Aufgrund Beschlusses des Stadtrates der Stadt Schwabach vom 16.7.2018 werden die 2014 aufgrund der damaligen Haushaltslage nicht weiterverfolgten Pläne für ein neues städtisches Hallenbad von der Stadtbäder Schwabach GmbH wieder aufgenommen. Infolge der seinerzeitigen Aufhebung der durchgeführten Vergabeverfahren für die Planung eines Hallenbads werden die Planungsleistungen für die Errichtung eines neuen Hallenbades neu ausgeschrieben.
Die Stadtbäder Schwabach GmbH beabsichtigt die Errichtung eines energieeffizienten Hallenbades als Dreifachübungsstätte. Es ersetzt das bisherige Hallenbad an einem anderen Standort. Der Hallenbad-Neubau soll auf dem Grundstück des öffentlichen Freibades („Parkbad“) errichtet werden. Die Wärmeversorgung von Frei- und Hallenbad soll über ein BHKW erfolgen (steuerlicher Querverbund).
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen der Fachplanung technische Ausrüstung (LPH 1-9). Weitere Leistungsbilder werden gesondert vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fachplanung Technische Ausrüstung - Neubau eines Hallenbades als Dreifachsportstätte in Schwabach”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Aufgrund Beschlusses des Stadtrates der Stadt Schwabach vom 16.7.2018 werden die 2014 aufgrund der damaligen Haushaltslage nicht weiterverfolgten Pläne für...”
Kurze Beschreibung
Aufgrund Beschlusses des Stadtrates der Stadt Schwabach vom 16.7.2018 werden die 2014 aufgrund der damaligen Haushaltslage nicht weiterverfolgten Pläne für ein neues städtisches Hallenbad von der Stadtbäder Schwabach GmbH wieder aufgenommen. Infolge der seinerzeitigen Aufhebung der durchgeführten Vergabeverfahren für die Planung eines Hallenbads werden die Planungsleistungen für die Errichtung eines neuen Hallenbades neu ausgeschrieben.
Die Stadtbäder Schwabach GmbH beabsichtigt die Errichtung eines energieeffizienten Hallenbades als Dreifachübungsstätte. Es ersetzt das bisherige Hallenbad an einem anderen Standort. Der Hallenbad-Neubau soll auf dem Grundstück des öffentlichen Freibades („Parkbad“) errichtet werden. Die Wärmeversorgung von Frei- und Hallenbad soll über ein BHKW erfolgen (steuerlicher Querverbund).
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen der Fachplanung technische Ausrüstung (LPH 1-9). Weitere Leistungsbilder werden gesondert vergeben.
1️⃣
Ort der Leistung: Schwabach, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreisfreie Stadt Schwabach
Beschreibung der Beschaffung:
“1) Die Stadtbäder Schwabach GmbH beabsichtigt die Errichtung eines energieeffizienten Hallenbades als Dreifachübungsstätte mit einem Schwimmbecken mit den...”
Beschreibung der Beschaffung
1) Die Stadtbäder Schwabach GmbH beabsichtigt die Errichtung eines energieeffizienten Hallenbades als Dreifachübungsstätte mit einem Schwimmbecken mit den Maßen 12,5 m x 25 m (5 Bahnen) für einen 2-Klassenbetrieb, einem kombiniertem Lehrschwimmbecken und einem Kinderbecken (8,0 m x 16,66 m), sowie erforderlicher Duschräume, Umkleideräume, Lagerräume und Betriebsräume. Zusätzlich ist ein kleiner Verwaltungsbereich zu schaffen. Der Hallenbad-Neubau soll auf dem Grundstück des öffentlichen Freibades („Parkbad“) errichtet werden. Das Neubauprojekt soll vor allem für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung stehen und das veraltete Hallenbad, das an einem anderen Ort steht, ersetzen;
2) Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 1-5 und 7-8, mit ergänzenden Leistungen nach näherer Maßgabe des Fachplanungsvertrags (LPH 1-9, stufenweise Beauftragung);
3) Der Auftraggeber strebt die Errichtung eines bedarfsgerechten, wirtschaftlichen Hallenbads an. Zum Schutz des zur Verfügung stehenden Budgets und zur besseren Steuerung der geplanten Baukosten gibt der Auftraggeber daher eine vorläufige Baukostenobergrenze für die Vertragsstufe 1 (entspricht LPH 1 bis 3 gemäß HOAI) als Beschaffenheitsvereinbarung für die Planung vor. Die näheren Maßgaben hierzu enthält der Fachplanungsvertrag. Der Auftraggeber geht davon aus, dass eine Errichtung des Hallenbades unter Beachtung aller Vertragsziele im Rahmen der Vorgabe möglich ist. Nach Abschluss der Vertragsstufe 1 wird über eine angepasste Baukostenobergrenze für die weiteren Vertragsleistungen verhandelt. Die Baukostenobergrenze kann im Laufe der Planung angepasst werden, insbesondere durch:
a) die Verhandlung einer angepassten Baukostenobergrenze nach Vertragsstufe 1 auf Grundlage der Entwurfsplanung, wenn der Planer nachweist, dass die Überschreitung der bisherigen Baukostenobergrenze zur Erreichung der Vertragsziele erforderlich ist;
b) im Übrigen durch freie Budgetentscheidung des Auftraggebers (insbesondere wenn die Anpassung der bisherigen Baukostenobergrenze zur Qualitätssicherung oder aus sonstigen Gründen zweckmäßig ist).
4) Nach der Entscheidung des EuGH vom 4.7.2019 (Rs. C-377/17) verstößt das bisherige zwingende Preisrecht der HOAI insbesondere hinsichtlich der Vorgabe von Mindest- und Höchsthonoraren gegen Europarecht. Das bisherige zwingende Preisrecht darf daher in diesem Verfahren nicht mehr angewendet werden. Neue gesetzliche Regelungen sind noch nicht in Kraft. Zur Vermeidung von Unsicherheiten hat sich der Auftraggeber entschieden, die allen Beteiligten bekannte HOAI-Systematik zu einer Vergütungsermittlung anhand der Baukosten vertraglich zu vereinbaren, soweit dies nach der EuGH-Entscheidung zulässig ist. Keine Geltung hat dabei die bisherige Begrenzung auf Mindest- und Höchstsätze. Jeder Bieter hat nach der bekannten Ermittlung seines Honorars nach HOAI-Grundsätzen (Vorgabe der Honorarzone durch den Auftraggeber) die Möglichkeit, Abschläge vom Mindestsatz oder Zuschläge zum Höchstsatz anzubieten;
5) Der Stadtrat der Stadt Schwabach hat sich mit Beschluss vom 27.6.2018 vorbehalten, auf der Basis eines Gesamtfinanzierungskonzepts über die Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung sowie staatlicher Fördermittel zu entscheiden. Die Vergabe des ausgeschriebenen Planungsauftrags sowie die weitere Durchführung des Vorhabens bis zu seinem Abschluss stehen daher unter folgenden Vorbehalten des Auftraggebers:
a) Aufgabenträgervorbehalt: Vorbehalt der dauerhaften Zustimmung der Stadt Schwabach als Trägerin der zugrunde liegenden kommunalen Aufgaben sowie als Sachaufwandsträgerin für das öffentliche Schulschwimmen;
b) Fördermittelvorbehalt: Vorbehalt der Gewährung von Fördermitteln des Freistaats Bayern in dem für Schulschwimmbauvorhaben üblichen Umfang;
c) Finanzierungsvorbehalt: Vorbehalt der abschließend gesicherten Finanzierung für die Bauausführung.
Gleichwohl besteht Vergabereife.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-21 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die tatsächliche Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Fortschritt der Planungen und der Bauausführung. In der genannten Zeitspanne ist LPH 9 gemäß HOAI...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die tatsächliche Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Fortschritt der Planungen und der Bauausführung. In der genannten Zeitspanne ist LPH 9 gemäß HOAI nicht enthalten.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Der Planungsauftrag wird nur an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen vergeben, das nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Planungsauftrag wird nur an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen vergeben, das nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden ist (§ 122 Abs. 1 GWB).
Der Auftraggeber wird anhand der von den Bewerbern eingereichten Unterlagen beurteilen, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss führen. Etwaige Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB werden hierbei berücksichtigt.
Der europaweite Teilnahmewettbewerb dient dazu, zunächst die Eignung der Bewerber festzustellen und sodann unter allen geeigneten Bewerbern die am besten geeigneten Bewerber als Bieter für das nachfolgende Verhandlungsverfahren auszuwählen.
Die Eignung eines Bewerbers ist gegeben, wenn alle geforderten Erklärungen und Nachweise eingereicht wurden und die vom Auftraggeber bekanntgemachten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind (Auswahlstufe 1). Welche Anforderungen Mindestanforderungen sind, ist im Formblatt 1 „Teilnahmeantrag“ kenntlich gemacht.
Zur Auswahl der am besten geeigneten Bewerber werden die Angaben der Bewerber nach Maßgabe der hier sowie im Formblatt 1 „Teilnahmeantrag“ bekanntgemachten Eignungskriterien bewertet (Auswahlstufe 2). Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die nach Anwendung der Eignungskriterien die höchsten Punktzahlen unter den Bewerbern erzielt haben.
Der Auftraggeber wird nach pflichtgemäßem Ermessen mindestens die 3 am besten geeigneten Bewerber (sofern vorhanden) als Bieter für das Verhandlungsverfahren auswählen. Eine Höchstzahl an Bietern wird nicht vorab festgelegt; die Gesamtzahl der am Verhandlungsverfahren teilnehmenden Bieter wird bei Abschluss des Teilnahmewettbewerbs vom Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer mit dem Zuschlag die Vertragsstufe 1 (LPH 1, 2 und 3 der...”
Beschreibung der Optionen
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer mit dem Zuschlag die Vertragsstufe 1 (LPH 1, 2 und 3 der HOAI). Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen der Fachplanung Technische Ausrüstung oder Teilen davon sowie mit Besonderen Leistungen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die Vertragsstufe 1 hinausgehender Vertragsstufen besteht (freie Option). Nähere Einzelheiten enthält der Fachplanungsvertrag.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Bauvorlageberechtigung des Bewerbers gemäß Art. 61 der Bayerischen Bauordnung (Mindestanforderung). Hinsichtlich Bewerbungen aus anderen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Bauvorlageberechtigung des Bewerbers gemäß Art. 61 der Bayerischen Bauordnung (Mindestanforderung). Hinsichtlich Bewerbungen aus anderen Bundesländern oder anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird auf die jeweiligen Anerkennungsregelungen hingewiesen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Architekten und Ingenieure nach Maßgabe des Bayerischen Baukammerngesetzes bzw. nach Maßgabe des Bayerischen Ingenieurgesetzes (Fachrichtungen Architektur,...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Architekten und Ingenieure nach Maßgabe des Bayerischen Baukammerngesetzes bzw. nach Maßgabe des Bayerischen Ingenieurgesetzes (Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Versorgungstechnik oder vergleichbare Ingenieurwissenschaft). Hinsichtlich Bewerbungen aus anderen Bundesländern oder anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird auf die jeweiligen Anerkennungsregelungen hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-12
00:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-01-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153-1837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Aufgrund Beschlusses des Stadtrates der Stadt Schwabach vom 16.7.2018 werden die 2014 aufgrund der damaligen Haushaltslage nicht weiterverfolgten Pläne für...”
Kurze Beschreibung
Aufgrund Beschlusses des Stadtrates der Stadt Schwabach vom 16.7.2018 werden die 2014 aufgrund der damaligen Haushaltslage nicht weiterverfolgten Pläne für ein neues städtisches Hallenbad von der Stadtbäder Schwabach GmbH wieder aufgenommen. Infolge der seinerzeitigen Aufhebung der durchgeführten Vergabeverfahren für die Planung eines Hallenbades werden die Planungsleistungen für die Errichtung eines neuen Hallenbades neu ausgeschrieben.
Die Stadtbäder Schwabach GmbH beabsichtigt die Errichtung eines energieeffizienten Hallenbades als Dreifachübungsstätte. Es ersetzt das bisherige Hallenbad an einem anderen Standort. Der Hallenbad-Neubau soll auf dem Grundstück des öffentlichen Freibades („Parkbad“) errichtet werden. Die Wärmeversorgung von Frei- und Hallenbad soll über ein BHKW erfolgen (steuerlicher Querverbund).
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH 1-9). Weitere Leistungsbilder werden gesondert vergeben.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1. Die Stadtbäder Schwabach GmbH beabsichtigt die Errichtung eines energieeffizienten Hallenbades als Dreifachübungsstätte mit einem Schwimmbecken mit den...”
Beschreibung der Beschaffung
1. Die Stadtbäder Schwabach GmbH beabsichtigt die Errichtung eines energieeffizienten Hallenbades als Dreifachübungsstätte mit einem Schwimmbecken mit den Maßen 12,5 m x 25 m (5 Bahnen) für einen 2-Klassenbetrieb, einem kombiniertem Lehrschwimmbecken und einem Kinderbecken (8,0 m x 16,66 m), sowie erforderlicher Duschräume, Umkleideräume, Lagerräume und Betriebsräume. Zusätzlich ist ein kleiner Verwaltungsbereich zu schaffen. Der Hallenbad-Neubau soll auf dem Grundstück des öffentlichen Freibades („Parkbad“) errichtet werden. Das Neubauprojekt soll vor allem für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung stehen und das veraltete Hallenbad, das an einem anderen Ort steht, ersetzen.
2. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 1-5 und 7-8, mit ergänzenden Leistungen nach näherer Maßgabe des Fachplanungsvertrags (LPH 1-9, stufenweise Beauftragung).
3. Der Auftraggeber strebt die Errichtung eines bedarfsgerechten, wirtschaftlichen Hallenbades an. Zum Schutz des zur Verfügung stehenden Budgets und zur besseren Steuerung der geplanten Baukosten gibt der Auftraggeber daher eine vorläufige Baukostenobergrenze für die Vertragsstufe 1 (entspricht LPH 1 bis 3 gemäß HOAI) als Beschaffenheitsvereinbarung für die Planung vor. Die näheren Maßgaben hierzu enthält der Fachplanungsvertrag. Der Auftraggeber geht davon aus, dass eine Errichtung des Hallenbades unter Beachtung aller Vertragsziele im Rahmen der Vorgabe möglich ist. Nach Abschluss der Vertragsstufe 1 wird über eine angepasste Baukostenobergrenze für die weiteren Vertragsleistungen verhandelt. Die Baukostenobergrenze kann im Laufe der Planung angepasst werden, insbesondere durch:
a) die Verhandlung einer angepassten Baukostenobergrenze nach Vertragsstufe 1 auf Grundlage der Entwurfsplanung, wenn der Planer nachweist, dass die Überschreitung der bisherigen Baukostenobergrenze zur Erreichung der Vertragsziele erforderlich ist;
b) im Übrigen durch freie Budgetentscheidung des Auftraggebers (insbesondere wenn die Anpassung der bisherigen Baukostenobergrenze zur Qualitätssicherung oder aus sonstigen Gründen zweckmäßig ist).
4. Nach der Entscheidung des EuGH vom 4.7.2019 (Rs. C-377/17) verstößt das bisherige zwingende Preisrecht der HOAI insbesondere hinsichtlich der Vorgabe von Mindest- und Höchsthonoraren gegen Europarecht. Das bisherige zwingende Preisrecht darf daher in diesem Verfahren nicht mehr angewendet werden. Neue gesetzliche Regelungen sind noch nicht in Kraft. Zur Vermeidung von Unsicherheiten hat sich der Auftraggeber entschieden, die allen Beteiligten bekannte HOAI-Systematik zu einer Vergütungsermittlung anhand der Baukosten vertraglich zu vereinbaren, soweit dies nach der EuGH-Entscheidung zulässig ist. Keine Geltung hat dabei die bisherige Begrenzung auf Mindest- und Höchstsätze. Jeder Bieter hat nach der bekannten Ermittlung seines Honorars nach HOAI-Grundsätzen (Vorgabe der Honorarzone durch den Auftraggeber) die Möglichkeit, Abschläge vom Mindestsatz oder Zuschläge zum Höchstsatz anzubieten.
5. Der Stadtrat der Stadt Schwabach hat sich mit Beschluss vom 27.6.2018 vorbehalten, auf der Basis eines Gesamtfinanzierungskonzepts über die Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung sowie staatlicher Fördermittel zu entscheiden. Die Vergabe des ausgeschriebenen Planungsauftrags sowie die weitere Durchführung des Vorhabens bis zu seinem Abschluss stehen daher unter folgenden Vorbehalten des Auftraggebers:
a) Aufgabenträgervorbehalt: Vorbehalt der dauerhaften Zustimmung der Stadt Schwabach als Trägerin der zugrunde liegenden kommunalen Aufgaben sowie als Sachaufwandsträgerin für das öffentliche Schulschwimmen;
b) Fördermittelvorbehalt: Vorbehalt der Gewährung von Fördermitteln des Freistaats Bayern in dem für Schulschwimmbauvorhaben üblichen Umfang;
c) Finanzierungsvorbehalt: Vorbehalt der abschließend gesicherten Finanzierung für die Bauausführung.
Gleichwohl besteht Vergabereife.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 198-481561
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Fachplanung Technische Ausrüstung - Neubau eines Hallenbades als Dreifachsportstätte in Schwabach”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Planungsgruppe VA GmbH
Postanschrift: Lina-Ammon-Straße 22
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.planungsgruppe-va.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postleitzahl: 91511
Quelle: OJS 2020/S 106-257343 (2020-05-29)