Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis d. Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand Bewertungsmatrix, Bewertung der Kriterien wie folgt: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Rangfolge gem. erreichter Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) über Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail oder Fax nicht zulässig);
3) Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben;
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit v. Ausführungs- und Lieferinteressen gem. §73(3) VgV 2016;
5) Angabe gem. § 53 (3) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
6) Angabe Art d. Bewerbung;
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise aller Mitglieder u. Erklärung zur gesamtschuldn. Haftung, falls zutreffend;
8) Vorlage Organigramm;
9) Angaben Unterauftragnehmern gem. §36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer beigefügt, falls zutreffend;
10) Angaben Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. §47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unternehmen beigefügt, falls zutreffend;
10) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen v. Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge;
11) Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB;
12) Listeneintrag qualifizierter Tragwerksplaner mind. eines Büromitgliedes;
13) Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1);
14) Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2);
15) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
16) Mindestreferenzen A + B gem. Pkt. III.1.3);
17) Nachweise berufl. Qualifikation PL/stellv. PL gem. Pkt. III.1.3);
18) Berufserfahrung (BE) PL/stellv. PL gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien u. deren Wichtung:
Zu III.1.3) Techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %; davon:
A) Referenzen (Ref.) mit 70 %, davon:
1) Mindestref. A – Tragwerksplanung für Neubau Gebäude; 30 %, davon:
1.a) erbrachte LPH, 15 %;
1.b) Bauwerkskosten (BWK) (KG 300 + 400) in Euro brutto, 15 %.
2) Mindestref. B – TWP für Neubau eines Gebäudes; 24 % davon:
2.a) Erbrachte LPH, 12 %;
2.b) BWK (KG 300 + 400) in Euro brutto, 12 %.
3) Ref. aus zusätzlicher Ref.liste; 16 %, davon:
3.a) Ref. C.1.: Erfahrung bei TWP einer Sporthalle/Mehrzweckhalle oder eines vergleichbaren Bauwerks mit Spannweite von mind. 15 m, mind. Lph 3-6 + 8 erbracht, 16 %.
B) Qualifikation Projektteam; 30 %, davon:
4.a) Persönl. Ref. PL Neubau, 10 %;
4.b) BE PL, 5 %;
4.c) Persönl. Ref. stellv. PL Neubau, 10 %;
4.d) BE stellv. PL, 5 %.