Feuerschutzbekleidung
Stadt Göttingen
Lieferung von Feuerschutzbekleidung für die Feuerwehr Göttingen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-16.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2019-08-16 | Auftragsbekanntmachung |
| 2019-12-17 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2019-08-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schutz- und Sicherheitskleidung
Referenznummer: 170_2019
Kurze Beschreibung: Lieferung von Feuerschutzbekleidung für die Feuerwehr Göttingen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schutz- und Sicherheitskleidung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Göttingen
Postanschrift: Hiroshimaplatz 1-4
Postleitzahl: 37083
Postort: Göttingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.goettingen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@goettingen.de 📧
Telefon: +49 551400-2310 📞
Fax: +49 551400-3201 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/84271 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.rib.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-16 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-20 📅
Datum des Beginns: 2019-12-02 📅
Datum des Endes: 2020-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 159-392332
ABl. S-Ausgabe: 159
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Göttingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Göttingen
Zentrale Vergabestelle – Zimmer 102
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle – Zimmer 102
Adresse des Käuferprofils: https://www.vergabe.rib.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/84271 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerum für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151331 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 159-392332 (2019-08-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schutz- und Sicherheitskleidung
Referenznummer: 170_2019
Kurze Beschreibung: Lieferung von Feuerschutzbekleidung für die Feuerwehr Göttingen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schutz- und Sicherheitskleidung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Göttingen
Postanschrift: Hiroshimaplatz 1-4
Postleitzahl: 37083
Postort: Göttingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.goettingen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@goettingen.de 📧
Telefon: +49 551400-2310 📞
Fax: +49 551400-3201 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/84271 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.rib.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-16 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-20 📅
Datum des Beginns: 2019-12-02 📅
Datum des Endes: 2020-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 159-392332
ABl. S-Ausgabe: 159
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Feuerschutzbekleidung für die Feuerwehr Göttingen:
— 350 Einsatz-Jacken mit Reflexstreifen, vorbereitet für die Montage eines mit der Jacke geprüften und nach den Normen DIN EN 358 und DIN EN 1498 zertifizierten Rettungssystems (s. u.),
— 150 Rückenschilder aus Aramidgewebe „Berufsfeuerwehr",
— 200 Rückenschilder aus Aramidgewebe „Freiwillige Feuerwehr",
— 350 Einsatz-Hosen,
— 150 Integriertes Rettungssystem nach DIN EN 1498 Typ A und DIN EN 358 (Das angebotene System wird in die Jacke eingebaut und muss entsprechend zusammen mit dieser im Sinne der DIN EN 469 auf thermische Sicherheit und Anwendungssicherheit geprüft sein. Die Verwendung des angebotenen Systems mit der Jacke muss in der Verwendungsanleitung der Jacke explizit erwähnt werden.)
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— Schulung für das Rettungssystem,
— Schulung für Pflege, Wartung und Überprüfung.
Testanzüge: Kostenfreie Bereitstellung von 3 Testanzügen (Jacke und Hose) in den Größen 1 x Gr. 52 und 2 x Gr. 54, inkl. des passenden IRS, mit der Angebotsabgabe.
Abweichungen in der Farbgebung sind zulässig, müssen aber in einem gesonderten Datenblatt angeben werden. Andere Abweichungen des Testanzuges zur angebotenen Version sind nicht zulässig. Die Testanzüge werden zur Durchführung der unter „Angebotsbewertung" aufgeführten Trageversuche verwendet und anschließend gereinigt zurückgegeben. Durch die Tests können Nutzungsspuren und Schäden an den Anzügen auftreten. Es erfolgt keine Vergütung dieser Abnutzung oder Schäden.
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Jedem Testanzug ist, für Jacke und Hose getrennt, beizulegen:
— 1 x in Papierform und 1 x elektronisch (pdf-Format):
—— Herstellerdatenblatt,
—— Verwendungs-/Gebrauchsanleitung,
—— Waschanleitung,
—— Pflegeanleitung,
—— Testbericht Beflammungstest.
— Zertifikat Warnwestenbefreiung:
—— Zertifikat: 469:2007,
—— Zertifikat CE Kennzeichnung,
—— Zertifikat ISO 9001 des Herstellers, Sprache: Deutsch.
Für die in der Leistungsbeschreibung als Gegenstand der Leistung aufgeführten Waren ist der Auftragnehmer verpflichtet, nur solche zu liefern oder zu verwenden, für die er die Einhaltung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindestanforderungen gemäß § 2 der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) nachweisen kann. Die Verpflichtung gilt nur für Waren, die in einem Staat oder Gebiet gewonnen oder hergestellt wurden, der oder das in der für den Zeitpunkt der Angebotsabgabe maßgeblichen DAC-List of ODA Recipients der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) aufgeführt ist. Die Liste ist im Internet unter http://www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/development-finance-standards/DAC_List_ODA_Recipients2018to2020_flows_En.pdf einsehbar. Sofern die Waren nichtin einem Staat oder Gebiet hergestellt werden, der in der DAC-List of ODA Recipientsder Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD; http://www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/development-finance-standards/DAC_List_ODA_Recipients2018to2020_flows_En.pdf) aufgeführt ist, besteht keine Nachweispflichtnach § 2 NKernVO. Dem Auftraggeber wird bei Lieferung der Ware eine entsprechende Herkunftsbescheinigung (Zollrechtliche Bestätigung, Produktionsauftrag oder gleichwertige Bescheinigung) vorgelegt. (siehe: „VOL – Weitere Besondere Vertragsbedingungen – Fortsetzung – 634" und „Erklärung über die Vorlage von Nachweisen nach § 2 der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO)")
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Göttingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
— Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Stichtag 24.9.2018),
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherungen und der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 123 Abs. 1-4 GWB und nach 124 Abs. 1 GWB (Formblatt GWB 124a_Erklaerung zur Zuverlaessigkeit“),
Die vorgenannte Erklärung wird zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
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Sollte eine der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden.
Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt.
— Erklärung des Unternehmens über die Vorlage von Nachweisen nach § 2 der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) oder die Erklärung, dass eine solche Nachweispflicht nicht besteht.
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer Übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren werden zugelassen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
— Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern
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— Eigenerklärung über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von (Feuerwehr-) Schutzkleidung) für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von (Feuerwehr-) Schutzkleidung) der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern,
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— Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
— Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen wurde,
— Erklärung des Unternehmens, dass über das Vermögen der Firma kein Insolvenzverfahren oder ein Vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— Eine Erklärung des Unternehmens, dass sich die Firma nicht in Liquidation befindet.
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer Übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren werden zugelassen.
— Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben,
— Unterbeauftragungen sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Schwester- und Tochterunternehmen des Bieters als Unterauftragnehmer gelten.
Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin:
Eigenerklärungen über nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaften über wesentliche Lieferleistungen (Lieferung von [Feuer-Schutzbekleidung] aus den letzten 3 Jahren
(ausgehend vom Ende der Angebotsfrist); mit Angabe des Werts, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Es werden nur die vom Bieter/der Bietergemeinschaft an vorgegebener Stelle (Referenzliste) jeweils genannten Referenzen berücksichtigt.
— Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.
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Bei Bietergemeinschaften ist je Jahr die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche jährliche Zahl der Führungskräfte. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
§ 17 VOL/B; es sind Vorauszahlungen möglich: siehe Nr. „9.7 Zahlungsbedingungen" der Unterlage „VOL – Weitere Besondere Vertragsbedingungen – Fortsetzung – 634"
— 1/3 nachdem der Auftraggeber die Auftragsbestätigung erhalten hat,
— Rest nach Abnahme und Auslieferung der Ware.
Alle Vorauszahlungen müssen mit einer Bankbürgschaft, die ausdrücklich auch im Falle einer Insolvenz des Unternehmens eintritt, abgesichert werden.
Auslieferung in 2 Chargen, Auslieferung der ersten Charge von 150 Anzügen bis zum 31.1.2020.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Göttingen
Zentrale Vergabestelle – Zimmer 102
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle – Zimmer 102
Adresse des Käuferprofils: https://www.vergabe.rib.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/84271 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden allen Interessenten elektronisch unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/84271 zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die elektronische Angebotsabgabe registriert und beworben haben.
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Für die elektronische Abgabe eines Angebotes benötigen Sie grundsätzlich den Bieterclient ava-sign der Vergabeplattform (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden.html). Weitere Informationen erhalten Sie unter http://meinauftrag.rib.de/hilfe/erste_schritte.html.
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1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen.
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Alle (nicht registrierten) Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 - Z3-3-3194-1-36-09/16).
2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten;
3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet;
4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 17.9.2019-12:00 Uhr per E-Mail (vergabestelle@goettingen.de) oder vorzugsweise über das Vergabeportal (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen.
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5) Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin in elektronischer Form oder auf dem Postweg (§ 53 Abs. 2 VgV) einzureichen. Eine Angebotsabgabe per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Bitte beachten Sie unbedingt: Mit Angebotsabgabe sind u. a. 3 Testanzüge (Jacke und Hose) kostenfrei bereitzustellen; diese werden im Rahmen der Angebotswertung benötigt und sind damit wertungsrelevanter Angebotsbestandteil. Bei elektronischer Angebotsabgabe sind diese unbedingt spätestens bis zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV),
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6) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerum für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151331 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 159-392332 (2019-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 245-602720
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 159-392332
ABl. S-Ausgabe: 245
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Lösung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Trageversuch
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-17 📅
Name: Murer-Feuerschutz GmbH
Postanschrift: Greener Neue Reihe 15
Postort: Einbeck OT Greene
Postleitzahl: 37574
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 55639505-0 📞
E-Mail: info@murer-feuerschutz.de 📧
Land: Northeim 🏙️
Internetadresse: https://www.murer-feuerschutz.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2019/S 245-602720 (2019-12-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 245-602720
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 159-392332
ABl. S-Ausgabe: 245
Zusätzliche Informationen
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen.
Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen.
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts den geschäftlichen Interessen des Wirtschaftsteilnehmers – auch vor dem Hintergrund der Bieteranzahlschaden kann (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 150 Rückenschilder aus Aramidgewebe „Berufsfeuerwehr“,
— 200 Rückenschilder aus Aramidgewebe „Freiwillige Feuerwehr“,
— 150 Integriertes Rettungssystem nach DIN EN 1498 Typ A und DIN EN 358 (Das angebotene System wird in die Jacke eingebaut und muss entsprechend zusammen mit dieser im Sinne der DIN EN 469 auf thermische Sicherheit und Anwendungssicherheit geprüft sein. Die Verwendung des angebotenen Systems mit der Jacke muss in der Verwendungsanleitung der Jacke explizit erwähnt werden.),
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Abweichungen in der Farbgebung sind zulässig, müssen aber in einem gesonderten Datenblatt angeben werden. Andere Abweichungen des Testanzuges zur angebotenen Version sind nicht zulässig. Die Testanzüge werden zur Durchführung der unter „Angebotsbewertung“ aufgeführten Trageversuche verwendet und anschließend gereinigt zurückgegeben. Durch die Tests können Nutzungsspuren und Schäden an den Anzügen auftreten. Es erfolgt keine Vergütung dieser Abnutzung oder Schäden.
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Jedem Testanzug ist, für Jacke und Hose getrennt, beizulegen:- 1x in Papierform und 1x elektronisch (pdf-Format):- Herstellerdatenblatt- Verwendungs-/Gebrauchsanleitung- Waschanleitung- Pflegeanleitung- Testbericht Beflammungstest – Zertifikat Warnwestenbefreiung- Zertifikat: 469:2007- Zertifikat CE Kennzeichnung- Zertifikat ISO 9001 des Herstellers, Sprache: Deutsch
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Für die in der Leistungsbeschreibung als Gegenstand der Leistung aufgeführten Waren ist der Auftragnehmer verpflichtet, nur solche zu liefern oder zu verwenden, für die er die Einhaltung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindestanforderungen gemäß § 2 der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) nachweisen kann. Die Verpflichtung gilt nur für Waren, die in einem Staat oder Gebiet gewonnen oder hergestellt wurden, der oder das in der für den Zeitpunkt der Angebotsabgabe maßgeblichen DAC-List of ODA Recipients der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) aufgeführt ist. Die Liste ist im Internet unter http://www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/development-finance-standards/DAC_List_ODA_Recipients2018to2020_flows_En.pdf einsehbar. Sofern die Waren nichtin einem Staat oder Gebiet hergestellt werden, der in der DAC-List of ODA Recipientsder Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD; http://www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/development-finance-standards/DAC_List_ODA_Recipients2018to2020_flows_En.pdf) aufgeführt ist, besteht keine Nachweispflichtnach § 2 NKernVO. Dem Auftraggeber wird bei Lieferung der Ware eine entsprechende Herkunftsbescheinigung (Zollrechtliche Bestätigung, Produktionsauftrag oder gleichwertige Bescheinigung) vorgelegt. (siehe: „VOL -Weitere Besondere Vertragsbedingungen -Fortsetzung -634“ und „Erklärung über die Vorlage von Nachweisen nach § 2 der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO)“).
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Lösung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Trageversuch
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-17 📅
Name: Murer-Feuerschutz GmbH
Postanschrift: Greener Neue Reihe 15
Postort: Einbeck OT Greene
Postleitzahl: 37574
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 55639505-0 📞
E-Mail: info@murer-feuerschutz.de 📧
Land: Northeim 🏙️
Internetadresse: https://www.murer-feuerschutz.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz
Zusätzliche Informationen
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen.
Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen.
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts den geschäftlichen Interessen des Wirtschaftsteilnehmers – auch vor dem Hintergrund der Bieteranzahlschaden kann (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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