Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot ist eine Aufstellung der wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen jeweils mit Angabe des Rechnungswertes, des Ausführungszeitraums sowie der Auftraggeber und Ansprechpartner (auch Telefonnummer) vorzulegen (Nachweis 3).
Vorbehalten bleibt, vom Bieter Bescheinigungen der in der Aufstellung genannten Auftraggeber anzufordern oder die Referenzen telefonisch zu überprüfen.
Es sind ferner folgende Nachweise vorzulegen:
Eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz ist mit dem Angebot vorzulegen (Nachweis 4).
Im Falle der Auftragserteilung muss der Auftragnehmer dem Amt für Soziales und Senioren spätestens 2 Wochen vor Beginn der Auftragsdurchführung eine Aufstellung mit Namen und Anschrift der einzusetzenden Fahrer und Fahrerinnen übergeben (Nachweis 5a).
Dabei ist für alle Fahrer und Fahrerinnen jeweils ein erweitertes Führungszeugnis (§ 30 a Bundeszentralregistergesetz) vorzulegen (Nachweis 5b), das nicht älter als 3 Monate sein darf. Ferner ist der Nachweis zu erbringen, dass das Fahrpersonal über eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für die zum Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge verfügt (Nachweis 5c).
Soweit Fahrerinnen und Fahrer nicht im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sind, ist nachzuweisen, dass sie sich der gesundheitlichen Untersuchung G 25 der Berufsgenossenschaft (Vorsorgeuntersuchung Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) regelmäßig unterziehen (Nachweis 5d). Die Untersuchung G 25 darf bei Beschäftigten bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres nicht mehr als 5 Jahre zurück liegen. Bei Beschäftigten im Alter von 40-60 Jahren darf sie nicht länger als 36 Monate zurückliegen. Bei älteren Fahrern darf der Nachweis nicht älter als 24 Monate sein.
Hat der Arzt im konkreten Fall kürzere Intervalle angeordnet, sind diese einzuhalten. Werden die oben genannten Intervalle während der Vertragslaufzeit überschritten, ist die Wiederholung der Untersuchung nachzuweisen.
Mit dem Angebot ist weiter eine Aufstellung der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge mit Angaben über Alter sowie technische Ausstattung vorzulegen.
(Nachweis 6a). Soweit der Bieter die Anschaffung von Neufahrzeugen für die Auftragsausführung beabsichtigt, genügt die Nennung des Fahrzeugtyps und der Vorgesehenen Ausstattung.
Spätestens auf Anforderung nach der Angebotseröffnung ist zudem für jedes Fahrzeug nachzuweisen, dass der Bieter im Zuschlagsfalle im Zeitpunkt des Leistungsbeginns die rechtliche Verfügungsmacht über die Fahrzeuge haben wird und diese ohne jede Hinderung einsatzbereit sein werden (Nachweis 6b).
Im Zuschlagsfall ist spätestens 2 Wochen vor Beginn für jedes Fahrzeug vorzulegen:
— eine Bestätigung der zuständigen Überwachungsbehörde, dass der jährliche Untersuchungsbericht (HU) des TÜV oder einer vergleichbaren Einrichtung für die eingesetzten Fahrzeuge dort regelmäßig vorgelegt wird (Nachweis 7),
— Nachweis der KFZ-Haftpflichtversicherung; Mindestsumme für jede Haftpflichtversicherung 50 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschäden, 7,5 Mio. EUR Einzelpersonendeckung (Nachweis 8).
Bei der Durchführung des Auftrags muss auch bei kurzfristig auftretenden besonderen Vorkommnissen und Störungen (z.B. Ausfall von Fahrer oder Fahrzeug, außergewöhnliche Ereignisse, Umleitungen, Zwischenfällen mit Fahrgästen) eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung gewährleistet sein. Eine Beschreibung der organisatorischen Maßnahmen des Bieters zur Bewältigung derartiger Vorkommnisse einschließlich einer entsprechenden Verfahrensanweisung an die Fahrerinnen und Fahrer ist dem Angebot als Nachweis 9 beizufügen.
Um eine mögliche Preisanpassung berechnen zu können, wird die Vergabestelle den Bestbieter auffordern, den prozentualen Anteil der Treibstoffkosten am kalkulierten Besetztkilometersatz anzugeben (Nachweis 10).