Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrleistungen im Linienverkehr 2019
FEM5-0023-2019
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Kurze Beschreibung: Fahrleistungen im Linienverkehr 2019.
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Linienleistung 2019, Teil 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussen der BVG erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die BVG schreibt als öffentlicher Auftraggeber (AG) für das Kalenderjahr 2019 Fahrleistungen mit Omnibussenim Linienverkehr aus. Gegenstand der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die BVG schreibt als öffentlicher Auftraggeber (AG) für das Kalenderjahr 2019 Fahrleistungen mit Omnibussenim Linienverkehr aus. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussender BVG innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeuge werden von der BVG gestellt. Die Leistungserbringung für das oder die bezuschlagte(n) Los(e) erfolgt planmäßig dem Zeitplan in Teil 2 der Leistungsbeschreibung. Die angegebenen Werte stellen jedoch lediglich Richtwerte dar.
Die zu vergebene Fahrleistung ist in 4 Lose mit gleichen Stundenvolumina aufgeteilt, die je Los fest gelegte Menge kann je Monat um plus oder minus 10 % je Monat abweichen. Die einzelnen Lose beginnen am 1.6.2019 und enden am 7.12.2019. Es wird eine einseitige Option vereinbart, nach der der AG die Laufzeit einzelner oder aller Lose um maximal 6 Monate verlängern kann:
(1) Gegenstand ist die Erbringung von Linienfahrleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Fahrzeugendes AG. Die Erbringung einzelner Fahrleistungen ruft der AG beim AN gesondert ab, wie unter § 5 der BVB näher beschrieben. Diese Fahrleistungen werden im Namen und im Auftrag des AG erbracht und sind gemäß Fahrplan und unter Einhaltung der im Teil 3 der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale durchzuführen. Zur Leistungspflicht des AN zählt auch der ordnungsgemäße Verkauf von Fahrausweisen und die Kontrolle von vorhandenen Fahrausweisen sowie die fristgerechte Abrechnung der Fahrgeldeinnahmen;
(2) Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG sein;
(3) Unterauftragnehmer dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG eingesetzt werden sowie nur zu diesen Vertragsbedingungen und unter Einhaltung aller weiteren Vertragsbestandteile gemäß § 1. Die Zustimmung kann bei Vorliegen von wichtigen Gründen durch den AG versagt oder jederzeit widerrufen werden;
(4) Der AN bleibt bei der Beauftragung von Unterauftragnehmern gegenüber dem AG weiterhin verantwortlich für die Erfüllung des Vertrages. Eine Beauftragung Dritter beeinflusst weder Auftragswert noch Ausführungsfristen. Unterauftragnehmer sind Erfüllungsgehilfen des AN.
Die besonderen Vertragsbedingungen siehe Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 7
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es wird eine einseitige Option vereinbart, nach der der AG die Laufzeit einzelner oder aller Lose um maximal 6 Monate verlängern kann.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es wird eine einseitige Option vereinbart, nach der der AG die Laufzeit einzelner oder aller Lose um maximal 6 Monate verlängern kann.” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Bewertung der Preise erfolgt je Los. Sollten mehrere oder alle Lose angeboten werden, erfolgt die Auswertung über die Anzahl der angebotenen Lose.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Linienleistung 2019, Teil 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussen der BVG erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der BVGin Berlin/Brandenburg.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die BVG schreibt als öffentlicher Auftraggeber (AG) für das Kalenderjahr 2019 Fahrleistungen mit Omnibussenim Linienverkehr aus. Gegenstand der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die BVG schreibt als öffentlicher Auftraggeber (AG) für das Kalenderjahr 2019 Fahrleistungen mit Omnibussenim Linienverkehr aus. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussender BVG innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeuge werden von der BVG gestellt. Die Leistungserbringung für das oder die bezuschlagte(n) Los(e) erfolgt planmäßig dem Zeitplan in Teil 2 der Leistungsbeschreibung. Die angegebenen Werte stellen jedoch lediglich Richtwerte dar.
Die zu vergebene Fahrleistung ist in 4 Lose mit gleichen Stundenvolumina aufgeteilt, die je Los fest gelegte Menge kann je Monat um plus oder minus 10 % je Monat abweichen. Die einzelnen Lose beginnen am 1.6.2019 und enden am 7.12.2019. Es wird eine einseitige Option vereinbart, nach der der AG die Laufzeit einzelner oder aller Lose um maximal 6 Monate verlängern kann.
(1) Gegenstand ist die Erbringung von Linienfahrleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Fahrzeugendes AG. Die Erbringung einzelner Fahrleistungen ruft der AG beim AN gesondert ab, wie unter § 5 der BVB näher beschrieben. Diese Fahrleistungen werden im Namen und im Auftrag des AG erbracht und sind gemäß Fahrplan und unter Einhaltung der im Teil 3 der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale durchzuführen. Zur Leistungspflicht des AN zählt auch der ordnungsgemäße Verkauf von Fahrausweisen und die Kontrolle von vorhandenen Fahrausweisen sowie die fristgerechte Abrechnung der Fahrgeldeinnahmen;
(2) Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG sein;
(3) Unterauftragnehmer dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG eingesetzt werden sowie nur zu diesen Vertragsbedingungen und unter Einhaltung aller weiteren Vertragsbestandteile gemäß § 1. Die Zustimmung kann bei Vorliegen von wichtigen Gründen durch den AG versagt oder jederzeit widerrufen werden;
(4) Der AN bleibt bei der Beauftragung von Unterauftragnehmern gegenüber dem AG weiterhin verantwortlich für die Erfüllung des Vertrages. Eine Beauftragung Dritter beeinflusst weder Auftragswert noch Ausführungsfristen. Unterauftragnehmer sind Erfüllungsgehilfen des AN.
Die besonderen Vertragsbedingungen siehe Vergabeunterlagen.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Linienleistung 2019, Teil 3
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die BVG schreibt als öffentlicher Auftraggeber (AG) für das Kalenderjahr 2019 Fahrleistungen mit Omnibussenim Linienverkehr aus. Gegenstand der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die BVG schreibt als öffentlicher Auftraggeber (AG) für das Kalenderjahr 2019 Fahrleistungen mit Omnibussenim Linienverkehr aus. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussender BVG innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeuge werden von der BVG gestellt. Die Leistungserbringung für das oder die bezuschlagte(n) Los(e) erfolgt planmäßig dem Zeitplan in Teil 2 der Leistungsbeschreibung. Die angegebenen Werte stellen jedoch lediglich Richtwerte dar.
Die zu vergebene Fahrleistung ist in 4 Lose mit gleichen Stundenvolumina aufgeteilt, die je Los fest gelegte Menge kann je Monat um plus oder minus 10 % je Monat abweichen. Die einzelnen Lose beginnen am 1.6.2019 und enden am 7.12.2019. Es wird eine einseitige Option vereinbart, nach der der AG die Laufzeit einzelner oder aller Lose um maximal 6 Monate verlängern kann:
(1) Gegenstand ist die Erbringung von Linienfahrleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Fahr zeugendes AG. Die Erbringung einzelner Fahrleistungen ruft der AG beim AN gesondert ab, wie unter § 5 der BVB näher beschrieben. Diese Fahrleistungen werden im Namen und im Auftrag des AG erbracht und sind gemäß Fahrplan und unter Einhaltung der im Teil 3 der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale durchzuführen. Zur Leistungspflicht des AN zählt auch der ordnungsgemäße Verkauf von Fahrausweisen und die Kontrolle von vorhandenen Fahrausweisen sowie die fristgerechte Abrechnung der Fahrgeldeinnahmen;
(2) Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG sein;
(3) Unterauftragnehmer dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG eingesetzt werden sowie nur zu diesen Vertragsbedingungen und unter Einhaltung aller weiteren Vertragsbestandteile gemäß § 1. Die Zustimmung kann bei Vorliegen von wichtigen Gründen durch den AG versagt oder jederzeit widerrufen werden;
(4) Der AN bleibt bei der Beauftragung von Unterauftragnehmern gegenüber dem AG weiterhin verantwortlich für die Erfüllung des Vertrages. Eine Beauftragung Dritter beeinflusst weder Auftragswert noch Ausführungsfristen. Unterauftragnehmer sind Erfüllungsgehilfen des AN.
Die besonderen Vertragsbedingungen siehe Vergabeunterlagen.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Linienleistung 2019, Teil 4
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann entweder:
— durch Eintrag im ULV-Berlin und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung" Variante 2,
— durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 3",
— für Bieter/Bewerber die nicht in den vorgenannten Datenbanken eingetragen sind durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 1" erfolgen.
Das Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen:
— zum Korruptionsregister,
— Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung,
— zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,
— über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §123, 124 GWB,
— über die Zahlung von Steuern,
— über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige Sozialversicherungsträger,
— zum Gewerbezentralregister,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG),
— Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Die Erklärungen:
— über Zahlung von Mindestlohn gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.6.2012),
— über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.6.2012),
— die Erklärung gemäß Frauenförderverordnung(FFV) § 1 Abs. 2 FFV.
Sind mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung gemäß den Varianten 1 bis 3 für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Siehe hierzu die Vergabeunterlagen: Einreichung mit Teilnahmeantrag https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3):
— zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
“Siehe hierzu die Vergabeunterlagen: Einreichung mit Teilnahmeantrag https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3):
— Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Gegenstand ist die Erbringung von Fahrleistungen im öffentlichen Personennahverkehr im Namen des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer muss während der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Gegenstand ist die Erbringung von Fahrleistungen im öffentlichen Personennahverkehr im Namen des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG oder vergleichbarer Genehmigungen anderer Länder sein.
Siehe hierzu die Vergabeunterlagen: Einreichung mit Teilnahmeantrag https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:
— Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG oder vergleichbarer Genehmigungen anderer Länder.
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gegenstand ist die Erbringung von Fahrleistungen im öffentlichen Personennahverkehr im Namen des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer muss während der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Gegenstand ist die Erbringung von Fahrleistungen im öffentlichen Personennahverkehr im Namen des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG oder vergleichbarer Genehmigungen anderer Länder sein.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-30
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-04-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-31 📅
“1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb i. S. d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
Durch diese...”
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb i. S. d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „kein Angebot". Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen;
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM-OE1/19/01695 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 5.4.2019,12.00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
Die Bewerber sollen / haben die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise zu ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend;
3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag (TNA) vollständig auszufüllen ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG o. dem bevollmächtigten Vertreter vollständig auszufüllen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter handelt, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen.
4) Der TNA u. dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten der Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens FEM-OE1/19/01695 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung in Papierform oder anderer elektronischer Form ist nicht zulässig);
5) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen;
6) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu;
7) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, wird der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten;
8) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316📞
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 30-9013-7613 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts, Zentrale Prüfstelle der BVG V-REV/ZVP (iPlz:10601)”
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10096
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 058-135180 (2019-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft (FEM)
Telefon: +49 30-256-27064📞
Fax: +49 30-256-4927064 📠
Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die BVG schreibt als öffentlicher Auftraggeber (AG) für das Kalenderjahr 2019 Fahrleistungen mit Omnibussen im Linienverkehr aus. Gegenstand der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die BVG schreibt als öffentlicher Auftraggeber (AG) für das Kalenderjahr 2019 Fahrleistungen mit Omnibussen im Linienverkehr aus. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussen der BVG innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeuge werden von der BVG gestellt. Die Leistungserbringung für das oder die bezuschlagte(n) Los(e) erfolgt planmäßig dem Zeitplan in Teil 2 der Leistungsbeschreibung. Die angegebenen Werte stellen jedoch lediglich Richtwerte dar. Die zu vergebene Fahrleistung ist in 4 Lose mit gleichen Stundenvolumina aufgeteilt, die je Los fest gelegte Menge kann je Monat um plus oder minus 10 % je Monat abweichen. Die einzelnen Lose beginnen am 1.6.2019 und enden am 7.12.2019. Es wird eine einseitige Option vereinbart, nach der der AG die Laufzeit einzelner oder aller Lose um maximal 6 Monate verlängern kann:
1) Gegenstand ist die Erbringung von Linienfahrleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Fahrzeugen des AG. Die Erbringung einzelner Fahrleistungen ruft der AG beim AN gesondert ab, wie unter § 5 der BVB näher beschrieben. Diese Fahrleistungen werden im Namen und im Auftrag des AG erbracht und sind gemäß Fahrplan und unter Einhaltung der im Teil 3 der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale durchzuführen. Zur Leistungspflicht des AN zählt auch der ordnungsgemäße Verkauf von Fahrausweisen und die Kontrolle von vorhandenen Fahrausweisen sowie die fristgerechte Abrechnung der Fahrgeldeinnahmen;
2) Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG sein;
3) Unterauftragnehmer dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG eingesetzt werden sowie nur zu diesen Vertragsbedingungen und unter Einhaltung aller weiteren Vertragsbestandteile gemäß § 1. Die Zustimmung kann bei Vorliegen von wichtigen Gründen durch den AG versagt oder jederzeit widerrufen werden;
4) Der AN bleibt bei der Beauftragung von Unterauftragnehmern gegenüber dem AG weiterhin verantwortlich für die Erfüllung des Vertrages. Eine Beauftragung Dritter beeinflusst weder Auftragswert noch Ausführungsfristen. Unterauftragnehmer sind Erfüllungsgehilfen des AN. Die besonderen Vertragsbedingungen siehe Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: 6 Monate
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die BVG schreibt als öffentlicher Auftraggeber (AG) für das Kalenderjahr 2019 Fahrleistungen mit Omnibussen im Linienverkehr aus. Gegenstand der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die BVG schreibt als öffentlicher Auftraggeber (AG) für das Kalenderjahr 2019 Fahrleistungen mit Omnibussen im Linienverkehr aus. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussender BVG innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeuge werden von der BVG gestellt. Die Leistungserbringung für das oder die bezuschlagte(n) Los(e) erfolgt planmäßig dem Zeitplan in Teil 2 der Leistungsbeschreibung. Die angegebenen Werte stellen jedoch lediglich Richtwerte dar. Die zu vergebene Fahrleistung ist in 4 Lose mit gleichen Stundenvolumina aufgeteilt, die je Los fest gelegte Menge kann je Monat um plus oder minus 10 % je Monat abweichen. Die einzelnen Lose beginnen am 1.6.2019 und enden am 7.12.2019. Es wird eine einseitige Option vereinbart, nach der der AG die Laufzeit einzelner oder aller Lose um maximal 6 Monate verlängern kann:
1) Gegenstand ist die Erbringung von Linienfahrleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Fahrzeugendes AG. Die Erbringung einzelner Fahrleistungen ruft der AG beim AN gesondert ab, wie unter § 5 der BVB näher beschrieben. Diese Fahrleistungen werden im Namen und im Auftrag des AG erbracht und sind gemäß Fahrplan und unter Einhaltung der im Teil 3 der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale durchzuführen. Zur Leistungspflicht des AN zählt auch der ordnungsgemäße Verkauf von Fahrausweisen und die Kontrolle von vorhandenen Fahrausweisen sowie die fristgerechte Abrechnung der Fahrgeldeinnahmen;
2) Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG sein;
3) Unterauftragnehmer dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG eingesetzt werden sowie nur zu diesen Vertragsbedingungen und unter Einhaltung aller weiteren Vertragsbestandteile gemäß § 1. Die Zustimmung kann bei Vorliegen von wichtigen Gründen durch den AG versagt oder jederzeit widerrufen werden;
4) Der AN bleibt bei der Beauftragung von Unterauftragnehmern gegenüber dem AG weiterhin verantwortlich für die Erfüllung des Vertrages. Eine Beauftragung Dritter beeinflusst weder Auftragswert noch Ausführungsfristen. Unterauftragnehmer sind Erfüllungsgehilfen des AN. Die besonderen Vertragsbedingungen siehe Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die BVG schreibt als öffentlicher Auftraggeber (AG) für das Kalenderjahr 2019 Fahrleistungen mit Omnibussen im Linienverkehr aus. Gegenstand der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die BVG schreibt als öffentlicher Auftraggeber (AG) für das Kalenderjahr 2019 Fahrleistungen mit Omnibussen im Linienverkehr aus. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussender BVG innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeuge werden von der BVG gestellt. Die Leistungserbringung für das oder die bezuschlagte(n) Los(e) erfolgt planmäßig dem Zeitplan in Teil 2 der Leistungsbeschreibung. Die angegebenen Werte stellen jedoch lediglich Richtwerte dar. Die zu vergebene Fahrleistung ist in 4 Lose mit gleichen Stundenvolumina aufgeteilt, die je Los fest gelegte Menge kann je Monat um plus oder minus 10 % je Monat abweichen. Die einzelnen Lose beginnen am 1.6.2019 und enden am 7.12.2019. Es wird eine einseitige Option vereinbart, nach der der AG die Laufzeit einzelner oder aller Lose um maximal 6 Monate verlängern kann:
1) Gegenstand ist die Erbringung von Linienfahrleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Fahrzeugendes AG. Die Erbringung einzelner Fahrleistungen ruft der AG beim AN gesondert ab, wie unter § 5 der BVB näher beschrieben. Diese Fahrleistungen werden im Namen und im Auftrag des AG erbracht und sind gemäß Fahrplan und unter Einhaltung der im Teil 3 der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale durchzuführen. Zur Leistungspflicht des AN zählt auch der ordnungsgemäße Verkauf von Fahrausweisen und die Kontrolle von vorhandenen Fahrausweisen sowie die fristgerechte Abrechnung der Fahrgeldeinnahmen;
2) Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG sein;
3) Unterauftragnehmer dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG eingesetzt werden sowie nur zu diesen Vertragsbedingungen und unter Einhaltung aller weiteren Vertragsbestandteile gemäß § 1.Die Zustimmung kann bei Vorliegen von wichtigen Gründen durch den AG versagt oder jederzeit widerrufen werden;
4) Der AN bleibt bei der Beauftragung von Unterauftragnehmern gegenüber dem AG weiterhin verantwortlich für die Erfüllung des Vertrages. Eine Beauftragung Dritter beeinflusst weder Auftragswert noch Ausführungsfristen. Unterauftragnehmer sind Erfüllungsgehilfen des AN. Die besonderen Vertragsbedingungen siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 058-135180
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Linienleistung 2019, Teil 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Reisebüro & Omnibusbetrieb Tirtey GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Finkelbach 10
Postort: Titz
Postleitzahl: 52445
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 246399110📞
E-Mail: sven@tirtey-reisen.de📧
Fax: +49 2463991122 📠
Region: Nordrhein-Westfalen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 540 175 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2.1
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Linienleistung 2019, Teil 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 540 175 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3.1
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Linienleistung 2019, Teil 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 540 175 💰
4️⃣
Vertragsnummer: 4.1
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Linienleistung 2019, Teil 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 540 175 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 197-480005 (2019-10-09)