);
11) Erfahrungen in Prozessen von politischer Beteiligung und Steuerung von politischen Strategie-, Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen (Multi-Stakeholder-Prozesse) (1 Ref.),;
12) Voraussetzungen des leitenden Ansprechpartners (Projektleiterin):
A) Einschlägige Berufserfahrungen im Bereich Evaluation und Entwicklung von Förderprogrammen oder Förderschwerpunkten sowie (2 Ref.),
B) Erfahrungen und Kompetenzen in der Leitung interdisziplinärer Teams, im Projektmanagement und in der Zusammenarbeit mit Behörden (2 Ref.).
13) Know-how und Erfahrungen in der Anwendung des Zuwendungs- und Haushaltsrechts (2 Ref.),;
14) Know-how und Erfahrungen in der Anwendung des EU-Beihilferechts (3 Ref.). Es sind zu den Punkten 1 bis 12 jeweils die in Klammer angegebene Anzahl von Referenzen im Rahmen der Darstellung von Arbeiten, Aufträgen, Projekten, Studien oder Veröffentlichungen und zu den Punkten 13 bis 14 jeweils die in Klammer angegebene Anzahl von Referenzen im Rahmen der Darstellung von Inhalten erfolgter Stellungnahmen, Rechtsgutachten, Veröffentlichungen oder Lehrtätigkeiten auf je einer DIN A4-Seite aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind unter Angabe der Nummer den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend): Projektbezeichnung, Projektlaufzeit, Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes, Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt), Angabe des Auftraggebers, Literaturangabe der Veröffentlichung wo zutreffend. Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters: siehe Hinweis unter VI.3!
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
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Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-03-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E21511433 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E21511433 (http://www.subreport.de/ E21511433) kostenlos zur Verfügung gestellt. Fragen stellen Sie bitte über die Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de mit der ELVIS-ID-Nr. E21511433 ein (http://www.subreport.de/E21511433). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Plattform „subreport“ (http://www.subreport.de/E21511433) erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 5.3.2019 zu stellen. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter sind gehalten, ausschließlich in der elektronischen Form und über www.subreport.de/E21511433 mit der Vergabestelle während des gesamten Verfahrens zu kommunizieren und von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Die Vergabestelle wird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht in der geforderten Form besteht, umgehend zurückweisen. Hinweis: Eine reibungslose Kommunikation über die Vergabeplattform ist nur möglich, wenn sich der Bieter und nicht ein notwendiger Unterauftragnehmer auf der Vergabeplattform registrieren lässt.
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Zusätzliche wichtige Hinweise zu III.1.3: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters: abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt, Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen). Insgesamt muss das Projektteam folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllen, damit sie als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt ist:
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15) Mitarbeiterinnen mit technisch-technologischer Kompetenz aufgrund von Qualifikation in den Schwerpunkten: Energietechnik oder Verfahrenstechnik oder Umwelttechnik oder Umweltmanagement oder Umweltschutz oder Klimaschutz oder Ressourceneffizienz oder Radverkehr/Nachhaltige Mobilität oder Bildung/Nachhaltigkeit/Verhaltensforschung.
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16) Mitarbeiterinnen mit fachlicher Kompetenz und Berufserfahrung in der Zusammenarbeit mit/ Beratung von Kommunen/Verbänden;
17) Mitarbeiterinnen mit fachlicher Kompetenz und Berufserfahrung in der redaktionellen Bearbeitung von Texten und Publikationen sowie im Bereich Öffentlichkeitsarbeit/ Veranstaltungsmanagement;
18) Mitarbeiterinnen mit fachlicher Kompetenz und Kenntnissen im Anwendungsbereich der Kältetechnik sowie der KWK-Technologien;
19) Mitarbeiterinnen mit fachlicher Kompetenz und Kenntnissen im Bereich Ökonomie/Controlling/Fördermitteleffizienz/Vermeidungskosten;
20) Juristische Expertise in den Bereichen EU-Recht und Beihilferecht und Vergabe- und Zuwendungsrecht. Der Bieter muss nachweisen, dass die juristische Expertise durch Volljuristen bzw. LL.M erbracht wird. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
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Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die in der Leistungsbeschreibung teilweise vorgegebenen Personenmonate, sowohl bei den Grundleistungen, als auch bei den Optionsleistungen! Insoweit nicht anders beschrieben, sind die zwingend geforderten (wissenschaftlichen) Personenmonate zu berücksichtigen und nicht veränderbar!
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kotaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
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Quelle: OJS 2019/S 027-060299 (2019-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst im Wesentlichen drei Teilaspekte: Evaluation, Begleitung und Anpassung/Novellierung bestehender Förderprogramme sowie Weiterentwicklung der Nationale Klimaschutzinitiative (NKI).
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 074-176063
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 027-060299
ABl. S-Ausgabe: 74

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst im Wesentlichen drei Teilaspekte: Evaluation, Begleitung und Anpassung/Novellierung bestehender Förderprogramme sowie Weiterentwicklung der Nationale Klimaschutzinitiative (NKI). Gegenstand der Evaluation ist es, im Rahmen einer umfassenden Erfolgskontrolle die Wirkungen der NKI zu bewerten. Dabei sind die Programme, Richtlinien und Projekte für den Zeitraum 2018 bis 2021 einer Ex-post-Evaluation zu unterziehen. Dafür ist unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorangegangenen NKI-Evaluationen eine geeignete Methodik und ein Evaluierungsdesign zu entwickeln (Arbeitspaket 1).
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Bei der Durchführung der Evaluation ist mit der Zielerreichungskontrolle durch einen Vergleich der geplanten Programm-ziele mit der tatsächlich erreichten Zielrealisierung (Soll-Ist-Vergleich) festzustellen, welcher Zielerreichungsgrad zum Zeitpunkt der Evaluation jeweils gegeben ist. Mit der Wirkungskontrolle wird ermittelt, ob die untersuchte Maßnahme für die Zielerreichung geeignet und ursächlich war (Arbeitspaket 2).
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Ausgewählte Programme der NKI sind wissenschaftlich zu begleiten. Daraus werden in Kombination mit den Ergebnissen der Evaluation Empfehlungen zur Optimierung und Anpassung der bestehenden Förderprogramme abgeleitet und im Rahmen der jeweiligen Novellierungen umgesetzt (Arbeitspaket 3).
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Ziel der Weiterentwicklung ist die Optimierung und Erweiterung des Profils und des Portfolios der NKI im Hinblick auf deren Beitrag zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele. Dafür sollen Empfehlungen für die Fortentwicklung von Profil und Portfolio der NKI sowie neue Förderprogramme erarbeitet werden (Arbeitspaket 4).
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Darüber hinaus sind aufgrund der sich ständig wandelnden politischen Prozesse noch nicht konkret beschreibbare Ad-hoc-Leistungen (Stellungnahmen, Kurzstudien, Kurzevaluationen) zu erbringen (Arbeitspaket 5).
Des Weiteren ist die Öffentlichkeitsarbeit des BMU für die NKI durch Fachartikel und Beteiligung an Fachveranstaltungen (Arbeitspaket 6) sowie durch Durchführung von Vernetzungsveranstaltungen und Fachworkshops (Arbeitspaket 7) zu unterstützen.
Beschreibung der Optionen:
Option 1 zu AP1.1: Erstellung Konzept Prozess- und Wirkungsanalyse „Status 2020“, Option 2 zu AP2: Durchführung Prozess- und Wirkungsanalyse „Evaluation Status 2020“, Option3 zu AP3.1: Novelle des Förderaufrufs Nachbarschaftsprojekte ab etwa 2020, Option 4 zu AP 3.1: Novelle neuer Richtlinien/Förderaufrufe ab etwa 2022, Option 5 zu AP4.1: Erarbeitung von 6 Kurzstellungnahmen für neue Förderideen bzw. Förderkonzepte, Option 6 zu AP 4.1: Erarbeitung von 4 Kurzstudien für neue Förderideen bzw. Förderkonzepte, Option 7 zu AP 4.2/7: Ausarbeitung einer vierten und fünften Förderrichtlinie (bzw. Förderaufruf) inklusive je 1 Fachworkshop vom Typ B ab etwa 07/2021, Option 8 zu AP 5: Erarbeitung von Ad-hoc-Stellungnahmen, frühestens ab Juni 2020, Option 9 zu AP 5: Erarbeitung von Ad-hoc-Kurzstudien, frühestens ab Juni 2020, Option 10 zu AP 5: Erarbeitung Ad-hoc-(Kurz)Evaluationen, frühestens ab Juni 2020, Option 11 zu AP 5: Ad-hoc-Wirtschaftlichkeitskontrolle, Option 12 zu AP 6: Recherche für und Erstellung von einem Fachartikel pro Jahr, Option 13 zu AP 7: Fachlich-inhaltliche Konzeption und Unterstützung von drei NKI-Vernetzungstreffen (in den Jahren 2022/2023), Option 14 zu AP7: Fachlich-inhaltliche Konzeption und Unterstützung von 2 NKI-Fachkonferenzen. Eine Beauftragung der einzelnen Optionen (Vgl. Leistungsbeschreibung, insbesondere Punkt V.5) erfolgt bei Bedarf der AG zu einem späteren Zeitpunkt und durch schriftliche Mitteilung der AG.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche Umsetzung der Leistungsbeschreibung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation der Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Preis des Angebotes (ohne Optionen)
Kostenkriterium (Gewichtung): 18
Kostenkriterium (Name): Preis der Optionen
Kostenkriterium (Gewichtung): 7

Referenz
Zusätzliche Informationen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle(Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. §135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlaggemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
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Quelle: OJS 2019/S 074-176063 (2019-04-11)