Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fahrausweisprüfung in Verkehrsmitteln des Unternehmensbereiches Omnibus
FEM2-0139-2019”
Produkte/Dienstleistungen: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste📦
Kurze Beschreibung: Fahrausweisprüfung in Verkehrsmitteln des Unternehmensbereiches Omnibus.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berliner Verkehrsbetriebe AöR
Holzmarktstraße 15-17
10179 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Vergabe umfasst die Durchführung von Fahrausweiskontrollen und EBE-Erhebung im BVG-Unternehmensbereich Omnibus.
Die Dienstleistung wird im gesamten...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Vergabe umfasst die Durchführung von Fahrausweiskontrollen und EBE-Erhebung im BVG-Unternehmensbereich Omnibus.
Die Dienstleistung wird im gesamten Stadtgebiet Berlins, insbesondere im gesamten Liniennetz des Unternehmensbereiches Omnibus auf hochfrequentierten Linien nach Vorgaben des AG zu erbringen sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Ziff. II.2.11)
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Vertragsbeginn: mit Zuschlagserteilung
Leistungsbeginn: ab 1.4.2020 sukzessive nach Verfügbarkeit der gemäß Leistungsbeschreibung geschulten Mitarbeiter,...”
Beschreibung der Optionen
Vertragsbeginn: mit Zuschlagserteilung
Leistungsbeginn: ab 1.4.2020 sukzessive nach Verfügbarkeit der gemäß Leistungsbeschreibung geschulten Mitarbeiter, vollumfänglich spätestens ab 1.6.2020
Vertragsende: 31.3.2021, zzgl. Fortführungsoption des AG
Die Vertragslaufzeit (ohne Optionsausübung) endet grundsätzlich zum 31.3.2021, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Der AG hat jedoch das Recht, den Vertrag bis zu zweimal durch einseitige schriftliche Erklärung bis spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende um jeweils maximal 24 Monate zu verlängern. Der Vertrag endet spätestens am 31.3.2025.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Alle unter Ziff. III.1.1) – III.1.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen (ggf. von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Alle unter Ziff. III.1.1) – III.1.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen (ggf. von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes ausgestellte Bescheinigungen) sind einzureichen.
Hierfür ist das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung Varianten 1-3", das direkt über den unter Ziff. I.3 genannten Link mit den anderen Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt ist, zwingend zu verwenden.
Hinweise:
— Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Erklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Von den Bietern sind in der oben beschriebenen Form („Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1-3") u. a. Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben:
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister.
Des Weiteren ist folgender Nachweis/Erklärung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— aktuell gültige Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) ohne Einschränkungen oder Auflagen, die der Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen entgegenstehen oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aber eine sonstige Bescheinigung/einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes.
Für ausländische Bieter zusätzlich: Eigenerklärung dazu, wie sichergestellt wird, dass eine Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO oder eine Anerkennung nach § 13a GewO bis spätestens zum Beginn der Auftragsausführung vorliegt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Von den Bietern sind in der oben unter III.1.1) am Anfang beschriebenen Form (Eigenerklärung zur EignungVarianten 1-3) Erklärungen abzugeben zu:
— Bestehen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Von den Bietern sind in der oben unter III.1.1) am Anfang beschriebenen Form (Eigenerklärung zur EignungVarianten 1-3) Erklärungen abzugeben zu:
— Bestehen und Höhe einer Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung,
— Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bzgl. vergleichbarer Leistungen.
Bei Umsätzen, die innerhalb einer ARGE erbracht wurden, darf nur der auf die eigene Leistung entfallene Umsatzanteil in die anzugebenden Jahresumsätze einbezogen werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Von den Bietern sind in der oben unter III.1.1) am Anfang beschriebenen Form (Eigenerklärung zur EignungVarianten 1-3) Erklärungen abzugeben zu:
— Anzahl...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Von den Bietern sind in der oben unter III.1.1) am Anfang beschriebenen Form (Eigenerklärung zur EignungVarianten 1-3) Erklärungen abzugeben zu:
— Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
— Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzleistungen). Die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen mit der ausgeschriebenen Leistung wird nach Art der Leistung (gleichartige Leistungen) und Umfang (insbesondere Ø Anzahl der tgl. eingesetzten Mitarbeiter) bemessen.
Die Vergleichbarkeit der Art der Leistung wird dann angenommen, wenn es sich um Sicherheitsdienstleistungen und/oder Fahrausweisprüfungen handelt.
Die Vergleichbarkeit des Leistungsumfangs wird dann angenommen, wenn für einen Auftrag durchschnittlich mindestens 10 oder mehr Mitarbeiter pro Tag zum Einsatz kommen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: Entfällt
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Eine Bietergemeinschaft hat bis zum Ablauf der Angebotsfrist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat bis zum Ablauf der Angebotsfrist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Zur Abgabe der v. g. Eigenerklärungen ist zwingend das Formblatt „Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" zu verwenden. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen, die alle interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, erhalten.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Der Bieter...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Der Bieter muss berechtigt und in der Lage sein, Bewachungsdienstleistungen im Sinne des § 34a GewO durchzuführen. Dies gilt auch für etwaige Nachunternehmer.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-03
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-01-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-30 📅
“1) Ablauf des Verfahrens:
Das Vergabeverfahren wird wie folgt durchgeführt:
Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und...”
1) Ablauf des Verfahrens:
Das Vergabeverfahren wird wie folgt durchgeführt:
Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziff. I.3) angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter diesem Link zum Download zur Verfügung gestellt.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen ist der 3.1.2020, 24:00 Uhr.
Die Teilnahmeanträge elektronische in Textform über das Bietercockpit einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag in beiden Losen bereits jeweils auf Grundlage der ersten Angebote nach Prüfung der Eignung auch ohne Verhandlungen zu erteilen. Es werden nur Bieter, deren Eignung festgestellt wurde, zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert.
Das Risiko der Kalkulationskosten für ein unwirtschaftliches Angebot oder eine festgestellte fehlende Eignung, liegt beim Bieter.
Der Leistungsbeginn ist für den 1.4.2020 vorgesehen. Ab 1.6.2020 müssen alle zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Prüfstunden und EBE-Feststellungen benötigten, geschulten Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Es ist davon auszugehen, dass diese Mitarbeiterbereitstellung entweder einen bereits vorhandenen Personalbestand oder aber erhebliche Rekrutierungsanstrengungen voraussetzt.
Soweit in der Auftragsbekanntmachung und in den Vergabeunterlagen Bietergemeinschaften nicht ausdrücklich als solche genannt werden, sind unter dem allgemeinen Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 235-577180 (2019-12-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (FEM)
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Vergabe umfasst die Durchführung von Fahrausweiskontrollen und EBE-Erhebung im BVG-Unternehmensbereich Omnibus. Die Dienstleistung wird im gesamten...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Vergabe umfasst die Durchführung von Fahrausweiskontrollen und EBE-Erhebung im BVG-Unternehmensbereich Omnibus. Die Dienstleistung wird im gesamten Stadtgebiet Berlins, insbesondere im gesamten Liniennetz des Unternehmensbereiches Omnibus auf hochfrequentierten Linien nach Vorgaben des AG zu erbringen sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Vertragsbeginn: mit Zuschlagserteilung Leistungsbeginn: ab 1.4.2020 sukzessive nach Verfügbarkeit der gemäß Leistungsbeschreibung geschulten Mitarbeiter,...”
Beschreibung der Optionen
Vertragsbeginn: mit Zuschlagserteilung Leistungsbeginn: ab 1.4.2020 sukzessive nach Verfügbarkeit der gemäß Leistungsbeschreibung geschulten Mitarbeiter, vollumfänglich spätestens ab 1.6.2020 Vertragsende: 31.3.2021, zzgl. Fortführungsoption des AG Die Vertragslaufzeit (ohne Optionsausübung) endet grundsätzlich zum 31.3.2021, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Der AG hat jedoch das Recht, den Vertrag bis zu zweimal durch einseitige schriftliche Erklärung bis spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende um jeweils maximal 24 Monate zu verlängern. Der Vertrag endet spätestens am 31.3.2025.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 235-577180
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 1
Titel: Fahrausweisprüfung in Verkehrsmitteln des Unternehmensbereiches Omnibus
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-14 📅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 197-478215 (2020-10-06)