Flugfeldtankwagen

Flughafen Hof-Plauen GmbH & Co. KG

Kompletter Flugfeldtankwagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-04-16 Auftragsbekanntmachung
2019-08-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Flugzeugbetankungsfahrzeuge
Kurze Beschreibung: Kompletter Flugfeldtankwagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Flugzeugbetankungsfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Tankfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hof, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Hof-Plauen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Pirk 20
Postleitzahl: 95032
Postort: Hof
Kontakt
Internetadresse: http://www.flughafen-hof-plauen.de 🌏
E-Mail: rene.feiler@flughafen-hof-plauen.de 📧
Telefon: +49 9292977-200 📞
Fax: +49 9292977-251 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ 🌏
URL der Teilnahme: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-16 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-19 📅
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 078-185280
ABl. S-Ausgabe: 78

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 300 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 300 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Pirk 20
95032 Hof

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Mehr anzeigen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung - L 124“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung – L 124" ist erhältlich unter "https://www.hof.de/hof/hof_deu/rathaus/ausschreibungen.html" und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen bzw. Nachweise vorzulegen:
— Bietererklärung zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw. zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.1.1)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Funktionalität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 70

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH & Co. KG
Kontakt
Kontaktperson: Flughafen Hof-Plauen GmbH & Co. KG, Pirk 20, 95032 Hof, Herr René Feiler
Internetadresse: www.flughafen-hof-plauen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 078-185280 (2019-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 162-398053
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 078-185280
ABl. S-Ausgabe: 162

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Quelle: OJS 2019/S 162-398053 (2019-08-21)