Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) prüft die Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich. Auswahl erfolgt anhand Bewertungsmatrix. Die Kriterien werden wie folgt bewertet: pro Kriterium werden 0 bis 3 Punkte (s. Bewertungsmatrix) vergeben, die Punktzahl je Kriterium wird gewichtet. Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 4 Bewerber m. d. höchsten Punktzahl zum Verhandl.-gespräch eingeladen. Wird max. Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular, entsprechende Anlagen) auf Vergabe-Plattform (d.h. Ausschluss von Teilnahmeanträgen, die per Post, E-Mail, Fax o. ü. Kommunikationsbereich d. Plattform eingereicht wurden);
3) Abschlusserklärungen unterschrieben (Textform);
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit v. Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73(3) VgV;
5) Angabe Art der Bewerbung;
6) bei Bewerbergemeinschaften: in Textform bestätigte Erklärung zur Bewerbergemeinschaft;
7) Organigramm;
8) Angaben Nachauftragnehmer gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung d.Unterauftragnehmer in Textform bestätigt.;
9) Angaben Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47(1) VgV, bei Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung d. anderen Unternehmen in Textform bestätigt;
10) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbung ist auch Bewerbung unterschiedl. Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen v. Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedl. Niederlassungen eines Büros haben Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge;
11) Bestätigung Nichtvorliegen zwingender u. fakultat. Ausschlussgründe nach §§ 123 u.und 124 GWB;
12) Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1;
13) Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2;
14) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2;
15) Mindestreferenzen gem. Pkt. III.1.3, bei öffentlichen Auftraggebern Vorlage Referenzbescheinigung;
16) Personalausstattung gem. Pkt. III.1.3;
17) Zertifizierung gem. Pkt. III.1.3 nach VDI 6022 Kategorie A u. 6023 Kategorie A;
18) Nachweise berufl. Qualifikation PL/ Fachplaner Badewassertechnik gem. Pkt. III.1.3;
19) Berufserfahrung PL/ Fachplaner Badewassertechnik gem. Pkt. III.1.3.
(Hinweis: Berufserfahrung wird ermittelt ab Datum d. geforderten Studienabschlusses bis Fristende Einreichung TA)
Auswahlkriterien/ Wichtung:
Zu III.1.3)
Techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %; davon:
A Referenzen mit 64 %, davon:
1) Mindestref. A- Fachplanung Techn. Ausrüstung (mind. ALG 1-3) f. Neubau, Umbau o. Sanierung Gebäude mit Neuerrichtung/ Komplettsanierung eines Schwimmbeckens mit Wasserfläche v. mind. 50 m2; 22 %, davon:
1.a) erbrachte Lph 12 %,
1.b) Bauwerkskosten (BWK) (KG 400 ALG 1-3) in EUR brutto; 10 %
2) Mindestref. B- Fachplanung Techn. Ausrüstung für Neuerrichtung v. Anlagen f. Badewassertechnik (ALG 7), Wasserfläche gesamt mind.150 m2; 12 %, davon:
2.a) erbrachte Lph 12 %,
3) Ref. aus zusätzl. Referenzliste; 30 %, davon:
3.a) Ref. Z.1 – Erfahrungen bei Verwendung v. Fördermitteln; 5 %
3.b) Ref. Z.2 – Erfahrung m. öffentl. Vergaberecht n.ach VOB A §3 (1),(2) oder §3 EU (1), (2); 5 %
3.c) Ref. Z.3 – Erfahrungen m. Umbau/ Erweiterung von techn. Anlagen (mind. ALG 1-3) eines Gebäudes öffentl. Nutzung, mind. LPH 3-8 erbracht, 10 %
3.d) Ref. Z.4 – Erfahrungen m. Planung Schwimmbecken m. Hubboden, mind. LPH 3-8 erbracht
B Qualifikation Projektteam m. 34 %, davon:
3) Erfahrungen des PL in vergleichbarer Funktion; 18 %, davon:
3.a) Berufserfahrung PL; 8 %
3.b) Persönl. Referenz PL; 10 %;
4) Erfahrungen des Fachplaners Badewassertechnik; 18 %, davon:
4.a) Berufserfahrung Fachplaner Badewassertechnik; 8 %
4.b) Persönl. Referenz Fachplaner Badewassertechnik; 10 %;
Die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.