Der Ostalbkreis hat im Jahr 2016 das „Union-Areal“ in der Wilhelm-Merz-Str. 20 in Aalen erworben und beabsichtigt auf dem Gelände der ehemaligen Union-Werke einen zweiten Verwaltungsstandort der Landkreisverwaltung in Aalen zu errichten.
Die Grundstücksgröße beträgt von ca. 1,7 ha. Die Planung sieht eine Bruttogeschossfläche nach DIN 277 von ca. 13 858 qm vor (ohne Tiefgarage) Die Grobkosten für die Realisierung des Bauvorhabens belaufen sich auf ca. 22.366.0000 Mio. EUR netto (KG300 + KG400) Hochbau inkl. Tiefgarage.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fachplanung technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, LPH 1-9, Anlagengruppen 4-6 + Tiefgaragentechnik und besondere Leistungen, stufenweise”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Ostalbkreis hat im Jahr 2016 das „Union-Areal“ in der Wilhelm-Merz-Str. 20 in Aalen erworben und beabsichtigt auf dem Gelände der ehemaligen Union-Werke...”
Kurze Beschreibung
Der Ostalbkreis hat im Jahr 2016 das „Union-Areal“ in der Wilhelm-Merz-Str. 20 in Aalen erworben und beabsichtigt auf dem Gelände der ehemaligen Union-Werke einen zweiten Verwaltungsstandort der Landkreisverwaltung in Aalen zu errichten.
Die Grundstücksgröße beträgt von ca. 1,7 ha. Die Planung sieht eine Bruttogeschossfläche nach DIN 277 von ca. 13 858 qm vor (ohne Tiefgarage) Die Grobkosten für die Realisierung des Bauvorhabens belaufen sich auf ca. 22.366.0000 Mio. EUR netto (KG300 + KG400) Hochbau inkl. Tiefgarage.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 500 000 💰
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, LPH 1-9, Anlagengruppen 4-6+Tiefgaragentechnik und besondere Leistungen, stufenweise.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation: Bürostruktur/Büroorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Organisation: Abwicklung des Projekts/Erfassung der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen sowie Darstellung der vorgesehenen Abwicklung des Projekts”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 15
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 500 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-18 📅
Datum des Endes: 2024-05-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“1) Anzahl Beschäftigte: 100 Punkte;
2) Referenzen Unternehmen – Technische Ausrüstung – Tiefgarage: 400 Punkte;
3) Referenzen Unternehmen – Technische...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Anzahl Beschäftigte: 100 Punkte;
2) Referenzen Unternehmen – Technische Ausrüstung – Tiefgarage: 400 Punkte;
3) Referenzen Unternehmen – Technische Ausrüstung – Holz- oder Hybridbau: 400 Punkte;
4) Referenzen Unternehmen – Technische Ausrüstung – Gebäudezertifizierung für nachhaltige Bauweise: 200 Punkte.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Nach Genehmigung der Entwurfplanung wird die LPH 4 beauftragt.
Nach der Erteilung des Baubeschlusses und der erteilten Baugenehmigung ist beabsichtigt die...”
Beschreibung der Optionen
Nach Genehmigung der Entwurfplanung wird die LPH 4 beauftragt.
Nach der Erteilung des Baubeschlusses und der erteilten Baugenehmigung ist beabsichtigt die LPH 5-7 zu beauftragen.
In Abhängigkeit der Finanzierbarkeit des Ausschreibungsergebnisses wird die LPH 8 beauftragt.
Die LPH 9 wird nach Abnahme der LPH 8 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Führung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV berechtigt ist (Ausschlusskriterium).
Auf Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75Abs. 2 VgV vorzulegen (Ausschlusskriterium).
Hinweis: Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung(Ausschlusskriterium);
c) § 36 Abs. 1 VgV: Eigenerklärung über...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung(Ausschlusskriterium);
c) § 36 Abs. 1 VgV: Eigenerklärung über die Inanspruchnahme Kapazitäten Dritter und ggf. Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium);
d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium);
e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
“Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 5 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 5 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden...”
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 5 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 5 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“f) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
2 Referenzprojekte im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderungen, bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
f) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
2 Referenzprojekte im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderungen, bei denen die Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 + 5 gemäß § 55 HOAI 2013 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden.
Als Referenz 3 ist ein Projekt anzugeben, bei denen die Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 + 5 gemäß § 55 HOAI 2013 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden und für welches eine Gebäudezertifizierung für nachhaltiges Bauen realisiert wurde.
g) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren (2016-2018) beschäftigten Projekt- und Bauleiter inkl. Führungskräfte im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung, AG 4-6.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Folgende Mindestbedingungen für die Wertbarkeit der Referenzprojekte zur Feststellung der Eignung sind zwingend erforderlich:
— Jahr der Inbetriebnahme der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Folgende Mindestbedingungen für die Wertbarkeit der Referenzprojekte zur Feststellung der Eignung sind zwingend erforderlich:
— Jahr der Inbetriebnahme der Referenzprojekte 1 + 2 nach dem 1.1.2014 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags,
— das Referenzprojekt 1 muss eine Tiefgarage in Verbindung mit einem Hochbau sein,
— das Referenzprojekt 2 muss ein Holz- oder Hybridbau sein,
— Jahr der Zertifizierung für nachhaltiges Bauen des Referenzprojekts 3 nach dem 1.1.2009,
— die Anlagengruppen 4 + 5 müssen jeweils mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 15.2 HOAI 2013 eingeordnet sein.
Für jedes Referenzprojekt ist eine Projektdarstellung einzureichen, welche die angekreuzten Merkmale zu den Referenzprojekten enthält. Zusätzlich sind die Projektbezeichnung/-titel und der Auftraggeber mit Kontaktdaten anzugeben sowie Pläne und Bilder des Objekts einzureichen.
Sind die Projektmerkmale nicht explizit genannt, werden die Merkmale nicht gewertet.
Für die Gebäudezertifizierung für nachhaltiges Bauen ist ein Nachweis bzw. bei einer angestrebten Zertifizierung ohne Zertifikat ist eine Beschreibung beizulegen.
Liegt der Nachweis bzw. die Beschreibung nicht bei, werden die Angaben nicht gewertet.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“h) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bewerber/Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft wird im Falle der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
h) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bewerber/Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Eigenerklärung über die Auftragsanteile der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft im Auftragsfalle.
i) § 73 Abs. 3 VgV und § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen und Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten.
j) Der für die Teilnahme erarbeitete Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie Name des Erklärenden sind in Druckbuchstaben an den gekennzeichneten Stellen anzugeben.
Die Kriterien h) – j) sind Ausschlusskriterien.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-16
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
“Der für die Bewerbung erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b...”
Der für die Bewerbung erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben an der hier für gekennzeichneten Stelle im Teilnahmeantrag (Excel-Datei, Tabellenblatt „Bewerber“) angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an den entsprechenden Stellen der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Alle geforderten Unterlagen/Nachweise/Anlagen, etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag einreichen“ der Vergabeplattform subreport ELViS hochzuladen.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp-karlsruhe.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018.
Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2019/S 158-390920 (2019-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, LPH 1-9, Anlagengruppen 4-6 + Tiefgaragentechnik und besondere Leistungen, stufenweise”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 388 361 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 158-390920
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Fachplanung technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, LPH 1-9, Anlagengruppen 4-6 + Tiefgaragentechnikund besondere Leistungen, stufenweise”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ing.- Büro Kummich & Weißkopf GmbH
Postanschrift: Oberer Kreuzheckenweg 19
Postort: Bopfingen
Postleitzahl: 73443
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 73629618-0📞
E-Mail: info@ibkummich.de📧
Region: Ostalbkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 388 361 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018.
Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 051-121610 (2020-03-09)