Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung erfolgt im Teilnahmewettbewerb durch:
— Formblatt „A_Teilnahmewettbewerb_Eigenerklärungen zur Eignung“ das Formblatt liegt den Unterlagen bei.
Folgende Angaben im Formblatt „Eigenerklärung“ sind unteranderem erforderlich:
— Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Mitarbeiteranzahll in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Angaben zum Korruptionsregister,
— Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung,
— Angaben zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,
— über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §123, 124 GWB,
— dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG) usw.
Hinweis: Genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Die Erklärungen
— BVG_VU_ Eigenerklärung_Frauenförderbogen,
— BVG_VU_Eigenerklärung_Mindestlohn,
— BVG_VU_Angaben_Nachunternehmer.
Sind mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen „Teil 2_Vergabeunterlagen“ beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung ür dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.