Aufgrund Beschlusses des Stadtrates der Stadt Schwabach vom 16.7.2018 werden die 2014 aufgrund der damaligen Haushaltslage nicht weiterverfolgten Pläne für ein neues städtisches Hallenbad von der Stadtbäder Schwabach GmbH wieder aufgenommen. Infolge der seinerzeitigen Aufhebung der durchgeführten Vergabeverfahren für die Planung eines Hallenbads werden die Planungsleistungen für die Errichtung eines neuen Hallenbades neu ausgeschrieben. Die Stadtbäder Schwabach GmbH beabsichtigt die Errichtung eines energieeffizienten Hallenbades als Dreifachübungsstätte. Es ersetzt das bisherige Hallenbad an einem anderen Standort. Der Hallenbad-Neubau soll auf dem Grundstück des öffentlichen Freibades („Parkbad“) errichtet werden. Die Wärmeversorgung von Frei- und Hallenbad soll über ein BHKW erfolgen (steuerlicher Querverbund). Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen der Fachplanung technische Ausrüstung (LPH 1-9). Weitere Leistungsbilder werden gesondert vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Kurze Beschreibung:
Aufgrund Beschlusses des Stadtrates der Stadt Schwabach vom 16.7.2018 werden die 2014 aufgrund der damaligen Haushaltslage nicht weiterverfolgten Pläne für ein neues städtisches Hallenbad von der Stadtbäder Schwabach GmbH wieder aufgenommen. Infolge der seinerzeitigen Aufhebung der durchgeführten Vergabeverfahren für die Planung eines Hallenbads werden die Planungsleistungen für die Errichtung eines neuen Hallenbades neu ausgeschrieben.
Die Stadtbäder Schwabach GmbH beabsichtigt die Errichtung eines energieeffizienten Hallenbades als Dreifachübungsstätte. Es ersetzt das bisherige Hallenbad an einem anderen Standort. Der Hallenbad-Neubau soll auf dem Grundstück des öffentlichen Freibades („Parkbad“) errichtet werden. Die Wärmeversorgung von Frei- und Hallenbad soll über ein BHKW erfolgen (steuerlicher Querverbund).
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen der Fachplanung technische Ausrüstung (LPH 1-9). Weitere Leistungsbilder werden gesondert vergeben.
Aufgrund Beschlusses des Stadtrates der Stadt Schwabach vom 16.7.2018 werden die 2014 aufgrund der damaligen Haushaltslage nicht weiterverfolgten Pläne für ein neues städtisches Hallenbad von der Stadtbäder Schwabach GmbH wieder aufgenommen. Infolge der seinerzeitigen Aufhebung der durchgeführten Vergabeverfahren für die Planung eines Hallenbads werden die Planungsleistungen für die Errichtung eines neuen Hallenbades neu ausgeschrieben.
Die Stadtbäder Schwabach GmbH beabsichtigt die Errichtung eines energieeffizienten Hallenbades als Dreifachübungsstätte. Es ersetzt das bisherige Hallenbad an einem anderen Standort. Der Hallenbad-Neubau soll auf dem Grundstück des öffentlichen Freibades („Parkbad“) errichtet werden. Die Wärmeversorgung von Frei- und Hallenbad soll über ein BHKW erfolgen (steuerlicher Querverbund).
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen der Fachplanung technische Ausrüstung (LPH 1-9). Weitere Leistungsbilder werden gesondert vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Schwabach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-10-11 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-14 📅
Datum des Beginns: 2020-04-21 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 198-481561
ABl. S-Ausgabe: 198
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgrund Beschlusses des Stadtrates der Stadt Schwabach vom 16.7.2018 werden die 2014 aufgrund der damaligen Haushaltslage nicht weiterverfolgten Pläne für ein neues städtisches Hallenbad von der Stadtbäder Schwabach GmbH wieder aufgenommen. Infolge der seinerzeitigen Aufhebung der durchgeführten Vergabeverfahren für die Planung eines Hallenbads werden die Planungsleistungen für die Errichtung eines neuen Hallenbades neu ausgeschrieben.
Aufgrund Beschlusses des Stadtrates der Stadt Schwabach vom 16.7.2018 werden die 2014 aufgrund der damaligen Haushaltslage nicht weiterverfolgten Pläne für ein neues städtisches Hallenbad von der Stadtbäder Schwabach GmbH wieder aufgenommen. Infolge der seinerzeitigen Aufhebung der durchgeführten Vergabeverfahren für die Planung eines Hallenbads werden die Planungsleistungen für die Errichtung eines neuen Hallenbades neu ausgeschrieben.
Die Stadtbäder Schwabach GmbH beabsichtigt die Errichtung eines energieeffizienten Hallenbades als Dreifachübungsstätte. Es ersetzt das bisherige Hallenbad an einem anderen Standort. Der Hallenbad-Neubau soll auf dem Grundstück des öffentlichen Freibades („Parkbad“) errichtet werden. Die Wärmeversorgung von Frei- und Hallenbad soll über ein BHKW erfolgen (steuerlicher Querverbund).
Die Stadtbäder Schwabach GmbH beabsichtigt die Errichtung eines energieeffizienten Hallenbades als Dreifachübungsstätte. Es ersetzt das bisherige Hallenbad an einem anderen Standort. Der Hallenbad-Neubau soll auf dem Grundstück des öffentlichen Freibades („Parkbad“) errichtet werden. Die Wärmeversorgung von Frei- und Hallenbad soll über ein BHKW erfolgen (steuerlicher Querverbund).
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen der Fachplanung technische Ausrüstung (LPH 1-9). Weitere Leistungsbilder werden gesondert vergeben.
1) Die Stadtbäder Schwabach GmbH beabsichtigt die Errichtung eines energieeffizienten Hallenbades als Dreifachübungsstätte mit einem Schwimmbecken mit den Maßen 12,5 m x 25 m (5 Bahnen) für einen 2-Klassenbetrieb, einem kombiniertem Lehrschwimmbecken und einem Kinderbecken (8,0 m x 16,66 m), sowie erforderlicher Duschräume, Umkleideräume, Lagerräume und Betriebsräume. Zusätzlich ist ein kleiner Verwaltungsbereich zu schaffen. Der Hallenbad-Neubau soll auf dem Grundstück des öffentlichen Freibades („Parkbad“) errichtet werden. Das Neubauprojekt soll vor allem für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung stehen und das veraltete Hallenbad, das an einem anderen Ort steht, ersetzen;
1) Die Stadtbäder Schwabach GmbH beabsichtigt die Errichtung eines energieeffizienten Hallenbades als Dreifachübungsstätte mit einem Schwimmbecken mit den Maßen 12,5 m x 25 m (5 Bahnen) für einen 2-Klassenbetrieb, einem kombiniertem Lehrschwimmbecken und einem Kinderbecken (8,0 m x 16,66 m), sowie erforderlicher Duschräume, Umkleideräume, Lagerräume und Betriebsräume. Zusätzlich ist ein kleiner Verwaltungsbereich zu schaffen. Der Hallenbad-Neubau soll auf dem Grundstück des öffentlichen Freibades („Parkbad“) errichtet werden. Das Neubauprojekt soll vor allem für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung stehen und das veraltete Hallenbad, das an einem anderen Ort steht, ersetzen;
2) Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 1-5 und 7-8, mit ergänzenden Leistungen nach näherer Maßgabe des Fachplanungsvertrags (LPH 1-9, stufenweise Beauftragung);
3) Der Auftraggeber strebt die Errichtung eines bedarfsgerechten, wirtschaftlichen Hallenbads an. Zum Schutz des zur Verfügung stehenden Budgets und zur besseren Steuerung der geplanten Baukosten gibt der Auftraggeber daher eine vorläufige Baukostenobergrenze für die Vertragsstufe 1 (entspricht LPH 1 bis 3 gemäß HOAI) als Beschaffenheitsvereinbarung für die Planung vor. Die näheren Maßgaben hierzu enthält der Fachplanungsvertrag. Der Auftraggeber geht davon aus, dass eine Errichtung des Hallenbades unter Beachtung aller Vertragsziele im Rahmen der Vorgabe möglich ist. Nach Abschluss der Vertragsstufe 1 wird über eine angepasste Baukostenobergrenze für die weiteren Vertragsleistungen verhandelt. Die Baukostenobergrenze kann im Laufe der Planung angepasst werden, insbesondere durch:
3) Der Auftraggeber strebt die Errichtung eines bedarfsgerechten, wirtschaftlichen Hallenbads an. Zum Schutz des zur Verfügung stehenden Budgets und zur besseren Steuerung der geplanten Baukosten gibt der Auftraggeber daher eine vorläufige Baukostenobergrenze für die Vertragsstufe 1 (entspricht LPH 1 bis 3 gemäß HOAI) als Beschaffenheitsvereinbarung für die Planung vor. Die näheren Maßgaben hierzu enthält der Fachplanungsvertrag. Der Auftraggeber geht davon aus, dass eine Errichtung des Hallenbades unter Beachtung aller Vertragsziele im Rahmen der Vorgabe möglich ist. Nach Abschluss der Vertragsstufe 1 wird über eine angepasste Baukostenobergrenze für die weiteren Vertragsleistungen verhandelt. Die Baukostenobergrenze kann im Laufe der Planung angepasst werden, insbesondere durch:
a) die Verhandlung einer angepassten Baukostenobergrenze nach Vertragsstufe 1 auf Grundlage der Entwurfsplanung, wenn der Planer nachweist, dass die Überschreitung der bisherigen Baukostenobergrenze zur Erreichung der Vertragsziele erforderlich ist;
b) im Übrigen durch freie Budgetentscheidung des Auftraggebers (insbesondere wenn die Anpassung der bisherigen Baukostenobergrenze zur Qualitätssicherung oder aus sonstigen Gründen zweckmäßig ist).
4) Nach der Entscheidung des EuGH vom 4.7.2019 (Rs. C-377/17) verstößt das bisherige zwingende Preisrecht der HOAI insbesondere hinsichtlich der Vorgabe von Mindest- und Höchsthonoraren gegen Europarecht. Das bisherige zwingende Preisrecht darf daher in diesem Verfahren nicht mehr angewendet werden. Neue gesetzliche Regelungen sind noch nicht in Kraft. Zur Vermeidung von Unsicherheiten hat sich der Auftraggeber entschieden, die allen Beteiligten bekannte HOAI-Systematik zu einer Vergütungsermittlung anhand der Baukosten vertraglich zu vereinbaren, soweit dies nach der EuGH-Entscheidung zulässig ist. Keine Geltung hat dabei die bisherige Begrenzung auf Mindest- und Höchstsätze. Jeder Bieter hat nach der bekannten Ermittlung seines Honorars nach HOAI-Grundsätzen (Vorgabe der Honorarzone durch den Auftraggeber) die Möglichkeit, Abschläge vom Mindestsatz oder Zuschläge zum Höchstsatz anzubieten;
4) Nach der Entscheidung des EuGH vom 4.7.2019 (Rs. C-377/17) verstößt das bisherige zwingende Preisrecht der HOAI insbesondere hinsichtlich der Vorgabe von Mindest- und Höchsthonoraren gegen Europarecht. Das bisherige zwingende Preisrecht darf daher in diesem Verfahren nicht mehr angewendet werden. Neue gesetzliche Regelungen sind noch nicht in Kraft. Zur Vermeidung von Unsicherheiten hat sich der Auftraggeber entschieden, die allen Beteiligten bekannte HOAI-Systematik zu einer Vergütungsermittlung anhand der Baukosten vertraglich zu vereinbaren, soweit dies nach der EuGH-Entscheidung zulässig ist. Keine Geltung hat dabei die bisherige Begrenzung auf Mindest- und Höchstsätze. Jeder Bieter hat nach der bekannten Ermittlung seines Honorars nach HOAI-Grundsätzen (Vorgabe der Honorarzone durch den Auftraggeber) die Möglichkeit, Abschläge vom Mindestsatz oder Zuschläge zum Höchstsatz anzubieten;
5) Der Stadtrat der Stadt Schwabach hat sich mit Beschluss vom 27.6.2018 vorbehalten, auf der Basis eines Gesamtfinanzierungskonzepts über die Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung sowie staatlicher Fördermittel zu entscheiden. Die Vergabe des ausgeschriebenen Planungsauftrags sowie die weitere Durchführung des Vorhabens bis zu seinem Abschluss stehen daher unter folgenden Vorbehalten des Auftraggebers:
5) Der Stadtrat der Stadt Schwabach hat sich mit Beschluss vom 27.6.2018 vorbehalten, auf der Basis eines Gesamtfinanzierungskonzepts über die Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung sowie staatlicher Fördermittel zu entscheiden. Die Vergabe des ausgeschriebenen Planungsauftrags sowie die weitere Durchführung des Vorhabens bis zu seinem Abschluss stehen daher unter folgenden Vorbehalten des Auftraggebers:
a) Aufgabenträgervorbehalt: Vorbehalt der dauerhaften Zustimmung der Stadt Schwabach als Trägerin der zugrunde liegenden kommunalen Aufgaben sowie als Sachaufwandsträgerin für das öffentliche Schulschwimmen;
b) Fördermittelvorbehalt: Vorbehalt der Gewährung von Fördermitteln des Freistaats Bayern in dem für Schulschwimmbauvorhaben üblichen Umfang;
c) Finanzierungsvorbehalt: Vorbehalt der abschließend gesicherten Finanzierung für die Bauausführung.
Gleichwohl besteht Vergabereife.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die tatsächliche Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Fortschritt der Planungen und der Bauausführung. In der genannten Zeitspanne ist LPH 9 gemäß HOAI nicht enthalten.
Beschreibung der Optionen:
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer mit dem Zuschlag die Vertragsstufe 1 (LPH 1, 2 und 3 der HOAI). Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen der Fachplanung Technische Ausrüstung oder Teilen davon sowie mit Besonderen Leistungen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die Vertragsstufe 1 hinausgehender Vertragsstufen besteht (freie Option). Nähere Einzelheiten enthält der Fachplanungsvertrag.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer mit dem Zuschlag die Vertragsstufe 1 (LPH 1, 2 und 3 der HOAI). Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen der Fachplanung Technische Ausrüstung oder Teilen davon sowie mit Besonderen Leistungen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die Vertragsstufe 1 hinausgehender Vertragsstufen besteht (freie Option). Nähere Einzelheiten enthält der Fachplanungsvertrag.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreisfreie Stadt Schwabach
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Bauvorlageberechtigung des Bewerbers gemäß Art. 61 der Bayerischen Bauordnung (Mindestanforderung). Hinsichtlich Bewerbungen aus anderen Bundesländern oder anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird auf die jeweiligen Anerkennungsregelungen hingewiesen.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung des Bewerbers gemäß Art. 61 der Bayerischen Bauordnung (Mindestanforderung). Hinsichtlich Bewerbungen aus anderen Bundesländern oder anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird auf die jeweiligen Anerkennungsregelungen hingewiesen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Architekten und Ingenieure nach Maßgabe des Bayerischen Baukammerngesetzes bzw. nach Maßgabe des Bayerischen Ingenieurgesetzes (Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Versorgungstechnik oder vergleichbare Ingenieurwissenschaft). Hinsichtlich Bewerbungen aus anderen Bundesländern oder anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird auf die jeweiligen Anerkennungsregelungen hingewiesen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Architekten und Ingenieure nach Maßgabe des Bayerischen Baukammerngesetzes bzw. nach Maßgabe des Bayerischen Ingenieurgesetzes (Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Versorgungstechnik oder vergleichbare Ingenieurwissenschaft). Hinsichtlich Bewerbungen aus anderen Bundesländern oder anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird auf die jeweiligen Anerkennungsregelungen hingewiesen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Planungsauftrag wird nur an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen vergeben, das nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden ist (§ 122 Abs. 1 GWB).
Der Auftraggeber wird anhand der von den Bewerbern eingereichten Unterlagen beurteilen, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss führen. Etwaige Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB werden hierbei berücksichtigt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird anhand der von den Bewerbern eingereichten Unterlagen beurteilen, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss führen. Etwaige Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB werden hierbei berücksichtigt.
Der europaweite Teilnahmewettbewerb dient dazu, zunächst die Eignung der Bewerber festzustellen und sodann unter allen geeigneten Bewerbern die am besten geeigneten Bewerber als Bieter für das nachfolgende Verhandlungsverfahren auszuwählen.
Die Eignung eines Bewerbers ist gegeben, wenn alle geforderten Erklärungen und Nachweise eingereicht wurden und die vom Auftraggeber bekanntgemachten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind (Auswahlstufe 1). Welche Anforderungen Mindestanforderungen sind, ist im Formblatt 1 „Teilnahmeantrag“ kenntlich gemacht.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Eignung eines Bewerbers ist gegeben, wenn alle geforderten Erklärungen und Nachweise eingereicht wurden und die vom Auftraggeber bekanntgemachten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind (Auswahlstufe 1). Welche Anforderungen Mindestanforderungen sind, ist im Formblatt 1 „Teilnahmeantrag“ kenntlich gemacht.
Zur Auswahl der am besten geeigneten Bewerber werden die Angaben der Bewerber nach Maßgabe der hier sowie im Formblatt 1 „Teilnahmeantrag“ bekanntgemachten Eignungskriterien bewertet (Auswahlstufe 2). Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die nach Anwendung der Eignungskriterien die höchsten Punktzahlen unter den Bewerbern erzielt haben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zur Auswahl der am besten geeigneten Bewerber werden die Angaben der Bewerber nach Maßgabe der hier sowie im Formblatt 1 „Teilnahmeantrag“ bekanntgemachten Eignungskriterien bewertet (Auswahlstufe 2). Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die nach Anwendung der Eignungskriterien die höchsten Punktzahlen unter den Bewerbern erzielt haben.
Der Auftraggeber wird nach pflichtgemäßem Ermessen mindestens die 3 am besten geeigneten Bewerber (sofern vorhanden) als Bieter für das Verhandlungsverfahren auswählen. Eine Höchstzahl an Bietern wird nicht vorab festgelegt; die Gesamtzahl der am Verhandlungsverfahren teilnehmenden Bieter wird bei Abschluss des Teilnahmewettbewerbs vom Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird nach pflichtgemäßem Ermessen mindestens die 3 am besten geeigneten Bewerber (sofern vorhanden) als Bieter für das Verhandlungsverfahren auswählen. Eine Höchstzahl an Bietern wird nicht vorab festgelegt; die Gesamtzahl der am Verhandlungsverfahren teilnehmenden Bieter wird bei Abschluss des Teilnahmewettbewerbs vom Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 00:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-01-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-30 📅
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 198-481561 (2019-10-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgrund Beschlusses des Stadtrates der Stadt Schwabach vom 16.7.2018 werden die 2014 aufgrund der damaligen Haushaltslage nicht weiterverfolgten Pläne für ein neues städtisches Hallenbad von der Stadtbäder Schwabach GmbH wieder aufgenommen. Infolge der seinerzeitigen Aufhebung der durchgeführten Vergabeverfahren für die Planung eines Hallenbades werden die Planungsleistungen für die Errichtung eines neuen Hallenbades neu ausgeschrieben.
Die Stadtbäder Schwabach GmbH beabsichtigt die Errichtung eines energieeffizienten Hallenbades als Dreifachübungsstätte. Es ersetzt das bisherige Hallenbad an einem anderen Standort. Der Hallenbad-Neubau soll auf dem Grundstück des öffentlichen Freibades („Parkbad“) errichtet werden. Die Wärmeversorgung von Frei- und Hallenbad soll über ein BHKW erfolgen (steuerlicher Querverbund).
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH 1-9). Weitere Leistungsbilder werden gesondert vergeben.
Aufgrund Beschlusses des Stadtrates der Stadt Schwabach vom 16.7.2018 werden die 2014 aufgrund der damaligen Haushaltslage nicht weiterverfolgten Pläne für ein neues städtisches Hallenbad von der Stadtbäder Schwabach GmbH wieder aufgenommen. Infolge der seinerzeitigen Aufhebung der durchgeführten Vergabeverfahren für die Planung eines Hallenbades werden die Planungsleistungen für die Errichtung eines neuen Hallenbades neu ausgeschrieben.
Die Stadtbäder Schwabach GmbH beabsichtigt die Errichtung eines energieeffizienten Hallenbades als Dreifachübungsstätte. Es ersetzt das bisherige Hallenbad an einem anderen Standort. Der Hallenbad-Neubau soll auf dem Grundstück des öffentlichen Freibades („Parkbad“) errichtet werden. Die Wärmeversorgung von Frei- und Hallenbad soll über ein BHKW erfolgen (steuerlicher Querverbund).
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH 1-9). Weitere Leistungsbilder werden gesondert vergeben.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Aufgrund Beschlusses des Stadtrates der Stadt Schwabach vom 16.7.2018 werden die 2014 aufgrund der damaligen Haushaltslage nicht weiterverfolgten Pläne für ein neues städtisches Hallenbad von der Stadtbäder Schwabach GmbH wieder aufgenommen. Infolge der seinerzeitigen Aufhebung der durchgeführten Vergabeverfahren für die Planung eines Hallenbades werden die Planungsleistungen für die Errichtung eines neuen Hallenbades neu ausgeschrieben.
Aufgrund Beschlusses des Stadtrates der Stadt Schwabach vom 16.7.2018 werden die 2014 aufgrund der damaligen Haushaltslage nicht weiterverfolgten Pläne für ein neues städtisches Hallenbad von der Stadtbäder Schwabach GmbH wieder aufgenommen. Infolge der seinerzeitigen Aufhebung der durchgeführten Vergabeverfahren für die Planung eines Hallenbades werden die Planungsleistungen für die Errichtung eines neuen Hallenbades neu ausgeschrieben.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH 1-9). Weitere Leistungsbilder werden gesondert vergeben.
1. Die Stadtbäder Schwabach GmbH beabsichtigt die Errichtung eines energieeffizienten Hallenbades als Dreifachübungsstätte mit einem Schwimmbecken mit den Maßen 12,5 m x 25 m (5 Bahnen) für einen 2-Klassenbetrieb, einem kombiniertem Lehrschwimmbecken und einem Kinderbecken (8,0 m x 16,66 m), sowie erforderlicher Duschräume, Umkleideräume, Lagerräume und Betriebsräume. Zusätzlich ist ein kleiner Verwaltungsbereich zu schaffen. Der Hallenbad-Neubau soll auf dem Grundstück des öffentlichen Freibades („Parkbad“) errichtet werden. Das Neubauprojekt soll vor allem für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung stehen und das veraltete Hallenbad, das an einem anderen Ort steht, ersetzen.
1. Die Stadtbäder Schwabach GmbH beabsichtigt die Errichtung eines energieeffizienten Hallenbades als Dreifachübungsstätte mit einem Schwimmbecken mit den Maßen 12,5 m x 25 m (5 Bahnen) für einen 2-Klassenbetrieb, einem kombiniertem Lehrschwimmbecken und einem Kinderbecken (8,0 m x 16,66 m), sowie erforderlicher Duschräume, Umkleideräume, Lagerräume und Betriebsräume. Zusätzlich ist ein kleiner Verwaltungsbereich zu schaffen. Der Hallenbad-Neubau soll auf dem Grundstück des öffentlichen Freibades („Parkbad“) errichtet werden. Das Neubauprojekt soll vor allem für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung stehen und das veraltete Hallenbad, das an einem anderen Ort steht, ersetzen.
2. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 1-5 und 7-8, mit ergänzenden Leistungen nach näherer Maßgabe des Fachplanungsvertrags (LPH 1-9, stufenweise Beauftragung).
3. Der Auftraggeber strebt die Errichtung eines bedarfsgerechten, wirtschaftlichen Hallenbades an. Zum Schutz des zur Verfügung stehenden Budgets und zur besseren Steuerung der geplanten Baukosten gibt der Auftraggeber daher eine vorläufige Baukostenobergrenze für die Vertragsstufe 1 (entspricht LPH 1 bis 3 gemäß HOAI) als Beschaffenheitsvereinbarung für die Planung vor. Die näheren Maßgaben hierzu enthält der Fachplanungsvertrag. Der Auftraggeber geht davon aus, dass eine Errichtung des Hallenbades unter Beachtung aller Vertragsziele im Rahmen der Vorgabe möglich ist. Nach Abschluss der Vertragsstufe 1 wird über eine angepasste Baukostenobergrenze für die weiteren Vertragsleistungen verhandelt. Die Baukostenobergrenze kann im Laufe der Planung angepasst werden, insbesondere durch:
3. Der Auftraggeber strebt die Errichtung eines bedarfsgerechten, wirtschaftlichen Hallenbades an. Zum Schutz des zur Verfügung stehenden Budgets und zur besseren Steuerung der geplanten Baukosten gibt der Auftraggeber daher eine vorläufige Baukostenobergrenze für die Vertragsstufe 1 (entspricht LPH 1 bis 3 gemäß HOAI) als Beschaffenheitsvereinbarung für die Planung vor. Die näheren Maßgaben hierzu enthält der Fachplanungsvertrag. Der Auftraggeber geht davon aus, dass eine Errichtung des Hallenbades unter Beachtung aller Vertragsziele im Rahmen der Vorgabe möglich ist. Nach Abschluss der Vertragsstufe 1 wird über eine angepasste Baukostenobergrenze für die weiteren Vertragsleistungen verhandelt. Die Baukostenobergrenze kann im Laufe der Planung angepasst werden, insbesondere durch:
4. Nach der Entscheidung des EuGH vom 4.7.2019 (Rs. C-377/17) verstößt das bisherige zwingende Preisrecht der HOAI insbesondere hinsichtlich der Vorgabe von Mindest- und Höchsthonoraren gegen Europarecht. Das bisherige zwingende Preisrecht darf daher in diesem Verfahren nicht mehr angewendet werden. Neue gesetzliche Regelungen sind noch nicht in Kraft. Zur Vermeidung von Unsicherheiten hat sich der Auftraggeber entschieden, die allen Beteiligten bekannte HOAI-Systematik zu einer Vergütungsermittlung anhand der Baukosten vertraglich zu vereinbaren, soweit dies nach der EuGH-Entscheidung zulässig ist. Keine Geltung hat dabei die bisherige Begrenzung auf Mindest- und Höchstsätze. Jeder Bieter hat nach der bekannten Ermittlung seines Honorars nach HOAI-Grundsätzen (Vorgabe der Honorarzone durch den Auftraggeber) die Möglichkeit, Abschläge vom Mindestsatz oder Zuschläge zum Höchstsatz anzubieten.
4. Nach der Entscheidung des EuGH vom 4.7.2019 (Rs. C-377/17) verstößt das bisherige zwingende Preisrecht der HOAI insbesondere hinsichtlich der Vorgabe von Mindest- und Höchsthonoraren gegen Europarecht. Das bisherige zwingende Preisrecht darf daher in diesem Verfahren nicht mehr angewendet werden. Neue gesetzliche Regelungen sind noch nicht in Kraft. Zur Vermeidung von Unsicherheiten hat sich der Auftraggeber entschieden, die allen Beteiligten bekannte HOAI-Systematik zu einer Vergütungsermittlung anhand der Baukosten vertraglich zu vereinbaren, soweit dies nach der EuGH-Entscheidung zulässig ist. Keine Geltung hat dabei die bisherige Begrenzung auf Mindest- und Höchstsätze. Jeder Bieter hat nach der bekannten Ermittlung seines Honorars nach HOAI-Grundsätzen (Vorgabe der Honorarzone durch den Auftraggeber) die Möglichkeit, Abschläge vom Mindestsatz oder Zuschläge zum Höchstsatz anzubieten.
5. Der Stadtrat der Stadt Schwabach hat sich mit Beschluss vom 27.6.2018 vorbehalten, auf der Basis eines Gesamtfinanzierungskonzepts über die Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung sowie staatlicher Fördermittel zu entscheiden. Die Vergabe des ausgeschriebenen Planungsauftrags sowie die weitere Durchführung des Vorhabens bis zu seinem Abschluss stehen daher unter folgenden Vorbehalten des Auftraggebers:
5. Der Stadtrat der Stadt Schwabach hat sich mit Beschluss vom 27.6.2018 vorbehalten, auf der Basis eines Gesamtfinanzierungskonzepts über die Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung sowie staatlicher Fördermittel zu entscheiden. Die Vergabe des ausgeschriebenen Planungsauftrags sowie die weitere Durchführung des Vorhabens bis zu seinem Abschluss stehen daher unter folgenden Vorbehalten des Auftraggebers:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-06 📅
Name: Planungsgruppe VA GmbH
Postanschrift: Lina-Ammon-Straße 22
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland 🇩🇪 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: https://www.planungsgruppe-va.de/🌏
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postleitzahl: 91511
Quelle: OJS 2020/S 106-257343 (2020-05-29)