Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Forstliche Betriebsarbeiten im Forstbezirk Leipzig, Mehrjahresrahmenverträge 2020-2023
FoB03-0452/153/1”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft📦
Kurze Beschreibung:
“Forstliche Betriebsarbeiten im Forstbezirk Leipzig, Mehrjahresrahmenverträge 2020-2023 in 3 Revieren mit umfangreichen Leistungsspektrum.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rev. Colditz
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft📦
Ort der Leistung: Leipzig🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Revier Colditz
Nähe 04860 Colditz
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufforstung, Saat, Kulturpflege, Jungwuchs-/Dickungspflege, Zaunbau, Zaunabbau, Nebenarbeiten.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Das Vertragsverhältnis verlängert sich stillschweigend bis zu 3 Mal um je ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung nicht bis 15. November des laufenden...”
Beschreibung der Verlängerungen
Das Vertragsverhältnis verlängert sich stillschweigend bis zu 3 Mal um je ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung nicht bis 15. November des laufenden Vertragsjahres von einem der Vertragspartner schriftlich widersprochen wird. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens am 31.12.2023.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bei der Ausführung der Jungwuchs-/Dickungspflege muss für die qualitative Absicherung mindestens ein Forstwirt anwesend sein (Nachweis der erfolgreich...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bei der Ausführung der Jungwuchs-/Dickungspflege muss für die qualitative Absicherung mindestens ein Forstwirt anwesend sein (Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zum Forstwirt ist vorzulegen).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 3
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-11
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-11
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: http://www.smul.sachsen.de/sbs/695.htmindex.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.