Die Stadt Herrenberg beabsichtigt den Umbau und die Erweiterung des naturwissenschaftlichen Bereichs und die Generalsanierung des Gebäudebestandes des Andreae-Gymnasiums in Herrenberg. Das Raumprogramm umfasst ca. 1 800 m Hauptnutzfläche. Die Kosten sind derzeit mit 2,8 Mio EUR netto KG 300 + 400 veranschlagt. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2021 geplant. Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4 + 5, optional 6 (Elektro), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Herrenberg beabsichtigt den Umbau und die Erweiterung des naturwissenschaftlichen Bereichs und die Generalsanierung des Gebäudebestandes des Andreae-Gymnasiums in Herrenberg.
Das Raumprogramm umfasst ca. 1 800 m
Die Kosten sind derzeit mit 2,8 Mio EUR netto KG 300 + 400 veranschlagt.
Der Baubeginn ist für Frühjahr 2021 geplant.
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4 + 5, optional 6 (Elektro), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die Stadt Herrenberg beabsichtigt den Umbau und die Erweiterung des naturwissenschaftlichen Bereichs und die Generalsanierung des Gebäudebestandes des Andreae-Gymnasiums in Herrenberg.
Das Raumprogramm umfasst ca. 1 800 m
Die Kosten sind derzeit mit 2,8 Mio EUR netto KG 300 + 400 veranschlagt.
Der Baubeginn ist für Frühjahr 2021 geplant.
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4 + 5, optional 6 (Elektro), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Böblingen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtl. weitere Termine: Verhandlungen 26.2.2020
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtl. weitere Termine: Verhandlungen 26.2.2020
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Herrenberg beabsichtigt den Umbau und die Erweiterung des naturwissenschaftlichen Bereichs und die Generalsanierung des Gebäudebestandes des Andreae-Gymnasiums in Herrenberg.
Das Raumprogramm umfasst ca. 1 800 m
Die Kosten sind derzeit mit 2,8 Mio EUR netto KG 300 + 400 veranschlagt.
Der Baubeginn ist für Frühjahr 2021 geplant.
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4 + 5, optional 6 (Elektro), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Der gesamte NW-Bereich des Gymnasiums soll umstrukturiert und um Mehrflächen ergänzt werden. Diese notwendigen Schulraumflächen nach aktueller Schulbauförderrichtlinie können nicht im Gebäudebestand untergebracht werden, daher wird eine bauliche Erweiterung der Schule auf dem Wettbewerbsgrundstück notwendig. Die allgemeinen Unterrichtsräume sollen dabei weiterhin erhalten bleiben.
Der gesamte NW-Bereich des Gymnasiums soll umstrukturiert und um Mehrflächen ergänzt werden. Diese notwendigen Schulraumflächen nach aktueller Schulbauförderrichtlinie können nicht im Gebäudebestand untergebracht werden, daher wird eine bauliche Erweiterung der Schule auf dem Wettbewerbsgrundstück notwendig. Die allgemeinen Unterrichtsräume sollen dabei weiterhin erhalten bleiben.
Bei der Neukonzeption der Erweiterung soll die Anbindung an den Gebäudebestandes sowie die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen entsprechend berücksichtigt werden.
Für die Unterbringung der Raumprogrammflächen stehen der Erweiterungsbau, sowie der gesamte, nordwestliche Gebäudeteil des Gymnasiums zur Verfügung. Die Gebäudestruktur sollte erhalten bleiben. Die restlichen Gebäudeteile des Gymnasiums, die Mensa und die beiden Sporthallen bleiben in ihrer Funktion und Nutzung bestehen.
Für die Unterbringung der Raumprogrammflächen stehen der Erweiterungsbau, sowie der gesamte, nordwestliche Gebäudeteil des Gymnasiums zur Verfügung. Die Gebäudestruktur sollte erhalten bleiben. Die restlichen Gebäudeteile des Gymnasiums, die Mensa und die beiden Sporthallen bleiben in ihrer Funktion und Nutzung bestehen.
Zudem beinhaltet die Aufgabenstellung die Erstellung eines Fassadenkonzepts für das gesamte Schulgebäude aus den 70-er Jahren und das Erweiterungsgebäude von 2001. Die Sanierung ist für das ganze Gebäudeensemble vorzusehen und soll bauabschnittsweise umgesetzt werden.
Zudem beinhaltet die Aufgabenstellung die Erstellung eines Fassadenkonzepts für das gesamte Schulgebäude aus den 70-er Jahren und das Erweiterungsgebäude von 2001. Die Sanierung ist für das ganze Gebäudeensemble vorzusehen und soll bauabschnittsweise umgesetzt werden.
Zu Zeit wird ein Architekten Wettbewerb durchgeführt, der voraussichtlich 2019 abgeschlossen sein wird. Im Wettbewerb sind Vorschläge zu machen, wie die Umsetzung der Neustrukturierung und Generalsanierung mit möglichst wenig Eingriff in den Schulalltag erfolgen kann. Hierfür ist von den Architekten ein Konzept der einzelnen Bauabschnitte aufzuzeigen.
Zu Zeit wird ein Architekten Wettbewerb durchgeführt, der voraussichtlich 2019 abgeschlossen sein wird. Im Wettbewerb sind Vorschläge zu machen, wie die Umsetzung der Neustrukturierung und Generalsanierung mit möglichst wenig Eingriff in den Schulalltag erfolgen kann. Hierfür ist von den Architekten ein Konzept der einzelnen Bauabschnitte aufzuzeigen.
Das bestehende Wärmenetz wird durch die Stadt Herrenberg selbst betrieben und durch die Hausmeister betreut. Eine Berechnung des Fp- Wertes nach FW309 liegt derzeit nicht vor. Da der KWK Anteil < 5 % ist, ist eine Erfüllung des EEWärmeG durch den alleinigen Anschluss nicht gegeben.
Das bestehende Wärmenetz wird durch die Stadt Herrenberg selbst betrieben und durch die Hausmeister betreut. Eine Berechnung des Fp- Wertes nach FW309 liegt derzeit nicht vor. Da der KWK Anteil < 5 % ist, ist eine Erfüllung des EEWärmeG durch den alleinigen Anschluss nicht gegeben.
Für den Anbau/ Neubau sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
— Anschluß an das Nahwärmenetz 75/55
— Hydraulische Entkopplung durch kleinen Pufferspeicher oder Wärmeübergabestation je nach Wärmebedarf und benötigten Systemtemperaturen,
— Einbindung der MSR Technik in das Gesamtschema der Anlage,
— Controller müssen bacnet fähig sein!
— Je nach Wettbewerbsvorschlag wäre der Anbau/ das Gebäude durch eine eigene Wärmepumpe zu beheizen => Erfüllung EEWärmeG,
— Es ist eine PV-Anlage mit Batteriespeicher auf der Dachfläche und im Technikraum zu installieren. Ziel ist die Eigenstromnutzung durch PV,
Im Falle eines neuen Baukörpers soll an die bestehende Anlage (Fernwärmenetz, Strom + Wärme) angeschlossen werden.
Die Fachplanung TGA (HLS)/bzw Tragwerksplanung ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung.
Zur Zeit finden parallel die Ausschreibungen für die Erweiterung der Vogt-Heß-Gemeinschaftsschule statt.
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtl. weitere Termine: Verhandlungen 26.2.2020
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Herrenberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Art. 57 Richtlinie 2014/24/EU).
Eigenerklärung, dass die Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers zur Eignung (Art. 58 Richtlinie 2014/24/EU) erfüllt werden mit Blick auf:
a) Die Erlaubnis zur Berufsausübung;
b) Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen) sowie c) die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen).
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i. S. v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. Eigenerklärung,dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i. S. v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. Eigenerklärung,dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem LTMG: Für den Bewerber bzw.jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem LTMG spätestens mit dem Angebot im Rahmen des Verhandlungsverfahrens vorgelegt werden.
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem LTMG: Für den Bewerber bzw.jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem LTMG spätestens mit dem Angebot im Rahmen des Verhandlungsverfahrens vorgelegt werden.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren. Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es sollen 2 Referenzen eingereicht werden.
Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional.
Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt eingereicht werden.
Es kann je Referenz ein Nachweis über Kosten- und Terminsicherheit in Form eines Referenzschreibens, bestätigt durch den Bauherrn, eingereicht werden. Die Nachweise werden im Bereich fachlicher Eignung gewertet.
Referenz A:
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts (Thema Umbau, Sanierung) vom Bewerber erbracht.
(Vergleichbarkeit: Bestandsgebäude aus den 70er Jahren, ca. 1800m
— Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2-8) im Unternehmen
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Referenz B:
Ein realisiertes vergleichbares Projekt (Schule oder vergleichbar) (Vergleichbarkeit: 4-zügiges Gymnasium, ca. 1 800 m
— Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2-8) im Unternehmen des Bewerbers.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA (Elektro) berechtigt sind.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA (Elektro) berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA (Elektro), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist, bzw. bei Beratenden Ingenieuren der Fachrichtung Fachplanung TGA (Elektro), wenn die Anerkennung einer deutschen Ingenieurkammer nachgewiesen werden kann.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA (Elektro), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist, bzw. bei Beratenden Ingenieuren der Fachrichtung Fachplanung TGA (Elektro), wenn die Anerkennung einer deutschen Ingenieurkammer nachgewiesen werden kann.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
A) Zulassungskriterien: Die Zulassungskriterien müssen die Bewerber ausnahmslos erfüllen.
B) Eignungskriterien:
1) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (20 %): Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur;
2) Fachliche Eignung (70 %): Qualitative Bewertung der Referenzprojekte, Qualitätssicherung;
3) Gesamteindruck der Unterlagen (10 %).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z. B. mit 0-5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z. B. mit 0-5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1) angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3) angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1) angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3) angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch den Bieter einzuhaltende Fristen hin.
Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 211-517278 (2019-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Herrenberg beabsichtigt den Umbau und die Erweiterung des naturwissenschaftlichen Bereichs und die Generalsanierung des Gebäudebestandes des Andreae-Gymnasiums in Herrenberg.
Das Raumprogramm umfasst ca. 1800m² Hauptnutzfläche.
Die Kosten sind derzeit mit 2,8 Mio € netto KG 300+400 veranschlagt.
Der Baubeginn ist für Frühjahr 2021 geplant.
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4+5, optional 6 (Elektro), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die Stadt Herrenberg beabsichtigt den Umbau und die Erweiterung des naturwissenschaftlichen Bereichs und die Generalsanierung des Gebäudebestandes des Andreae-Gymnasiums in Herrenberg.
Das Raumprogramm umfasst ca. 1800m² Hauptnutzfläche.
Die Kosten sind derzeit mit 2,8 Mio € netto KG 300+400 veranschlagt.
Der Baubeginn ist für Frühjahr 2021 geplant.
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4+5, optional 6 (Elektro), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtl. weitere Termine: Verhandlungen 26.02.2020
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtl. weitere Termine: Verhandlungen 26.02.2020
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Raumprogramm umfasst ca. 1800m² Hauptnutzfläche.
Die Kosten sind derzeit mit 2,8 Mio € netto KG 300+400 veranschlagt.
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4+5, optional 6 (Elektro), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Das bestehende Wärmenetz wird durch die Stadt Herrenberg selbst betrieben und durch die Hausmeister betreut. Eine Berechnung des Fp- Wertes nach FW309 liegt derzeit nicht vor. Da der KWK Anteil < 5% ist, ist eine Erfüllung des EEWärmeG durch den alleinigen Anschluss nicht gegeben.
Das bestehende Wärmenetz wird durch die Stadt Herrenberg selbst betrieben und durch die Hausmeister betreut. Eine Berechnung des Fp- Wertes nach FW309 liegt derzeit nicht vor. Da der KWK Anteil < 5% ist, ist eine Erfüllung des EEWärmeG durch den alleinigen Anschluss nicht gegeben.
- Anschluß an das Nahwärmenetz 75/55°C
- Hydraulische Entkopplung durch kleinen Pufferspeicher oder Wärmeübergabestation je nach Wärmebedarf und benötigten Systemtemperaturen.
- Einbindung der MSR Technik in das Gesamtschema der Anlage.
- Controller müssen bacnet fähig sein!
- Je nach Wettbewerbsvorschlag wäre der Anbau/ das Gebäude durch eine eigene Wärmepumpe zu beheizen => Erfüllung EEWärmeG
- Es ist eine PV-Anlage mit Batteriespeicher auf der Dachfläche und im Technikraum zu installieren. Ziel ist die Eigenstromnutzung durch PV.
Die Fachplanung TGA (HLS) / bzw Tragwerksplanung ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung.
Zusätzliche Informationen: Voraussichtl. weitere Termine: Verhandlungen 26.02.2020
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-30 📅
Name: Klett Ingenieur GmbH
Postort: Fellbach
Land: Deutschland 🇩🇪 Rems-Murr-Kreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.