Nachträgliches Festwalzen der Radsatzwellen aus Werkstoff 34CrNiMo6 mit Längsbohrung im Bereich des Wellenschaftes mit folgenden Leistungen: a) Erstellung aller notwendigen Dokumente zur Nachweisführung der Erhöhung des UT-Prüfintervalls zur Verwendung der S-Bahn Berlin gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt. Beteiligung an den notwendigen Abstimmungen mit dem Eisenbahn-Bundesamt zur Änderung der bestehenden Bescheidlage entsprechend der Nachweisführung; b) Bearbeitung gebrauchten und unbehandelten Radsatzwellen mit dem gewählten und freigegebenen Verfahren samt Abholung der Beistellteile und Rücklieferung in montagefertigem Zustand von/zur S-Bahn Berlin.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-01.
Auftragsbekanntmachung (2019-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen
Referenznummer: 1840436926
Kurze Beschreibung:
Nachträgliches Festwalzen der Radsatzwellen aus Werkstoff 34CrNiMo6 mit Längsbohrung im Bereich des Wellenschaftes mit folgenden Leistungen:
a) Erstellung aller notwendigen Dokumente zur Nachweisführung der Erhöhung des UT-Prüfintervalls zur Verwendung der S-Bahn Berlin gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt. Beteiligung an den notwendigen Abstimmungen mit dem Eisenbahn-Bundesamt zur Änderung der bestehenden Bescheidlage entsprechend der Nachweisführung;
b) Bearbeitung gebrauchten und unbehandelten Radsatzwellen mit dem gewählten und freigegebenen Verfahren samt Abholung der Beistellteile und Rücklieferung in montagefertigem Zustand von/zur S-Bahn Berlin.
Nachträgliches Festwalzen der Radsatzwellen aus Werkstoff 34CrNiMo6 mit Längsbohrung im Bereich des Wellenschaftes mit folgenden Leistungen:
a) Erstellung aller notwendigen Dokumente zur Nachweisführung der Erhöhung des UT-Prüfintervalls zur Verwendung der S-Bahn Berlin gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt. Beteiligung an den notwendigen Abstimmungen mit dem Eisenbahn-Bundesamt zur Änderung der bestehenden Bescheidlage entsprechend der Nachweisführung;
b) Bearbeitung gebrauchten und unbehandelten Radsatzwellen mit dem gewählten und freigegebenen Verfahren samt Abholung der Beistellteile und Rücklieferung in montagefertigem Zustand von/zur S-Bahn Berlin.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-06 📅
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 026-058758
ABl. S-Ausgabe: 26
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nachträgliches Festwalzen der Radsatzwellen aus Werkstoff 34CrNiMo6 mit Längsbohrung im Bereich des Wellenschaftes mit folgenden Leistungen:
a) Erstellung aller notwendigen Dokumente zur Nachweisführung der Erhöhung des UT-Prüfintervalls zur Verwendung der S-Bahn Berlin gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt. Beteiligung an den notwendigen Abstimmungen mit dem Eisenbahn-Bundesamt zur Änderung der bestehenden Bescheidlage entsprechend der Nachweisführung;
a) Erstellung aller notwendigen Dokumente zur Nachweisführung der Erhöhung des UT-Prüfintervalls zur Verwendung der S-Bahn Berlin gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt. Beteiligung an den notwendigen Abstimmungen mit dem Eisenbahn-Bundesamt zur Änderung der bestehenden Bescheidlage entsprechend der Nachweisführung;
b) Bearbeitung gebrauchten und unbehandelten Radsatzwellen mit dem gewählten und freigegebenen Verfahren samt Abholung der Beistellteile und Rücklieferung in montagefertigem Zustand von/zur S-Bahn Berlin.
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag für das nachträgliche Festwalzen der in Summe rund 4.200 Radsatzwellen BR 481 und 482.
Die Erbringung der Nachweisführung und Einholung der Bestätigung zur Erhöhung des UT-Prüfintervalls durch das Eisenbahn-Bundesamt, jeweils durch den Auftragnehmer, ist Voraussetzung für den Fertigungsbeginn des Festwalzens. Die technischen Details sind im technischen Lastenheft (TLH: Anhang B6) beschrieben. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.
Die Erbringung der Nachweisführung und Einholung der Bestätigung zur Erhöhung des UT-Prüfintervalls durch das Eisenbahn-Bundesamt, jeweils durch den Auftragnehmer, ist Voraussetzung für den Fertigungsbeginn des Festwalzens. Die technischen Details sind im technischen Lastenheft (TLH: Anhang B6) beschrieben. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.
Die Durchführung der Bearbeitung inkl. Abholung und Rücklieferung soll Mitte 2019 beginnen und bis zum Jahr 2024 abgeschlossen sein. Eine Monatsmenge von 70 Radsatzwellen kann als Mindest-Kapazität bei einer wöchentlichen Lieferung von 15 Radsatzwellen angenommen werden. Für das gesamte Jahr 2019 besteht ein Bedarf von ca. 1 000 Radsatzwellen, für den anteilig für den Restzeitraum ab Vertragsschluss Radsatzwellen bearbeitet werden sollen. Die konkreten Mengen sind zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vereinbaren.
Die Durchführung der Bearbeitung inkl. Abholung und Rücklieferung soll Mitte 2019 beginnen und bis zum Jahr 2024 abgeschlossen sein. Eine Monatsmenge von 70 Radsatzwellen kann als Mindest-Kapazität bei einer wöchentlichen Lieferung von 15 Radsatzwellen angenommen werden. Für das gesamte Jahr 2019 besteht ein Bedarf von ca. 1 000 Radsatzwellen, für den anteilig für den Restzeitraum ab Vertragsschluss Radsatzwellen bearbeitet werden sollen. Die konkreten Mengen sind zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vereinbaren.
Die in den Vergabeunterlagen genannten Mengenangaben sollen dem Bieter als Kalkulationshilfe dienen. Sie begründen keinen Anspruch auf Verbindlichkeit. Eine bestimmte Liefer-/Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-03-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2019/S 026-058758 (2019-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Mechanische Ersatzteile außer Motoren und deren Ersatzteilen📦
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag für das nachträgliche Festwalzen der in Summe rund 4 200 Radsatzwellen BR 481 und 482.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-19 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.