Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Bewerbungsunterlagen in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an der mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Dipl.-Ingenieure, Master- und Bachelorabsolventen in den letzten 3 Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 VgV;
2) Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte, der vorgesehenen Projektleitung sowie der für die örtliche Bauüberwachung vorgesehenen Person durch die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Dipl.-Ingenieur/Master/Bachelor führen zu dürfen gem. § 46 Abs. 3 (8) VgV;
3) Darstellung von 3 Referenzen (1-3) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV für in den letzten 10 Jahren (Projektabschluss nach dem 1.6.2009) erbrachte vergleichbare Leistungen mit Kurzbeschreibung der Referenz und folgenden Angaben:
— Art der Nutzung (Hochschule, öffentliche Verwaltung, Schule),
— Art der Maßnahme (Neubau oder technisch anspruchsvoller Umbau),
— Benennung des Projektleiters und des Stellvertreters (aus dem Bewerberbüro),
— Art des Auftraggebers (privater AG/öffentlicher AG),
— Größe der Sanierungsfläche, durch Angabe der Baukosten (KG 440,450,460),
— Leistungsumfang gem. HOAI (Angabe der beauftragten Anlagengruppen, Angabe der beauftragten und erbrachten Leistungsphasen),
— vergleichbare Aufgabenstellung (energetische Grundsanierung),
— Projektdurchführung nach öffentlichen Vergabevorschriften,
— vergleichbarer Schwierigkeitsgrad (Honorarzone II),
— Referenz fertiggestellt (nach Abnahme der Planungsleistung durch den Auftraggeber).
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen.
Die Referenzen müssen in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. 4 DIN-A4-Blätter zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Für alle Referenzen der öffentlichen Hand/nach öffentlichen Vergabevorschriften sollten Bescheinigungen des Auftraggebers vorliegen, aus denen der Leistungsumfang ersichtlich ist. Bei privaten und öffentlichen Auftraggebern, von denen für Referenzprojekte keine Bescheinigung erhältlich sein sollte, kann eine Eigenerklärung (Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift) abgegeben werden.
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt.
Zusatzinformationen bezüglich der Referenzen:
Sofern Bewerber bereits für das Land Hessen tätig waren, haben sie dies – bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre – unter Angabe laufender und abgeschlossener Baumaßnahmen des konkreten Leistungsumfangs sowie eines Ansprechpartners, vollständig mitzuteilen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.