Auftragsbekanntmachung (2019-09-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)
Postanschrift: Universitätsplatz 2
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: philipp.brentfuehrer@ovgu.de📧
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.ovgu.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: www.evergabe.de/unterlagen🌏
Teilnahme-URL: www.evergabe.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Universität
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Forschungsmikroskop für Multidimensionales Fluoreszenz-Imaging
2019/0156/K13/Bre”
Produkte/Dienstleistungen: Fluoreszenzmikroskope📦
Kurze Beschreibung: Forschungsmikroskop für Multidimensionales Fluoreszenz-Imaging.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 84 100 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fluoreszenzmikroskope📦
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Institut für Biologie
Leipziger Str. 44
39120 Magdeburg”
Beschreibung der Beschaffung:
“Einschließlich Zubehör, PC-Workstation und Software. Geschätzter Auftragswert 84 100 EUR netto. Alle weiteren Angaben können den...”
Beschreibung der Beschaffung
Einschließlich Zubehör, PC-Workstation und Software. Geschätzter Auftragswert 84 100 EUR netto. Alle weiteren Angaben können den Vergabeunterlagen/Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 84 100 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-02 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: CBBS-Life Cell Imaging System
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z. B. DIHK PQ-VOL (www.pq-vol.de) oder folgende Einzelnachweise: Bewerbererklärung (= Erklärung nach Abschnitt 2 – Basisparagraphen), siehe Vergabeunterlagen bzw. Link: http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/EKeu.pdf Hinweis: Wenn zutreffend, sind im Formular nur die Nachunternehmerleistungen zu benennen/beschreiben. Die Benennung sowie die Einreichung von Erklärungen der Nachunternehmer erfolgt erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber an den Bieter, wenn das Angebot des Bieters für eine Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommt (VK Bund, B. v. 28.09.17, VK 1 – 93/17).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Landesvergabegesetz LSA vom 19.11.2012 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten):
—...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Landesvergabegesetz LSA vom 19.11.2012 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten):
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA),
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 LVG LSA),
— Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnorm (§ 12 LVG LSA),
— Erklärung zur Handwerksrolleneintragung (LVG LSA),
— Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17, 18 LVG LSA (§ 18 LVG LSA) http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/LVGLSAanl.pdf
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-28
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-29
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Es gelten ausschließlich die „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL/B), Stand: Ausgabe 2003....”
Es gelten ausschließlich die „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf. Ein Verweis in den Angebotsunterlagen auf die eigenen Geschäfts- bzw. Vertragsbedingungen des Bieters oder Dritten führt zum Verfahrensausschluss.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt, 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst – Kamieth – Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls verkürzte – Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 187-453801 (2019-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 187-453801
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Forschungsmikroskop für Multidimensionales Fluoreszenz-Imaging
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH
Postanschrift: Ernst-Leitz-Straße 17-37
Postort: Wetzlar
Postleitzahl: 35578
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6441-294108📞
E-Mail: ausschreibung@leica-microsystems.com📧
Fax: +49 6441-294013 📠
Region: Lahn-Dill-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 218-534803 (2019-11-08)