Fachplanung Technische Ausrüstung für Umbau und Modernisierung der Grundschule mit der dazugehörigen Turnhalle in 66503 Dellfeld

Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

Am bestehenden 1-zügigen Schulgebäude sowie an der zugehörigen Turnhalle sind Umbau-/Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen. Der Auftraggeber hat die notwendigen Maßnahmen durch eine Voruntersuchung feststellen und kostenmäßig erfassen lassen. Ergebnis der Voruntersuchung war u. a. auch, dass ein Umbau mit Modernisierung die wirtschaftlichere Lösung versus einem Neubau ist. In Bezug auf die Technischen Anlagen jedoch geht der Auftraggeber davon aus, dass Wärmeversorgungs-, Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen sowie Starkstrom- und Fernmeldeanlagen vollständig zu erneuern sind. Ferner soll eine Amok-Alarmanlage eingerichtet werden. Ob und wie Lüftungstechnische Anlagen im Schulgebäude eingebaut werden müssen, ist im Rahmen des Auftrags zu prüfen.
Die Voruntersuchung stellt die Basis für den zu vergebenen Auftrag dar; siehe unter dem unter Abschnitt I Ziff. I.3) angegebenen Link.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-01-16 Auftragsbekanntmachung
2019-05-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-01-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Am bestehenden 1-zügigen Schulgebäude sowie an der zugehörigen Turnhalle sind Umbau-/Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen. Der Auftraggeber hat die notwendigen Maßnahmen durch eine Voruntersuchung feststellen und kostenmäßig erfassen lassen. Ergebnis der Voruntersuchung war u. a. auch, dass ein Umbau mit Modernisierung die wirtschaftlichere Lösung versus einem Neubau ist. In Bezug auf die Technischen Anlagen jedoch geht der Auftraggeber davon aus, dass Wärmeversorgungs-, Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen sowie Starkstrom- und Fernmeldeanlagen vollständig zu erneuern sind. Ferner soll eine Amok-Alarmanlage eingerichtet werden. Ob und wie Lüftungstechnische Anlagen im Schulgebäude eingebaut werden müssen, ist im Rahmen des Auftrags zu prüfen. Die Voruntersuchung stellt die Basis für den zu vergebenen Auftrag dar; siehe unter dem unter Abschnitt I Ziff. I.3) angegebenen Link.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Südwestpfalz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
Postanschrift: Landauer Str. 18-20
Postleitzahl: 66482
Postort: Zweibrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.vgzwland.de 🌏
E-Mail: w.lauer@vgzwland.de 📧
Telefon: +49 6332 / 8062-308 📞
Fax: +49 6332 / 8062-999 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E72436886 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E72436886 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-16 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 013-026680
ABl. S-Ausgabe: 13
Zusätzliche Informationen
Das Projekt wird durch Landesmittel gefördert.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am bestehenden 1-zügigen Schulgebäude sowie an der zugehörigen Turnhalle sind Umbau-/Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen. Der Auftraggeber hat die notwendigen Maßnahmen durch eine Voruntersuchung feststellen und kostenmäßig erfassen lassen. Ergebnis der Voruntersuchung war u. a. auch, dass ein Umbau mit Modernisierung die wirtschaftlichere Lösung versus einem Neubau ist. In Bezug auf die Technischen Anlagen jedoch geht der Auftraggeber davon aus, dass Wärmeversorgungs-, Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen sowie Starkstrom- und Fernmeldeanlagen vollständig zu erneuern sind. Ferner soll eine Amok-Alarmanlage eingerichtet werden. Ob und wie Lüftungstechnische Anlagen im Schulgebäude eingebaut werden müssen, ist im Rahmen des Auftrags zu prüfen.
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Die Voruntersuchung stellt die Basis für den zu vergebenen Auftrag dar; siehe unter dem unter Abschnitt I Ziff. I.3) angegebenen Link.
Der Auftraggeber formuliert für die Umsetzung des Planungsauftrags Projektziele, die vom Auftragnehmer zu beachten sind. Die Zielsetzungen resultieren im Wesentlichen aus der Voruntersuchung, sie sind hinsichtlich der Technischen Ausrüstung jedoch noch nicht vollständig abschließend formuliert.
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Der Auftraggeber geht von 2 Objekten aus: dem Schulgebäude und der Turnhalle. Erst nach Abschluss der notwendigen baulichen Maßnahmen am Schulgebäude soll die Turnhalle umgebaut bzw. modernisiert werden. Während der Baumaßnahme an dem Schulgebäude wird der Unterricht in auf dem Schulgelände aufzustellende Container ausgelagert, die Turnhalle wird zur Interimsnutzung für die Verwaltung eingerichtet. Die Auslagerung in Container und die Einrichtung der Interimsnutzung in der Turnhalle sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung, sondern werden von Seiten des Auftraggebers ausgeführt.
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Der Auftraggeber geht in Bezug auf die Technischen Anlagen davon aus, dass Wärmeversorgungs-, Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen sowie Starkstrom- und Fernmeldeanlagen vollständig zu erneuern sind. Zentrale technische Versorgungseinrichtungen, wie die Heizungsanlage, die für beide Gebäude genutzt werden, sollen im Schulgebäude untergebracht werden. Ob und wie Lüftungstechnische Anlagen im Schulgebäude eingebaut werden müssen, ist im Rahmen des Auftrags zu prüfen. Auch eine Amok-Alarmanlage einzurichten, die in Zusammenarbeit mit dem Architekten, dem Auftraggeber und dem Nutzer zu entwickeln ist. Bauliche und technische Maßnahmen sind außerdem erforderlich, um den Standard der aktuellen Energieeffizienzvorschriften zu erreichen, die baulichen Flucht- und Rettungswege der Landesbauordnung und des Brandschutzes zu erfüllen und auch um Barrierefreiheit gemäß Schulbaurichtlinie herzustellen.
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Kostenrahmen: Der vom Auftraggeber festgelegte Kostenrahmen beträgt für die Bauwerkskosten-Technische Anlagen (KG 400) insgesamt rd. 856 000 EUR brutto, davon entfallen rd. 596 000 EUR brutto auf das Schulgebäude und rd. 260 000 EUR auf die Turnhalle.
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Vorgesehener Terminlicher Ablauf: Erst nach Abschluss der notwendigen baulichen Maßnahmen am Schulgebäude soll die Turnhalle umgebaut bzw. modernisiert werden. Als zeitlichen Ablauf für Planung und Ausführung gibt der Auftraggeber vor, dass die Genehmigungsplanung (Abschluss LPH 4) für beide Gebäude bis zum 30.6.2019 vorliegen soll. Für das Schulgebäude ist der Baubeginn (vorbehaltlich Baugenehmigung und förderrechtlicher Zusagen) spätestens bis Oktober 2019 vorgesehen, Bezugsfertigstellungstermin bis 30.6.2021. Für die Turnhalle ist der Baubeginn für das 3. Quartal 2021 vorgesehen, Bezugsfertigstellungstermin bis 30.6.2022.
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Auftragsgegenstand: Der Auftraggeber beabsichtigt je Objekt (Schulgebäude und Turnhalle) die folgenden Leistungen zu beauftragen: Grundleistungen (GL) Objektplanung Gebäude gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1, Leistungsphasen (LPH) 1 – 9, sowie einzelne Besondere Leistungen (siehe unter II.2.5) jeweils zu den Anlagengruppen (AG) 1-Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, AG 2-Wärmeversorgungsanlagen, AG 3-Lufttechnische Anlagen, AG 4-Starkstromanlagen, AG 5-Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen, AG 7-Nutzungsspezifische Anlagen (hier: Feuerlöschanlagen) und 8 Gebäudeautomation.
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Dauer: 39 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Im Falle einer Bauzeitenverlängerung
Zusätzliche Informationen: Das Projekt wird durch Landesmittel gefördert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 66503 Dellfeld

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und Vollständigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag durch die Bewerber die folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht, z. B. in Form eines Auszuges aus dem Gesellerschaftervertrag;
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2) Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der konkreten Person und deren Bürozugehörigkeit) für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend;
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3) Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV;
4) Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
5) Nachweis über die Berechtigungen zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 07.September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen;
6) Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziff. 5. nachweisen.
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7) Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die unter den Ziff. 1. und unter den Ziff. 3. bis 6. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen.
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8) Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziff. 1. bis 6. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen.
9) Fehlen Angaben, Erklärungen oder Nachweise zu den Ziff. 1. bis 8. bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2), werden die fehlenden Unterlagen nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen angemessenen Frist vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56 VgV.
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10) Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen vorzulegen:
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen Fachplanung Technische Ausrüstung bei Gebäuden aus den letzten 3 Jahren (2016, 2017 und 2018).
Es können maximal 7 Punkte (Wichtung 10 = max. 70 Punkte) erreicht werden. Punkteverteilung:
Umsatz ≥ 400 000 EUR netto: 7 Punkte,
Umsatz < 400 000 EUR netto: 5,5 Punkte,
Umsatz < 300 000 EURnetto: 4 Punkte,
Umsatz < 200 000 EUR netto: 2,5 Punkte,
Umsatz < 100 000 EUR netto: 1 Punkt.
2) Hinweise:
2.1) Bei der Bildung von Arbeits- /Bietergemeinschaften gilt, dass für die Eignungsnachweise/-angaben unter der Ziff. 1. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziff. 1. addiert;
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2.2) Fehlen unter der Ziff. 1. Angaben bis zum Schlusstermin gemäß Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass eine Bewertung nicht möglich ist, werden diese fehlenden Angaben nicht nachgefordert. In dem Fall, dass für die Bewertung erforderliche Angaben fehlen, führt dies jedoch nicht zum Ausschluss, sondern dazu, dass bei dem betroffenen Kriterium 0 Punkte vergeben werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Zahl der Ingenieure, die als Führungskräfte (Inhaber, Partner, Mitarbeiter) im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung für Gebäude im Bewerberbüro tätig sind.
Es können maximal 7 Punkte (Wichtung 15 = max. 105 Punkte) erreicht werden. Es sind Namen und Qualifikationen der Führungskräfte anzugeben. Zum Nachweis der Angaben ist je Führungskraft ein Hochschulabschluss (Kopie) in der Fachrichtung Versorgungstechnik (oder vergleichbar) vorzulegen oder der Nachweis über die Berechtigungen zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“, vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 5. In die Bewertung fließen nur Personen ein, für die die geforderten Angaben und Nachweise vorliegen. Sofern die erforderlichen Nachweise und Angaben vorliegen, werden die folgenden Punkte erteilt:
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Bei ≥ 4 Ingenieuren: 7 Punkte,
Bei 3 Ingenieuren: 4 Punkte,
Bei 2 Ingenieuren: 1 Punkt,
Bei 1 Ingenieur: 0 Punkte.
Bei für die Bewertung fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt. Die Angabe von maximal 4 Führungskräften, die die Anforderungen erfüllen, ist zur Erreichung der maximalen Punktzahl ausreichend.
2) Darstellung von 3 ausgewählten Referenzprojekten, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind und für die der Bewerber die Fachplanung Technische Ausrüstung geleistet hat. Zur Sicherstellung der Aktualität werden nur Projekte gewertet, deren Leistungserbringung im Zeitraum ab 1.1.2010 liegt und bis dato abgeschlossen (Datum der Inbetriebnahme) ist. Für die 3 Referenzprojekte können insgesamt maximal 525 Punkte erreicht werden, wobei je Referenzprojekt maximal 7 Punkte (Wichtung 25 = 175 Punkte) erreicht werden können.
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Es sind je Projekt die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
Projektbezeichnung (Name, Art, Ort),
Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,
Beginn (Datum) und Abschluss (Datum der Inbetriebnahme des Referenzprojektes) der Leistungserbringung,
Erbrachte Leistungen nach Leistungsphasen in Bezug zu § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15.1, Fachplanung Technische Ausrüstung mit Leistungszeiträumen und Angabe der bearbeiteten Anlagengruppen (AG),
Bauwerkskosten-Technische Anlagen (KG 400) EUR brutto,
Angaben zu Projektmerkmalen.
Die vom Bewerber anzugebenden Projektdaten zu den Referenzprojekten sind im Bewerbungsbogen einzutragen. Zusätzlich ist je Referenzprojekt ein Projektdatenblatt beizufügen, siehe unter Ziffer 3. (Hinweise zu den Nachweisen, Angaben und Erklärungen), hier Ziff. 3.3.
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Zur Bewertung der Vergleichbarkeit werden die folgenden Projektmerkmale herangezogen:
a) Der Auftraggeber des Projekts ist ein öffentlicher Auftraggeber: 1 Punkt;
b) Die Bauwerkskosten-Technische Anlagen (KG 400) betragen mindestens 300 000 EUR brutto: 1 Punk;
c) Der erbrachte Leistungsumfang umfasst die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 i. V. mit Anlage 15.1 für die AG 1 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, AG 2 Wärmeversorgungsanlagen und AG 3 Lufttechnische Anlagen, hier jeweils die Grundleistungen (GL) der Leistungsphasen (LPH) 2, 3, 5, 7, 8: 1 Punkt.
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d) Der erbrachte Leistungsumfang umfasst die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 i. V. mit Anlage 15.1 für die AG 4 Starkstromanlagen, hier die GL der Leistungsphasen (LPH) 2, 3, 5, 7, 8: 1 Punkt;
e) Der erbrachte Leistungsumfang umfasst die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 i. V. mit Anlage 15.1 für die AG 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, hier die GL der Leistungsphasen (LPH) 2,3,5,7,8: 1 Punkt;
f) Es handelt sich um eine allgemeinbildende Schule (Grundschule, Real-, Gesamtschule, Gymnasium oder ein vergleichbares Schulprojekt): 1 Punkt.
g) Es handelt sich um eine Turn-/ Sporthalle: 1 Punkt.
Die Projektmerkmale werden jeweils einzeln bewertet. Die einzeln erzielten Punkte werden addiert. Für nicht zutreffende Projektmerkmale werden 0 Punkte erteilt.
Weitere „Hinweise“ zur Bewertung s. u. Link in Abschnitt I. 3.), hier in Datei „Anlage zur EU-Bekanntmachung“.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen, (vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 5.). Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und in der Summe die vorgenannten Teilnahmeanforderungen erfüllen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter - im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/ Bietergemeinschaft - eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 1 500 000 EUR und für Personenschäden von mindestens 3.000.000 € vorzulegen. Im Falle einer Beauftragung haftet die Arbeits-/ Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
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2) Im Falle der Beauftragung an eine Arbeits-/Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner.
3) Die Vergütung der zu beauftragenden Leistung erfolgt gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
4) Es gelten die besonderen Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne des § 99 GWB gemäß Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) vom 01.12.2010 (GVBl. 2010, 426), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.11.2013 (GVBl. 2013, 469).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die zum Verhandlungsgespräch eingeladen werden, sind unter Abschnitt III.1.1), 1.2) und 1.3) abgedruckt.
Das Ergebnis der unter Abschnitt III.1) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Rangstelle. Der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl erhält eine Rangstelle weniger als der beste Bewerber. Bei gleicher Punktzahl erhalten die Bewerber die gleiche Rangstelle. Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleibt die darauf folgende Rangstelle im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten beispielsweise 2 Bewerber die Rangstelle 2 erreichen, wird der Platz 3 nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bewerber erhält Rang 4.
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Es ist beabsichtigt höchstens 3 Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsgespräch aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 3. Bewerber einnimmt, behält der Auftraggeber sich vor, über die Teilnahme am Verhandlungsgespräch des Bewerbers dieser Rangstelle durch ein Losverfahren zu entscheiden, vgl. § 75 Abs. 6 VgV. Der ggf. durchzuführende Losentscheid ist anonym und findet unter anwaltlicher Aufsicht statt.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation (Details hierzu, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Anlage zur EU-Bekanntmachung“.)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise (Details hierzu, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Anlage zur EU-Bekanntmachung“.)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kosten- und Terminkontrolle (Details hierzu, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Anlage zur EU-Bekanntmachung“.)
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot gemäß HOAI (Details hierzu, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Anlage zur EU-Bekanntmachung“.)
Kostenkriterium (Gewichtung): 20

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E72436886 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Angaben zu laufenden Bewerber-/Bieterinformationen während des Teilnahmewettbewerbs:
1.1) Für den Teilnahmeantrag wird die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Zum Download des Bewerbungsbogens, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link. Hierfür ist keine Registrierung erforderlich;
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1.2) Rückfragen von Bewerbern (z. B. zur EU-Bekanntmachung oder zu den Auswahlkriterien) werden nur elektronisch über den unter Abschnitt I.3.) angegebenen Link entgegen genommen. Rückfragen sollen möglichst bis zum 12.02.2019 gestellt werden.
Hierfür ist jedoch eine freiwillige Registrierung sinnvoll. Dies bietet den Bewerbern den Vorteil, dass sie automatisch über die Beantwortung von Rückfragen und eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Bewerber, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link informiert halten.
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1.3) Die Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeanträge) sind ausschließlich elektronisch in Textform unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link einzureichen. Hierzu ist ebefalls eine Registrierung erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Teilnahmeanträge per Telefon, Fax, Email und in Papierform sind nicht zulässig.
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2) Angaben zu der Bieterkommunikation während dem Zuschlagsverfahren:
Für die individuelle Bieterkommunikation, wie z. B. für die Einladungen zum Verhandlungsgespräch und für die Versendung der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und gemäß § 62 VgV, verwendet der Auslober die vom Bewerber angegebene Email-Adresse. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
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3) Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens:
Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb aufgrund der nachfolgenden Verhandlungen mit den ausgewählten Bietern im Rahmen des Verhandlungsverfahrens (vgl. § 17 VgV).
Die aufgrund der Eignungskriterien gemäß Abschnitt III.1.1), 1.2) und 1.3) ausgewählten Bieter werden zu einer Präsentation zu den Zuschlagskriterien beim Auftraggeber eingeladen, ferner zur Abgabe eines - zunächst unverbindlichen - Honorarangebotes. Die Bieter erhalten ferner Gelegenheit, den vom Auftraggeber vorgelegten Vertragsentwurf in Form von Anmerkungen und Änderungswünschen zu kommentieren. Ein Anspruch der Bieter auf Änderung des Vertragsentwurfs besteht nicht.
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Die Präsentation gegenüber dem Auftraggeber und das Verhandlungsgespräch findet voraussichtlich Ende März/Anfang April 2019 in Zweibrücken statt. Im Nachgang zu den Verhandlungsgesprächen werden die verbliebenen Bieter aufgefordert, auf Basis des finalen Vertragsentwurfs ein verbindliches Honorarangebot abzugeben, das abschließend bewertet wird. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131-162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
Postanschrift: Landauer Straße 18-20
Postort: Zweibrücken
Postleitzahl: 6682
Quelle: OJS 2019/S 013-026680 (2019-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 215475.36 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 096-232524
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 013-026680
ABl. S-Ausgabe: 96

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber formuliert für die Umsetzung des Planungsauftrags Projektziele, die vom Auftragnehmer zu beachten sind. Die Zielsetzungen resultieren im Wesentlichen aus der Voruntersuchung, sie sind hinsichtlich der technischen Ausrüstung jedoch noch nicht vollständig abschließend formuliert.
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Auftragsgegenstand: Der Auftraggeber beabsichtigt je Objekt (Schulgebäude und Turnhalle) die folgenden Leistungen zu beauftragen: Grundleistungen (GL) Objektplanung Gebäude gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1, Leistungsphasen (LPH) 1-9, sowie einzelne Besondere Leistungen (siehe unter II.2.5) jeweils zu den Anlagengruppen (AG) 1-Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, AG 2-Wärmeversorgungsanlagen, AG 3-Lufttechnische Anlagen, AG 4-Starkstromanlagen, AG 5-Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen, AG 7-Nutzungsspezifische Anlagen (hier: Feuerlöschanlagen) und 8 Gebäudeautomation.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-03 📅
Name: InTechA GmbH Ingenieurgesellschaft für integrierte Technik am Bau
Postanschrift: St. Ingberter Str. 139
Postort: St. Ingbert
Postleitzahl: 66386
Land: Deutschland 🇩🇪
Saarpfalz-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 215475.36 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB);
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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Quelle: OJS 2019/S 096-232524 (2019-05-15)