Der von der Bundesregierung im November 2016 beschlossene „Klimaschutzplan 2050" sieht die weitgehende Treibhausgas-Neutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts vor. Außerdem formuliert er, ausgehend vom Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren, Zielkorridore für die einzelnen Sektoren. Danach soll die Energiewirtschaft ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 61 bis 62 Prozent mindern. Aktuell ergeben sich diesbezüglich für das BMU im Bereich Klimapolitik, Energieerzeugung und –transport verschiedene Bedarfe für eine wissenschaftliche Unterstützung. Ziel des Vorhabens ist die fachliche Unterstützung des BMU im Bereich Klimapolitik, Energieerzeugung und –transport durch wissenschaftlich fundierte Analysen, Bewertungen und Handlungsvorschläge. Schwerpunkte bilden hierbei die fachliche, aber auch sozialpolitische und ökonomische und rechtliche Analyse und Bewertung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Umweltschutz
Referenznummer: BE1905-31
Kurze Beschreibung:
Der von der Bundesregierung im November 2016 beschlossene „Klimaschutzplan 2050" sieht die weitgehende Treibhausgas-Neutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts vor. Außerdem formuliert er, ausgehend vom Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren, Zielkorridore für die einzelnen Sektoren. Danach soll die Energiewirtschaft ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 61 bis 62 Prozent mindern. Aktuell ergeben sich diesbezüglich für das BMU im Bereich Klimapolitik, Energieerzeugung und –transport verschiedene Bedarfe für eine wissenschaftliche Unterstützung. Ziel des Vorhabens ist die fachliche Unterstützung des BMU im Bereich Klimapolitik, Energieerzeugung und –transport durch wissenschaftlich fundierte Analysen, Bewertungen und Handlungsvorschläge. Schwerpunkte bilden hierbei die fachliche, aber auch sozialpolitische und ökonomische und rechtliche Analyse und Bewertung.
Der von der Bundesregierung im November 2016 beschlossene „Klimaschutzplan 2050" sieht die weitgehende Treibhausgas-Neutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts vor. Außerdem formuliert er, ausgehend vom Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren, Zielkorridore für die einzelnen Sektoren. Danach soll die Energiewirtschaft ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 61 bis 62 Prozent mindern. Aktuell ergeben sich diesbezüglich für das BMU im Bereich Klimapolitik, Energieerzeugung und –transport verschiedene Bedarfe für eine wissenschaftliche Unterstützung. Ziel des Vorhabens ist die fachliche Unterstützung des BMU im Bereich Klimapolitik, Energieerzeugung und –transport durch wissenschaftlich fundierte Analysen, Bewertungen und Handlungsvorschläge. Schwerpunkte bilden hierbei die fachliche, aber auch sozialpolitische und ökonomische und rechtliche Analyse und Bewertung.
Für die Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 bzw. für die Entwicklung von Vorschlägen und die rechtliche Umsetzung des Maßnahmenprogramms 2030 wie auch für die Umsetzung der energiewirtschaftlichen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags und der Legislativakte des Winterpakets werden von den betroffenen Ressorts in ihren jeweiligen Zuständig-keitsbereichen Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen erarbeitet. Das BMU als das für Klimaschutz übergreifend zuständige Ressort wird sich fachlich mit diesen Vorschlägen auseinandersetzen und wenn nötig eigene, ggf. ergänzende Maßnahmenvorschläge erarbeiten und in den Umsetzungsprozess einbringen. Hierdurch entsteht ein Bedarf des BMU an kurzfristiger fachlicher Unterstützung durch externe Experten.
Für die Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 bzw. für die Entwicklung von Vorschlägen und die rechtliche Umsetzung des Maßnahmenprogramms 2030 wie auch für die Umsetzung der energiewirtschaftlichen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags und der Legislativakte des Winterpakets werden von den betroffenen Ressorts in ihren jeweiligen Zuständig-keitsbereichen Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen erarbeitet. Das BMU als das für Klimaschutz übergreifend zuständige Ressort wird sich fachlich mit diesen Vorschlägen auseinandersetzen und wenn nötig eigene, ggf. ergänzende Maßnahmenvorschläge erarbeiten und in den Umsetzungsprozess einbringen. Hierdurch entsteht ein Bedarf des BMU an kurzfristiger fachlicher Unterstützung durch externe Experten.
Ziel des Vorhabens ist die fachliche Unterstützung des BMU im Bereich Klimapolitik, Energieerzeugung und –transport durch wissenschaftlich fundierte Analysen, Bewertungen und Handlungsvorschläge. Schwerpunkte bilden hierbei die fachliche, aber auch sozialpolitische und ökonomische und rechtliche Analyse und Bewertung. Die rechtlichen Leistungen umfassen ca. 5-10 % der Gesamtleistung.
Ziel des Vorhabens ist die fachliche Unterstützung des BMU im Bereich Klimapolitik, Energieerzeugung und –transport durch wissenschaftlich fundierte Analysen, Bewertungen und Handlungsvorschläge. Schwerpunkte bilden hierbei die fachliche, aber auch sozialpolitische und ökonomische und rechtliche Analyse und Bewertung. Die rechtlichen Leistungen umfassen ca. 5-10 % der Gesamtleistung.
Im Fokus steht die fachliche Unterstützung bei der:
— Umsetzung der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zur Umsetzung des Ausstiegs aus der energetischen Nutzung von Kohle,
— Umsetzung der Vereinbarung des Koalitionsvertrages zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbarer Energien im Strombereich einschließlich Ausbau und Optimierung der Übertragungs- und Verteilnetze sowie anderer notwendiger unterstützender Maßnahmen,
— Umsetzung der Vereinbarung des Koalitionsvertrages zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbarer Energien im Strombereich einschließlich Ausbau und Optimierung der Übertragungs- und Verteilnetze sowie anderer notwendiger unterstützender Maßnahmen,
— Begleitung der Diskussionen zu Formen der CO2-Bepreisung sowie ggf. die Weiterentwicklung des BMU-eigenen Vorschlags zur CO2 Bepreisung, der bei Vorhaben beginn weitgehend vorliegen soll,
— Umsetzung des EU-Winterpakets.
Dauer: 29 Monate
Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabeunterlagen.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: RB08
RB18
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Darstellung über Eigenerklärungen zur Eignung, siehe Vergabeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Insgesamt müssen durch die Qualifikation des Projektteams folgende Eignungskriterien erfüllt sein, damit die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist (soweit unter einer Nummer mehrere Themenbereiche bzw. Qualifikationen genannt sind; müssen alle diese Themenbereiche bzw. Qualifikationen durch die Qualifikationen des Projektteams abgedeckt sein):
Insgesamt müssen durch die Qualifikation des Projektteams folgende Eignungskriterien erfüllt sein, damit die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist (soweit unter einer Nummer mehrere Themenbereiche bzw. Qualifikationen genannt sind; müssen alle diese Themenbereiche bzw. Qualifikationen durch die Qualifikationen des Projektteams abgedeckt sein):
1) Expertise bzgl. des deutschen Kraftwerksparks und der Kraftswerkskennzahlen (Aspekt A der Leistungsbeschreibung);
2) Betriebswirtschaftliche Expertise im Bereich Betrieb von Braun- und Steinkohlekraftwerken (Aspekt B der Leistungsbeschreibung);
3) Expertise im Bereich von KWK und Substitution von KWK (Aspekt C der Leistungsbeschreibung);
4) Fundierte technische, ökonomische und politische Expertise im Bereich Ausbau Erneuerbare Energien (Aspekt H der Leistungsbeschreibung);
5) Fundierte technische und ökonomische Expertise im Bereich von Sektorkopplung, Speicher und PtX (Aspekte J, L und M der Leistungsbeschreibung);
6) Energiewirtschaftliche Expertise im Bereich Auswirkungen von Maßnahmen auf Strompreis und Versorgungssicherheit sowie Fortentwicklung der Energieinfrastruktur (Aspekte D, E, I und K der Leistungsbeschreibung);
7) Expertise im Hinblick auf regional wirtschaftliche Auswirkungen von Maßnahmen (Aspekt G der Leistungsbeschreibung);
8) Juristische Expertise im Bereich Klima und Energie, auch im Hinblick auf europarechtliche Fragen (Aspekte F und O der Leistungsbeschreibung);
9) Spezifische wirtschaftliche, rechtliche und politische Expertise im Bereich CO2- Bepreisung (Aspekt N der Leistungsbeschreibung);
10) Erfahrungen in der Durchführung und Moderation von Fachworkshops zu o. gen. oder ähnlichen Themengebieten;
11) Erfahrungen des Projektleiters in der Beratung von Bundesministerien;
12) Kompetenzen des Projektleiters im Projektmanagement und der Leitung interdisziplinärer Teams.
Darstellung bzw. Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
— abschließende Benennung aller vorgesehenen Bearbeiter des Vorhabens (Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer) und des Projektleiters mit tabellarischer Übersicht, wer welche Leistung erbringt (Zuordnung zu den Buchstaben A. bis O. der Leistungsbeschreibung),
— abschließende Benennung aller vorgesehenen Bearbeiter des Vorhabens (Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer) und des Projektleiters mit tabellarischer Übersicht, wer welche Leistung erbringt (Zuordnung zu den Buchstaben A. bis O. der Leistungsbeschreibung),
— Angabe ihrer Qualifikationen mit Angaben zu Ausbildung; Studiengang, Promotion und beruflichem Werdegang sowie einschlägige Erfahrungen wie z. B. im Hinblick auf geforderte Qualifikationen einschlägige Vorarbeiten und Veröffentlichungen nicht älter als 3 Jahre (Referenzen des Bearbeiters des Vorhabens, Referenzen des Unternehmens ohne Beteiligung eines Bearbeiters des Vorhabens sollen nicht vorgelegt werden)).
— Angabe ihrer Qualifikationen mit Angaben zu Ausbildung; Studiengang, Promotion und beruflichem Werdegang sowie einschlägige Erfahrungen wie z. B. im Hinblick auf geforderte Qualifikationen einschlägige Vorarbeiten und Veröffentlichungen nicht älter als 3 Jahre (Referenzen des Bearbeiters des Vorhabens, Referenzen des Unternehmens ohne Beteiligung eines Bearbeiters des Vorhabens sollen nicht vorgelegt werden)).
Die Qualifikationen zu den Nummern 1-12 sind auf je 1 DIN A4-Seite pro Nummer aussagekräftig zu beschreiben.
Soweit Referenzen vorgelegt werden, sind diese den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen und aussagekräftig zu beschreiben. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Soweit Referenzen vorgelegt werden, sind diese den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen und aussagekräftig zu beschreiben. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
— Vergleichbarkeit mit und Zuordnung zu den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenständen (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt),
— Angabe des Auftraggebers.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 kit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebots
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 kit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebots
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-07-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-949990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 118-289683 (2019-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der von der Bundesregierung im November 2016 beschlossene „Klimaschutzplan 2050“ sieht die weitgehende Treibhausgas-Neutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts vor. Außerdem formuliert er, ausgehend vom Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren, Zielkorridore für die einzelnen Sektoren. Danach soll die Energiewirtschaft ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 61 bis 62 Prozent mindern. Aktuell ergeben sich diesbezüglich für das BMU im Bereich Klimapolitik, Energieerzeugung und –transport verschiedene Bedarfe für eine wissenschaftliche Unterstützung. Ziel des Vorhabens ist die fachliche Unterstützung des BMU im Bereich Klimapolitik, Energieerzeugung und –transport durch wissenschaftlich fundierte Analysen, Bewertungen und Handlungsvorschläge. Schwerpunkte bilden hierbei die fachliche, aber auch sozialpolitische und ökonomische und rechtliche Analyse und Bewertung.
Der von der Bundesregierung im November 2016 beschlossene „Klimaschutzplan 2050“ sieht die weitgehende Treibhausgas-Neutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts vor. Außerdem formuliert er, ausgehend vom Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren, Zielkorridore für die einzelnen Sektoren. Danach soll die Energiewirtschaft ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 61 bis 62 Prozent mindern. Aktuell ergeben sich diesbezüglich für das BMU im Bereich Klimapolitik, Energieerzeugung und –transport verschiedene Bedarfe für eine wissenschaftliche Unterstützung. Ziel des Vorhabens ist die fachliche Unterstützung des BMU im Bereich Klimapolitik, Energieerzeugung und –transport durch wissenschaftlich fundierte Analysen, Bewertungen und Handlungsvorschläge. Schwerpunkte bilden hierbei die fachliche, aber auch sozialpolitische und ökonomische und rechtliche Analyse und Bewertung.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Den Zuschlag hat die unter „Auftragsvergabe“ genannte Firma erhalten. Die Angabe des Auftragswertes i. H. v. 0,01 EUR erfolgt aus rein technischen Gründen und gibt nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder. Es handelt sich hierbei um sensible Daten.
Den Zuschlag hat die unter „Auftragsvergabe“ genannte Firma erhalten. Die Angabe des Auftragswertes i. H. v. 0,01 EUR erfolgt aus rein technischen Gründen und gibt nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder. Es handelt sich hierbei um sensible Daten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 bzw. für die Entwicklung von Vorschlägen und die rechtliche Umsetzung des Maßnahmenprogramms 2030 wie auch für die Umsetzung der energiewirtschaftlichen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags und der Legislativakte des Winterpakets werden von den betroffenen Ressorts in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen erarbeitet. Das BMU als das für Klimaschutz übergreifend zuständige Ressort wird sich fachlich mit diesen Vorschlägen auseinandersetzen und wenn nötig eigene, ggf. ergänzende Maßnahmenvorschläge erarbeiten und in den Umsetzungsprozess einbringen. Hierdurch entsteht ein Bedarf des BMU an kurzfristiger fachlicher Unterstützung durch externe Experten.
Für die Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 bzw. für die Entwicklung von Vorschlägen und die rechtliche Umsetzung des Maßnahmenprogramms 2030 wie auch für die Umsetzung der energiewirtschaftlichen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags und der Legislativakte des Winterpakets werden von den betroffenen Ressorts in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen erarbeitet. Das BMU als das für Klimaschutz übergreifend zuständige Ressort wird sich fachlich mit diesen Vorschlägen auseinandersetzen und wenn nötig eigene, ggf. ergänzende Maßnahmenvorschläge erarbeiten und in den Umsetzungsprozess einbringen. Hierdurch entsteht ein Bedarf des BMU an kurzfristiger fachlicher Unterstützung durch externe Experten.
— Begleitung der Diskussionen zu Formen der CO2-Bepreisung sowie ggf. die Weiterentwicklung des BMU-eigenen Vorschlags zur CO2 Bepreisung, der bei Vorhabenbeginn weitgehend vorliegen soll,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-13 📅
Name: Öko-Institut e. V.
Postanschrift: Merzhauser Straße 173
Postort: Freiburg im Breisgau
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland 🇩🇪 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle(Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.