Der von der Bundesregierung im November 2016 beschlossene „Klimaschutzplan 2050" sieht die weitgehende Treibhausgas-Neutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts vor. Außerdem formuliert er, ausgehend vom Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren, Zielkorridore für die einzelnen Sektoren. Danach soll die Energiewirtschaft ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 61 bis 62 Prozent mindern. Aktuell ergeben sich diesbezüglich für das BMU im Bereich Klimapolitik, Energieerzeugung und –transport verschiedene Bedarfe für eine wissenschaftliche Unterstützung. Ziel des Vorhabens ist die fachliche Unterstützung des BMU im Bereich Klimapolitik, Energieerzeugung und –transport durch wissenschaftlich fundierte Analysen, Bewertungen und Handlungsvorschläge. Schwerpunkte bilden hierbei die fachliche, aber auch sozialpolitische und ökonomische und rechtliche Analyse und Bewertung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Umweltschutz
Referenznummer: BE1905-31
Kurze Beschreibung:
“Der von der Bundesregierung im November 2016 beschlossene „Klimaschutzplan 2050" sieht die weitgehende Treibhausgas-Neutralität bis zur Mitte des...”
Kurze Beschreibung
Der von der Bundesregierung im November 2016 beschlossene „Klimaschutzplan 2050" sieht die weitgehende Treibhausgas-Neutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts vor. Außerdem formuliert er, ausgehend vom Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren, Zielkorridore für die einzelnen Sektoren. Danach soll die Energiewirtschaft ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 61 bis 62 Prozent mindern. Aktuell ergeben sich diesbezüglich für das BMU im Bereich Klimapolitik, Energieerzeugung und –transport verschiedene Bedarfe für eine wissenschaftliche Unterstützung. Ziel des Vorhabens ist die fachliche Unterstützung des BMU im Bereich Klimapolitik, Energieerzeugung und –transport durch wissenschaftlich fundierte Analysen, Bewertungen und Handlungsvorschläge. Schwerpunkte bilden hierbei die fachliche, aber auch sozialpolitische und ökonomische und rechtliche Analyse und Bewertung.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der von der Bundesregierung im November 2016 beschlossene „Klimaschutzplan 2050“ sieht die weitgehende Treibhausgas-Neutralität bis zur Mitte des...”
Kurze Beschreibung
Der von der Bundesregierung im November 2016 beschlossene „Klimaschutzplan 2050“ sieht die weitgehende Treibhausgas-Neutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts vor. Außerdem formuliert er, ausgehend vom Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren, Zielkorridore für die einzelnen Sektoren. Danach soll die Energiewirtschaft ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 61 bis 62 Prozent mindern. Aktuell ergeben sich diesbezüglich für das BMU im Bereich Klimapolitik, Energieerzeugung und –transport verschiedene Bedarfe für eine wissenschaftliche Unterstützung. Ziel des Vorhabens ist die fachliche Unterstützung des BMU im Bereich Klimapolitik, Energieerzeugung und –transport durch wissenschaftlich fundierte Analysen, Bewertungen und Handlungsvorschläge. Schwerpunkte bilden hierbei die fachliche, aber auch sozialpolitische und ökonomische und rechtliche Analyse und Bewertung.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Den Zuschlag hat die unter „Auftragsvergabe“ genannte Firma erhalten. Die Angabe des Auftragswertes i. H. v. 0,01 EUR erfolgt aus rein technischen Gründen...”
Den Zuschlag hat die unter „Auftragsvergabe“ genannte Firma erhalten. Die Angabe des Auftragswertes i. H. v. 0,01 EUR erfolgt aus rein technischen Gründen und gibt nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder. Es handelt sich hierbei um sensible Daten.
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Quelle: OJS 2019/S 182-443853 (2019-09-18)