— es wird losweise ein Rahmenvertrag über die Durchführung von fach- und sachgerechten Instandhaltungsdienstleistungen nach Herstellerangaben in Form von Wartungsdienstleistungen bzw. Inspektionen, technischen Überprüfungen und Reparaturdienstleistungen bei entsprechend vorgeführten Straßenfahrzeugen des Polizeipräsidiums Einsatz einschließlich der Fahrzeugeinbauten nebst Lieferung von Ersatzteilen sowie Hol- und Bringdiensten geschlossen, — losweise zu betreuen sind die Fahrzeuge der Standorte Bruchsal, Heidelberg, Karlsruhe, Kehl, Mannheim, Rheinmünster-Söllingen und Umkirch, — der Bieter kann in bestimmten Losen darüber hinaus eine fachgerechte Einlagerung von Kompletträdern anbieten, — Leistungen in Zusammenhang mit der Betreuung des Fuhrparks weiterer Standorte werden in einem gesonderten Vergabeverfahren (2019-11V-54 – PP E) vergeben; beide Verfahren weisen eine unmittelbare Sachnähe auf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-19.
Auftragsbekanntmachung (2019-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen
Referenznummer: 2018-11V-53 - PP E
Kurze Beschreibung:
— es wird losweise ein Rahmenvertrag über die Durchführung von fach- und sachgerechten Instandhaltungsdienstleistungen nach Herstellerangaben in Form von Wartungsdienstleistungen bzw. Inspektionen, technischen Überprüfungen und Reparaturdienstleistungen bei entsprechend vorgeführten Straßenfahrzeugen des Polizeipräsidiums Einsatz einschließlich der Fahrzeugeinbauten nebst Lieferung von Ersatzteilen sowie Hol- und Bringdiensten geschlossen,
— losweise zu betreuen sind die Fahrzeuge der Standorte Bruchsal, Heidelberg, Karlsruhe, Kehl, Mannheim, Rheinmünster-Söllingen und Umkirch,
— der Bieter kann in bestimmten Losen darüber hinaus eine fachgerechte Einlagerung von Kompletträdern anbieten,
— Leistungen in Zusammenhang mit der Betreuung des Fuhrparks weiterer Standorte werden in einem gesonderten Vergabeverfahren (2019-11V-54 – PP E) vergeben; beide Verfahren weisen eine unmittelbare Sachnähe auf.
— es wird losweise ein Rahmenvertrag über die Durchführung von fach- und sachgerechten Instandhaltungsdienstleistungen nach Herstellerangaben in Form von Wartungsdienstleistungen bzw. Inspektionen, technischen Überprüfungen und Reparaturdienstleistungen bei entsprechend vorgeführten Straßenfahrzeugen des Polizeipräsidiums Einsatz einschließlich der Fahrzeugeinbauten nebst Lieferung von Ersatzteilen sowie Hol- und Bringdiensten geschlossen,
— losweise zu betreuen sind die Fahrzeuge der Standorte Bruchsal, Heidelberg, Karlsruhe, Kehl, Mannheim, Rheinmünster-Söllingen und Umkirch,
— der Bieter kann in bestimmten Losen darüber hinaus eine fachgerechte Einlagerung von Kompletträdern anbieten,
— Leistungen in Zusammenhang mit der Betreuung des Fuhrparks weiterer Standorte werden in einem gesonderten Vergabeverfahren (2019-11V-54 – PP E) vergeben; beide Verfahren weisen eine unmittelbare Sachnähe auf.
— es wird losweise ein Rahmenvertrag über die Durchführung von fach- und sachgerechten Instandhaltungsdienstleistungen nach Herstellerangaben in Form von Wartungsdienstleistungen bzw. Inspektionen, technischen Überprüfungen und Reparaturdienstleistungen bei entsprechend vorgeführten Straßenfahrzeugen des Polizeipräsidiums Einsatz einschließlich der Fahrzeugeinbauten nebst Lieferung von Ersatzteilen sowie Hol- und Bringdiensten geschlossen,
— es wird losweise ein Rahmenvertrag über die Durchführung von fach- und sachgerechten Instandhaltungsdienstleistungen nach Herstellerangaben in Form von Wartungsdienstleistungen bzw. Inspektionen, technischen Überprüfungen und Reparaturdienstleistungen bei entsprechend vorgeführten Straßenfahrzeugen des Polizeipräsidiums Einsatz einschließlich der Fahrzeugeinbauten nebst Lieferung von Ersatzteilen sowie Hol- und Bringdiensten geschlossen,
— losweise zu betreuen sind die Fahrzeuge der Standorte Bruchsal, Heidelberg, Karlsruhe, Kehl, Mannheim, Rheinmünster-Söllingen und Umkirch,
— der Bieter kann in bestimmten Losen darüber hinaus eine fachgerechte Einlagerung von Kompletträdern anbieten,
— Leistungen in Zusammenhang mit der Betreuung des Fuhrparks weiterer Standorte werden in einem gesonderten Vergabeverfahren (2019-11V-54 – PP E) vergeben; beide Verfahren weisen eine unmittelbare Sachnähe auf.
Bezeichnung des Loses: Bruchsal / Karlsruhe – PKW / Transporter / Kleinbus zGM bis 3,5 t
Losnummer: 1.1
Kurze Beschreibung:
Durchführung von fach- und sachgerechten Instandhaltungsdienstleistungen nach Herstellerangaben in Form von Wartungsarbeiten bzw. Inspektionen, technischen Überprüfungen und Reparaturdienstleistungen bei entsprechend vorgeführten Straßenfahrzeugen einschließlich der Fahrzeugeinbauten nebst Lieferung von Ersatzteilen sowie Hol- und Bringdiensten.
Durchführung von fach- und sachgerechten Instandhaltungsdienstleistungen nach Herstellerangaben in Form von Wartungsarbeiten bzw. Inspektionen, technischen Überprüfungen und Reparaturdienstleistungen bei entsprechend vorgeführten Straßenfahrzeugen einschließlich der Fahrzeugeinbauten nebst Lieferung von Ersatzteilen sowie Hol- und Bringdiensten.
Der Bieter kann darüber hinaus eine fachgerechte Einlagerung von Kompletträdern anbieten und so zusätzliche Punkte erzielen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Bei Bedarf des Auftraggebers kann der Leistungszeitraum zweimal um weitere 12 Monate, längstens also um 24 weitere Monate verlängert werden. Diese optionale Laufzeitverlängerung ist jedoch für den Auftraggeber nicht bindend. Im Übrigen wird auf Ziffer 6 der ergänzenden Vertragsbedingungen (Anlage 2) verwiesen.
Bei Bedarf des Auftraggebers kann der Leistungszeitraum zweimal um weitere 12 Monate, längstens also um 24 weitere Monate verlängert werden. Diese optionale Laufzeitverlängerung ist jedoch für den Auftraggeber nicht bindend. Im Übrigen wird auf Ziffer 6 der ergänzenden Vertragsbedingungen (Anlage 2) verwiesen.
Bezeichnung des Loses: Bruchsal / Karlsruhe – Transporter / Kleinbus zGM bis 3,5 t
Losnummer: 1.2
Kurze Beschreibung: In diesem Los erfolgt keine Einlagerung von Kompletträdern.
Bezeichnung des Loses: Bruchsal – LKW / Anhänger zGM über 3,5 t
Losnummer: 1.3
Bezeichnung des Loses: Bruchsal / Karlsruhe – Anhänger PKW / LKW bis 3,5 t
Losnummer: 1.4
Bezeichnung des Loses: Kehl – PKW / Transporter / Kleinbus zGM bis 3,5 t
Losnummer: 2.1
Bezeichnung des Loses: Kehl – Transporter / Kleinbus zGM bis 3,5 t
Losnummer: 2.2
Bezeichnung des Loses: Rheinmünster-Söllingen – LKW / Anhänger zGM über 3,5 t
Losnummer: 2.3
Bezeichnung des Loses: Kehl – Anhänger PKW / LKW bis 3,5 t
Losnummer: 2.4
Bezeichnung des Loses: Mannheim / Heidelberg -–PKW / Transporter / Kleinbus zGM bis 3,5 t
Losnummer: 3.1
Bezeichnung des Loses: Mannheim – Transporter / Kleinbus zGM bis 3,5 t
Losnummer: 3.2
Bezeichnung des Loses: Mannheim – LKW / Anhänger zGM über 3,5 t
Losnummer: 3.3
Bezeichnung des Loses: Mannheim/Heidelberg – Anhänger PKW / LKW bis 3,5 t
Losnummer: 3.4
Bezeichnung des Loses: Umkirch – PKW/Transporter/Kleinbus zGM bis 3,5 t
Losnummer: 4.1
Bezeichnung des Loses: Umkirch – Transporter / Kleinbus zGM bis 3,5 t
Losnummer: 4.2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Baden-Württemberg, Standort Bruchsal
Dittmannswiesen 64
76646 Bruchsal,
Standort Karlsruhe
Nordbeckenstraße 19
76189 Karlsruhe
Baden-Württemberg, Standort Bruchsa
76646 Bruchsal
Baden-Württemberg, Standort Kehl
Hafenstraße 21
77694 Kehl
Baden-Württemberg, Standort Söllingen Baden-Airpark
Gebäude C 401
77836 Rheinmünster
Baden-Württemberg, Standort Mannheim (Reiterstaffel)
Ortstraße 38
68259 Mannheim,
Standort Mannheim (Wasserschutzpolizei)
Werfthallenstraße 41
68159 Mannheim,
Standort Heidelberg
Vangerowstraße 10 …
Baden-Württemberg, Standort Mannheim (Wasserschutzpolizei)
68159 Mannheim
68259 Mannheim
Baden-Württemberg, Standort Umkirch
Im Brunnenfeld 13
79224 Umkirch
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem Sie ansässig sind, eingetragen sind; bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied,
— Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem Sie ansässig sind, eingetragen sind; bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied,
— Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden,
— Eigenerklärung zu gewerblichen Voraussetzungen: Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
— Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen (bspw. Berufsverbot) begangen worden sind (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
— Eigenerklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße wegen der in § 123 Abs. 1 bzw. 2 GWB genannten Straftatbestände gegen Sie oder einer Ihrem Unternehmen zurechenbaren Person im Sinne des § 132 Abs. 3 GWB erfolgte bzw. festgesetzt wurde (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße wegen der in § 123 Abs. 1 bzw. 2 GWB genannten Straftatbestände gegen Sie oder einer Ihrem Unternehmen zurechenbaren Person im Sinne des § 132 Abs. 3 GWB erfolgte bzw. festgesetzt wurde (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
— Eigenerklärung, dass in den vergangenen 3 Jahren kein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstraße von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500,00 EUR begangen wurde (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung, dass in den vergangenen 3 Jahren kein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstraße von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500,00 EUR begangen wurde (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
— Eigenerklärung, dass Sie bzw. Ihr Unternehmen sich weder in einem Insolvenzverfahren befinden, noch ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt haben, noch dass sich das Unternehmen in Liquidation befindet (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung, dass Sie bzw. Ihr Unternehmen sich weder in einem Insolvenzverfahren befinden, noch ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt haben, noch dass sich das Unternehmen in Liquidation befindet (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
— Eigenerklärung, dass weder Sie, noch Ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichenTerrorlisten erscheint (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung, dass weder Sie, noch Ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichenTerrorlisten erscheint (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
— Nachweis eines wie folgt bestehenden Versicherungsschutzes:
—— Berufs- / Betriebshaftpflichtverischerung, die mindestens das 1,5 fache des losweisen Auftragswertes abdeckt und
—— Versicherung, die für die Fahrzeuge das Risiko einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 50 Mio. EUR absichert.
Der Nachweis kann durch Kopie einer oder mehrerer Versicherungspolicen erbracht werden.
Mindeststandards:
Dienstkraftfahrzeuge des Landes (Kraftfahrzeuge und Anhänger im Sinne des Straßenverkehrsrechts einschließlich selbstfahrender Arbeitsmaschinen) sind aufgrund des für das Land Baden-Württemberg geltenden Selbstversicherungsgrundsatzes von der Kfz-Haftpflichtversicherung nach § 2 des Gesetzes für die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalterbefreit. Mit Blick auf Überprüfungs- und Probefahrten sowie Hol- und Bringdienste bedarf es daher eines besonderen Versicherungsschutzes (siehe Nachweis Versicherungsschutz).
Dienstkraftfahrzeuge des Landes (Kraftfahrzeuge und Anhänger im Sinne des Straßenverkehrsrechts einschließlich selbstfahrender Arbeitsmaschinen) sind aufgrund des für das Land Baden-Württemberg geltenden Selbstversicherungsgrundsatzes von der Kfz-Haftpflichtversicherung nach § 2 des Gesetzes für die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalterbefreit. Mit Blick auf Überprüfungs- und Probefahrten sowie Hol- und Bringdienste bedarf es daher eines besonderen Versicherungsschutzes (siehe Nachweis Versicherungsschutz).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten 3 Jahren (2016, 2017, 2018), die mit dem hier zu vergebenden Auftrag (z. B. Fahrzeuginstandhaltung eines Firmen- oder Behördenfuhrparks) im Umfang (Anzahl der Fahrzeuge, Volumen) vergleichbar ist. Die Anzahl der betreuten Fahrzeuge / Fuhrparkgröße sowie der Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) sind jeweils zu benennen,
— mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten 3 Jahren (2016, 2017, 2018), die mit dem hier zu vergebenden Auftrag (z. B. Fahrzeuginstandhaltung eines Firmen- oder Behördenfuhrparks) im Umfang (Anzahl der Fahrzeuge, Volumen) vergleichbar ist. Die Anzahl der betreuten Fahrzeuge / Fuhrparkgröße sowie der Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) sind jeweils zu benennen,
— Kopie des Meisterbriefs des / der verantwortlichen Werkstattleiter / s oder eine Kopie entsprechender Dokumente Handwerksmeistern Gleichgestellter sofern der Werkstattbetrieb im Geltungsbereich der Handwerksordnung (HWO) geführt wird.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— der Auftragnehmer ist verpflichtet, ausschließlich zuverlässige Personen mit der Wahrnehmung auftragsgegenständlicher Tätigkeiten zu betrauen und sein eingesetztes und mit der Leistungserbringung betrautes Personal, ggf. auch wiederholt, einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen (vgl. hierzu Anlage 9). Gleiches gilt im Falle des Nachunternehmereinsatzes. Eine Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber ist im Einzelfall nur möglich, sofern keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals bestehen,
— der Auftragnehmer ist verpflichtet, ausschließlich zuverlässige Personen mit der Wahrnehmung auftragsgegenständlicher Tätigkeiten zu betrauen und sein eingesetztes und mit der Leistungserbringung betrautes Personal, ggf. auch wiederholt, einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen (vgl. hierzu Anlage 9). Gleiches gilt im Falle des Nachunternehmereinsatzes. Eine Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber ist im Einzelfall nur möglich, sofern keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals bestehen,
— der Auftragnehmer hat eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (vgl. Anlage 3.1) abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Bundesrepublik Deutschland derzeit ein flächendeckender, allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 9,19 EUR brutto je Zeitstunde gilt.
— der Auftragnehmer hat eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (vgl. Anlage 3.1) abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Bundesrepublik Deutschland derzeit ein flächendeckender, allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 9,19 EUR brutto je Zeitstunde gilt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Werkstattbetrieb an Werktagen (einschl. Samstag)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Einzelleistungen
Kostenkriterium (Gewichtung): 15
Kostenkriterium (Name): Fachgerechte Einlagerung von Kompletträdern (freiwillige Zusatzleistung)
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Prüfungen
Arbeitsleistung
Zuschläge für Arbeiten außerhalb der Betriebszeiten
Kostenkriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Name): Weitere Festpreise
Ersatzteilrabatte Baugruppen
Kostenkriterium (Gewichtung): 25
20
35
Leistungen in Form einer Durchführung von fach- und sachgerechten Instandhaltungsdienstleistungen werden voraussichtlich nach Ablauf des hier gegenständlichen Rahmenvertrags erneut beschafft.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— sofern ein Bieter sich durch Form und / oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens in seinen eigenen Rechten verletzt fühlt, hat er Einwände zunächst als Rüge gegen die Vergabestelle zu richten. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Tagen nach Eingang der Nachricht, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— sofern ein Bieter sich durch Form und / oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens in seinen eigenen Rechten verletzt fühlt, hat er Einwände zunächst als Rüge gegen die Vergabestelle zu richten. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Tagen nach Eingang der Nachricht, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen,
— für die Rüge gelten folgende Fristen:
—— Verstöße gegen Vorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu rügen,
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die nicht in den o. g. Fällen bereits erkennbar waren, jedoch vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages erkannt wurden, sind binnen 10 Kalendertagen ab Kenntnis zu rügen.
— im Übrigen wird insbesondere auf § 160 GWB verwiesen,
— Auszug aus dem GWB:
§ 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt:
1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: OJS 2019/S 160-394693 (2019-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
– es wird losweise ein Rahmenvertrag über die Durchführung von fach- und sachgerechten Instandhaltungsdienstleistungen nach Herstellerangaben in Form von Wartungsdienstleistungen bzw. Inspektionen, technischen Überprüfungen und Reparaturdienstleistungen bei entsprechend vorgeführten Straßenfahrzeugen des Polizeipräsidiums Einsatz einschließlich der Fahrzeugeinbauten nebst Lieferung von Ersatzteilen sowie Hol- und Bringdiensten geschlossen,
– Losweise zu betreuen sind die Fahrzeuge der Standorte Bruchsal, Heidelberg, Karlsruhe, Kehl, Mannheim, Rheinmünster-Söllingen und Umkirch,
– der Bieter kann in bestimmten losen darüber hinaus eine fachgerechte Einlagerung von Kompletträdern anbieten,
– Leistungen in Zusammenhang mit der Betreuung des Fuhrparks weiterer Standorte werden in einem gesonderten Vergabeverfahren (2019-11V-54 – PP E) vergeben; beide Verfahren weisen eine unmittelbare Sachnähe auf.
– es wird losweise ein Rahmenvertrag über die Durchführung von fach- und sachgerechten Instandhaltungsdienstleistungen nach Herstellerangaben in Form von Wartungsdienstleistungen bzw. Inspektionen, technischen Überprüfungen und Reparaturdienstleistungen bei entsprechend vorgeführten Straßenfahrzeugen des Polizeipräsidiums Einsatz einschließlich der Fahrzeugeinbauten nebst Lieferung von Ersatzteilen sowie Hol- und Bringdiensten geschlossen,
– Losweise zu betreuen sind die Fahrzeuge der Standorte Bruchsal, Heidelberg, Karlsruhe, Kehl, Mannheim, Rheinmünster-Söllingen und Umkirch,
– der Bieter kann in bestimmten losen darüber hinaus eine fachgerechte Einlagerung von Kompletträdern anbieten,
– Leistungen in Zusammenhang mit der Betreuung des Fuhrparks weiterer Standorte werden in einem gesonderten Vergabeverfahren (2019-11V-54 – PP E) vergeben; beide Verfahren weisen eine unmittelbare Sachnähe auf.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Vergabeverfahren wird vollständig aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist (vgl. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
Da ein entsprechender Bedarf unverändert besteht, soll ein entsprechender Auftrag alsbald erneut ausgeschrieben werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5YDH09
Das Vergabeverfahren wird vollständig aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist (vgl. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
Da ein entsprechender Bedarf unverändert besteht, soll ein entsprechender Auftrag alsbald erneut ausgeschrieben werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5YDH09
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
– es wird losweise ein Rahmenvertrag über die Durchführung von fach- und sachgerechten Instandhaltungsdienstleistungen nach Herstellerangaben in Form von Wartungsdienstleistungen bzw. Inspektionen, technischen Überprüfungen und Reparaturdienstleistungen bei entsprechend vorgeführten Straßenfahrzeugen des Polizeipräsidiums Einsatz einschließlich der Fahrzeugeinbauten nebst Lieferung von Ersatzteilen sowie Hol- und Bringdiensten geschlossen,
– es wird losweise ein Rahmenvertrag über die Durchführung von fach- und sachgerechten Instandhaltungsdienstleistungen nach Herstellerangaben in Form von Wartungsdienstleistungen bzw. Inspektionen, technischen Überprüfungen und Reparaturdienstleistungen bei entsprechend vorgeführten Straßenfahrzeugen des Polizeipräsidiums Einsatz einschließlich der Fahrzeugeinbauten nebst Lieferung von Ersatzteilen sowie Hol- und Bringdiensten geschlossen,
– Losweise zu betreuen sind die Fahrzeuge der Standorte Bruchsal, Heidelberg, Karlsruhe, Kehl, Mannheim, Rheinmünster-Söllingen und Umkirch,
– der Bieter kann in bestimmten losen darüber hinaus eine fachgerechte Einlagerung von Kompletträdern anbieten,
– Leistungen in Zusammenhang mit der Betreuung des Fuhrparks weiterer Standorte werden in einem gesonderten Vergabeverfahren (2019-11V-54 – PP E) vergeben; beide Verfahren weisen eine unmittelbare Sachnähe auf.
Bezeichnung des Loses: Bruchsal/Karlsruhe – PKW/Transporter/Kleinbus zGM bis 3,5 t
Bruchsal/Karlsruhe – Transporter/Kleinbus zGM bis 3,5 t
Kurze Beschreibung: In diesem los erfolgt keine Einlagerung von Kompletträdern.
Bezeichnung des Loses: Bruchsal – LKW/Anhänger zGM über 3,5 t
Bruchsal/Karlsruhe – Anhänger PKW/LKW bis 3,5 t
Kehl – PKW/Transporter/Kleinbus zGM bis 3,5 t
Kehl – Transporter/Kleinbus zGM bis 3,5 t
Rheinmünster-Söllingen – LKW/Anhänger zGM über 3,5 t
Kehl – Anhänger PKW/LKW bis 3,5 t
Mannheim/Heidelberg – PKW/Transporter/Kleinbus zGM bis 3,5 t
Mannheim – Transporter/Kleinbus zGM bis 3,5 t
Mannheim – LKW/Anhänger zGM über 3,5 t
Umkirch – Transporter/Kleinbus zGM bis 3,5 t
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Das Vergabeverfahren wird vollständig aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist (vgl. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
Da ein entsprechender Bedarf unverändert besteht, soll ein entsprechender Auftrag alsbald erneut ausgeschrieben werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5YDH09
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
– sofern ein Bieter sich durch Form und/oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens in seinen eigenen Rechten verletzt fühlt, hat er Einwände zunächst als Rüge gegen die Vergabestelle zu richten. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Tagen nach Eingang der Nachricht, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
– sofern ein Bieter sich durch Form und/oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens in seinen eigenen Rechten verletzt fühlt, hat er Einwände zunächst als Rüge gegen die Vergabestelle zu richten. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Tagen nach Eingang der Nachricht, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen,
– für die Rüge gelten folgende Fristen:
—– Verstöße gegen Vorschriften, die aufgrund der Bekannmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
—– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu rügen,
—– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die nicht in den o. g. Fällen bereits erkennbar waren, jedoch vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages erkannt wurden, sind binnen 10 Kalendertagen ab Kenntnis zu rügen.
– im Übrigen wird insbesondere auf § 160 GWB verwiesen,
– Auszug aus dem GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.