Externe Begleitung des Projekts DiGeN

AOK-Bundesverband GbR

Externe Begleitung des Projekts Digitales Gesundheitsnetzwerk der AOKs (nachfolgend „DiGeN"). Mit dem Projekt soll für die AOK-Gemeinschaft die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben werden und eine offene digitale und agile Plattform aufzubauen, über welche Haus-, Zahn- und Fachärzte, Krankenhäuser, Apotheken und sonstige Leistungserbringer sinnvoll untereinander und mit den Krankenkassen vernetzt werden. Dabei erfolgt der Zugriff für Leistungserbringer über deren etablierte Primärsysteme und Kommunikationslösungen. Die Datenhoheit liegt bei den Versicherten. Für das DiGeN, das auch die ePA umfasst (§ 291a Abs. 5c SGB V) und das in den Vergabe- und Vertragsunterlagen näher beschrieben wird, konnten in mehreren Ausschreibungen verschiedene Partner (Dienstleister) gewonnen werden. Aufgrund der Komplexität und Tragweite des Projekts DiGeN benötigt der AOK-Bundesverband externe Unterstützung in den Bereichen Projektmanagement (Los 1) und technische Beratung (Los 2).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-07-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-07-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Referenznummer: 2019-07-26-BV-PLO
Kurze Beschreibung:
Externe Begleitung des Projekts Digitales Gesundheitsnetzwerk der AOKs (nachfolgend „DiGeN"). Mit dem Projekt soll für die AOK-Gemeinschaft die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben werden und eine offene digitale und agile Plattform aufzubauen, über welche Haus-, Zahn- und Fachärzte, Krankenhäuser, Apotheken und sonstige Leistungserbringer sinnvoll untereinander und mit den Krankenkassen vernetzt werden. Dabei erfolgt der Zugriff für Leistungserbringer über deren etablierte Primärsysteme und Kommunikationslösungen. Die Datenhoheit liegt bei den Versicherten. Für das DiGeN, das auch die ePA umfasst (§ 291a Abs. 5c SGB V) und das in den Vergabe- und Vertragsunterlagen näher beschrieben wird, konnten in mehreren Ausschreibungen verschiedene Partner (Dienstleister) gewonnen werden. Aufgrund der Komplexität und Tragweite des Projekts DiGeN benötigt der AOK-Bundesverband externe Unterstützung in den Bereichen Projektmanagement (Los 1) und technische Beratung (Los 2).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYTTU/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYTTU 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-26 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 145-357611
ABl. S-Ausgabe: 145
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYTTU

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Projektmanagement
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag zu Unterstützungsleistungen beim Projektmanagement, dazu gehören insbesondere die Unterstützung der Projektleitung bei der Steuerung des Projektes, projektbezogenes Training und Coaching, projektbezogenes Risikomanagement und Controlling, projektbezogenes Vermarkung und Change Management.
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Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: Technische Beratung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über projektspezifische technische Beratungsleistungen für das Projekt DiGeN. Dazu gehören insbesondere Beratungsleistungen zur Architektur, zur Entwicklung und zum Betrieb des DiGeN sowie Beratungsleistungen zu projektbezogener Fragen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes. Dabei geht es zum einen um die Ergänzung notwendigen technischen Fachwissens (und somit ein „Technologiecoaching" des AOK-Bundesverbandes), zum anderen um Expertise und Unterstützung bei der Integration von Datenschutz/Datensicherheitsaspekten von Beginn an.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
10178 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit Angaben in Teil II Abschnitte A bis D und Teil III und IV Abschnitt A: Erklärung zur Eintragung in ein Berufs- und/oder Handelsregisterauszugs.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Ergänzend zur Europäischen Eigenerklärung (EEE) Teil IV Abschnitt B: – Erklärung zum Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis im Zuschlagsfall;
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erfahrung mit den zu vergebenden Leistungen (Referenzen) nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen
Berufliche Qualifikation und Erfahrung der Hauptansprechpartner und ihrer Stellvertreter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen
Mindeststandards:
Los 1:
Es sind mindestens folgende Referenzen nachzuweisen:
— 2 Referenzen zu IT-Implementierungsprojekten in denen die hauptsächliche Tätigkeit des Auftragnehmers, in der Beratung und Unterstützung der Projektmitarbeiter und der Projektleitung hinsichtlich des Projekt-, Risiko- und Changemanagment sowie aus Coachingtätigkeiten bestand, sowie in der eigenständigen Ausarbeitung von Lösungen und Mitwirkung am Gesamtprojektergebnis.
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Das Beratungsende eines Referenzprojektes darf nicht vor Dezember 2016 liegen. Jede Referenz muss mindestens 250 Beratertage umfassen. Sofern die Referenz noch nicht abgeschlossen ist, müssen bereits 250 Beratertage erbracht worden sein.
Los 2:
— 2 Referenzen zu IT-Implementierungsprojekte in denen die hauptsächliche Tätigkeit des Auftragnehmers, in der technischen Beratung und Untersützung der Projektmitarbeiter bestand, sowie in der eigenständigen Ausarbeitung von Lösungen und Mitwirkung am Gesamtprojektergebnis. Die Tätigkeit in den Projekten müssen ganz oder teilweise die Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung abdecken, z. B. Vernetzung im Gesundheitswesen auf Basis von IHE, FIRE etc.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es sind mindestens folgende Referenzen nachzuweisen:
— 2 Referenzen zu IT-Implementierungsprojekten in denen die hauptsächliche Tätigkeit des Auftragnehmers, in der Beratung und Unterstützung der Projektmitarbeiter und der Projektleitung hinsichtlich des Projekt-, Risiko- und Changemanagment sowie aus Coachingtätigkeiten bestand, sowie in der eigenständigen Ausarbeitung von Lösungen und Mitwirkung am Gesamtprojektergebnis.
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Das Beratungsende eines Referenzprojektes darf nicht vor Dezember 2016 liegen. Jede Referenz muss mindestens 250 Beratertage umfassen. Sofern die Referenz noch nicht abgeschlossen ist, müssen bereits 250 Beratertage erbracht worden sein.
Zudem gilt nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
1) Für jede Referenz, mit der ein Projekt als IT-Implementierungsprojekt durchgeführt wurde mit mindestens 3 Entwicklungspartnern und Implementierung von APP, Portal und zugehöriger Backend Entwicklung;
2) für jede Referenz, mit der ein Multiprojektmanagement implementiert wurde mit mindestens 3 Parteien;
3) für jede Referenz, die im Gesundheitswesen umgesetzt wurde, und
4) für jede Referenz, die Leistungen nach der agilen Methode wie z.B. SCRUM umfasst, erhält der Bewerber zusätzliche Punkte in der Bewertung.
— 2 Referenzen zu IT-Implementierungsprojekte in denen die hauptsächliche Tätigkeit des Auftragnehmers, in der technischen Beratung und Unterstützung der Projektmitarbeiter bestand, sowie in der eigenständigen Ausarbeitung von Lösungen und Mitwirkung am Gesamtprojektergebnis. Die Tätigkeit in den Projekten müssen ganz oder teilweise die Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung abdecken, z.B. Vernetzung im Gesundheitswesen auf Basis von IHE, FIRE etc.
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1) Für jede Referenz, mit der ein Projekt als IT-Implementierungsprojekt durchgeführt wurde mit mindestens 3 Entwicklungspartnern und Implementierung von APP, Portal und zugehöriger Backend Entwicklung,
2) für jede Referenz, bei der das Projektziel im Fachgebiet Datenaustausch im Gesundheitswesen, mit elektronischen Patientenakten und einschlägigen Schnittstellen und Protokollen wie HL7, IHE, FHIR, DICOM, gematik) lag,
3) für jede Referenz, bei der eine Beratungsleistung zu den Themen Entwicklung von Portalanwendungen z. B. mit SAP CX (hybris), Angular, Spring Boot Bestandteil der Leistung war, und
4) für jede Referenz, bei der eine Beratungsleistung zu den Thema Implementierung von Mobilen Anwendungen mit Backendanbindung Bestandteil der Leistung war, erhält der Bewerber zusätzliche Punkte in der Bewertung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYTTU/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…"
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat…"
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…".
Quelle: OJS 2019/S 145-357611 (2019-07-26)