Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt ca. 5.500 Mitarbeitende. Nach der Unternehmensstrategie und -philosophie der AOK Nordost haben wir das Ziel, die Balance zwischen beruflichem und persönlichem Umfeld zu stärken und die Erhaltung der Gesundheit unserer Beschäftigten sicherzustellen. Aus diesem Grund möchten wir unseren Beschäftigten die Möglichkeit anbieten, sich bei emotionalen und psychologischen Anliegen sowie bei familiären, persönlich schwierigen und rechtlichen Anliegen schnell und kompetent beraten zu lassen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Unterstützung für Führungskräfte, Mitarbeiter/innen der Stabsstelle Personal sowie der Vertrauenspersonen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen, Gleichstellungsbeauftragten, Arbeitskreis Sucht der AOK Nordost.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Referenznummer: 2019-09-11-NO-DAL
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt ca. 5.500 Mitarbeitende. Nach der Unternehmensstrategie und -philosophie der AOK Nordost haben wir das Ziel, die Balance zwischen beruflichem und persönlichem Umfeld zu stärken und die Erhaltung der Gesundheit unserer Beschäftigten sicherzustellen. Aus diesem Grund möchten wir unseren Beschäftigten die Möglichkeit anbieten, sich bei emotionalen und psychologischen Anliegen sowie bei familiären, persönlich schwierigen und rechtlichen Anliegen schnell und kompetent beraten zu lassen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Unterstützung für Führungskräfte, Mitarbeiter/innen der Stabsstelle Personal sowie der Vertrauenspersonen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen, Gleichstellungsbeauftragten, Arbeitskreis Sucht der AOK Nordost.
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt ca. 5.500 Mitarbeitende. Nach der Unternehmensstrategie und -philosophie der AOK Nordost haben wir das Ziel, die Balance zwischen beruflichem und persönlichem Umfeld zu stärken und die Erhaltung der Gesundheit unserer Beschäftigten sicherzustellen. Aus diesem Grund möchten wir unseren Beschäftigten die Möglichkeit anbieten, sich bei emotionalen und psychologischen Anliegen sowie bei familiären, persönlich schwierigen und rechtlichen Anliegen schnell und kompetent beraten zu lassen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Unterstützung für Führungskräfte, Mitarbeiter/innen der Stabsstelle Personal sowie der Vertrauenspersonen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen, Gleichstellungsbeauftragten, Arbeitskreis Sucht der AOK Nordost.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-09-11 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-16 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 178-433676
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt;
II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDDUG
I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt;
II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDDUG
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die externe Beratung soll den Mitarbeitenden und den in häuslicher Gemeinschaft mit den Mitarbeitenden lebenden Familienangehörigen Informationen und Beratung zu Fragen, die das Arbeits- und Privatleben betreffen, bieten. Die telefonische Beratung steht ihnen unentgeltlich, rund um die Uhr (24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr) zur Verfügung. Die Anrufe werden von professionellen und erfahrenen Beratenden entgegengenommen, welche die Bedürfnisse der Anrufenden sorgfältig abklären, um ihnen die nötige Unterstützung zukommen zu lassen. Die Beratung erfolgt systemisch, lösungs- und ressourcenorientiert.
Die externe Beratung soll den Mitarbeitenden und den in häuslicher Gemeinschaft mit den Mitarbeitenden lebenden Familienangehörigen Informationen und Beratung zu Fragen, die das Arbeits- und Privatleben betreffen, bieten. Die telefonische Beratung steht ihnen unentgeltlich, rund um die Uhr (24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr) zur Verfügung. Die Anrufe werden von professionellen und erfahrenen Beratenden entgegengenommen, welche die Bedürfnisse der Anrufenden sorgfältig abklären, um ihnen die nötige Unterstützung zukommen zu lassen. Die Beratung erfolgt systemisch, lösungs- und ressourcenorientiert.
Die telefonische Beratung erfolgt zu folgenden Themen:
Psychosoziale und emotionale Probleme: (z. B. Stress, Beziehungsprobleme, Suchtprobleme, Trauer, Ängste, Depressionen, Scheidung, Konflikte, Burnout, etc.)
Lebenspraktische und rechtliche Anliegen: (z. B. Scheidung, Schulden, Kinderbetreuung, Wohnungswesen, Rechtsauskünfte, etc.) Unterstützung für Führungskräfte, Mitarbeiter/innen der Stabsstelle Personal der Vertrauenspersonen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen, Gleichstellungsbeauftragten, Arbeitskreis Sucht der AOK Nordost: (z. B. telefonische Beratung bei Führungsfragestellungen, Unterstützung in schwierigen Führungs- und Personalsituationen, Umgang mit Konflikten, etc.)
Lebenspraktische und rechtliche Anliegen: (z. B. Scheidung, Schulden, Kinderbetreuung, Wohnungswesen, Rechtsauskünfte, etc.) Unterstützung für Führungskräfte, Mitarbeiter/innen der Stabsstelle Personal der Vertrauenspersonen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen, Gleichstellungsbeauftragten, Arbeitskreis Sucht der AOK Nordost: (z. B. telefonische Beratung bei Führungsfragestellungen, Unterstützung in schwierigen Führungs- und Personalsituationen, Umgang mit Konflikten, etc.)
Die Durchführung der telefonischen Beratung zu rechtlichen und finanziellen Problemstellungen kann vorzeitig durch Teilkündigung der Rahmenvereinbarung aus der Beauftragung herausgenommen werden. Der Zugang zur telefonischen Beratung ist direkt und vertraulich. Die unterschiedlichen Beratungsanlässe setzen voraus, dass ein multiprofessionelles Beratungsteam zur Verfügung steht.
Die Durchführung der telefonischen Beratung zu rechtlichen und finanziellen Problemstellungen kann vorzeitig durch Teilkündigung der Rahmenvereinbarung aus der Beauftragung herausgenommen werden. Der Zugang zur telefonischen Beratung ist direkt und vertraulich. Die unterschiedlichen Beratungsanlässe setzen voraus, dass ein multiprofessionelles Beratungsteam zur Verfügung steht.
Das Beratungsgespräch kann im Idealfall direkt mit dem Beratenden geführt werden, der den Anruf entgegennimmt. Sollte der den Anruf entgegennehmende Beratende nicht die Fachexpertise haben, die für das Anliegen des Anrufenden erforderlich ist, erfolgt eine Weiterverbindung an den Beratenden mit der erforderlichen Qualifikation. Kann eine unmittelbare Beratung des Anrufenden aufgrund der Spezifität seines Anliegens nicht sofort gewährleistet werden, ist sicher zu stellen, dass schnellstmöglich, jedoch binnen 6 Stunden ein Rückruf eines Beraters mit der entsprechenden Qualifikation erfolgt. Dem Anrufenden wird die Dokumentation der Gesprächsinhalte optional angeboten, um bei einem erneuten Anrufen eine Wiederaufnahme der Beratung zu ermöglichen.
Das Beratungsgespräch kann im Idealfall direkt mit dem Beratenden geführt werden, der den Anruf entgegennimmt. Sollte der den Anruf entgegennehmende Beratende nicht die Fachexpertise haben, die für das Anliegen des Anrufenden erforderlich ist, erfolgt eine Weiterverbindung an den Beratenden mit der erforderlichen Qualifikation. Kann eine unmittelbare Beratung des Anrufenden aufgrund der Spezifität seines Anliegens nicht sofort gewährleistet werden, ist sicher zu stellen, dass schnellstmöglich, jedoch binnen 6 Stunden ein Rückruf eines Beraters mit der entsprechenden Qualifikation erfolgt. Dem Anrufenden wird die Dokumentation der Gesprächsinhalte optional angeboten, um bei einem erneuten Anrufen eine Wiederaufnahme der Beratung zu ermöglichen.
Die telefonischen Dienstleistungen können anonym von den Mitarbeitenden der AOK Nordost und deren in häuslicher Gemeinschaft mit dem Mitarbeitenden lebenden Familienangehörigen genutzt werden. Es muss lediglich die Zugehörigkeit zur AOK Nordost sowie die Bezeichnung der Unternehmenseinheit oder Zugehörigkeit zu Stabsstellen (allgemein) des Mitarbeitenden genannt werden. Soweit bei komplexeren emotionalen und psychosozialen Problemen durch den entsprechend qualifizierten Beratenden die Notwendigkeit eines persönlichen Kontaktes festgestellt wird, ist dem Mitarbeitenden der Auftraggeberin die Möglichkeit anzubieten, persönliche Sitzungen in Form einer psychosozialen Beratung (1 bis max. 6 Sitzungen à max. 1 h) in Anspruch zu nehmen. Diese psychosozialen Beratungen werden in der Nähe des Arbeitsortes bzw. Wohnortes des Mitarbeitenden erbracht und sollten zeitnah nach Identifizierung des Bedarfs terminiert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Beratungssitzungen durch jeweils einen Beratenden erbracht werden und ein Wechsel in der Person nur erfolgt, wenn dies dringend notwendig ist. Die Beratungssitzungen sollen von approbierten Psychotherapeuten, Psychologen oder Sozialpädagogen mit entsprechender Qualifikation (z. B. systemische, gestalttherapeutische oder verhaltenstherapeutische Zusatzausbildung, Gesprächsführung oder vergleichbare Qualifikationen) durchgeführt werden. Die Möglichkeit der persönlichen psychosozialen Beratungssitzungen besteht nicht für Familienangehörige.
Die telefonischen Dienstleistungen können anonym von den Mitarbeitenden der AOK Nordost und deren in häuslicher Gemeinschaft mit dem Mitarbeitenden lebenden Familienangehörigen genutzt werden. Es muss lediglich die Zugehörigkeit zur AOK Nordost sowie die Bezeichnung der Unternehmenseinheit oder Zugehörigkeit zu Stabsstellen (allgemein) des Mitarbeitenden genannt werden. Soweit bei komplexeren emotionalen und psychosozialen Problemen durch den entsprechend qualifizierten Beratenden die Notwendigkeit eines persönlichen Kontaktes festgestellt wird, ist dem Mitarbeitenden der Auftraggeberin die Möglichkeit anzubieten, persönliche Sitzungen in Form einer psychosozialen Beratung (1 bis max. 6 Sitzungen à max. 1 h) in Anspruch zu nehmen. Diese psychosozialen Beratungen werden in der Nähe des Arbeitsortes bzw. Wohnortes des Mitarbeitenden erbracht und sollten zeitnah nach Identifizierung des Bedarfs terminiert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Beratungssitzungen durch jeweils einen Beratenden erbracht werden und ein Wechsel in der Person nur erfolgt, wenn dies dringend notwendig ist. Die Beratungssitzungen sollen von approbierten Psychotherapeuten, Psychologen oder Sozialpädagogen mit entsprechender Qualifikation (z. B. systemische, gestalttherapeutische oder verhaltenstherapeutische Zusatzausbildung, Gesprächsführung oder vergleichbare Qualifikationen) durchgeführt werden. Die Möglichkeit der persönlichen psychosozialen Beratungssitzungen besteht nicht für Familienangehörige.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die auftraggebende AOK kann den Vertrag zweimal um jeweils weitere 12 Monate verlängern. Die Verlängerung des Vertrages ist dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende anzuzeigen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Sofern vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister (Kopie) des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft;
2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Teil III der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung):
1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannte Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen;
b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über die Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der Umsätze bezogen auf vergleichbare Leistungen, hier: Mitarbeiterberatungen und Mitarbeiterzahlen;
2) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass der Bieter über eine aktuelle und gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme (je Schadensfall) von mindestens:
— für Personenschäden 1 000 000 EUR,
— für Sachschäden 1 000 000 EUR,
— für Vermögensschäden 250 000 EUR.
Für den Fall, dass der Bieter keine Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe vorlegen kann, erklärt er, Dass er im Falle der Zuschlagserteilung unverzüglich, eine Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe abschließen oder die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung erweitern und anschließend den Nachweis der Auftraggeberin vorlegen wird. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens den Bieter aufzufordern, die Versicherungspolice beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für den Fall, dass der Bieter keine Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe vorlegen kann, erklärt er, Dass er im Falle der Zuschlagserteilung unverzüglich, eine Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe abschließen oder die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung erweitern und anschließend den Nachweis der Auftraggeberin vorlegen wird. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens den Bieter aufzufordern, die Versicherungspolice beizubringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (festangestellt und freiberuflich) sowie eine Eigenerklärung der Berater (festangestellt/ Kernteam) zu ihren Qualifikationen;
2) Referenzen:
Zum Nachweis der fachlichen Eignung sind mindestens 2 Unternehmensreferenzen der letzten 3 Jahre, die den nachfolgenden Anforderungen entsprechen, einzureichen:
— Bundesweit tätiges Unternehmen mit Standorten in mindestens 4 Bundesländern,
— mindestens 3 000 Mitarbeitenden,
— der Auftrag muss für mindestens 3 Jahre ausgeführt worden sein und sich auf einen mit der Leistungsbeschreibung vergleichbaren Leistungsgegenstand beziehen.
Mindeststandards:
Zu 1) Mitarbeiterqualifikation:
Von den für die Leistungserbringung vorgesehenen Beratern werden folgende Qualifikationen erwartet:
— Hochschulabschluss in Psychologie, Sozialpädagogik, Pädagogik, sozialer Arbeit, Medizin, Erziehungswissenschaften oder in einem vergleichbaren Studiengang,
— abgeschlossene Beraterausbildung in mindestens einer anerkannten Beratungs- oder Therapiemethode (z. B. Systemische Therapie, Verhaltenstherapie, Transaktionsanalyse, Supervision, Psychodrama, Gestalttherapie, Traumatherapie, gewaltfreie Kommunikation),
— abgeschlossene Beraterausbildung in mindestens einer anerkannten Beratungs- oder Therapiemethode (z. B. Systemische Therapie, Verhaltenstherapie, Transaktionsanalyse, Supervision, Psychodrama, Gestalttherapie, Traumatherapie, gewaltfreie Kommunikation),
— Berufserfahrung in der Beratung von mindestens 2 Jahren.
Zu 2) Es sind mindestens 2 Referenzen einzureichen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eigenerklärung zur Einhaltung des brandenburgischen Mindestlohngesetzes
1) Erklärung des Bieters/Auftragnehmers gegenüber der AOK Nordost über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes;
2) Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt;
II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDDUG
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
„1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat …“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.
Quelle: OJS 2019/S 178-433676 (2019-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA: 2019-09-11-NO-DAL
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt ca. 5 500 Mitarbeitende. Nach der Unternehmensstrategie und -philosophie der AOK Nordost haben wir das Ziel, die Balance zwischen beruflichem und persönlichem Umfeld zu stärken und die Erhaltung der Gesundheit unserer Beschäftigten sicherzustellen. Aus diesem Grund möchten wir unseren Beschäftigten die Möglichkeit anbieten, sich bei emotionalen und psychologischen Anliegen sowie bei familiären, persönlich schwierigen und rechtlichen Anliegen schnell und kompetent beraten zu lassen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Unterstützung für Führungskräfte, Mitarbeiter/innen der Stabsstelle Personal sowie der Vertrauenspersonen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen, Gleichstellungsbeauftragten, Arbeitskreis Sucht der AOK Nordost.
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt ca. 5 500 Mitarbeitende. Nach der Unternehmensstrategie und -philosophie der AOK Nordost haben wir das Ziel, die Balance zwischen beruflichem und persönlichem Umfeld zu stärken und die Erhaltung der Gesundheit unserer Beschäftigten sicherzustellen. Aus diesem Grund möchten wir unseren Beschäftigten die Möglichkeit anbieten, sich bei emotionalen und psychologischen Anliegen sowie bei familiären, persönlich schwierigen und rechtlichen Anliegen schnell und kompetent beraten zu lassen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Unterstützung für Führungskräfte, Mitarbeiter/innen der Stabsstelle Personal sowie der Vertrauenspersonen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen, Gleichstellungsbeauftragten, Arbeitskreis Sucht der AOK Nordost.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt;
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort
Abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD4EY.
(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt;
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort
Abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-15 📅
Name: Corrente AG
Postanschrift: Strandstr. 14
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24159
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz Zusätzliche Informationen
(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt;
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort
Abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD4EY.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat…“
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.