Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Folgende Angaben sind mind. zu machen (Fehlende Angaben werden mit 0 Punkten bewertet):
— Angabe der Referenzbezeichnung/Kurzbeschreibung – Unternehmen, das die Leistung hauptverantwortlich erbracht hat – Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet),
— Angabe der Referenzbezeichnung/Kurzbeschreibung – Unternehmen, das die Leistung hauptverantwortlich erbracht hat – Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet).
a) Objektart: Nachweis von vergleichbaren Referenzprojekte: (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt)
Schule/Lehreinrichtung/KiTa/Sporthalle: liegt vor = 10 Punkte; Sonderbau = 5 Punkte; Sonstige Nutzungen oder fehlende Angaben = 0 Punkte;
b) Projektart Neu- und/oder Erweiterungsbauten in (Holz) Modulbauweise: Maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt.
Liegt vor = 10 Punkte, Liegt nicht vor = 0 Punkte;
c) Projektumfang der vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt)
(Mindestbedingung)
Schule: ≥ 1 Millionen EUR (netto) für die Kosten
Der Kostengruppe 400 nach DIN 276-1 oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppen. Bei Projekten die kleiner sind als 1 Million EUR (netto) für die vorgenannten Kosten, verringert sich die Punktzahl wie folgt:
— ≥ 1 Mio. EUR = 10 Punkte,
— ≥ 0,75 Mio. EUR = 5 Punkte,
— ≥ 0,5 Mio. EUR = 2 Punkte,
— < 0,5 Mio. = 0 Punkte.
KiTa & Turnhalle: ≥ 0,5 Millionen EUR (netto) für die Kosten
Der Kostengruppe 400 nach DIN 276-1 oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppen. Bei Projekten die kleiner sind als 0,5 Millionen EUR (netto) für die
Vorgenannten Kosten, verringert sich die Punktzahl wie folgt:
— ≥ 0,5 Mio. EUR = 10 Punkte,
— ≥ 0,25 Mio. EUR = 5 Punkte,
— ≥ 0,1 Mio. EUR = 2 Punkte,
— < 0,1 Mio. = 0 Punkte.
d) Projektgröße der vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt)
Schule: ≥ 2 000 qm BGF. Bei Projekten die kleiner sind als 2 000 qm BGF verringert sich die Punktzahl wie folgt:
— ≥ 2 000 qm BGF = 10 Punkte,
— ≥ 1 500 qm BGF = 5 Punkte,
— ≥ 1 000 qm BGF = 2 Punkte,
— < 1 000 qm BGF = 0 Punkte.
KiTa: ≥ 1 000 qm BGF. Bei Projekten die kleiner sind als 1 000 qm BGF verringert sich die Punktzahl wie folgt:
— ≥ 1 000 qm BGF = 10 Punkte,
— ≥ 750 qm BGF = 5 Punkte,
— ≥ 500 qm BGF = 2 Punkte,
— < 500 qm BGF = 0 Punkte.
Turnhalle: ≥ 1 000 qm BGF. Bei Projekten die kleiner sind als 1 000 qm BGF verringert sich die Punktzahl wie folgt:
— ≥ 1 000 qm BGF = 10 Punkte,
— ≥ 750 qm BGF = 5 Punkte,
— ≥ 500 qm BGF = 2 Punkte,
— < 500 qm BGF = 0 Punkte.
e) Angaben zu beauftragten Leistungsphasen (Grundleistungen) gemäß §55 HOAI 2013 der abgewickelten Projekte. (Mindestbedingung)
Als Mindestbedingungen müssen die Leistungsphasen 3-8 beauftragt worden sein.
Liegt vor = 10 Punkte, Liegt nicht vor = 0 Punkte;
f) Öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 9 8 GWB oder bezüglich der Anwendung des Vergaberechts vergleichbarer Art (VOB/A im Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts); maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt.
Liegt vor = 10 Punkte, Liegt nicht vor = 0 Punkte;
g) Energetischer Standard: Nachweis dass bei den Referenzobjekten der Primärenergiebedarf max. 120 kWh/(qma) beträgt. (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt). max. 120 kWh/(qma) liegt vor = 10 Punkte, Liegt nicht vor = 0 Punkte;
h) Mindestens 1 Objekt je Gebäudeart:
Pro Gebäudeart (Schule, KiTa & Sporthalle) mindestens 2 Referenzprojekte (Mindestbedingung, ansonsten werden 2 Referenzen mit 0 Punkten gewertet).
Maximal sind 95 Punkte erreichbar. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Zur besseren Veranschaulichung ist die Bewertungsmatrix der Stufe I des Verhandlungsverfahrens zum Download beigefügt.
— Anteil der an Nachunternehmer weiterbeauftragten Leistungsphasen gemäß vorgenannter HOAI Leistungsteile.