Beschreibung der Beschaffung
Das Gebäudemanagement Wuppertal plant die Sanierung, den Umbau und die Ergänzung des Standorts Förderschule Bartholomäusstraße 70. Bauherr ist das Gebäudemanagement Wuppertal.
Die zweizügige Förderschule Helene-Stöcker-Schule (städt. Förderschule im integrativen Verbund, Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung) wird derzeit von ca. 275 Schülerinnen und Schülern besucht. Das Kollegium besteht aus 42 Lehrkräften.
Die Förderschule hat momentan 3 Standorte:
— Lentzestraße 14,
— Bartholomäusstraße 70,
— Eichenstraße 59.
Es ist vorgesehen den Standort Eichenstraße aufzulösen und die Flächen in dem Standort Bartholomäusstraße zu konsolidieren. In der Lentzestraße werden dann die Klassen 1-7 untergebracht. Die Standorte Eichenstraße und Lentzestraße sind nicht Bestandteil der Maßnahme.
Bestandteil der Maßnahme ist hier nur der Standort Bartholomäusstraße. In der Bartholomäusstraße werden von den 275 angezeigten Schülern 130 und von den 42 Lehrkräften ca. 14 unterkommen.
Gegenstand dieses VgV Verfahrens sind die hierzu erforderlichen Leistungen der technischen Ausrüstung (HLS) gem. § 55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI in den Leistungsphasen 1-8.
Zugehörig zu den Leistungen Technische Ausrüstung (HLS) sind u. a.
— Erarbeiten der Leistungsphasen 1-3 und 5-8 für die Anlagengruppen 410.
Die Trinkwasserinstallation soll gemäß VDI 6023 ausgeführt werden.
Es ist die barrierefrei Richtlinie des GMW zu beachten.
— Erarbeiten der Leistungsphasen 1-3 und 5-8 für die Anlagengruppen 420.
Die Heizungsanlage soll als zentrale Wärmeversorgung realisiert werden. Der Neubau wird an den Passivhausstandart angelehnt.
— Erarbeiten der Leistungsphasen 1-8 für die Anlagengruppe 430.
Für den Neubau soll eine RLT Anlage gemäß VDI 6022 geplant werden.
— Erarbeiten der Leistungsphasen 1-8 für die Anlagengruppe 471.
Eine Lehrküche mit 2 Kochzeilen sowie eine Tee-, und Kaffeeküche für die Lehrkräfte sollen ausgeführt werden.
Bei der Baustelleneinrichtung ist die Verkehrssituation (Bartholomäusstraße) zu berücksichtigen. Flächen für die Liefer- und Entsorgungswege der Baustelle, sowie Lager und Arbeitsräume sollen klar definiert werden.
Die nachfolgenden, ebenfalls erforderlichen Leistungsbilder zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen:
— Fachplanung Objektplanung gem. §55 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI in den LPH 1-8,
— Fachplanung Schadstoffsanierung gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI in den LPH 1-8,
— Fachplanung Technische Ausrüstung „HLS“ gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI in den LPH 1-8.
Werden in separaten, voraussichtlich parallel verlaufenden Vergabeverfahren beauftragt.
Weitere für das Projekt erforderliche Leistungen wie (u. a.):
— Statik/Tragwerksplanung,
— Prüfstatik (Prüfung der Tragwerksplanung),
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination,
— Sachverständiger für den Brandschutz,
— Sachverständiger für Schadstoffe Schadstoffkataster für das Grundstück,
— Akustische Beratung,
— Energietechnische Beratung,
— Außenanlagenplaner,
— Baugrunduntersuchung,
— Grundstücksvermessung,
— Artenschutz,
— Kanalplanung.
Werden ebenfalls separat durch den Bauherrn vergeben und sind daher ebenfalls nicht Bestandteile dieses Verfahrens.