1) Das Vergabeverfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Von allen Bewerbern, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden gemäß den unter Ziffer II.2.9) benannten Kriterien die besten 5 ermittelt, die zur Abgabe eines Erstangebotes im Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das wirtschaftlichste Erstangebot zu erteilen;
2) Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform
www.evergabe-online.de barrierefrei zur Verfügung gestellt;
3) Soweit der Auftraggeber Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. des § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 7. Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen;
4) Die Angebote sind elektronisch über die Plattform
www.evergabe-online.de einzureichen, indem Sie dort hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich;
5) Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen der Angebote sind nur bis zum Ablauf der unter IV.2.2 genannten Frist zulässig. Berichtigungen oder Änderungen müssen zweifelsfrei zuzuordnen sein;
6) Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/ telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/ telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis zum 27.09.2019 Uhr gestellt werden, nicht zu beantworten;
7) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen;
8) Zu Ziffer II.2.8): Bei der angegebenen Vertragsdauer, die den Bewerbern zur Orientierung dienen soll, handelt es sich um eine Schätzung, die auf folgenden Überlegungen beruht: Das Förderprogramm hat eine Laufzeit bis 31.12.2024. Nach dem Ende des Förderprogramms wird nach Schätzung der Auftraggeberin bis zu 1 Jahr benötigt für die Auswertung, den Abschlussbericht und die Erstellung optionaler Rückmeldungen an die Kommunen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass das Förderprogramm um ein weiteres Jahr verlängert wird. In diesem Fall hat die Auftraggeberin das Recht, den Vertrag um die Evaluation des Verlängerungszeitraums zu erweitern. In diesem Fall geht die Auftraggeberin davon aus, dass alle wechselseitig geschuldeten Leistungen etwa bis zum 31.12.2026 erbracht sein werden.