Bauvorhaben: Für das Helmholtz-Zentrum Potsdam, Deutsches GeoForschungsZentrum ist südöstlich der Potsdamer Innenstadt auf dem denkmalgeschützten Telegrafenberg der Neubau eines Laborgebäudes mit Büros und Serverraum geplant. Die Brutto-Grundfläche beträgt ca. 3 850 m. Der Neubau soll westlich des bestehenden Gebäudekomplexes B-G im Randbereich des Wissenschaftsparks errichtet werden. Das Baufeld befindet sich in einem teils bewaldeten Bereich mit erhöhter Reliefenergie. Nördlich und östlich grenzen Verkehrsflächen des internen Erschließungs- und Wegenetzes an. Hierbei handelt es sich zum einen um eine Zufahrt zu einer in Haus B-G befindlichen Tiefgarage und zum anderen um einen untergeordneten Fußweg. Der Neubau soll dem Ensembleschutz der historischen Bestandsbauten in der landschaftsgärtnerisch gestalteten Anlage des Telegrafenbergs Rechnung tragen. Es handelt sich um ein freistehendes 5-geschossiges Gebäude mit einem Kellergeschoss.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Feuerlöschanlagen
Kurze Beschreibung:
Bauvorhaben:
Für das Helmholtz-Zentrum Potsdam, Deutsches GeoForschungsZentrum ist südöstlich der Potsdamer Innenstadt auf dem denkmalgeschützten Telegrafenberg der Neubau eines Laborgebäudes mit Büros und Serverraum geplant. Die Brutto-Grundfläche beträgt ca. 3 850 m
Für das Helmholtz-Zentrum Potsdam, Deutsches GeoForschungsZentrum ist südöstlich der Potsdamer Innenstadt auf dem denkmalgeschützten Telegrafenberg der Neubau eines Laborgebäudes mit Büros und Serverraum geplant. Die Brutto-Grundfläche beträgt ca. 3 850 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Feuerlöschanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Helmholtz-Zentrum Potsdam, Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ – Vergabestelle
Postanschrift: Telegrafenberg Haus G 255
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://WWW.GFZ-POTSDAM.DE🌏
E-Mail: vergabestelle@gfz-potsdam.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E94123198🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E94123198🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-04-17 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-19 📅
Datum des Beginns: 2019-07-31 📅
Datum des Endes: 2020-10-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 078-184794
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bauvorhaben:
Für das Helmholtz-Zentrum Potsdam, Deutsches GeoForschungsZentrum ist südöstlich der Potsdamer Innenstadt auf dem denkmalgeschützten Telegrafenberg der Neubau eines Laborgebäudes mit Büros und Serverraum geplant. Die Brutto-Grundfläche beträgt ca. 3 850 m
Für das Helmholtz-Zentrum Potsdam, Deutsches GeoForschungsZentrum ist südöstlich der Potsdamer Innenstadt auf dem denkmalgeschützten Telegrafenberg der Neubau eines Laborgebäudes mit Büros und Serverraum geplant. Die Brutto-Grundfläche beträgt ca. 3 850 m
Feuerlöschanlagen VE205:
Installation einer Löschanlage (nach VdS) für 2 Löschbereiche mit je ca. 750 und 200 m
In der Löschzentrale befinden sich die 2 separaten Löschmittelbehälteranlagen. Als Löschmittel ist das Löschgas FK 5-1-12 vorgesehen. Als Verteilsystem ist Gewinderohr EN 10217-1 verzinkt mit Raumschutzdüsen vorgesehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Potsdam
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung gemäß der Punkte III.1.1, III.1.2 und III.1.3 für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung gemäß der Punkte III.1.1, III.1.2 und III.1.3 für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
— Eintrag in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft oder vergleichbares Dokument des Herkunftslandes,
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren, gerichtlichen Vergleichsverfahrenoder in Liquidation befindet und kein Insolvenzverfahren beantragt ist,
— Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
— Allgemeine Angaben, ob es sich bei dem Wirtschaftsteilnehmer um ein Kleinstunternehmen, ein kleines Unternehmen oder ein mittleres Unternehmen handelt.
Mindeststandards:
— Nachweis/Bescheinigung einer aktuellen Haftpflichtversicherung, die Sach- sowie Vermögens- und Personenschäden abdeckt (Deckungssummen Personenschäden mind. 2 000 000 EUR, Sachschäden mind. 1 000 000 EUR und Vermögensschäden mind. 250 000 EUR).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben ber die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
— Angaben zu Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es ist geplant, dass Gebäude nach den Richtlinien des BNB („Green Building“) auszuführen. Daher sind die Kriterien des Zertifizierungssystems nach den Richtlinien des BNB einzuhalten. Weiterführende Details siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr. I.1)
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers.
Wir empfehlen allen Bietern sich freiwillig auf der Vergabeplattform https://www.subreport.de/E94123198 zu registrieren. Damit werden sie über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Antworten zu evtl. auftretenden Bieterfragen informiert. Alle nicht registrierten Bieter müssen sich auf der Vergabeplattform über Änderungen selbstständig informieren. Diese Obliegenheit besteht bis zum Ablauf der Angebotsfrist.
Wir empfehlen allen Bietern sich freiwillig auf der Vergabeplattform https://www.subreport.de/E94123198 zu registrieren. Damit werden sie über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Antworten zu evtl. auftretenden Bieterfragen informiert. Alle nicht registrierten Bieter müssen sich auf der Vergabeplattform über Änderungen selbstständig informieren. Diese Obliegenheit besteht bis zum Ablauf der Angebotsfrist.
Bieterfragen können bis 13.5.2019 ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E94123198 an die Vergabestelle gestellt werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Helmholtz-Zentrum Potsdam, Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ – Vergabestelle
Postanschrift: Telegrafenberg Haus G255
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Telefon: +49 331-2881637📞
E-Mail: vergabestelle@gfz-potsdam.de📧
Fax: +49 331-2881639 📠
Quelle: OJS 2019/S 078-184794 (2019-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 118967.40 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: FEUERLÖSCHANLAGEN VE205:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-04 📅
Name: Minimax GmbH & Co. KG
Postanschrift: Gottlieb-Dunkel-Str. 20-21
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 118967.40 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;