Fachplanung Tragwerksplanung für den Neubau des Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben am Standort 66987 Thaleischweiler-Fröschen
Für die Verwaltung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben soll ein neues Verwaltungsgebäude am Standort Thaleischweiler-Fröschen geplant und gebaut werden. Nach einer Studie durch ein externes Büro ist ein Neubau zu den geschätzten Gesamtkosten von rd. 5,325 Mio. EUR brutto (ohne KG 600) gemäß einer Variantenuntersuchung am günstigsten versus einer Sanierung der bestehenden Verwaltungsgebäude an beiden Standorten in Thaleischweiler-Fröschen und in Wallhalben. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich unterschiedlicher Planungsvarianten fiel zugunsten eines Neubaus (sog. „Variante 7“) aus und wurde von der Verbandsgemeinde zur weiteren Verfolgung entschieden. Gegenstand der Planungsaufgabe ist also der Neubau eines Verwaltungsgebäudes. Die Voruntersuchung, bestehend aus der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und insbesondere der „Variante 7“, ist unter dem unter Abschnitt I.1.3) angegebenen Link auffindbar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Für die Verwaltung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben soll ein neues Verwaltungsgebäude am Standort Thaleischweiler-Fröschen geplant und gebaut werden. Nach einer Studie durch ein externes Büro ist ein Neubau zu den geschätzten Gesamtkosten von rd. 5,325 Mio. EUR brutto (ohne KG 600) gemäß einer Variantenuntersuchung am günstigsten versus einer Sanierung der bestehenden Verwaltungsgebäude an beiden Standorten in Thaleischweiler-Fröschen und in Wallhalben. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich unterschiedlicher Planungsvarianten fiel zugunsten eines Neubaus (sog. „Variante 7“) aus und wurde von der Verbandsgemeinde zur weiteren Verfolgung entschieden. Gegenstand der Planungsaufgabe ist also der Neubau eines Verwaltungsgebäudes. Die Voruntersuchung, bestehend aus der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und insbesondere der „Variante 7“, ist unter dem unter Abschnitt I.1.3) angegebenen Link auffindbar.
Für die Verwaltung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben soll ein neues Verwaltungsgebäude am Standort Thaleischweiler-Fröschen geplant und gebaut werden. Nach einer Studie durch ein externes Büro ist ein Neubau zu den geschätzten Gesamtkosten von rd. 5,325 Mio. EUR brutto (ohne KG 600) gemäß einer Variantenuntersuchung am günstigsten versus einer Sanierung der bestehenden Verwaltungsgebäude an beiden Standorten in Thaleischweiler-Fröschen und in Wallhalben. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich unterschiedlicher Planungsvarianten fiel zugunsten eines Neubaus (sog. „Variante 7“) aus und wurde von der Verbandsgemeinde zur weiteren Verfolgung entschieden. Gegenstand der Planungsaufgabe ist also der Neubau eines Verwaltungsgebäudes. Die Voruntersuchung, bestehend aus der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und insbesondere der „Variante 7“, ist unter dem unter Abschnitt I.1.3) angegebenen Link auffindbar.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: VerbandsgemeindeverwaltungThaleischweiler-Wallhalben
Postanschrift: Hauptstr. 52
Postleitzahl: 66987
Postort: Thaleischweiler-Fröschen
Kontakt
Internetadresse: http://www.vgtw.de🌏
E-Mail: thomas.schatton@vgtw.de📧
Telefon: +49 6334 / 441-205📞
Fax: +49 6334 / 44111-205 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E77118319🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E77118319🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-02-21 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 040-090653
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
Das Projekt wird durch Landesmittel gefördert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber formuliert für die Umsetzung des Planungsauftrags Projektziele, die vom Auftragnehmer zu beachten sind. Die Zielsetzungen resultieren aus den Voruntersuchungen, zusammengefasst in der sog. „Variante 7“.
Danach soll ein neues Verwaltungsgebäude am Standort Thaleischweiler-Fröschen geplant und gebaut werden, wobei die optimierte Gebäudeform und Geschosszahl Gegenstand des Planungsauftrages ist; die in „Variante 7“ abgebildete Gebäudeform eines Atriumbaus ist exemplarisch zu verstehen. Das Raumprogramm umfasst eine Nutzungsfläche von rd. 1 583 m
Danach soll ein neues Verwaltungsgebäude am Standort Thaleischweiler-Fröschen geplant und gebaut werden, wobei die optimierte Gebäudeform und Geschosszahl Gegenstand des Planungsauftrages ist; die in „Variante 7“ abgebildete Gebäudeform eines Atriumbaus ist exemplarisch zu verstehen. Das Raumprogramm umfasst eine Nutzungsfläche von rd. 1 583 m
Kostenrahmen: Der Auftraggeber legt Wert auf eine kompakte und wirtschaftliche Bauweise, die zur Einhaltung des Gesamtkostenrahmens in Höhe von rd. 5,325 Mio. EUR brutto (ohne KG 600) führt. Aufgrund der Voruntersuchungen entfällt davon auf die Bauwerkskosten (KG 300+400) der Anteil von rd. 3,928 Mio. EUR brutto.
Kostenrahmen: Der Auftraggeber legt Wert auf eine kompakte und wirtschaftliche Bauweise, die zur Einhaltung des Gesamtkostenrahmens in Höhe von rd. 5,325 Mio. EUR brutto (ohne KG 600) führt. Aufgrund der Voruntersuchungen entfällt davon auf die Bauwerkskosten (KG 300+400) der Anteil von rd. 3,928 Mio. EUR brutto.
Terminrahmen: Nach Abbruch des kleineren Gebäudes zur Freimachung des Grundstücks kann die Errichtung und Inbetriebnahme des neuen Verwaltungsgebäudes erfolgen, danach ist der Abbruch des bestehenden Verwaltungsgebäudes vorgesehen. Anschließend kann der Parkplatz mit rd. 28 Kfz-Stellplätzen eingebaut werden. Als zeitlichen Ablauf für Planung und Ausführung gibt der Auftraggeber vor, dass die Genehmigungsplanung (Abschluss LPH 4) bis zum 30.9.2019 vorliegen soll. Der Baubeginn (vorbehaltlich Baugenehmigung und förderrechtlicher Zusagen) ist spätestens bis Oktober 2020 vorgesehen, Bezugsfertigstellungstermin des Neubaus bis März 2022. Danach erfolgt der Abbruch des Bestandsbaus und Neubau der Parkplatzanlage, so dass die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme bis spätestens Oktober 2022 erfolgt sein soll.
Terminrahmen: Nach Abbruch des kleineren Gebäudes zur Freimachung des Grundstücks kann die Errichtung und Inbetriebnahme des neuen Verwaltungsgebäudes erfolgen, danach ist der Abbruch des bestehenden Verwaltungsgebäudes vorgesehen. Anschließend kann der Parkplatz mit rd. 28 Kfz-Stellplätzen eingebaut werden. Als zeitlichen Ablauf für Planung und Ausführung gibt der Auftraggeber vor, dass die Genehmigungsplanung (Abschluss LPH 4) bis zum 30.9.2019 vorliegen soll. Der Baubeginn (vorbehaltlich Baugenehmigung und förderrechtlicher Zusagen) ist spätestens bis Oktober 2020 vorgesehen, Bezugsfertigstellungstermin des Neubaus bis März 2022. Danach erfolgt der Abbruch des Bestandsbaus und Neubau der Parkplatzanlage, so dass die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme bis spätestens Oktober 2022 erfolgt sein soll.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Grundleistungen (GL) Fachplanung Tragwerksplanung § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1, Leistungsphasen (LPH) 1 bis 6 zu beauftragen, außerdem einzelne Besondere Leistungen (BL).
Folgende Besondere Leistungen sind zur Beauftragung vorgesehen:
Zu LPH 2: Aufstellen eines Lastenplanes, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung.
Zu LPH 3: Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung der Gründung.
Zu LPH 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen.
Dauer: 40 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Im Falle einer Bauzeitenverlängerung
Zusätzliche Informationen: Das Projekt wird durch Landesmittel gefördert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 66987 Thaleischweiler-Fröschen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und Vollständigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag durch die Bewerber die folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht, z. B. in Form eines Auszuges aus dem Gesellschaftervertrag;
1) Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht, z. B. in Form eines Auszuges aus dem Gesellschaftervertrag;
2) Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der konkreten Person) für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend;
2) Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der konkreten Person) für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend;
3) Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV;
4) Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
5) Nachweis über die Berechtigungen zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen;
6) Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziff. 5. nachweisen;
6) Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziff. 5. nachweisen;
7) Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die unter den Ziff. 1. und unter den Ziff. 3. bis 6. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen;
7) Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die unter den Ziff. 1. und unter den Ziff. 3. bis 6. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen;
8) Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziff. 1. bis 6. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen
9) Fehlen Angaben, Erklärungen oder Nachweise zu den Ziff. 1. bis 8. bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2), werden die fehlenden Unterlagen nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen angemessenen Frist vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56 VgV;
9) Fehlen Angaben, Erklärungen oder Nachweise zu den Ziff. 1. bis 8. bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2), werden die fehlenden Unterlagen nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen angemessenen Frist vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56 VgV;
10) Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen vorzulegen:
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen Fachplanung Tragwerksplanung bei Gebäuden aus den letzten 3 Jahren (2016, 2017 und 2018).
Es können maximal 6 Punkte (Wichtung 10 = max. 60 Punkte) erreicht werden. Punkteverteilung:
Umsatz ≥ 200 000 EUR netto: 6 Punkte,
Umsatz < 200 000 EUR netto: 4 Punkte,
Umsatz < 100 000 EUR netto: 2 Punkte,
Umsatz < 50 000 EUR netto: 0 Punkte.
2) Hinweise:
2.1) Bei der Bildung von Arbeits-/Bietergemeinschaften gilt, dass für die Eignungsnachweise/-angaben unter der Ziff. 1. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziff. 1. addiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1) Bei der Bildung von Arbeits-/Bietergemeinschaften gilt, dass für die Eignungsnachweise/-angaben unter der Ziff. 1. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziff. 1. addiert.
2.2) Fehlen unter der Ziff. 1. Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweise bis zum Schlusstermin gemäß Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass eine Bewertung nicht möglich ist, werden diese fehlenden Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweise nicht nachgefordert. In dem Fall, dass für die Bewertung erforderliche Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweise fehlen, führt dies jedoch nicht zum Ausschluss, sondern dazu, dass bei den jeweils betroffenen Kriterien 0 Punkte vergeben werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.2) Fehlen unter der Ziff. 1. Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweise bis zum Schlusstermin gemäß Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass eine Bewertung nicht möglich ist, werden diese fehlenden Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweise nicht nachgefordert. In dem Fall, dass für die Bewertung erforderliche Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweise fehlen, führt dies jedoch nicht zum Ausschluss, sondern dazu, dass bei den jeweils betroffenen Kriterien 0 Punkte vergeben werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen und Nachweisen vorzulegen:
1) Zahl der Ingenieure, die als Führungskräfte (Inhaber, Partner, Mitarbeiter) im Bereich der Fachplanung Tragwerksplanung bei Gebäuden im Bewerberbüro tätig sind.
Es können maximal 6 Punkte (Wichtung 15 = max. 90 Punkte) erreicht werden.
Es sind Namen und Qualifikationen der Führungskräfte anzugeben. Zum Nachweis der Angaben ist je Führungskraft ein Hochschulabschluss (Kopie) im Studiengang Bauingenieurwesen (oder vgl.) vorzulegen oder der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“, vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 5. und Nachweis über die Berechtigung zur der Erstellung des Standsicherheitsnachweises, z. B. durch Nachweis der Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner der jeweiligen Ingenieurkammer.
Es sind Namen und Qualifikationen der Führungskräfte anzugeben. Zum Nachweis der Angaben ist je Führungskraft ein Hochschulabschluss (Kopie) im Studiengang Bauingenieurwesen (oder vgl.) vorzulegen oder der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“, vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 5. und Nachweis über die Berechtigung zur der Erstellung des Standsicherheitsnachweises, z. B. durch Nachweis der Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner der jeweiligen Ingenieurkammer.
In die Bewertung fließen nur Personen ein, für die die geforderten Angaben und Nachweise vorliegen. Sofern die erforderlichen Nachweise und Angaben vorliegen, werden die folgenden Punkte erteilt:
Bei ≥ 2 Führungskräften/Ingenieuren: 6 Punkte,
Bei 1 Führungskraft/Ingenieur: 3 Punkte.
Bei für die Bewertung fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt. Die Angabe von maximal 2 Führungskräften, die die Anforderungen erfüllen, ist zur Erreichung der maximalen Punktzahl ausreichend.
2) Darstellung von 3 ausgewählten Referenzprojekten, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind und für die der Bewerber die Fachplanung Tragwerksplanung für Gebäude geleistet hat.
Für die 3 Referenzprojekte können insgesamt maximal 18 Punkte (Wichtung 25 = 450 Punkte) erreicht werden.
Zur Sicherstellung der Aktualität werden nur Projekte gewertet, deren Leistungserbringung im Zeitraum ab 1.1.2010 liegt und die bis dato abgeschlossen (Datum der Fertigstellung des Rohbaus) ist.
Es sind je Projekt die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
Projektbezeichnung (Name, Art, Ort);
Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
Beginn (Datum) und Ende der Leistungserbringung (Datum der Fertigstellung des Rohbaus);
Bauwerkskosten (KG 300+400) brutto;
Angaben zu den erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen (in Bezug zu § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14.1) und Leistungszeiträume;
Angaben zu Projektmerkmalen.
Die vom Bewerber anzugebenden Projektdaten zu den Referenzprojekten sind im Bewerbungsbogen einzutragen. Zusätzlich ist je Referenzprojekt ein Projektdatenblatt beizufügen, siehe unter Ziffer 3. (Hinweise zu den Nachweisen, Angaben und Erklärungen), hier Ziff. 3.3.
Die vom Bewerber anzugebenden Projektdaten zu den Referenzprojekten sind im Bewerbungsbogen einzutragen. Zusätzlich ist je Referenzprojekt ein Projektdatenblatt beizufügen, siehe unter Ziffer 3. (Hinweise zu den Nachweisen, Angaben und Erklärungen), hier Ziff. 3.3.
Die Referenzprojekte werden einzeln bewertet. Es können je Referenzprojekt maximal 6 Punkte (Wichtung 25 = max. 150 Punkte) erreicht werden.
Zur Bewertung der Vergleichbarkeit werden die folgenden Projektmerkmale herangezogen. Die Projektmerkmale werden jeweils einzeln bewertet. Die einzeln erzielten Punkte werden addiert. Für nicht zutreffende Projektmerkmale werden 0 Punkte erteilt.
a) Die Bauwerkskosten (KG 300+400) betragen mindestens 2,0 Mio. EUR brutto: 0,5 Punkte;
b) Der erbrachte Leistungsumfang umfasst alle Leistungsphasen (LPH), hier LPH 2 bis 6, Grundleistungen der Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14.1: 0,5 Punkte;
c) Es wurde die Besondere Leistung zu LPH 8 Objektüberwachung „Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen“ erbracht: 1 Punkt;
d) Der Auftraggeber des Projekts ist ein öffentlicher Auftraggeber: 1 Punkt;
e) Es handelt sich um den Neubau eines Verwaltungsgebäudes: 1 Punkt;
f) In das Gebäude wurden Kfz-Stellplätze integriert: 1 Punkt;
g) Die Gründung hatte auf gestörtem Baugrund (z. B. auf einer Abbruchfläche) zu erfolgen: 1 Punkt.
3) Weitere Hinweise zur Auswertung, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Anlage zur EU-Bekanntmachung“.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen, (vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 5.). Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und die vorgenannten Teilnahmeanforderungen erfüllen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen, (vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 5.). Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und die vorgenannten Teilnahmeanforderungen erfüllen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter – im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft – eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 2 000 000 EUR und für Personenschäden von mindestens 3 000 000 EUR vorzulegen. Im Falle einer Beauftragung haftet die Arbeits-/ Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch;
1) Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter – im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft – eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 2 000 000 EUR und für Personenschäden von mindestens 3 000 000 EUR vorzulegen. Im Falle einer Beauftragung haftet die Arbeits-/ Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch;
2) Im Falle der Beauftragung an eine Arbeits-/Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner;
3) Die Vergütung der zu beauftragenden Planungsleistung erfolgt gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI);
4) Es gelten die besonderen Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne des § 99 GWB gemäß Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die zum Verhandlungsgespräch eingeladen werden, sind unter Abschnitt III.1.1), 1.2) und 1.3) abgedruckt.
Das Ergebnis der unter Abschnitt III.1) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Rangstelle. Der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl erhält eine Rangstelle weniger als der beste Bewerber. Bei gleicher Punktzahl erhalten die Bewerber die gleiche Rangstelle. Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleibt die darauf folgende Rangstelle im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten beispielsweise 2 Bewerber die Rangstelle 2 erreichen, wird der Platz 3 nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bewerber erhält Rang 4.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Das Ergebnis der unter Abschnitt III.1) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Rangstelle. Der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl erhält eine Rangstelle weniger als der beste Bewerber. Bei gleicher Punktzahl erhalten die Bewerber die gleiche Rangstelle. Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleibt die darauf folgende Rangstelle im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten beispielsweise 2 Bewerber die Rangstelle 2 erreichen, wird der Platz 3 nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bewerber erhält Rang 4.
Es ist beabsichtigt höchstens 3 Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsgespräch aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 3. Bewerber einnimmt, behält der Auftraggeber sich vor, über die Teilnahme am Verhandlungsgespräch des Bewerbers dieser Rangstelle durch ein Losverfahren zu entscheiden, vgl. § 75 Abs. 6 VgV. Der ggf. durchzuführende Losentscheid ist anonym und findet unter anwaltlicher Aufsicht statt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es ist beabsichtigt höchstens 3 Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsgespräch aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 3. Bewerber einnimmt, behält der Auftraggeber sich vor, über die Teilnahme am Verhandlungsgespräch des Bewerbers dieser Rangstelle durch ein Losverfahren zu entscheiden, vgl. § 75 Abs. 6 VgV. Der ggf. durchzuführende Losentscheid ist anonym und findet unter anwaltlicher Aufsicht statt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation (Details hierzu, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Anlage zur EU-Bekanntmachung“.)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise (Details hierzu, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Anlage zur EU-Bekanntmachung“.)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kosten- und Terminkontrolle (Details hierzu, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Anlage zur EU-Bekanntmachung“.)
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot (Details hierzu, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Anlage zur EU-Bekanntmachung“.)
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
1) Angaben zu laufenden Bewerber-/Bieterinformationen während des Teilnahmewettbewerbs:
1.1) Für den Teilnahmeantrag wird die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Zum Download des Bewerbungsbogens, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link. Hierfür ist keine Registrierung erforderlich.
1.1) Für den Teilnahmeantrag wird die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Zum Download des Bewerbungsbogens, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link. Hierfür ist keine Registrierung erforderlich.
1.2) Rückfragen von Bewerbern (z. B. zur EU-Bekanntmachung oder zu den Auswahlkriterien) werden nur elektronisch über den unter Abschnitt I.3.) angegebenen Link entgegen genommen. Rückfragen sollen möglichst bis zum 18.3.2019 gestellt werden.
Hierfür ist jedoch eine freiwillige Registrierung sinnvoll. Dies bietet den Bewerbern den Vorteil, dass sie automatisch über die Beantwortung von Rückfragen und eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Bewerber, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link informiert halten.
Hierfür ist jedoch eine freiwillige Registrierung sinnvoll. Dies bietet den Bewerbern den Vorteil, dass sie automatisch über die Beantwortung von Rückfragen und eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Bewerber, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link informiert halten.
1.3) Die Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeanträge) sind ausschließlich elektronisch in Textform unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link einzureichen. Hierzu ist ebenfalls eine Registrierung erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Teilnahmeanträge per Telefon, Fax, Email und in Papierform sind nicht zulässig.
1.3) Die Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeanträge) sind ausschließlich elektronisch in Textform unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link einzureichen. Hierzu ist ebenfalls eine Registrierung erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Teilnahmeanträge per Telefon, Fax, Email und in Papierform sind nicht zulässig.
2) Angaben zu der Bieterkommunikation:
Für die individuelle Bieterkommunikation, wie z. B. für die Einladungen zum Verhandlungsgespräch und für die Versendung der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und gemäß § 62 VgV, verwendet der Auslober die vom Bewerber angegebene Email- oder Fax-Adresse. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
Für die individuelle Bieterkommunikation, wie z. B. für die Einladungen zum Verhandlungsgespräch und für die Versendung der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und gemäß § 62 VgV, verwendet der Auslober die vom Bewerber angegebene Email- oder Fax-Adresse. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
3) Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens:
Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb aufgrund der nachfolgenden Verhandlungen mit den ausgewählten Bietern im Rahmen des Verhandlungsverfahrens (vgl. § 17 VgV).
Die aufgrund der Eignungskriterien gemäß Abschnitt III.1.1), 1.2) und 1.3) ausgewählten Bieter werden zu einer Präsentation zu den Zuschlagskriterien beim Auftraggeber eingeladen, ferner zur Abgabe eines – zunächst unverbindlichen - Honorarangebotes. Die Bieter erhalten ferner Gelegenheit, den vom Auftraggeber vorgelegten Vertragsentwurf in Form von Anmerkungen und Änderungswünschen zu kommentieren. Ein Anspruch der Bieter auf Änderung des Vertragsentwurfs besteht nicht.
Die aufgrund der Eignungskriterien gemäß Abschnitt III.1.1), 1.2) und 1.3) ausgewählten Bieter werden zu einer Präsentation zu den Zuschlagskriterien beim Auftraggeber eingeladen, ferner zur Abgabe eines – zunächst unverbindlichen - Honorarangebotes. Die Bieter erhalten ferner Gelegenheit, den vom Auftraggeber vorgelegten Vertragsentwurf in Form von Anmerkungen und Änderungswünschen zu kommentieren. Ein Anspruch der Bieter auf Änderung des Vertragsentwurfs besteht nicht.
Die Präsentation gegenüber dem Auftraggeber und das Verhandlungsgespräch findet voraussichtlich Ende April 2019 in Thaleischweiler-Fröschen statt. Im Nachgang zu den Verhandlungsgesprächen werden die verbliebenen Bieter aufgefordert, auf Basis des finalen Vertragsentwurfs ein verbindliches Honorarangebot abzugeben, das abschließend bewertet wird. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
Die Präsentation gegenüber dem Auftraggeber und das Verhandlungsgespräch findet voraussichtlich Ende April 2019 in Thaleischweiler-Fröschen statt. Im Nachgang zu den Verhandlungsgesprächen werden die verbliebenen Bieter aufgefordert, auf Basis des finalen Vertragsentwurfs ein verbindliches Honorarangebot abzugeben, das abschließend bewertet wird. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB);
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben
Postanschrift: Hauptstraße 52
Postort: Thaleischweiler-Fröschen
Postleitzahl: 66987
Quelle: OJS 2019/S 040-090653 (2019-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Verwaltung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben soll ein neues Verwaltungsgebäude am Standort Thaleischweiler-Fröschen geplant und gebaut werden. Nach einer Studie durch ein externes Büro ist ein Neubau zu den geschätzten Gesamtkosten von rd. 5,325 Mio. EUR brutto (ohne KG 600) gemäß einer Variantenuntersuchung am günstigsten versus einer Sanierung der bestehenden Verwaltungsgebäude an beiden Standorten in Thaleischweiler-Fröschen und in Wallhalben. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich unterschiedlicher Planungsvarianten fiel zugunsten eines Neubaus (sog. „Variante 7“) aus und wurde von der Verbandsgemeinde zur weiteren Verfolgung entschieden. Gegenstand der Planungsaufgabe ist also der Neubau eines Verwaltungsgebäudes.
Für die Verwaltung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben soll ein neues Verwaltungsgebäude am Standort Thaleischweiler-Fröschen geplant und gebaut werden. Nach einer Studie durch ein externes Büro ist ein Neubau zu den geschätzten Gesamtkosten von rd. 5,325 Mio. EUR brutto (ohne KG 600) gemäß einer Variantenuntersuchung am günstigsten versus einer Sanierung der bestehenden Verwaltungsgebäude an beiden Standorten in Thaleischweiler-Fröschen und in Wallhalben. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich unterschiedlicher Planungsvarianten fiel zugunsten eines Neubaus (sog. „Variante 7“) aus und wurde von der Verbandsgemeinde zur weiteren Verfolgung entschieden. Gegenstand der Planungsaufgabe ist also der Neubau eines Verwaltungsgebäudes.
Gesamtwert des Auftrags: 107 688 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Kostenrahmen: Der Auftraggeber legt Wert auf eine kompakte und wirtschaftliche Bauweise, die zur Einhaltung des Gesamtkostenrahmens in Höhe von rd. 5,325 Mio. EUR brutto (ohne KG 600) führt. Aufgrund der Voruntersuchungen entfällt davon auf die Bauwerkskosten (KG 300 + 400) der Anteil von rd. 3,928 Mio. EUR brutto.
Kostenrahmen: Der Auftraggeber legt Wert auf eine kompakte und wirtschaftliche Bauweise, die zur Einhaltung des Gesamtkostenrahmens in Höhe von rd. 5,325 Mio. EUR brutto (ohne KG 600) führt. Aufgrund der Voruntersuchungen entfällt davon auf die Bauwerkskosten (KG 300 + 400) der Anteil von rd. 3,928 Mio. EUR brutto.
— zu LPH 2: Aufstellen eines Lastenplanes, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung,
— zu LPH 3: Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung der Gründung,
— zu LPH 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-19 📅
Name: Fast + Epp GmbH
Postanschrift: Bismarckstraße 26
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland 🇩🇪 Darmstadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 107 688 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB);
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.