Fertigung und Lieferung von Rotpunkt-Reflexvisieren
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Fertigung und Lieferung eines Rotpunkt-Reflexvisiers als Notvisier für Scharfschützenwaffen mit unterschiedlicher Reichweite.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-02.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2019-07-02 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2019-07-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Teile für Leichtfeuerwaffen
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Teile für Leichtfeuerwaffen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.baainbw.de 🌏
E-Mail: baainbwk2.4@bundeswehr.org 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-02 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 127-311640
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang:
Beschreibung der Optionen: siehe II.2.1
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Referenznummer: Q/K2DF/KA099/HA302
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Alle Nachweise und Eigenerklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BAAINBw K2.4
Hr. Gerhard
Name: Bundesamt für Ausrüstung,Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Kontaktperson: E1.3 – Angebotssammelstelle
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2019-09-15 📅
Datum des Endes: 2019-11-15 📅
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2019/S 127-311640 (2019-07-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Teile für Leichtfeuerwaffen
Menge oder Umfang:
Gesamtmenge 1096 SE Rotpunkt-Reflexvisiere, davon:20 SE Nachweismuster800 SE Serie145 SE Option 1131 SE Option 2
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Teile für Leichtfeuerwaffen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.baainbw.de 🌏
E-Mail: baainbwk2.4@bundeswehr.org 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-02 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 127-311640
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen Umschlag bis zum unter IV.3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich an die unter Anhang A III aufgeführte Stelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
— Nicht Öffnen- EU- Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren „Rotpunkt-Reflexvisier als Notvisier“, Bearbeitungs-Nr. Q/K2DF/KA099/HA302; Schlusstermin: 1.8.2018, 14.00 Uhr,
— Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag zu unterzeichnen ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen,
— Bei dieser Veröffentlichung werden keine Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Erst nach fristgemäßem Eingang des Teilnahmeantrags mit den geforderten Dokumenten und Prüfung derselben durch die Ausschreibende Stelle werden die Angebotsaufforderungen verschickt,
— Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 22.7.2019 (14.00 Uhr) eingegangen sind. Mündliche/fernmündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet,
— Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend,
— Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten,
— Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlung bleiben vorbehalten,
— Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist zugelassen,
— Der Bewerber hat sicherzustellen, dass E-Mails mit einem Datenvolumen von mindestens 50 MB empfangen werden können.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fertigung und Lieferung eines Rotpunkt-Reflexvisiers als Notvisier für Scharfschützenwaffen mit unterschiedlicher Reichweite.
— Reflexvisier mit Montage zur Befestigung auf der STANAG 4694 Schiene und Batterie,
— Befestigungssatz zur 45
— Gewicht maximal 75 Gramm,
— Maximalmaße: L 50 mm; B 50 mm; H 45 mm,
— Lebensdauer: 2000 Schuss im Kaliber 7,62 mm x 67 bzw. 300 WinMag,
— 1-fache bis 1,1-fache Vergrößerung.
Gesamtmenge 1096 SE Rotpunkt-Reflexvisiere, davon:
20 SE Nachweismuster
800 SE Serie
145 SE Option 1
131 SE Option 2
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Referenznummer: Q/K2DF/KA099/HA302
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Materiallager Neckarzimmern
Luttenbachtalstraße 16-18
74865 Neckarzimmern
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind nachfolgende Eigenerklärungen und Dokumente zu Pkt. III.2.1 vom Bieter vorzulegen:
— Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit gemäß § 123 und § 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V034/09.2017- kann unter http://www.baain.de/ unter der Rubrik „Vergabe“ bezogen werden),
— Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer,
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV.3.4 dieser Bekanntmachung.
Mit dem Teilnahmeantrag sind nachfolgende Eigenerklärungen und Dokumente zu Pkt. III.2.2 vom Bieter vorzulegen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Vorlage einer aktuellen Bankerklärung (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV.3.4 dieser Bekanntmachung). Der Auftraggeber behält sich vor, einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
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Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundener bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen, zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III. 2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Leistungen beruft.
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Mit dem Teilnahmeantrag sind nachfolgende Eigenerklärungen und Dokumente zu Pkt. III.2.3 vom Bieter vorzulegen:
— Muster, Bescheinigungen oder Fotografien der zu liefernden Güter, deren Echtheit nach Aufforderung durch den Auftraggeber nachzuweisen ist,
— Benennung der Zulieferer auf die das Unternehmen zurückgreifen kann, um den Auftrag auszuführen. Zur Angabe der Zulieferer gehört die Angabe des geografischen Standortes, falls diese Zulieferer außerhalb der EU ansässig sind,
— Gültiger Nachweis der Befähigung nach AQAP 2110.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Nachweise nach III.2.3, soweit sich der Bewerber auf die Fähigkeiten des Unterauftragnehmers beruft.
Sonstige besondere Bedingungen:
Mit dem Teilnahmeantrag sind nachfolgende Eigenerklärungen der Bieter vorzulegen:
— Eigenerklärung das für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht,
— Eigenerklärung das die geforderte NATO-Qualitätsrichtlinien AQAP 2110 eingehalten und angewandt werden,
— Eigenerklärung das der Bewerber den Auftraggeber im Auftragsfall über jede geplante Änderung in seiner Lieferkette sowie bei seinen
Nachunternehmern im Voraus informiert und diese mit dem Auftraggeber abstimmt.
Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Alle Nachweise und Eigenerklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BAAINBw K2.4
Hr. Gerhard
Name: Bundesamt für Ausrüstung,Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Kontaktperson: E1.3 – Angebotssammelstelle
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2019-09-15 📅
Datum des Endes: 2019-11-15 📅
Zusätzliche Informationen
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen Umschlag bis zum unter IV.3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich an die unter Anhang A III aufgeführte Stelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
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— Nicht Öffnen- EU- Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren „Rotpunkt-Reflexvisier als Notvisier“, Bearbeitungs-Nr. Q/K2DF/KA099/HA302; Schlusstermin: 1.8.2018, 14.00 Uhr,
— Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag zu unterzeichnen ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen,
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— Bei dieser Veröffentlichung werden keine Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Erst nach fristgemäßem Eingang des Teilnahmeantrags mit den geforderten Dokumenten und Prüfung derselben durch die Ausschreibende Stelle werden die Angebotsaufforderungen verschickt,
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— Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 22.7.2019 (14.00 Uhr) eingegangen sind. Mündliche/fernmündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet,
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— Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend,
— Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten,
Mehr anzeigen
— Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlung bleiben vorbehalten,
Mehr anzeigen
— Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist zugelassen,
— Der Bewerber hat sicherzustellen, dass E-Mails mit einem Datenvolumen von mindestens 50 MB empfangen werden können.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug Behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen
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Beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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