1) Fragen zur Bekanntmachung:
Fragen zur Bekanntmachung sowie zum Verfahren insgesamt können ausschließlich elektronisch über die Plattform
www.staatsanzeiger-eservices.de/ bis spätestens 15.04.2019,12.00 Uhr gestellt werden.
Über mögliche Änderungen dieser Bekanntmachung, die im EU-Amtsblatt bekanntgegeben werden,müssen sich die Bewerberinnen und Bewerber selbstständig informieren,
2) Auswahl- und Losverfahren:
Aus den eingegangenen Bewerbungen erfolgt die Auswahl von mindestens 3 bis maximal 5 Bieterinnen und Bietern über ein Auswahlverfahren. Die Auswahl erfolgt durch die Vergabestelle anhand der bekanntgemachten Auswahl- und Eignungskriterien. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Das Losverfahren findet unter juristischer Aufsicht statt.
3) Einzureichende Bewerbungsunterlagen:
Zur Bewerbung ist zwingend das veröffentlichte Formblatt „Bewerbung zum Auswahlverfahren“ zu verwenden.Formlose Bewerbungen und nicht unterschriebene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss. Geforderte Nachweise sind ausschließlich in deutscher Sprache und ggf. in beglaubigter Übersetzung in Kopie der Bewerbung beizulegen.
Folgende Unterlagen sind mit der Bewerbung einzureichen:
a) Formblatt „Bewerbung zum Auswahlverfahren“, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben
b) Referenzprojekte: siehe III.1.3)
c) Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung z. B. Mitgliedsbescheinigung einer Ingenieurkammer
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt;zusätzliche Angaben und Bewerbungsleistungen sind nicht zulässig.
Eine pauschale Bewerbung mit Broschüren, Prospekten, Werkberichten o. ä., die nicht den hier angegebenen geforderten Nachweisen entspricht, wird nicht anerkannt. Bewerbungen sind elektronisch einzureichen:
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=161365
Bewerbungen in anderer Form (Papier, E-Mail o.ä.) werden nicht berücksichtigt.
4) Eignungskriterien:
— durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre mind. 200 000 EUR/Jahr,
— Nachweis für das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden; die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen,
— Beschäftigtenzahl im Mittel in den Jahren 2015 bis 2017: mindestens 3 technische Beschäftigte inkl.Büroinhaberin/Büroinhaber ohne Sekretariat und Aushilfskräfte.
Die Erfüllung der Eignungskriterien ist von den Bieterinnen und Bietern vor der Angebotsabgabe nachzuweisen.
5) Zuschlagskriterien:
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind in einer Bewertungsmatrix zusammengefasst:
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=161365