Im Schuljahr 2019/2020 ist die Beförderung von derzeit 44 Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Oberhavel zur EXIN- Förderschule in Zehdenick notwendig, da diese Schülerinnen und Schülern aufgrund einer dauernden Behinderung (sonderpädagogischer Förderbedarf "geistige Entwicklung") nicht in der Lage sind den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen. Derzeit sind keine Schülerinnen und Schüler im Rollstuhl zu befördern, jedoch muss eine Rollstuhlbeförderung grundsätzlich möglich sein. — maximale Fahrzeit: höchstens 90 min, — Begrenzung der Schüleranzahl pro Tour: 8 Schülerinnen und Schüler. (genaue Definition siehe Leistungsverzeichnis)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: KVOP.23.2.990.03.OV019.19
Kurze Beschreibung:
Im Schuljahr 2019/2020 ist die Beförderung von derzeit 44 Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Oberhavel zur EXIN- Förderschule in Zehdenick notwendig, da diese Schülerinnen und Schülern aufgrund einer dauernden Behinderung (sonderpädagogischer Förderbedarf "geistige Entwicklung") nicht in der Lage sind den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen.
Derzeit sind keine Schülerinnen und Schüler im Rollstuhl zu befördern, jedoch muss eine Rollstuhlbeförderung grundsätzlich möglich sein.
— maximale Fahrzeit: höchstens 90 min,
— Begrenzung der Schüleranzahl pro Tour: 8 Schülerinnen und Schüler.
(genaue Definition siehe Leistungsverzeichnis)
Im Schuljahr 2019/2020 ist die Beförderung von derzeit 44 Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Oberhavel zur EXIN- Förderschule in Zehdenick notwendig, da diese Schülerinnen und Schülern aufgrund einer dauernden Behinderung (sonderpädagogischer Förderbedarf "geistige Entwicklung") nicht in der Lage sind den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen.
Derzeit sind keine Schülerinnen und Schüler im Rollstuhl zu befördern, jedoch muss eine Rollstuhlbeförderung grundsätzlich möglich sein.
— maximale Fahrzeit: höchstens 90 min,
— Begrenzung der Schüleranzahl pro Tour: 8 Schülerinnen und Schüler.
(genaue Definition siehe Leistungsverzeichnis)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberhavel
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (wenn unter Punkt 4 im Angebotsschreiben Formblatt 633 angeboten - unter Einbeziehung eines Preisnachlasses) erteilt.
Der Wertungspreis ergibt sich aus der Summe der Tagespreise aller vom Bieter eingereichten Touren (Preisblätter).
In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte die Erläuterungen zum Preisblatt der Vergabeunterlagen.
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (wenn unter Punkt 4 im Angebotsschreiben Formblatt 633 angeboten - unter Einbeziehung eines Preisnachlasses) erteilt.
Der Wertungspreis ergibt sich aus der Summe der Tagespreise aller vom Bieter eingereichten Touren (Preisblätter).
In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte die Erläuterungen zum Preisblatt der Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Schuljahr 2019/2020 ist die Beförderung von derzeit 44 Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Oberhavel zur EXIN- Förderschule in Zehdenick notwendig, da diese Schülerinnen und Schülern aufgrund einer dauernden Behinderung (sonderpädagogischer Förderbedarf "geistige Entwicklung") nicht in der Lage sind den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen.
Im Schuljahr 2019/2020 ist die Beförderung von derzeit 44 Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Oberhavel zur EXIN- Förderschule in Zehdenick notwendig, da diese Schülerinnen und Schülern aufgrund einer dauernden Behinderung (sonderpädagogischer Förderbedarf "geistige Entwicklung") nicht in der Lage sind den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen.
Derzeit sind keine Schülerinnen und Schüler im Rollstuhl zu befördern, jedoch muss eine Rollstuhlbeförderung grundsätzlich möglich sein.
— maximale Fahrzeit: höchstens 90 min,
— Begrenzung der Schüleranzahl pro Tour: 8 Schülerinnen und Schüler.
(genaue Definition siehe Leistungsverzeichnis)
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein Unternehmen beauftragt werden, welches für das Schuljahr 2019/2020 die Beförderung von derzeit 44 Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Oberhavel zur EXIN- Förderschule in Zehdenick und zurück sicherstellt, da diese Schülerinnen und Schüler aufgrund einer dauernden Behinderung (sonderpädagogischer Förderbedarf "geistige Entwicklung") nicht in der Lage sind den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein Unternehmen beauftragt werden, welches für das Schuljahr 2019/2020 die Beförderung von derzeit 44 Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Oberhavel zur EXIN- Förderschule in Zehdenick und zurück sicherstellt, da diese Schülerinnen und Schüler aufgrund einer dauernden Behinderung (sonderpädagogischer Förderbedarf "geistige Entwicklung") nicht in der Lage sind den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Option der Verlängerung durch den Auftraggeber um weitere 3 Schuljahre, siehe Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag beginnt am 5.8.2019 und ist für 1 Schuljahr gültig.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN (Auftragnehmer) insgesamt dreimal (3x) um jeweils ein weiteres Schuljahr zu verlängern (..Option").
Maximaldauer des Vertrages = 4 Schuljahre
Zusätzliche Informationen:
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (wenn unter Punkt 4 im Angebotsschreiben Formblatt 633 angeboten - unter Einbeziehung eines Preisnachlasses) erteilt.
Der Wertungspreis ergibt sich aus der Summe der Tagespreise aller vom Bieter eingereichten Touren (Preisblätter).
In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte die Erläuterungen zum Preisblatt der Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
EXIN- Förderschule Marianne-Grunthal-Straße 1b, 16792 Zehdenick Genauere Angaben zu den Wohnorten der Schülerinnen und Schüler entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen/ insbesondere der Schülerliste
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
— Erklärung, dass die Befähigung zur Berufsausübung vorliegt.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.)
— Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft,
— Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o .g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
— Erklärung, dass in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen (Schülerspezialbeförderung) ausgeführt wurden.
(Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.)
— Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB,
— Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Es handelt sich hierbei um die Wiederholung einer bereits durchgeführten Ausschreibung (Vergabenr. KVOP.23.2.990.01.OV010.19).
Die ausgeschriebene Leistung ist zwingend für die Sicherstellung der Schülerbeförderung zum neuen Schuljahresbeginn 2019/2020 erforderlich. Die Angebotsfrist wurde daher gemäß § 15 Abs. 3 VgV aus Dringlichkeitsgründen verkürzt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Zusätzliche Informationen: — keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Die Angebotsabgabe hat elektronisch in Textform über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen. Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters sind ausgeschlossen. Werden dem Angebot solche beigelegt oder im Angebot auf solche verwiesen, dann führt dies zum Angebotsausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5DL1R
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung er Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung er Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
Seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Oberhavel
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Postort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Telefon: +49 3301601-3500📞
E-Mail: vergabestelle@oberhavel.de📧
Fax: +49 3301601-3519 📠
Internetadresse: www.oberhavel.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 072-170526 (2019-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Schuljahr 2019/2020 ist die Beförderung von derzeit 44 Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Oberhavel zur EXIN- Förderschule in Zehdenick notwendig, da diese Schülerinnen und Schülern aufgrund einer dauernden Behinderung (sonderpädagogischer Förderbedarf „geistige Entwicklung“) nicht in der Lage sind den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen.
Derzeit sind keine Schülerinnen und Schüler im Rollstuhl zu befördern, jedoch muss eine Rollstuhlbeförderung grundsätzlich möglich sein.
— maximale Fahrzeit: höchstens 90 min,
— Begrenzung der Schüleranzahl pro Tour: 8 Schülerinnen und Schüler.
Im Schuljahr 2019/2020 ist die Beförderung von derzeit 44 Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Oberhavel zur EXIN- Förderschule in Zehdenick notwendig, da diese Schülerinnen und Schülern aufgrund einer dauernden Behinderung (sonderpädagogischer Förderbedarf „geistige Entwicklung“) nicht in der Lage sind den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen.
Derzeit sind keine Schülerinnen und Schüler im Rollstuhl zu befördern, jedoch muss eine Rollstuhlbeförderung grundsätzlich möglich sein.
— maximale Fahrzeit: höchstens 90 min,
— Begrenzung der Schüleranzahl pro Tour: 8 Schülerinnen und Schüler.
Gesamtwert des Auftrags: 232687.30 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-06-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 107-261623
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 072-170526
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Der Auftragswert bezieht sich auf 1 Schuljahr.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Schuljahr 2019/2020 ist die Beförderung von derzeit 44 Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Oberhavel zur EXIN- Förderschule in Zehdenick notwendig, da diese Schülerinnen und Schülern aufgrund einer dauernden Behinderung (sonderpädagogischer Förderbedarf „geistige Entwicklung“) nicht in der Lage sind den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen.
Im Schuljahr 2019/2020 ist die Beförderung von derzeit 44 Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Oberhavel zur EXIN- Förderschule in Zehdenick notwendig, da diese Schülerinnen und Schülern aufgrund einer dauernden Behinderung (sonderpädagogischer Förderbedarf „geistige Entwicklung“) nicht in der Lage sind den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein Unternehmen beauftragt werden, welches für das Schuljahr 2019/2020 die Beförderung von derzeit 44 Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Oberhavel zur EXIN- Förderschule in Zehdenick und zurück sicherstellt, da diese Schülerinnen und Schüler aufgrund einer dauernden Behinderung (sonderpädagogischer Förderbedarf „geistige Entwicklung“) nicht in der Lage sind den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein Unternehmen beauftragt werden, welches für das Schuljahr 2019/2020 die Beförderung von derzeit 44 Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Oberhavel zur EXIN- Förderschule in Zehdenick und zurück sicherstellt, da diese Schülerinnen und Schüler aufgrund einer dauernden Behinderung (sonderpädagogischer Förderbedarf „geistige Entwicklung“) nicht in der Lage sind den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN (Auftragnehmer) insgesamt dreimal um jeweils ein weiteres Schuljahr zu verlängern (..Option).
Zusätzliche Informationen: Der Auftragswert bezieht sich auf 1 Schuljahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
EXIN- Förderschule
Marianne-Grunthal-Straße 1b
16792 Zehdenick
Schülerbeförderung von verschiedenen Wohnorten des Landkreises Oberhavel zur EXIN- Förderschule und zurück
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-03 📅
Name: DRK Kreisverband Gransee e. V.
Postanschrift: Koliner Straße 12 a
Postort: Gransee
Postleitzahl: 16775
Land: Deutschland 🇩🇪 Oberhavel
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 232687.30 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Dezernat IV-Service, Finanzen und Ordnung, FB Finanzen und Liegenschaften/ Kämmerei, FD Zentrale Vergabe und Liegenschaften
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.