Reinigung von ca. 42 Schienenfahrzeugen (mehrteilige Triebzüge) im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Die Reinigungsleistungen betreffen die umfassende Innenreinigung (Fahrgastbereiche, Führerstände usw.) einschließlich Abfallentsorgung, Entfernung von Graffiti im Fahrgastraum sowie einige Aufgaben in Bezug auf die Außenhaut (Frontscheibenreinigung, Kontrolle auf Verschmutzungen/Aufkleber/Schäden/Außengraffiti, Entfernung von Aufklebern.). Die Reinigungsleistungen unterscheiden sich nach verschiedenen Reinigungs-/Intensitätsstufen (Tages-, Intensiv-, Grund- und Zwischenreinigung) und zusätzlichen Reinigungsleistungen (Sicht-, Präsenz- und Polsterreinigung). Zum Leistungsumfang gehören auch weitere Dienstleistungen anlässlich der Reinigung, etwa die Kontrolle, der Transport von Bremssand oder die Bestückung der Fahrzeuge mit Fahrgastinformationen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-11.
Auftragsbekanntmachung (2019-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung von Transportmitteln
Referenznummer: Keolis-SBRR-2019
Kurze Beschreibung:
Reinigung von ca. 42 Schienenfahrzeugen (mehrteilige Triebzüge) im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Die Reinigungsleistungen betreffen die umfassende Innenreinigung (Fahrgastbereiche, Führerstände usw.) einschließlich Abfallentsorgung, Entfernung von Graffiti im Fahrgastraum sowie einige Aufgaben in Bezug auf die Außenhaut (Frontscheibenreinigung, Kontrolle auf Verschmutzungen/Aufkleber/Schäden/Außengraffiti, Entfernung von Aufklebern.). Die Reinigungsleistungen unterscheiden sich nach verschiedenen Reinigungs-/Intensitätsstufen (Tages-, Intensiv-, Grund- und Zwischenreinigung) und zusätzlichen Reinigungsleistungen (Sicht-, Präsenz- und Polsterreinigung). Zum Leistungsumfang gehören auch weitere Dienstleistungen anlässlich der Reinigung, etwa die Kontrolle, der Transport von Bremssand oder die Bestückung der Fahrzeuge mit Fahrgastinformationen.
Reinigung von ca. 42 Schienenfahrzeugen (mehrteilige Triebzüge) im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Die Reinigungsleistungen betreffen die umfassende Innenreinigung (Fahrgastbereiche, Führerstände usw.) einschließlich Abfallentsorgung, Entfernung von Graffiti im Fahrgastraum sowie einige Aufgaben in Bezug auf die Außenhaut (Frontscheibenreinigung, Kontrolle auf Verschmutzungen/Aufkleber/Schäden/Außengraffiti, Entfernung von Aufklebern.). Die Reinigungsleistungen unterscheiden sich nach verschiedenen Reinigungs-/Intensitätsstufen (Tages-, Intensiv-, Grund- und Zwischenreinigung) und zusätzlichen Reinigungsleistungen (Sicht-, Präsenz- und Polsterreinigung). Zum Leistungsumfang gehören auch weitere Dienstleistungen anlässlich der Reinigung, etwa die Kontrolle, der Transport von Bremssand oder die Bestückung der Fahrzeuge mit Fahrgastinformationen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigung von Transportmitteln📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reinigung von Transportmitteln📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: KEOLIS Deutschland GmbH & Co. KG
Postanschrift: Immermannstraße 65 c
Postleitzahl: 40210
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.keolis.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@keolis.de📧
Telefon: +49 23819694147📞
URL der Dokumente: https://www.eurobahn.de/aktuelle-ausschreibungen/🌏
Es obliegt den interessierten Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung per E-Mail bei der Kontaktstelle (Ziffer I.1) unter Angabe eines Ansprechpartners und einer aktiven (jederzeit empfangsbereiten) E-Mail-Adresse zu registrieren (durch Einreichung der Vertraulichkeitsverpflichtung, siehe Ziffer II.2.14)) und die Mindestanforderungen entsprechend nachzuweisen.
(2) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die in Ziffer III.1.8) vorgesehene Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot abzugeben. Die von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils übernommenen Leistung(an)teile sind nach Art und Umfang anzugeben und werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Im Übrigen gelten die Hinweise zu Bietergemeinschaften in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3);
(3) Sofern sich ein Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen („Dritte“ oder „Eignungsverleiher“) beruft („Eignungsleihe“), sind die Eignungsverleiher im Angebot namentlich zu benennen und es sind das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die entsprechenden Kapazitäten des Eignungsverleihers mit dem Angebot nachzuweisen (s. Ziffer III.1.1. bis III.1.3). Darüber hinaus hat der Bieter mit dem Angebot nachzuweisen, dass ihm die angegebenen Kapazitäten des Eignungsverleihers tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung). Beruft sich der Bieter auf die Kapazitäten eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.2), so hat der Bieter mit dem Angebot eine Vereinbarung oder Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorzulegen, wonach dieser mit dem Bieter gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beruft sich der Bieter auf die Referenzen/Erfahrungen eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche berufliche und technische Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.3), so hat er den Eignungsverleiher für die Ausführung der (Teil-)Leistungen, für die diese Erfahrungen benötigt werden, als Unterauftragnehmer einzusetzen;
(4) Sofern der Bieter beabsichtigt, (Teil-)Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben, sind diese (Teil-)Leistungen im Angebot anzugeben (s. Ziffer III.1.3). Soweit nicht zugleich eine Eignungsleihe vorliegt (dann gilt der vorstehende Absatz) hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für die Nachunternehmer zu belegen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung). Die Auftraggeberin behält sich vor, bei kritischen (Teil-)Leistungen die Eignung der Unterauftragnehmer nach den Anforderungen der Ziffern III.1.2) und III.1.3) entsprechend den für sie vorgesehenen (Teil-)Leistungen zu prüfen und vor Zuschlagserteilung hierfür entsprechende Erklärungen und Nachweise von den/für die Unterauftragnehmer zu verlangen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Auflistung nach Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Verhandlungsverfahren:
Es ist vorgesehen, mit Abschluss dieser Verhandlungsrunde den Zuschlag zu erteilen. Soweit nach der zweiten Verhandlungsrunde kein zuschlagfähiges Angebot vorliegt, folgt die Vorbereitung der nächsten Verhandlungsrunde. Die Vergabestelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der in der zweiten Phase eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Es obliegt den interessierten Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung per E-Mail bei der Kontaktstelle (Ziffer I.1) unter Angabe eines Ansprechpartners und einer aktiven (jederzeit empfangsbereiten) E-Mail-Adresse zu registrieren (durch Einreichung der Vertraulichkeitsverpflichtung, siehe Ziffer II.2.14)) und die Mindestanforderungen entsprechend nachzuweisen.
(2) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die in Ziffer III.1.8) vorgesehene Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot abzugeben. Die von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils übernommenen Leistung(an)teile sind nach Art und Umfang anzugeben und werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Im Übrigen gelten die Hinweise zu Bietergemeinschaften in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3);
(3) Sofern sich ein Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen („Dritte“ oder „Eignungsverleiher“) beruft („Eignungsleihe“), sind die Eignungsverleiher im Angebot namentlich zu benennen und es sind das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die entsprechenden Kapazitäten des Eignungsverleihers mit dem Angebot nachzuweisen (s. Ziffer III.1.1. bis III.1.3). Darüber hinaus hat der Bieter mit dem Angebot nachzuweisen, dass ihm die angegebenen Kapazitäten des Eignungsverleihers tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung). Beruft sich der Bieter auf die Kapazitäten eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.2), so hat der Bieter mit dem Angebot eine Vereinbarung oder Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorzulegen, wonach dieser mit dem Bieter gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beruft sich der Bieter auf die Referenzen/Erfahrungen eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche berufliche und technische Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.3), so hat er den Eignungsverleiher für die Ausführung der (Teil-)Leistungen, für die diese Erfahrungen benötigt werden, als Unterauftragnehmer einzusetzen;
(4) Sofern der Bieter beabsichtigt, (Teil-)Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben, sind diese (Teil-)Leistungen im Angebot anzugeben (s. Ziffer III.1.3). Soweit nicht zugleich eine Eignungsleihe vorliegt (dann gilt der vorstehende Absatz) hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für die Nachunternehmer zu belegen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung). Die Auftraggeberin behält sich vor, bei kritischen (Teil-)Leistungen die Eignung der Unterauftragnehmer nach den Anforderungen der Ziffern III.1.2) und III.1.3) entsprechend den für sie vorgesehenen (Teil-)Leistungen zu prüfen und vor Zuschlagserteilung hierfür entsprechende Erklärungen und Nachweise von den/für die Unterauftragnehmer zu verlangen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Auflistung nach Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Verhandlungsverfahren:
Es ist vorgesehen, mit Abschluss dieser Verhandlungsrunde den Zuschlag zu erteilen. Soweit nach der zweiten Verhandlungsrunde kein zuschlagfähiges Angebot vorliegt, folgt die Vorbereitung der nächsten Verhandlungsrunde. Die Vergabestelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der in der zweiten Phase eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AG betreibt ab Dezember 2019 (zum internationalen Fahrplanwechsel) den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im S-Bahn-Netz Rhein-Ruhr auf den Linien S1 (Dortmund-Solingen) und S4 (Dortmund-Lütgendortmund – Unna) im Auftrag des Aufgabenträgers Verkehrsverbund Rhein-Ruhr.
Die AG betreibt ab Dezember 2019 (zum internationalen Fahrplanwechsel) den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im S-Bahn-Netz Rhein-Ruhr auf den Linien S1 (Dortmund-Solingen) und S4 (Dortmund-Lütgendortmund – Unna) im Auftrag des Aufgabenträgers Verkehrsverbund Rhein-Ruhr.
Im Rahmen ihrer Beauftragung wurden der Auftraggeberin bestimmte Qualitätsziele für den Gesamtzustand der Fahrzeuge vorgegeben, zu denen auch die Reinigungsqualität in den Fahrzeugen zählt. Mit dem hier zu vergebenden Auftrag übernimmt der Auftragnehmer die Aufgabe, diese Ziele in Bezug auf die Reinigungsqualität für die Auftraggeberin zu erfüllen.
Im Rahmen ihrer Beauftragung wurden der Auftraggeberin bestimmte Qualitätsziele für den Gesamtzustand der Fahrzeuge vorgegeben, zu denen auch die Reinigungsqualität in den Fahrzeugen zählt. Mit dem hier zu vergebenden Auftrag übernimmt der Auftragnehmer die Aufgabe, diese Ziele in Bezug auf die Reinigungsqualität für die Auftraggeberin zu erfüllen.
Die Reinigungsleistungen sind ab Dezember 2019 gemäß der Umlauf- und Abstellungsplanung der Auftraggeberin in der Regel in den Betriebspausen (in der Regel nachts) an verschiedenen Standorten (Werkstatt, Abstellstandorte) im S-Bahn-Netz Rhein-Ruhr sowie teilweise im laufenden Betrieb (z. B. Zwischenreinigung) zu erbringen. Die Leistungserbringung hat entsprechend mobil und flexibel zu erfolgen. Betriebsbedingt kann es zu erheblichen Leistungsschwankungen kommen (s. auch Ziffer II.2.11), z. B. aufgrund reduzierten Bedarfs an Wochenenden oder bei stark erhöhtem Bedarf aufgrund von Sonderveranstaltungen (z. B. Fußball, Konzerte, Karneval).
Die Reinigungsleistungen sind ab Dezember 2019 gemäß der Umlauf- und Abstellungsplanung der Auftraggeberin in der Regel in den Betriebspausen (in der Regel nachts) an verschiedenen Standorten (Werkstatt, Abstellstandorte) im S-Bahn-Netz Rhein-Ruhr sowie teilweise im laufenden Betrieb (z. B. Zwischenreinigung) zu erbringen. Die Leistungserbringung hat entsprechend mobil und flexibel zu erfolgen. Betriebsbedingt kann es zu erheblichen Leistungsschwankungen kommen (s. auch Ziffer II.2.11), z. B. aufgrund reduzierten Bedarfs an Wochenenden oder bei stark erhöhtem Bedarf aufgrund von Sonderveranstaltungen (z. B. Fußball, Konzerte, Karneval).
Auf Basis von Erfahrungswerten (beachte Ziffer II.2.11) schätzt die Auftraggeberin den jährlichen Auftragsumfang wie folgt:
— ca. 12 634 (Stück) Tagesreinigungen,
— ca. 504 (Stück) Intensivreinigungen,
— ca. 168 (Stück) Grundreinigungen,
— ca. 16 000 Stunden Zwischenreinigung,
— ca. 100 (Stück) Sichtreinigungen,
— ca. 4 800 Stunden Präsenzreinigung,
— ca. 350 (Stück) Transport Sandsäcke,
— ca. 42 (Stück) Polsterreinigung,
— ca. 100 m
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag kann von der Auftraggeberin um weitere 24 Monate verlängert werden.
Beschreibung der Optionen:
Es wird eine Rahmenvereinbarung vergeben (s. Ziffer IV.1.3). Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind regelmäßige Reinigungsleistungen, die jeweils bezogen auf ein bestimmtes Fahrzeug grundsätzlich in festen Intervallen zu erbringen sind: tägliche Tagesreinigung, monatliche Intensivreinigung und vierteljährliche Grundreinigung. Abhängig vom jeweiligen Fahrzeug, von der Umlauf- bzw. Instandhaltungsplanung der Auftraggeberin sowie von den Vorgaben der Aufgabenträger können einige Reinigungsintervalle jedoch entfallen (abbestellt) oder verschoben werden (z. B. bei längeren Instandhaltungsarbeiten). Die zusätzlichen Reinigungsleistungen (Zwischen-, Sicht-, Präsenz- und Polsterreinigung sowie Graffiti-Entfernung (im Fahrgastraum, kein Außengraffiti)) sind jeweils nach Bedarf bzw. auf Abruf der Auftraggeberin durchzuführen. Die in Ziffer II.2.4) und in den Vergabeunterlagen angegebenen Mengen stellen eine Schätzung des voraussichtlichen Auftragsumfangs auf Basis der vergangenen Jahre dar. Die tatsächlichen Mengen können jedoch für die Zukunft nicht vorhergesagt werden und können (auch im Jahresverlauf) erheblichen Schwankungen unterliegen.
Es wird eine Rahmenvereinbarung vergeben (s. Ziffer IV.1.3). Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind regelmäßige Reinigungsleistungen, die jeweils bezogen auf ein bestimmtes Fahrzeug grundsätzlich in festen Intervallen zu erbringen sind: tägliche Tagesreinigung, monatliche Intensivreinigung und vierteljährliche Grundreinigung. Abhängig vom jeweiligen Fahrzeug, von der Umlauf- bzw. Instandhaltungsplanung der Auftraggeberin sowie von den Vorgaben der Aufgabenträger können einige Reinigungsintervalle jedoch entfallen (abbestellt) oder verschoben werden (z. B. bei längeren Instandhaltungsarbeiten). Die zusätzlichen Reinigungsleistungen (Zwischen-, Sicht-, Präsenz- und Polsterreinigung sowie Graffiti-Entfernung (im Fahrgastraum, kein Außengraffiti)) sind jeweils nach Bedarf bzw. auf Abruf der Auftraggeberin durchzuführen. Die in Ziffer II.2.4) und in den Vergabeunterlagen angegebenen Mengen stellen eine Schätzung des voraussichtlichen Auftragsumfangs auf Basis der vergangenen Jahre dar. Die tatsächlichen Mengen können jedoch für die Zukunft nicht vorhergesagt werden und können (auch im Jahresverlauf) erheblichen Schwankungen unterliegen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
An verschiedenen Standorten (Werkstatt, Abstellstandorte) innerhalb des S-Bahn-Netzes sowie teilweise im laufenden Betrieb auf der Strecke (Haltestellen, fahrendes Fahrzeug) im S-Bahn-Netz Rhein-Ruhr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Vertraulichkeitsverpflichtung (Formblatt A02) und Eigenerklärung (auf Formblatt A03) mit allgemeinen Angaben zum Unternehmen (Gründung, Tätigkeitsschwerpunkte, Konzernverbundenheit, Ansprechpartner) und Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 bis 126 GWB sowie § 21 AEntG und § 19 MiLoG;
1) Vertraulichkeitsverpflichtung (Formblatt A02) und Eigenerklärung (auf Formblatt A03) mit allgemeinen Angaben zum Unternehmen (Gründung, Tätigkeitsschwerpunkte, Konzernverbundenheit, Ansprechpartner) und Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 bis 126 GWB sowie § 21 AEntG und § 19 MiLoG;
2) Kopie eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 3 Monate) aus dem Berufs- oder Handelsregister für das Unternehmen sowie im Falle von Personengesellschaften (z. B. KG, GbR) auch für die persönlich haftenden Gesellschafter (jeweils soweit mit Rücksicht auf die Rechtsform vorhanden) oder andernfalls (bei fehlender Registerpflicht) Darstellung der Inhaber/Gesellschafter und gesetzlichen Vertreter des/der Unternehmen/s.
2) Kopie eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 3 Monate) aus dem Berufs- oder Handelsregister für das Unternehmen sowie im Falle von Personengesellschaften (z. B. KG, GbR) auch für die persönlich haftenden Gesellschafter (jeweils soweit mit Rücksicht auf die Rechtsform vorhanden) oder andernfalls (bei fehlender Registerpflicht) Darstellung der Inhaber/Gesellschafter und gesetzlichen Vertreter des/der Unternehmen/s.
Die vorgenannten Unterlagen nach Ziffer III.1.1) sind im Falle einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot von/für jedem/-s Mitglied, im Falle einer Eignungsleihe mit dem Angebot von/für dem/den Eignungsverleiher und im Falle eines Unterauftragnehmereinsatzes (ohne Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen von/für dem/den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Die vorgenannten Unterlagen nach Ziffer III.1.1) sind im Falle einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot von/für jedem/-s Mitglied, im Falle einer Eignungsleihe mit dem Angebot von/für dem/den Eignungsverleiher und im Falle eines Unterauftragnehmereinsatzes (ohne Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen von/für dem/den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Die Auftraggeberin behält sich vor (insbesondere soweit ein Unternehmen für die Zuschlagserteilung in Frage kommt), vor Zuschlagserteilung weitere Unterlagen zu verlangen (z. B. zu Rechtsform, Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger, Eintragungen im Gewerbezentral- oder Wettbewerbsregister, Eintragungen im Bundeszentralregister für die gesetzlichen Vertreter und Führungskräfte des Unternehmens). Diese weiteren Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen, wenn nach der Beurteilung der Auftraggeberin Anlass zu einer Überprüfung der Eigenerklärungen besteht.
Die Auftraggeberin behält sich vor (insbesondere soweit ein Unternehmen für die Zuschlagserteilung in Frage kommt), vor Zuschlagserteilung weitere Unterlagen zu verlangen (z. B. zu Rechtsform, Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger, Eintragungen im Gewerbezentral- oder Wettbewerbsregister, Eintragungen im Bundeszentralregister für die gesetzlichen Vertreter und Führungskräfte des Unternehmens). Diese weiteren Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen, wenn nach der Beurteilung der Auftraggeberin Anlass zu einer Überprüfung der Eigenerklärungen besteht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3) Eigenerklärung (auf Formblatt A04) zu (a) Gesamtjahresumsatz des Unternehmens, (b) zum Jahresumsatz des Unternehmens mit Leistungen der Reinigung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Personenverkehr (Bus, Tram, Zug, Flugzeug o. ä.);
4) Eigenerklärung (selbst formuliert) zum Bestehen bzw. den geplanten Abschluss (a) einer ausreichenden Haftpflichtversicherung und (b) einer Vertragserfüllungsbürgschaft in ausreichender Höhe im Falle der Auftragserteilung gemäß Ziffer III.1.6.
Die Umsatzangaben (Nr. 3) sind im Falle einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot von/für jedem/-s Mitglied, im Falle einer wirtschaftlichen oder finanziellen Eignungsleihe mit dem Angebot auch von/für dem/den Eignungsverleiher und im Falle eines Unterauftragnehmereinsatzes (ohne Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen von/für dem/den Unterauftragnehmer vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die Haftpflichtversicherung alle Mitglieder und die Vertragserfüllungsbürgschaft die Gemeinschaft (Gesamtbürgschaft) erfassen; eine Eignungsleihe in Bezug auf die Haftpflichtversicherung und Vertragserfüllungsbürgschaft ist ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Umsatzangaben (Nr. 3) sind im Falle einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot von/für jedem/-s Mitglied, im Falle einer wirtschaftlichen oder finanziellen Eignungsleihe mit dem Angebot auch von/für dem/den Eignungsverleiher und im Falle eines Unterauftragnehmereinsatzes (ohne Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen von/für dem/den Unterauftragnehmer vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die Haftpflichtversicherung alle Mitglieder und die Vertragserfüllungsbürgschaft die Gemeinschaft (Gesamtbürgschaft) erfassen; eine Eignungsleihe in Bezug auf die Haftpflichtversicherung und Vertragserfüllungsbürgschaft ist ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor (insbesondere soweit ein Unternehmen für die Zuschlagserteilung in Frage kommt), vor Zuschlagserteilung weitere Unterlagen zu verlangen (z. B. Jahresabschlüsse bzw. Gewinn-/Verlustrechnungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Angaben zu laufenden Verbindlichkeiten, Liquiditätsnachweise, Eigenkapitalbescheinigungen oder Bankbestätigungen, Nachweis der Möglichkeit zum Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung und Vertragserfüllungsbürgschaft). Diese weiteren Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen, wenn nach der Beurteilung der Auftraggeberin Anlass zu einer genaueren Überprüfung der Leistungsfähigkeit besteht, insbesondere wenn nachstehende Mindestanforderungen nur knapp erreicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Auftraggeberin behält sich vor (insbesondere soweit ein Unternehmen für die Zuschlagserteilung in Frage kommt), vor Zuschlagserteilung weitere Unterlagen zu verlangen (z. B. Jahresabschlüsse bzw. Gewinn-/Verlustrechnungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Angaben zu laufenden Verbindlichkeiten, Liquiditätsnachweise, Eigenkapitalbescheinigungen oder Bankbestätigungen, Nachweis der Möglichkeit zum Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung und Vertragserfüllungsbürgschaft). Diese weiteren Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen, wenn nach der Beurteilung der Auftraggeberin Anlass zu einer genaueren Überprüfung der Leistungsfähigkeit besteht, insbesondere wenn nachstehende Mindestanforderungen nur knapp erreicht werden.
Mindeststandards:
Ein Unternehmen ist wirtschaftlich, technisch und finanziell leistungsfähig, wenn nach der Beurteilung der Auftraggeberin davon auszugehen ist, dass es die erforderlichen Kapazitäten besitzt, um seine laufenden finanziellen Belastungen und Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hier zu vergebenden Auftrag (auch hinsichtlich Vorlaufkosten, Anschubinvestitionen und Leistungsschwankungen/Spitzenbedarfe) ordnungsgemäß zu erfüllen. Davon ist in der Regel nicht auszugehen, wenn folgende Mindestanforderungen schon nicht erreicht werden:
Ein Unternehmen ist wirtschaftlich, technisch und finanziell leistungsfähig, wenn nach der Beurteilung der Auftraggeberin davon auszugehen ist, dass es die erforderlichen Kapazitäten besitzt, um seine laufenden finanziellen Belastungen und Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hier zu vergebenden Auftrag (auch hinsichtlich Vorlaufkosten, Anschubinvestitionen und Leistungsschwankungen/Spitzenbedarfe) ordnungsgemäß zu erfüllen. Davon ist in der Regel nicht auszugehen, wenn folgende Mindestanforderungen schon nicht erreicht werden:
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die Qualifikation erfüllen müssen und welche bei der Kontaktstelle im Rahmen der Qualifikationsfrist eingereicht werden müssen.
Zu 3(b). Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz des Unternehmens mit Leistungen der Reinigung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Personenverkehr (Bus, Tram, Zug, Flugzeug o. ä.) in Höhe von ca. 600 000 EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (oder alternativ: in den letzten 36 Kalendermonaten vor dem Termin zur Abgabe der Angebote).
Zu 3(b). Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz des Unternehmens mit Leistungen der Reinigung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Personenverkehr (Bus, Tram, Zug, Flugzeug o. ä.) in Höhe von ca. 600 000 EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (oder alternativ: in den letzten 36 Kalendermonaten vor dem Termin zur Abgabe der Angebote).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
5) Eigenerklärung (auf Formblatt A05) zur Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Kalenderjahren (Jahresdurchschnitt oder zum Stichtag 31.12.) sowie zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gegliedert nach Führungs-, Verwaltungs-, gelernten Fach- und ungelernten Arbeitskräften (mit Angabe des Anteils geringfügig Beschäftigter; ohne entliehenes Personal oder freie Mitarbeiter);
5) Eigenerklärung (auf Formblatt A05) zur Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Kalenderjahren (Jahresdurchschnitt oder zum Stichtag 31.12.) sowie zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gegliedert nach Führungs-, Verwaltungs-, gelernten Fach- und ungelernten Arbeitskräften (mit Angabe des Anteils geringfügig Beschäftigter; ohne entliehenes Personal oder freie Mitarbeiter);
6) Eigenerklärung (auf Formblatt A06) u. a. mit detaillierten Angaben und Beschreibungen zu vergleichbaren vom Unternehmen seit dem 01.01.2016 erbrachten Referenzleistungen (s. Mindestanforderungen). Eine vollständige Liste aller erbrachten Leistungen ist nicht verlangt; es genügen nachvollziehbare und aussagekräftige Angaben in Ansehung der Mindestanforderungen;
6) Eigenerklärung (auf Formblatt A06) u. a. mit detaillierten Angaben und Beschreibungen zu vergleichbaren vom Unternehmen seit dem 01.01.2016 erbrachten Referenzleistungen (s. Mindestanforderungen). Eine vollständige Liste aller erbrachten Leistungen ist nicht verlangt; es genügen nachvollziehbare und aussagekräftige Angaben in Ansehung der Mindestanforderungen;
7) Angabe der Teilleistungen, die durch Unterauftragnehmer erbracht werden.
Die Angaben zur Beschäftigtenzahl (Nr. 5) sind im Falle einer Bietergemeinschaft von/für jedem/-s Mitglied, im Falle einer diesbezüglichen Eignungsleihe auch von/für dem/den Eignungsverleiher und im Falle eines Unterauftragnehmereinsatzes (ohne Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen von/für dem/den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Die Angaben zur Beschäftigtenzahl (Nr. 5) sind im Falle einer Bietergemeinschaft von/für jedem/-s Mitglied, im Falle einer diesbezüglichen Eignungsleihe auch von/für dem/den Eignungsverleiher und im Falle eines Unterauftragnehmereinsatzes (ohne Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen von/für dem/den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Die Referenzangaben (Nr. 6) sind mit im Falle einer Bietergemeinschaft für das jeweilige Mitglied bzw. im Falle einer diesbezüglichen Eignungsleihe für den jeweiligen Eignungsverleiher (Unterauftragnehmer) vorzulegen, welches/-r die entsprechenden Leistungen tatsächlich ausführen wird. Es ist insoweit auf eine Übereinstimmung mit den Angaben zum Leistungsanteil in der Bietergemeinschaftserklärung bzw. Erklärung zu Unterauftragnehmerleistungen (s. auch Nr. 8) zu achten. Im Falle eines Unterauftragnehmereinsatzes (ohne Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Referenznachweise von/für dem/den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Die Referenzangaben (Nr. 6) sind mit im Falle einer Bietergemeinschaft für das jeweilige Mitglied bzw. im Falle einer diesbezüglichen Eignungsleihe für den jeweiligen Eignungsverleiher (Unterauftragnehmer) vorzulegen, welches/-r die entsprechenden Leistungen tatsächlich ausführen wird. Es ist insoweit auf eine Übereinstimmung mit den Angaben zum Leistungsanteil in der Bietergemeinschaftserklärung bzw. Erklärung zu Unterauftragnehmerleistungen (s. auch Nr. 8) zu achten. Im Falle eines Unterauftragnehmereinsatzes (ohne Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Referenznachweise von/für dem/den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Die Auftraggeberin behält sich vor (insbesondere soweit ein Unternehmen für die Zuschlagserteilung in Frage kommt), vor Zuschlagserteilung weitere Angaben zu erbrachten Leistungen in den vergangenen 3 Kalenderjahren zu verlangen. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, die Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Führungs-/Leitungspersonen (s. Ziffer III.2.2) vor Zuschlagserteilung zu prüfen und entsprechende Nachweise zu verlangen. Diese weiteren Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen, wenn nach der Beurteilung der Auftraggeberin Anlass zu einer genaueren Überprüfung der Leistungsfähigkeit besteht, insbesondere wenn nachstehende Mindestanforderungen nur knapp erreicht werden oder wenn im Falle einer Bietergemeinschaft/Eignungsleihe die jeweiligen Leistungsanteile genauer aufzuklären sind. Die Auftraggeberin behält sich darüber hinaus vor, eigene Recherchen anzustellen und insbesondere die im Angebot benannten Referenzauftraggeber zu kontaktieren.
Die Auftraggeberin behält sich vor (insbesondere soweit ein Unternehmen für die Zuschlagserteilung in Frage kommt), vor Zuschlagserteilung weitere Angaben zu erbrachten Leistungen in den vergangenen 3 Kalenderjahren zu verlangen. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, die Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Führungs-/Leitungspersonen (s. Ziffer III.2.2) vor Zuschlagserteilung zu prüfen und entsprechende Nachweise zu verlangen. Diese weiteren Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen, wenn nach der Beurteilung der Auftraggeberin Anlass zu einer genaueren Überprüfung der Leistungsfähigkeit besteht, insbesondere wenn nachstehende Mindestanforderungen nur knapp erreicht werden oder wenn im Falle einer Bietergemeinschaft/Eignungsleihe die jeweiligen Leistungsanteile genauer aufzuklären sind. Die Auftraggeberin behält sich darüber hinaus vor, eigene Recherchen anzustellen und insbesondere die im Angebot benannten Referenzauftraggeber zu kontaktieren.
Mindeststandards:
Zu 6. Das ausführende Unternehmen muss mindestens einen vergleichbaren Auftrag zur Reinigung von Schienenfahrzeugen im öffentlichen Personenverkehr (z. B. Zug oder Tram, nicht hingegen Bus oder Flugzeug) mit folgenden Mindestanforderungen ausgeführt haben: Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten (seit 1.1.2014), tägliche Reinigung (vereinzelte Ausnahmen sind unschädlich) im Rahmen der Betriebs-/Umlaufplanung des Auftraggebers und mindestens halbjährliche vollständige Innenreinigung (Grund- und/oder Intensivreinigung) von mindestens durchschnittlich ca. 10 Schienenfahrzeugen.
Zu 6. Das ausführende Unternehmen muss mindestens einen vergleichbaren Auftrag zur Reinigung von Schienenfahrzeugen im öffentlichen Personenverkehr (z. B. Zug oder Tram, nicht hingegen Bus oder Flugzeug) mit folgenden Mindestanforderungen ausgeführt haben: Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten (seit 1.1.2014), tägliche Reinigung (vereinzelte Ausnahmen sind unschädlich) im Rahmen der Betriebs-/Umlaufplanung des Auftraggebers und mindestens halbjährliche vollständige Innenreinigung (Grund- und/oder Intensivreinigung) von mindestens durchschnittlich ca. 10 Schienenfahrzeugen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen unter der o. g. Internetadresse (Ziffer I.3) zur Verfügung. Nur registrierte Unternehmen können an der Ausschreibung teilnehmen und erhalten Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Fragen. Eine Registrierung erfolgt durch Einreichung der Vertraulichkeitsverpflichtung(A02) per E-Mail an Kontaktstelle unter Angabe der Bekanntmachungsnummer und der Nennung eines Ansprechpartners samt einer durchgehendend erreichbaren E-Mail-Anschrift und Telefonnummer. (Im Dokument der Vertraulichkeitsverpflichtung (A02). Als Teilnahmeantrag haben die Bewerber zusätzlich die Formblätter für Angaben zur Ausschlussgründen(A03), das Formblatt zu der Anzahl Beschäftigter(A05) sowie den Angaben zu den Referenzen(A06) und des Umsatzes(A04) im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs elektronisch an die Kontaktstelle einzureichen. Die weiteren Vergabeunterlagen werden dann nach Ablauf der Teilnahmefrist elektronisch zur Verfügung gestellt. s. III.1.1)-1.9), VI.3).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen unter der o. g. Internetadresse (Ziffer I.3) zur Verfügung. Nur registrierte Unternehmen können an der Ausschreibung teilnehmen und erhalten Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Fragen. Eine Registrierung erfolgt durch Einreichung der Vertraulichkeitsverpflichtung(A02) per E-Mail an Kontaktstelle unter Angabe der Bekanntmachungsnummer und der Nennung eines Ansprechpartners samt einer durchgehendend erreichbaren E-Mail-Anschrift und Telefonnummer. (Im Dokument der Vertraulichkeitsverpflichtung (A02). Als Teilnahmeantrag haben die Bewerber zusätzlich die Formblätter für Angaben zur Ausschlussgründen(A03), das Formblatt zu der Anzahl Beschäftigter(A05) sowie den Angaben zu den Referenzen(A06) und des Umsatzes(A04) im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs elektronisch an die Kontaktstelle einzureichen. Die weiteren Vergabeunterlagen werden dann nach Ablauf der Teilnahmefrist elektronisch zur Verfügung gestellt. s. III.1.1)-1.9), VI.3).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % des Jahresnettoauftragswertes. Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen (jeweils mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr): Personenschäden in Höhe von 5 Mio. EUR je Versicherungsfall, Sachschäden in Höhe von 5 Mio. EUR je Versicherungsfall, sonstige Vermögensschäden in Höhe von 5 Mio. EUR und für das Abhandenkommen von Schlüsseln in Höhe von 50 000 EUR. Im Übrigen s. Vergabeunterlagen.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % des Jahresnettoauftragswertes. Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen (jeweils mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr): Personenschäden in Höhe von 5 Mio. EUR je Versicherungsfall, Sachschäden in Höhe von 5 Mio. EUR je Versicherungsfall, sonstige Vermögensschäden in Höhe von 5 Mio. EUR und für das Abhandenkommen von Schlüsseln in Höhe von 50 000 EUR. Im Übrigen s. Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: S. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerische Haftung für die Ausführung des Auftrags (§ 421 BGB). Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben in der alle Mitglieder mit vollständigem Namen (Unternehmensbezeichnung) angegeben sind, Art und Umfang der von den Mitgliedern jeweils zu übernehmenden Leistungsteile angegeben sind, eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfalle für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist und die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass sie im Auftragsfalle für die Durchführung des Vertrags gesamtschuldnerisch haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerische Haftung für die Ausführung des Auftrags (§ 421 BGB). Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben in der alle Mitglieder mit vollständigem Namen (Unternehmensbezeichnung) angegeben sind, Art und Umfang der von den Mitgliedern jeweils zu übernehmenden Leistungsteile angegeben sind, eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfalle für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist und die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass sie im Auftragsfalle für die Durchführung des Vertrags gesamtschuldnerisch haften.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die für Nachunternehmer im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) vorgesehenen Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung. Mit dem Angebot haben die Bieter entsprechende Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung abzugeben. Im Übrigen s. Vergabeunterlagen.
Es gelten die für Nachunternehmer im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) vorgesehenen Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung. Mit dem Angebot haben die Bieter entsprechende Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung abzugeben. Im Übrigen s. Vergabeunterlagen.
Der/die vom Auftragnehmer eingesetzten Objektleiter müssen u. a. über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse, die notwendige Qualifikation zum Umgang mit für die Leistungsdokumentation erforderliche Soft- und Hardware und eine mindestens zweijährige Erfahrung in der Reinigung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Personenverkehr (Bus, Tram, Zug, Flugzeug o. ä.) verfügen. Die Auftraggeberin kann die Vorlage von entsprechenden Nachweisen und polizeilichen Führungszeugnissen für die Objektleiter verlangen. Zusicherung, dass das zum Einsatz kommende Personal der deutschen Sprache mächtig ist, um alle auftragsbezogenen Tätigkeiten ausführen zu dürfen. Im Übrigen s. Vergabeunterlagen.
Der/die vom Auftragnehmer eingesetzten Objektleiter müssen u. a. über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse, die notwendige Qualifikation zum Umgang mit für die Leistungsdokumentation erforderliche Soft- und Hardware und eine mindestens zweijährige Erfahrung in der Reinigung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Personenverkehr (Bus, Tram, Zug, Flugzeug o. ä.) verfügen. Die Auftraggeberin kann die Vorlage von entsprechenden Nachweisen und polizeilichen Führungszeugnissen für die Objektleiter verlangen. Zusicherung, dass das zum Einsatz kommende Personal der deutschen Sprache mächtig ist, um alle auftragsbezogenen Tätigkeiten ausführen zu dürfen. Im Übrigen s. Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate
Referenz Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Ab 2025
Es obliegt den interessierten Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung per E-Mail bei der Kontaktstelle (Ziffer I.1) unter Angabe eines Ansprechpartners und einer aktiven (jederzeit empfangsbereiten) E-Mail-Adresse zu registrieren (durch Einreichung der Vertraulichkeitsverpflichtung, siehe Ziffer II.2.14)) und die Mindestanforderungen entsprechend nachzuweisen.
Es obliegt den interessierten Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung per E-Mail bei der Kontaktstelle (Ziffer I.1) unter Angabe eines Ansprechpartners und einer aktiven (jederzeit empfangsbereiten) E-Mail-Adresse zu registrieren (durch Einreichung der Vertraulichkeitsverpflichtung, siehe Ziffer II.2.14)) und die Mindestanforderungen entsprechend nachzuweisen.
(2) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die in Ziffer III.1.8) vorgesehene Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot abzugeben. Die von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils übernommenen Leistung(an)teile sind nach Art und Umfang anzugeben und werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Im Übrigen gelten die Hinweise zu Bietergemeinschaften in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3);
(2) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die in Ziffer III.1.8) vorgesehene Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot abzugeben. Die von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils übernommenen Leistung(an)teile sind nach Art und Umfang anzugeben und werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Im Übrigen gelten die Hinweise zu Bietergemeinschaften in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3);
(3) Sofern sich ein Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen („Dritte“ oder „Eignungsverleiher“) beruft („Eignungsleihe“), sind die Eignungsverleiher im Angebot namentlich zu benennen und es sind das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die entsprechenden Kapazitäten des Eignungsverleihers mit dem Angebot nachzuweisen (s. Ziffer III.1.1. bis III.1.3). Darüber hinaus hat der Bieter mit dem Angebot nachzuweisen, dass ihm die angegebenen Kapazitäten des Eignungsverleihers tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung). Beruft sich der Bieter auf die Kapazitäten eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.2), so hat der Bieter mit dem Angebot eine Vereinbarung oder Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorzulegen, wonach dieser mit dem Bieter gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beruft sich der Bieter auf die Referenzen/Erfahrungen eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche berufliche und technische Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.3), so hat er den Eignungsverleiher für die Ausführung der (Teil-)Leistungen, für die diese Erfahrungen benötigt werden, als Unterauftragnehmer einzusetzen;
(3) Sofern sich ein Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen („Dritte“ oder „Eignungsverleiher“) beruft („Eignungsleihe“), sind die Eignungsverleiher im Angebot namentlich zu benennen und es sind das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die entsprechenden Kapazitäten des Eignungsverleihers mit dem Angebot nachzuweisen (s. Ziffer III.1.1. bis III.1.3). Darüber hinaus hat der Bieter mit dem Angebot nachzuweisen, dass ihm die angegebenen Kapazitäten des Eignungsverleihers tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung). Beruft sich der Bieter auf die Kapazitäten eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.2), so hat der Bieter mit dem Angebot eine Vereinbarung oder Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorzulegen, wonach dieser mit dem Bieter gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beruft sich der Bieter auf die Referenzen/Erfahrungen eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche berufliche und technische Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.3), so hat er den Eignungsverleiher für die Ausführung der (Teil-)Leistungen, für die diese Erfahrungen benötigt werden, als Unterauftragnehmer einzusetzen;
(4) Sofern der Bieter beabsichtigt, (Teil-)Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben, sind diese (Teil-)Leistungen im Angebot anzugeben (s. Ziffer III.1.3). Soweit nicht zugleich eine Eignungsleihe vorliegt (dann gilt der vorstehende Absatz) hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für die Nachunternehmer zu belegen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung). Die Auftraggeberin behält sich vor, bei kritischen (Teil-)Leistungen die Eignung der Unterauftragnehmer nach den Anforderungen der Ziffern III.1.2) und III.1.3) entsprechend den für sie vorgesehenen (Teil-)Leistungen zu prüfen und vor Zuschlagserteilung hierfür entsprechende Erklärungen und Nachweise von den/für die Unterauftragnehmer zu verlangen.
(4) Sofern der Bieter beabsichtigt, (Teil-)Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben, sind diese (Teil-)Leistungen im Angebot anzugeben (s. Ziffer III.1.3). Soweit nicht zugleich eine Eignungsleihe vorliegt (dann gilt der vorstehende Absatz) hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für die Nachunternehmer zu belegen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung). Die Auftraggeberin behält sich vor, bei kritischen (Teil-)Leistungen die Eignung der Unterauftragnehmer nach den Anforderungen der Ziffern III.1.2) und III.1.3) entsprechend den für sie vorgesehenen (Teil-)Leistungen zu prüfen und vor Zuschlagserteilung hierfür entsprechende Erklärungen und Nachweise von den/für die Unterauftragnehmer zu verlangen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Auflistung nach Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Auflistung nach Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Verhandlungsverfahren:
Es ist vorgesehen, mit Abschluss dieser Verhandlungsrunde den Zuschlag zu erteilen. Soweit nach der zweiten Verhandlungsrunde kein zuschlagfähiges Angebot vorliegt, folgt die Vorbereitung der nächsten Verhandlungsrunde. Die Vergabestelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der in der zweiten Phase eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Es ist vorgesehen, mit Abschluss dieser Verhandlungsrunde den Zuschlag zu erteilen. Soweit nach der zweiten Verhandlungsrunde kein zuschlagfähiges Angebot vorliegt, folgt die Vorbereitung der nächsten Verhandlungsrunde. Die Vergabestelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der in der zweiten Phase eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (Ziffer I.1). Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) erfolgt ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (Ziffer I.1). Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) erfolgt ist.
Der Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch den Auftraggeber an die betroffenen Bieter geschlossen werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch den Auftraggeber an die betroffenen Bieter geschlossen werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 075-179500 (2019-04-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es obliegt den interessierten Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung per E-Mail bei der Kontaktstelle (Ziffer I.1) unter Angabe eines Ansprechpartners und einer aktiven (jederzeit empfangsbereiten) E-Mail-Adresse zu registrieren (durch Einreichung der Vertraulichkeitsverpflichtung, siehe Ziffer II.2.14)) und die Mindestanforderungen entsprechend nachzuweisen.
2) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die in Ziffer III.1.8) vorgesehene Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot abzugeben. Die von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils übernommenen Leistung(an)teile sind nach Art und Umfang anzugeben und werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Im Übrigen gelten die Hinweise zu Bietergemeinschaften in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3);
3) Sofern sich ein Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen („Dritte“ oder „Eignungsverleiher“) beruft („Eignungsleihe“), sind die Eignungsverleiher im Angebot namentlich zu benennen und es sind das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die entsprechenden Kapazitäten des Eignungsverleihers mit dem Angebot nachzuweisen (s. Ziffer III.1.1. bis III.1.3). Darüber hinaus hat der Bieter mit dem Angebot nachzuweisen, dass ihm die angegebenen Kapazitäten des Eignungsverleihers tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung). Beruft sich der Bieter auf die Kapazitäten eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.2), so hat der Bieter mit dem Angebot eine Vereinbarung oder Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorzulegen, wonach dieser mit dem Bieter gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beruft sich der Bieter auf die Referenzen/Erfahrungen eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche berufliche und technische Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.3), so hat er den Eignungsverleiher für die Ausführung der (Teil-)Leistungen, für die diese Erfahrungen benötigt werden, als Unterauftragnehmer einzusetzen;
4) Sofern der Bieter beabsichtigt, (Teil-)Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben, sind diese (Teil-)Leistungen im Angebot anzugeben (s. Ziffer III.1.3). Soweit nicht zugleich eine Eignungsleihe vorliegt (dann gilt der vorstehende Absatz) hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für die Nachunternehmer zu belegen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung). Die Auftraggeberin behält sich vor, bei kritischen (Teil-)Leistungen die Eignung der Unterauftragnehmer nach den Anforderungen der Ziffern III.1.2) und III.1.3) entsprechend den für sie vorgesehenen (Teil-)Leistungen zu prüfen und vor Zuschlagserteilung hierfür entsprechende Erklärungen und Nachweise von den/für die Unterauftragnehmer zu verlangen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Auflistung nach Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Verhandlungsverfahren:
Es ist vorgesehen, mit Abschluss dieser Verhandlungsrunde den Zuschlag zu erteilen. Soweit nach der zweiten Verhandlungsrunde kein zuschlagfähiges Angebot vorliegt, folgt die Vorbereitung der nächsten Verhandlungsrunde. Die Vergabestelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der in der zweiten Phase eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Es obliegt den interessierten Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung per E-Mail bei der Kontaktstelle (Ziffer I.1) unter Angabe eines Ansprechpartners und einer aktiven (jederzeit empfangsbereiten) E-Mail-Adresse zu registrieren (durch Einreichung der Vertraulichkeitsverpflichtung, siehe Ziffer II.2.14)) und die Mindestanforderungen entsprechend nachzuweisen.
2) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die in Ziffer III.1.8) vorgesehene Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot abzugeben. Die von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils übernommenen Leistung(an)teile sind nach Art und Umfang anzugeben und werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Im Übrigen gelten die Hinweise zu Bietergemeinschaften in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3);
3) Sofern sich ein Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen („Dritte“ oder „Eignungsverleiher“) beruft („Eignungsleihe“), sind die Eignungsverleiher im Angebot namentlich zu benennen und es sind das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die entsprechenden Kapazitäten des Eignungsverleihers mit dem Angebot nachzuweisen (s. Ziffer III.1.1. bis III.1.3). Darüber hinaus hat der Bieter mit dem Angebot nachzuweisen, dass ihm die angegebenen Kapazitäten des Eignungsverleihers tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung). Beruft sich der Bieter auf die Kapazitäten eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.2), so hat der Bieter mit dem Angebot eine Vereinbarung oder Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorzulegen, wonach dieser mit dem Bieter gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beruft sich der Bieter auf die Referenzen/Erfahrungen eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche berufliche und technische Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.3), so hat er den Eignungsverleiher für die Ausführung der (Teil-)Leistungen, für die diese Erfahrungen benötigt werden, als Unterauftragnehmer einzusetzen;
4) Sofern der Bieter beabsichtigt, (Teil-)Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben, sind diese (Teil-)Leistungen im Angebot anzugeben (s. Ziffer III.1.3). Soweit nicht zugleich eine Eignungsleihe vorliegt (dann gilt der vorstehende Absatz) hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für die Nachunternehmer zu belegen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung). Die Auftraggeberin behält sich vor, bei kritischen (Teil-)Leistungen die Eignung der Unterauftragnehmer nach den Anforderungen der Ziffern III.1.2) und III.1.3) entsprechend den für sie vorgesehenen (Teil-)Leistungen zu prüfen und vor Zuschlagserteilung hierfür entsprechende Erklärungen und Nachweise von den/für die Unterauftragnehmer zu verlangen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Auflistung nach Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Verhandlungsverfahren:
Es ist vorgesehen, mit Abschluss dieser Verhandlungsrunde den Zuschlag zu erteilen. Soweit nach der zweiten Verhandlungsrunde kein zuschlagfähiges Angebot vorliegt, folgt die Vorbereitung der nächsten Verhandlungsrunde. Die Vergabestelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der in der zweiten Phase eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
2) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die in Ziffer III.1.8) vorgesehene Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot abzugeben. Die von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils übernommenen Leistung(an)teile sind nach Art und Umfang anzugeben und werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Im Übrigen gelten die Hinweise zu Bietergemeinschaften in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3);
2) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die in Ziffer III.1.8) vorgesehene Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot abzugeben. Die von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils übernommenen Leistung(an)teile sind nach Art und Umfang anzugeben und werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Im Übrigen gelten die Hinweise zu Bietergemeinschaften in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3);
3) Sofern sich ein Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen („Dritte“ oder „Eignungsverleiher“) beruft („Eignungsleihe“), sind die Eignungsverleiher im Angebot namentlich zu benennen und es sind das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die entsprechenden Kapazitäten des Eignungsverleihers mit dem Angebot nachzuweisen (s. Ziffer III.1.1. bis III.1.3). Darüber hinaus hat der Bieter mit dem Angebot nachzuweisen, dass ihm die angegebenen Kapazitäten des Eignungsverleihers tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung). Beruft sich der Bieter auf die Kapazitäten eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.2), so hat der Bieter mit dem Angebot eine Vereinbarung oder Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorzulegen, wonach dieser mit dem Bieter gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beruft sich der Bieter auf die Referenzen/Erfahrungen eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche berufliche und technische Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.3), so hat er den Eignungsverleiher für die Ausführung der (Teil-)Leistungen, für die diese Erfahrungen benötigt werden, als Unterauftragnehmer einzusetzen;
3) Sofern sich ein Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen („Dritte“ oder „Eignungsverleiher“) beruft („Eignungsleihe“), sind die Eignungsverleiher im Angebot namentlich zu benennen und es sind das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die entsprechenden Kapazitäten des Eignungsverleihers mit dem Angebot nachzuweisen (s. Ziffer III.1.1. bis III.1.3). Darüber hinaus hat der Bieter mit dem Angebot nachzuweisen, dass ihm die angegebenen Kapazitäten des Eignungsverleihers tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung). Beruft sich der Bieter auf die Kapazitäten eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.2), so hat der Bieter mit dem Angebot eine Vereinbarung oder Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorzulegen, wonach dieser mit dem Bieter gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beruft sich der Bieter auf die Referenzen/Erfahrungen eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche berufliche und technische Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.3), so hat er den Eignungsverleiher für die Ausführung der (Teil-)Leistungen, für die diese Erfahrungen benötigt werden, als Unterauftragnehmer einzusetzen;
4) Sofern der Bieter beabsichtigt, (Teil-)Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben, sind diese (Teil-)Leistungen im Angebot anzugeben (s. Ziffer III.1.3). Soweit nicht zugleich eine Eignungsleihe vorliegt (dann gilt der vorstehende Absatz) hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für die Nachunternehmer zu belegen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung). Die Auftraggeberin behält sich vor, bei kritischen (Teil-)Leistungen die Eignung der Unterauftragnehmer nach den Anforderungen der Ziffern III.1.2) und III.1.3) entsprechend den für sie vorgesehenen (Teil-)Leistungen zu prüfen und vor Zuschlagserteilung hierfür entsprechende Erklärungen und Nachweise von den/für die Unterauftragnehmer zu verlangen.
4) Sofern der Bieter beabsichtigt, (Teil-)Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben, sind diese (Teil-)Leistungen im Angebot anzugeben (s. Ziffer III.1.3). Soweit nicht zugleich eine Eignungsleihe vorliegt (dann gilt der vorstehende Absatz) hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für die Nachunternehmer zu belegen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung). Die Auftraggeberin behält sich vor, bei kritischen (Teil-)Leistungen die Eignung der Unterauftragnehmer nach den Anforderungen der Ziffern III.1.2) und III.1.3) entsprechend den für sie vorgesehenen (Teil-)Leistungen zu prüfen und vor Zuschlagserteilung hierfür entsprechende Erklärungen und Nachweise von den/für die Unterauftragnehmer zu verlangen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch den Auftraggeber an die betroffenen Bieter geschlossen werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch den Auftraggeber an die betroffenen Bieter geschlossen werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.